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Künstliche Intelligenz

Donnerstag: Zwist um Exporte von KI-Chips, Kalifornien gegen Groks KI-Bilder


Kaum hat Donald Trump den Verkauf von Nvidias H200-Prozessoren an China mit Strafsteuer erlaubt, sagt Peking: „Das kommt bei uns nicht durch den Zoll.“ Die chinesische Regierung will die eigenen Entwicklungen schützen, aber untergräbt damit auch die USA. Denn der US-Präsident lässt den Export nur gegen eine 25-prozentige Strafsteuer zu. Derweil will Elon Musk nichts von per KI auf X erstellten Nacktbildern von Kindern gewusst haben. Dabei wurde mehrfach darüber berichtet und Grok ist in manchen Ländern deshalb bereits verboten. Auch die EU und Großbritannien haben entsprechende Schritte angekündigt. Nun nimmt mit Kalifornien erstmals ein US-Bundesstaat Ermittlungen auf. In Großbritannien wird es verpflichtende digitale Ausweise auf Smartphones doch nicht geben. Die britische Regierung hatte diese Maßnahme im Kampf gegen Schwarzarbeit geplant, aber es gab Kritik, selbst von Mitgliedern der regierenden Arbeiterpartei. Jetzt werden andere Waffen gegen Schwarzarbeit gezogen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Volksrepublik China möchte sich nicht mit zweitklassigen KI-Chips abspeisen lassen. Peking hat seine Zöllner angewiesen, Nvidias H200-Prozessoren nicht ins Land zu lassen. Den Verkauf der besseren Chips der Blackwell-Serie (GB100, GB102, GB200) nach China hat US-Präsident Donald Trump aber untersagt. Bis Anfang der Woche galt zudem ein Verbot der Lieferung von H200-Prozessoren und konkurrierender Produkte wie AMDs Radeon Instinct MI325X. Doch am Dienstag hat das US-Handelsministerium mitgeteilt, ab Donnerstag Anträge auf Exportlizenzen für H200 und MI325X zum Verkauf an Nicht-Militärs in China zu prüfen. Doch China macht Trump einen doppelten Strich durch die Rechnung und verhängt einen Importstopp: Trump erlaubt Ausfuhr, doch Peking verbietet Einfuhr von Nvidias H200-Chips.

Nicht mehr erlauben will Kalifornien die sexualisierten KI-Bilder von Frauen und Kindern auf Elon Musks Online-Plattform X. Der US-Bundesstaat ist die erste offizielle Stelle der USA, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta leitete am Mittwoch eine Untersuchung zu der Verbreitung von sexuell explizitem Material ein, das mit Grok, einem von xAI entwickeltem KI-Modell, generiert wurde. Zuvor hatten bereits andere Staaten und die EU entsprechende Schritte angekündigt oder eingeleitet. Doch Elon Musk zeigt sich überrascht und erklärte, dass ihm „keine Nacktbilder von Minderjährigen bekannt sind, die von Grok generiert wurden, absolut keine“: Erster US-Bundesstaat geht gegen xAI und Grok wegen sexualisierter KI-Bilder vor.

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Großbritannien ist zuvor bereits gegen Groks Freizügigkeit vorgegangen, aber jetzt lässt die Regierung des Vereinigten Königreichs ihren Plan fallen, alle Einwohner zu digitalen Ausweisen und Smartphones zu zwingen. Die im Herbst angekündigte Maßnahme war unpopulär. Auch Abgeordnete der regierenden Arbeiterpartei lehnten sie ab. Begründet wurde der ursprüngliche Plan mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit. Aber auch sonst sollten die digitalen Ausweise am Handy für staatliche und private Leistungen herangezogen werden. Am Kampf gegen Schwarzarbeit hält die Regierung fest. Sie will aber nicht mehr alle Bürger zu digitalen Ausweisen und Smartphones zwingen. Die Arbeitsberechtigung soll ab 2029 stattdessen online nachgewiesen werden: Doch kein Zwang zu digitalem Ausweis und Handy im Vereinigten Königreich.

Internationale Strafverfolger haben zusammen mit Microsoft den virtuellen Hoster RedVDS vom Netz genommen, dessen Infrastruktur für verschiedene Betrugstaten genutzt worden sein soll. Herzstück des von IT-Kriminellen frequentierten Dienstes soll ein Rechenzentrum in Deutschland gewesen sein. Ab 24 US-Dollar monatlich bot RedVDS virtuelle dedizierte Server und internationale IP-Adressen sowie weitere anonyme Dienstleistungen an. Das Angebot wurde nach Erkenntnissen Microsofts und der Strafverfolger für zahlreiche Betrugsfälle genutzt, darunter der massenhafte Versand von Phishing-E-Mails oder das „Hosten von Scam-Infrastruktur“. Nach der Tat werden die Server gelöscht und erschweren damit die Ermittlungen: Nach Razzia in Deutschland machen Behörden Cybercrime-Hoster RedVDS dicht.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über das Metaverse, dessen Vision an Glanz verliert. Auch Spielestudios ziehen sich zurück. Was ist aus den großen Versprechen geworden? Warum scheitern selbst etablierte Entwickler mit ihren Metaverse-Projekten? Während Meta abbaut, kauft Apple KI bei Google ein und setzt nach dem Siri-Debakel für seine KI-Modelle auf Google Gemini. Warum greift ausgerechnet Apple zur Konkurrenz-Technologie? Was bedeutet das für die Zukunft von Siri? In Deutschland hat ein Gericht entschieden, dass ChatGPT in der Schule auch ohne explizites Verbot eine Täuschung ist. Wie sollen Schulen mit KI-Tools im Unterricht umgehen? Ist ein pauschales Verbot der richtige Weg? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Metaverse, Apple-KI, ChatGPT in der Schule.

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(fds)



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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend


Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.

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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.

Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.

Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.

Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.

Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.

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(mack)



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Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern


Sie haben ein neues Smartphone bestellt und bezahlt, einen Tag später folgt die Versandbestätigung des Onlineshops per Mail. Mithilfe der Sendungsverfolgungsnummer prüfen Sie auf der Homepage des Paketdienstes den voraussichtlichen Zustelltermin und stellen fest, dass Sie am vorgesehenen Tag nicht zu Hause sind.

  • Pakete lassen sich grundsätzlich leicht bei Paketdiensten umleiten, wenn Sie nicht zuhause sind.
  • Doch nicht alle Optionen stehen immer zur Verfügung und manche, wie Ablageorte, haben rechtliche Tücken.
  • Bei der Auswahl sollten Sie daher darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie selbst in der Haftung für Schäden oder Verlust stehen.

Grundsätzlich stellt dieses Szenario kein größeres Problem mehr dar. Alle einschlägigen Paketdienste, ob DHL, Hermes, UPS, GLS, DPD oder Amazon Logistics, bieten dafür Möglichkeiten. So können Sie Lieferungen verschieben, einen Ablageort außerhalb Ihrer Wohnung festlegen oder das Paket bei einem Nachbarn abgeben lassen. Oft können Sie die Sendung auch in einen Paketshop, die Zustellbasis, eine Packstation oder manchmal sogar an eine beliebige neue Zieladresse umleiten.

Das klingt komfortabel. Doch stehen Ihnen nicht immer alle Optionen zur Verfügung und nicht alle sind immer ratsam.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Nexperia: Gericht prüft Vorwürfe gegen Chip-Hersteller


Der Konflikt zwischen China und den Niederlanden um den Chip-Hersteller Nexperia erschütterte die Autoindustrie. Die Anwälte von Nexperia haben den eines Missmanagements zurückgewiesen. Er habe nie versucht, das Unternehmen auszuhöhlen und die Produktion nach China zu verlagern, erklärten die Rechtsvertreter vom Unternehmen Wingtech vor dem Wirtschaftsgericht in Amsterdam. Das Gericht prüft nun, ob Kontrollmaßnahmen gegen die chinesische Führung von Nexperia aufrechterhalten bleiben. Die Richter wollen in etwa vier Wochen entscheiden.

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Nexperia hat seinen europäischen Sitz im niederländischen Nimwegen und produziert Halbleiter, die vor allem für die Autoindustrie wichtig sind. Nach Berichten, dass der chinesische Eigentümer technologisches Wissen und Produktionskapazitäten nach China verlagern könnte, hatte das niederländische Wirtschaftsministerium im Herbst 2025 in die Führung des Unternehmens eingegriffen. Kurz darauf hatte das Wirtschaftsgericht auf Initiative von Vorstandsmitgliedern den chinesischen Vorstandsvorsitzenden suspendiert und einen Interims-Vorstand ernannt.

Die Maßnahmen lösten einen heftigen Konflikt mit China aus. Peking hatte den Export von Nexperia-Chips gestoppt und damit auch europäische Autohersteller getroffen. Das Export-Verbot wurde zwar gelockert, doch China fordert weiter, dass die Kontrolle über das Unternehmen aufgehoben wird. Die Verteidiger von Wingtech wiesen nun die Vorhaltungen zurück. Bei den Eingriffen der chinesischen Führung handele es sich lediglich um Vorsichtsmaßnahmen vor drohenden amerikanischen Handelseinschränkungen. Dagegen bekräftigten die Rechtsvertreter von Nexperia die Vorwürfe gegen den Eigentümer und forderten eine eingehende Untersuchung des Gerichts.

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(mfz)



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