Künstliche Intelligenz
iOS 26.3: Diese neuen Features hat Apple in der Pipeline
Nach iOS 26.2 kommt logischerweise iOS 26.3 – und Apple ist derzeit dabei, das Update vorzubereiten. Die zweite Entwicklerbeta erschien in dieser Woche und zeigt, in welche Richtung die Aktualisierung gehen wird. Apple schraubt weiter an den Funktionen, der Oberfläche und der Kompatibilität – und setzt von der Europäischen Kommission dank Digital Markets Act (DMA) verlangte Änderungen um.
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Benachrichtigungen an fremde Uhren
So wird mit iOS 26.3 eingeführt, dass sich Benachrichtigungen an Geräte von Drittanbietern weiterleiten lassen. Damit sind insbesondere Computeruhren gemeint. Bislang ist dies nur eingeschränkt für Bluetooth-Notifications möglich, nur die Apple Watch erhält Vollzugriff inklusive Antwortmöglichkeiten. Apple hatte zuvor Bedenken aufgrund des Datenschutzes angemeldet, konnte sich hier aber juristisch nicht durchsetzen.
Klar ist bereits, dass es nicht möglich sein wird, mehrere Geräte zu beschicken: Ist das Notificaton-Forwarding aktiv, gehen keine Benachrichtigungen mehr an die Apple Watch. Ebenfalls neu: Kopfhörer von Fremdherstellern – also nicht nur AirPods und Beats-Produkte – lassen sich per Nahheitserkennung leichter mit dem iPhone koppeln. Das soll auch für anderes Zubehör wie Smartwatches gelten. Beide Features sind zunächst nur in der EU aktiv.
Neue Siri fehlt noch
Weltweit umgesetzt wird hingegen wohl eine neue Möglichkeit, zwischen iPhone und Android-Geräten zu wechseln. Dazu kann man dann beide Geräte nebeneinander legen, um mit Tools etwa Fotos, Nachrichten, Notizen, Apps und mehr zu übertragen. Google und Apple arbeiteten hierfür zusammen. Weiterhin neu sind kleinere Anpassungen an der Oberfläche, deren Lesbarkeit nach dem Start von Liquid Glass weiterhin in der Kritik steht. Es gibt neue Wetter-Hintergründe und vermutlich neue Designs zum Black History Month in den USA. Apple hat zudem kürzlich die Background-Security-Improvements-Funktion getestet, die Updates schneller auf die Geräte bringen soll.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass Apple mit iOS 26.3 schon die lange erwartete (und verschobene) verbesserte Siri bringt. Mit dieser ist wohl eher ab iOS 26.4 zu rechnen, womöglich im April. Apple gab in dieser Woche bekannt, dass man auf das Gemini-KI-Modell von Google setzen will. Offenbar hält man die eigenen Foundation Models für zu schwach.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Geduldsprobe im Orbit: Warum der BND-Spähsatellit Georg weiter am Boden bleibt
Diese Lektion lernte das Bundeskanzleramt auf die harte Tour. Im Jahr 2014, als die Annexion der Krim die europäische Sicherheitsordnung erschütterte, wollte die Bundesregierung genau wissen, ob sich russische Verbände auch verdeckt in der Ostukraine bewegten. Doch der Blick aus dem All blieb verwehrt. Ein privater Anbieter lieferte über Tage hinweg keine Bilder. In diesem Moment stand in der Regierungszentrale fest: Der Bundesnachrichtendienst (BND) sollte nicht länger „blind“ sein und eigene Satelliten erhalten. Doch zehn Jahre später ist dieser Wunsch immer noch nicht Realität.
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Das spätestens seit 2016 verfolgte Projekt mit dem klangvollen Namen Georg (Globales Elektro-Optisches Reconnaissance System Germany) entwickelt sich zunehmend zu einer unendlichen Geschichte der deutschen Sicherheitspolitik. Wie Recherchen von WDR und NDR ans Licht bringen, wurde der Start des ersten BND-Satelliten erneut verschoben. Ursprünglich für 2022 geplant, wanderte der Termin erst auf 2024, dann auf 2025. Nun heißt es aus Regierungskreisen laut dem Bericht vage, es solle im Lauf von 2026 endlich so weit sein.
Die Mauer des Schweigens um das Vorhaben ist dick. Ein Regierungssprecher verwies schlicht auf die Geheimhaltung und die Zuständigkeit der entsprechenden Bundestagsgremien. Offiziell ist lediglich von einer hohen Planungskomplexität die Rede. Hinter den Kulissen im Berliner Regierungsviertel und beim Bremer Raumfahrtunternehmen OHB, das mit dem Bau beauftragt ist, dürfte die Stimmung aber angespannter sein, als es die kargen Statements vermuten lassen. Ex-BND-Präsident Bruno Kahl hatte zuvor auch Verzögerungen auf der Produktionsseite eingeräumt.
Problemsatelliten für die Truppe
Ein Grund für die aktuelle Zurückhaltung liegt den ARD-Sendern zufolge offenbar in den schmerzhaften Erfahrungen, die die Bundeswehr unlängst machen musste. Sie hatte ebenfalls bei OHB Aufklärungssatelliten bestellt, die 2023 ins All befördert wurden. Doch statt scharfer Aufnahmen gab es zunächst technischen Stillstand: Zwei der drei Radarsatelliten konnten ihre Antennen nicht ausfahren und blieben funktionsunfähig.
Erst nach riskanten Manövern im Orbit gelang es dem Hersteller, die Technik zur Mitarbeit zu bewegen. Der Preis dafür: Die Satelliten verbrauchten bei den Rettungsaktionen so viel Treibstoff, dass ihre voraussichtliche Betriebsdauer im All deutlich verkürzt sein dürfte. Dieses Desaster will das Kanzleramt bei Georg tunlichst vermeiden. Lieber bleibt die Hardware noch einige Monate am Boden, als dass sie als teurer Weltraumschrott endet.
Mehr als eine halbe Milliarde Euro an Steuergeldern soll die Entwicklung des Systems, das nach dem BND-Schutzpatron benannt ist, bereits verschlungen haben. Während der BND auf seine eigenen optischen Systeme wartet, bleibt die technische Abhängigkeit bestehen. Derzeit behilft sich der Auslandsgeheimdienst mit Daten der Bundeswehr, Informationen von Partnerdiensten – allen voran aus den USA – und Zukäufen bei kommerziellen Anbietern.
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Neue Weltraumsicherheitsstrategie
Besonders die Dominanz der Vereinigten Staaten und der Mangel an europäischen Alternativen werden in Sicherheitskreisen aber kritisch beäugt. Das Problem zeigt sich schon beim Transport: Da Europa derzeit kaum eigene Kapazitäten für schwere Lasten hat, müssen die deutschen Späher wohl mit Raketen von Elon Musks Konzern SpaceX ins All fliegen.
Dass die Bedeutung des Alls für die nationale Sicherheit deutlich zugenommen hat, unterstreicht die Ende 2025 vorgestellte Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung. Das Dokument macht deutlich, dass zivile und militärische Sicherheit im Orbit untrennbar miteinander verwoben sind. Der Bund will damit weg von der Beobachterrolle, hin zum Aufbau eigener europäischer Netze und Trägersysteme. Doch solange selbst die eigenen nationalen Leuchtturmprojekte wie Georg immer wieder ausgebremst werden, bleibt der Weg zur technologischen Souveränität im All noch weit.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Nicht nur mit Solar: Wie dieser Wohnwagen seinen eigenen Strom erzeugen soll
Mit dem Wohnmobil wochenlang in der Wildnis unterwegs und trotzdem nicht auf elektronische Annehmlichkeiten verzichten. Das verspricht das Start-up Evotrax. Der Hersteller aus Kalifornien hat bei der Tech-Messe CES in Las Vegas einen Wohnwagen vorgestellt, der laut eigenen Angaben der „weltweit erste stromerzeugende Campinganhänger“ ist.
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Mix aus Batterie, Solar und Generator
Der Evotrex-PG5 soll seinen eigenen Strom durch eine Kombination aus drei Komponenten gewinnen. Da wäre erstens eine LFP-Batterie, die während der Fahrt aufgeladen wird. Sie liefert 43 Kilowattstunden.
Dazu kommt noch Solarkraft, die 1,5 Kilowattstunden bereitstellt. Darüber hinaus beinhaltet der Anhänger einen gasbetriebenen Generator aus eigener Produktion namens Horizon. Zusammen soll das System innerhalb eines Ladezyklus eine Gesamtleistung von 270 kWh erzeugen.
„Bidirektionaler Energietransfer vom PG5 zu einem elektrischen Zugfahrzeug“
Via Vehicle-to-Load können die Besitzer:innen des Evotrex-PG5 externe elektronische Campingausrüstung wie Kaffeemaschine oder Grill betreiben. Auch Vehicle-to-Home ist möglich, der auf der Rückfahrt gewonnene Strom kann also zu Hause eingespeist werden.
Eine laut dem Hersteller branchenweit einzigartige Funktion ermöglicht einen „bidirektionalen Energietransfer vom PG5 zu einem elektrischen Zugfahrzeug“.
Vorbestellung ab 120 000 Dollar
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Interessierte Glamper können sich ab jetzt ein Exemplar vormerken. Die Basisversion kostet rund 120.000 US-Dollar. Darüber hinaus gibt es eine Premium-Variante mit erweiterten Features für 160.000 Dollar.
Im November 2025 hatte Evotrex eine Finanzierungsrunde bekannt gegeben, die 16 Millionen US-Dollar eingebracht hat. Die Produktion des PG5 soll im vierten Quartal des laufenden Jahres beginnen. Die ersten Exemplare sollen kurz danach ausgeliefert werden.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht | heise online
Ein EuGH-Urteil, das sich auf den Datenschutz stützt, könnte paradoxerweise dazu führen, dass Portale aus Haftungsgründen noch mehr Daten ihrer Nutzer speichern müssen. Mit Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. C-492/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Haftungsregime der EU-Plattformregulierung ins Wanken gebracht. Für Anbieter, die Inhalte ihrer Nutzer veröffentlichen, galt bislang das Prinzip „Notice and Takedown“. Danach haften Betreiber von Social-Media-Plattformen, Foren oder Kleinanzeigenportalen nur dann für rechtswidrige Inhalte, wenn sie davon Kenntnis haben und sie nicht unverzüglich entfernen. Seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 gilt das als eherner Grundsatz, der 2022 auch in den Digital Service Act (DSA) übernommen wurde.
Im konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer 2018 eine Anzeige auf einem rumänischen Onlinemarktplatz veröffentlicht, die eine Frau fälschlicherweise als Anbieterin sexueller Dienstleistungen präsentiert hatte. Neben echten Fotos war darin auch die private Telefonnummer der Betroffenen enthalten. Juristisch lassen sich diese Informationen als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO klassifizieren. Zudem sind sie als besonders schützenswert im Sinne von Art. 9 DSGVO einzustufen, da sie das Sexualleben betreffen. Zwar löschte der Plattformbetreiber Russmedia die Anzeige nach Kenntnis der Sachlage binnen einer Stunde, aber das reichte der Betroffenen nicht. Sie erhob Klage und verlangte unter anderem Schadenersatz in Höhe von 7000 Euro.
Der Fall landete beim rumänischen Berufungsgericht Cluj. Dieses sah sich mit einem Normenkonflikt konfrontiert: Wie verhält sich das Haftungsprivileg für Anbieter von fremdem Content zur strengen Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Um diese Frage zu klären, setzte das Gericht das Verfahren aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Entscheidung vor.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht“.
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