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Nexperia: Gericht prüft Vorwürfe gegen Chip-Hersteller
Der Konflikt zwischen China und den Niederlanden um den Chip-Hersteller Nexperia erschütterte die Autoindustrie. Die Anwälte von Nexperia haben den eines Missmanagements zurückgewiesen. Er habe nie versucht, das Unternehmen auszuhöhlen und die Produktion nach China zu verlagern, erklärten die Rechtsvertreter vom Unternehmen Wingtech vor dem Wirtschaftsgericht in Amsterdam. Das Gericht prüft nun, ob Kontrollmaßnahmen gegen die chinesische Führung von Nexperia aufrechterhalten bleiben. Die Richter wollen in etwa vier Wochen entscheiden.
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Nexperia hat seinen europäischen Sitz im niederländischen Nimwegen und produziert Halbleiter, die vor allem für die Autoindustrie wichtig sind. Nach Berichten, dass der chinesische Eigentümer technologisches Wissen und Produktionskapazitäten nach China verlagern könnte, hatte das niederländische Wirtschaftsministerium im Herbst 2025 in die Führung des Unternehmens eingegriffen. Kurz darauf hatte das Wirtschaftsgericht auf Initiative von Vorstandsmitgliedern den chinesischen Vorstandsvorsitzenden suspendiert und einen Interims-Vorstand ernannt.
War der staatliche Eingriff zulässig?
Die Maßnahmen lösten einen heftigen Konflikt mit China aus. Peking hatte den Export von Nexperia-Chips gestoppt und damit auch europäische Autohersteller getroffen. Das Export-Verbot wurde zwar gelockert, doch China fordert weiter, dass die Kontrolle über das Unternehmen aufgehoben wird. Die Verteidiger von Wingtech wiesen nun die Vorhaltungen zurück. Bei den Eingriffen der chinesischen Führung handele es sich lediglich um Vorsichtsmaßnahmen vor drohenden amerikanischen Handelseinschränkungen. Dagegen bekräftigten die Rechtsvertreter von Nexperia die Vorwürfe gegen den Eigentümer und forderten eine eingehende Untersuchung des Gerichts.
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(mfz)
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Ricoh GR IV Monochrome: Kompaktkamera mit Sensor für die Schwarz-Weiß-Fotografie
Ricoh stellt mit der GR IV Monochrome das dritte Modell der GR-IV-Reihe vor. Die Kompaktkamera richtet sich an Fotografinnen und Fotografen, die sich auf Schwarz-Weiß-Fotografie konzentrieren. Im Unterschied zur GR IV und GR IV HDF verzichtet der APS-C-Sensor auf einen Farbfilter. Dadurch erfasst jedes Pixel direkt die Helligkeitsinformationen des Motivs, es findet keine Interpolation von Farbinformationen über mehrere Pixel statt. Ricoh verspricht scharfe Aufnahmen mit feinen Tonwertabstufungen.
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Monochrom-Sensor mit hoher Empfindlichkeit
Der rückwärtig belichtete CMOS-Sensor liefert eine Auflösung von 25,7 Megapixeln. Der ISO-Bereich erstreckt sich von 160 bis 409.600. Damit liegt die maximale Empfindlichkeit doppelt so hoch wie beim Basismodell GR IV, das ISO 204.800 erreicht. Laut Ricoh eignet sich die hohe Empfindlichkeit für Aufnahmen mit betontem Korn-Effekt.
Das Objektiv bietet eine Brennweite von 18,3 Millimetern (28 Millimeter im Kleinbildäquivalent) bei einer Lichtstärke von f/2.8. Es besteht aus sieben Elementen in fünf Gruppen, darunter drei asphärische Linsen.
Rotfilter per Tastendruck aktivierbar
In die Objektiveinheit hat Ricoh einen physikalischen Rotfilter eingebaut. Über die Fn-Taste lässt sich dieser ein- und ausschalten. Der Filter soll blaue Himmelstöne abdunkeln und den Kontrast zu weißen Wolken verstärken. Rote Motivbereiche erscheinen dagegen heller.

Ein Druck auf die Fn-Taste schiebt den Rotfilter in den Strahlengang.
(Bild: Ricoh)
Der Rotfilter ersetzt den ND-Filter des Grundmodells GR IV beziehungsweise den HDF-Filter der GR IV HDF. Zusätzlich verfügt die Monochrome-Variante über einen elektronischen Verschluss mit Zeiten bis zu 1/16.000 Sekunde. Dieser erlaubt Aufnahmen mit offener Blende auch bei starkem Licht. Ricoh plant, diese Funktion später per Firmware-Update auch in die GR IV zu integrieren.
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Bildsteuerung für verschiedene Schwarzweiß-Looks
Die Kamera bietet mehrere voreingestellte Modi zur Bildsteuerung. Der Modus Solid erzeugt harte Kontraste und klare Kanten. Mit Grainy entstehen Bilder mit starker Körnung, die an analoge Silberhalogenid-Abzüge erinnern sollen. Fotografen können Parameter wie Kontrast, Schärfe, Tonung und Körnungseffekt anpassen. Drei benutzerdefinierte Speicherplätze stehen für eigene Einstellungen zur Verfügung.
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Gehäuse in einheitlichem Schwarz
Ricoh hat das Gehäuse komplett in mattem Schwarz gehalten, um die Ausrichtung der Kamera auf die Schwarz-Weiß-Fotografie zu betonen. Das betrifft das Magnesiumgehäuse, den Auslöser und die Ringkappe. Das GR-Logo auf der Vorderseite zeigt einen seidenmatten Glanz. Der Ein- und Ausschalter soll nun weiß statt grün leuchten.
Technische Ausstattung der GR IV
Die weiteren Spezifikationen entsprechen dem Basismodell. Ein 5-Achsen-Bildstabilisator soll Verwacklungen um bis zu sechs Blendenstufen kompensieren. Der Hybrid-Autofokus kombiniert Kontrast- und Phasenerkennung. Die Startzeit liegt nach Herstellerangaben bei 0,6 Sekunden.
Das 3-Zoll-Touch-Display umfasst 1.037.000 Bildpunkte. Der interne Speicher mit einer Größe von 53 Gigabyte soll etwa 937 Raw-Aufnahmen aufnehmen können. Videos zeichnet die Kamera weiterhin nur in Full-HD mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auf.
Der Akku mit 1.800 mAh soll laut Ricoh für rund 250 Aufnahmen ausreichen. Das kompakte Gehäuse passt mit einer Größe von 10,4 × 6,1 × 3,3 Zentimetern in jede Jackentasche und wiegt dabei nur rund 265 Gramm.
Drei Modelle für unterschiedliche Vorlieben
Mit der Monochrome-Version umfasst die GR-IV-Serie jetzt drei Kameras. Die Basisversion der GR IV für Farbaufnahmen bietet einen ND-Filter, der zwei Blendenstufen abdunkelt und so entweder Langzeitbelichtungen oder das Fotografieren bei sehr hellen Lichtverhältnissen vereinfacht. In die GR IV HDF hat Ricoh einen Highlight-Diffusion-Filter eingebaut, der für weiche Bilder mit diffusen Lichtern sorgen soll. Die GR-Serie feiert 2026 zudem ihr 30-jähriges Bestehen – die erste GR1 erschien 1996 als analoge Filmkamera.
Die Ricoh GR IV Monochrom soll ab Februar 2026 für 1.800 Euro erhältlich sein.
(cbr)
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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend
Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.
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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.
Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.
Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.
Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.
Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.
Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.
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(mack)
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Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern
Sie haben ein neues Smartphone bestellt und bezahlt, einen Tag später folgt die Versandbestätigung des Onlineshops per Mail. Mithilfe der Sendungsverfolgungsnummer prüfen Sie auf der Homepage des Paketdienstes den voraussichtlichen Zustelltermin und stellen fest, dass Sie am vorgesehenen Tag nicht zu Hause sind.
- Pakete lassen sich grundsätzlich leicht bei Paketdiensten umleiten, wenn Sie nicht zuhause sind.
- Doch nicht alle Optionen stehen immer zur Verfügung und manche, wie Ablageorte, haben rechtliche Tücken.
- Bei der Auswahl sollten Sie daher darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie selbst in der Haftung für Schäden oder Verlust stehen.
Grundsätzlich stellt dieses Szenario kein größeres Problem mehr dar. Alle einschlägigen Paketdienste, ob DHL, Hermes, UPS, GLS, DPD oder Amazon Logistics, bieten dafür Möglichkeiten. So können Sie Lieferungen verschieben, einen Ablageort außerhalb Ihrer Wohnung festlegen oder das Paket bei einem Nachbarn abgeben lassen. Oft können Sie die Sendung auch in einen Paketshop, die Zustellbasis, eine Packstation oder manchmal sogar an eine beliebige neue Zieladresse umleiten.
Das klingt komfortabel. Doch stehen Ihnen nicht immer alle Optionen zur Verfügung und nicht alle sind immer ratsam.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern“.
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