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Montag: EU gegen Huawei und ZTE bei KRITIS, Pay-TV-Piraten ohne Vermögensschaden
Ein neues Cybersicherheitsgesetz würde die chinesischen Anbieter bei kritischer Infrastruktur ausschließen, wird jetzt berichtet. Demnach plant die EU, Technologieunternehmen wie Huawei und ZTE aus China explizit aus der Telekommunikationsinfrastruktur und Photovoltaikanlagen auszuschließen. In Deutschland sind Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ab heute nicht mehr gültig. Das hat zu viel Arbeit bei Fahrerlaubnisbehörden und der Bundesdruckerei geführt. Was droht, wenn die Frist verpasst wird? Zwar bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, doch bei abgelaufenem Führerschein droht ein Verwarngeld. Derweil hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung beim Cardsharing korrigiert und verneint bei illegalen Pay-TV-Zugängen einen unmittelbaren Vermögensschaden der Anbieter. Denn die Sender dürfen bei Pay-TV-Piraterie nicht mehr von entgangenen Abogebühren aller Nutzer ausgehen, die das Cardsharing in Anspruch genommen haben – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Ein zur Vorstellung am 20. Januar geplantes Gesetz der EU über Cybersicherheit enthält offenbar Passagen, die ZTE und Huawei als Zulieferer für Telekommunikationsinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Sicherheitsscanner ausschließen. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Die EU-Kommission überarbeitet ihre Sicherheits- und Technologiepolitik und will nicht nur ihre Abhängigkeit von großen US-Technologieunternehmen verringern, sondern auch von chinesischen Anbietern, die sie als risikoreich einordnet. Damit würde es verbindlich, risikoreiche Anbieter aus ihren Netzwerken etwa für 5G- oder 6G-Mobilfunk auszusperren. Bislang war das freiwillig. Die EU hatte auch die Zulieferung beim Bau von Zügen und Windkraftanlagen im Visier, so der Bericht: EU will ZTE und Huawei bei Netzwerken und Solar verbannen.
In der Welt der Pay-TV-Piraterie galt Cardsharing lange als Paradebeispiel für gewerbsmäßigen Computerbetrug. Doch mit einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung erschüttert. Bisher nahmen niedere Instanzen fast reflexartig einen Millionen-Vermögensschaden bei den Sendern an. Der BGH stellt nun klar, dass das bloße Abgreifen von verschlüsselten Signalen kein Computerbetrug im Sinne des Gesetzes ist. Damit weicht der Senat von der bisherigen Praxis ab und eröffnet neue Spielräume in der Strafverteidigung. Der Beschluss stellt Piraten aber keinen Freibrief aus. Das Verhalten bleibt weiterhin strafbar. Allerdings darf nicht mehr vom Vermögensschaden auf Basis entgangener Abogebühren ausgegangen werden, so der BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie.
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Nach und nach müssen Führerscheinbesitzer in den kommenden Jahren ihren „Lappen“ gegen ein neues Dokument austauschen. Wann wer dran ist, hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Die Frist für in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellte Dokumente läuft am heutigen Montag, den 19. Januar, ab. Dann wird eine erste Generation der Plastik-Führerscheine ungültig. Kommunalen Verwaltungen hat der Umtausch in fälschungssichere Scheckkarten geschäftige Wochen mit vielen Anträgen beschert. Eine Folge für Bürger waren lange Bearbeitungszeiten. Ursache dafür ist nicht nur die hohe Zahl an Anträgen, sondern auch die starke Auslastung der Bundesdruckerei, die für Herstellung und Versand der neuen Plastikkarten zuständig ist: Erste Plastik-Führerscheine werden ungültig – Verwarngeld droht.
Das Jahr 2026 könnte eine deutliche Zäsur für das Silicon Valley bringen. Nicht nur tritt mit der „Senate Bill 53“ ab 1. Januar eine der weitreichendsten KI-Regulierungen innerhalb der Vereinigten Staaten in Kraft, es ist auch der Stichtag für einen weiteren, umstrittenen Gesetzesentwurf. Geht es nach den Befürwortern des „Billionaire Tax Act“, müssen alle Milliardäre, die vor dem 1. Januar 2026 in Kalifornien ansässig waren, ab 2027 einmalig fünf Prozent Steuern auf ihr Vermögen zahlen. Ziel der Initiative ist es, die Etatkürzungen durch Präsident Trump im Gesundheitsbereich auszugleichen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt zwar abzuwarten. Doch bereits jetzt hat die Diskussion dafür gesorgt, dass einige Milliardäre und ihre Firmen Kalifornien den Rücken gekehrt haben, heißt es im Missing Link: Die Vertreibung der Milliardäre aus dem Silicon Valley?
Kabelkunden von Sky Deutschland müssen umstellen. Ab 10. Februar schaltet der Pay-TV-Anbieter eine Reihe seiner Programme im klassischen Vodafone-Kabelnetz ab. Stattdessen erfolgt die Ausstrahlung künftig per IPTV, also als Stream übers Internet. Betroffene Kunden erhalten offenbar ein Schreiben, in dem ihnen ein internetfähiger SkyQ-Receiver angeboten wird. Der Empfang ist zudem mit der Sky Stream Box möglich. Die Umstellung betrifft vorerst nicht die Sky-Sport-Kanäle, die nach Angaben des Pay-TV-Anbieters weiterhin per DVB-C empfangbar sind. Hintergrund der Aktion ist die laufende Neuordnung der Frequenzen im Vodafone-Netz mit dem Ziel, freie Frequenzen zu schaffen, die Internetnutzern von Vodafone für einen höheren Durchsatz zugutekommen: Sky Deutschland läutet Ende von DVB-C ein.
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(fds)
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Hyperschallflugzeug von Hermeus absolviert Erstflug im Unterschallbereich
Das US-Luft- und Raumfahrt-Start-up Hermeus hat den Prototyp seines unbemannten Hyperschallflugzeuges Quarterhose Mk 2.1 erstmals in einem Erstflug getestet – zunächst nur im Unterschallflug. Das teilte Hermeus am Dienstag mit. Im Gegensatz zum Vorgängerprototyp Mk 1, der bereits Anfang Juni 2025 seinen Erstflug absolviert hatte, ist die neue Version deutlich größer und schwerer.
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Hermeus hat den Mk-2.1-Prototypen knapp dreimal größer und etwa viermal so schwer wie die Mk 1 konstruiert. Damit liegt das unbemannte Hyperschallflugzeug in der Größenordnung einer Lockheed Martin F-16 . Ausgestattet ist Quarterhose mit einem F100-PW-229-Triebwerk des Herstellers Pratt & Whitney, das für das Flugzeug speziell modifiziert wurde. Ein ähnliches Triebwerk kommt auch in einer F-16 Fighting Falcon zum Einsatz.
Die Quarterhose Mk 2.1 hob am 02. März 2026 vom Spaceport America im US-Bundesstaat New Mexico zu einem Erstflug ab. Das Flugzeug wurde dabei von einer Bodencrew ferngesteuert. Der Flug erfolgte durchgehend in Unterschallgeschwindigkeit.
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Das Video zeigt Eindrücke vom Erstflug.
Die Ingenieure evaluierten zunächst die kritischen Systeme des unbemannten Hyperschallflugzeugs. Darunter fallen etwa die Antriebskomponenten, die Flugsteuerung und die Aerodynamik. Hinzu kommen Tests zur strukturellen Belastung und der Steuerung des Luftstroms, um später einen sicheren Übergang vom Unterschall- zum Transschall- hin zum Überschallflug sicher zu erreichen. Erst wenn diese Tests positiv ausgefallen sind, wird schrittweise die Leistung des Flugzeugs erhöht, um so auch das Flugverhalten bei höheren Geschwindigkeiten feststellen zu können.
Iterationen bis zum Hyperschallflug
Hermeus geht bei der Entwicklung seines Hyperschallflugzeuges so vor, dass mehrere Prototypen entwickelt werden, um an ihnen jeweils spezifische Eigenschaften zu testen, anstatt langwierig an einem Prototypen bis zur endgültigen Flugzeugversion zu entwickeln. Frühe Versionen werden zur Durchführung von Bodentests, etwa zur Validierung des Rollverhaltens, verwendet, spätere Prototypen sollen dagegen die Flugfähigkeit bis hin zum Überschallflug validieren. Diese Vorgehensweise ermögliche es, schneller Flugzeuge für Flüge im Hyperschallbereich zu entwickeln.
Die Quarterhose Mk 2.1 ist bereits dafür ausgelegt, sämtliche Grundsysteme in einem höheren Geschwindigkeitsbereich testen zu können. Schrittweise Erweiterungen sollen sie dann in die nächste Version Mk 2.2 überführen. Vermutlich wird dann auch das variable Lufteinlasssystem zur Aufrechterhaltung eines stabilen Luftstroms bei ansteigenden Geschwindigkeiten in dem Deltaflügler mit variablen Flügeln zum Einsatz kommen. Erst mit dieser Version werde dann auch ein Überschallflugversuch durchgeführt.
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Geplant ist, das Triebwerk später durch einen Chimera-Antrieb zu ersetzen, der ein Staustrahltriebwerk mit einem herkömmlichen Turbofan verbindet. Mit dieser TBCC-Technik (Turbine Based Combined Cycle) sei es dann möglich, Geschwindigkeiten bis zu etwa Mach 4 zu erreichen. Dieser Schritt ist jedoch erst für die Folgeversion Quarterhose Mk 3 geplant.
Hermeus ist gedanklich allerdings noch einen Schritt weiter: Mit Darkhose arbeitet das Luft- und Raumfahrt-Start-up bereits an der Entwicklung einer wiederverwendbaren Hyperschallplattform für die Luftfahrt, die für militärische Missionen eingesetzt werden kann.
(olb)
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IT-Sicherheitstag Mainz: Risiken in digitalen Lieferketten im Blick
Unternehmen sind heute stärker denn je in digitale Lieferketten eingebunden. Software, Cloud-Dienste, externe Dienstleister oder Logistikpartner greifen ineinander und eröffnen damit auch neue Angriffsflächen. Genau hier setzt der IT-Sicherheitstag Mainz am 6. Mai an. Die Konferenz wird gemeinsam von heise und der Hochschule Mainz ausgerichtet und widmet sich in diesem Jahr dem Leitthema „Supply Chain Security – Sicherheit in vernetzten Wertschöpfungsketten“.
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Angriffe auf Lieferketten gehören seit einigen Jahren zu den besonders kritischen Bedrohungsszenarien in der IT-Sicherheit. Kompromittierte Software-Updates, manipulierte Komponenten oder unzureichend gesicherte Dienstleister können weitreichende Auswirkungen haben – oft über viele Organisationen hinweg. Entsprechend rücken auch regulatorische Anforderungen und neue Sicherheitsstrategien stärker in den Fokus.
Der IT-Sicherheitstag Mainz greift diese Entwicklungen auf und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Expertinnen und Experten diskutieren, wie Unternehmen Risiken entlang der Lieferkette besser erkennen, bewerten und kontrollieren können. Das detaillierte Programm der eintägigen Konferenz wird derzeit vorbereitet und soll in Kürze veröffentlicht werden.
Blind-Bird-Ticket ab sofort hier verfügbar.
Tickets für den IT-Sicherheitstag sind bereits erhältlich. Aktuell gibt es ein vergünstigtes Blind-Bird-Ticket für 180 Euro (inkl. 19 % MwSt.), der reguläre Preis beträgt 279 Euro. Eine Tagesverpflegung ist im Ticketpreis enthalten.
Die Veranstaltung findet am 6. Mai 2026 auf dem Campus der Hochschule Mainz statt und bietet neben dem Fachprogramm Gelegenheit zum Austausch mit Referierenden, Partnern und anderen IT-Sicherheitsverantwortlichen.
(kaku)
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Iran: Drohnenangriffe auf AWS-Rechenzentren waren angeblich Absicht
Die Islamische Republik Iran hat die Rechenzentren von AWS in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain absichtlich mit Drohnen angegriffen. Das behauptet zumindest die staatliche iranische Nachrichtenagentur FARS in einem Beitrag auf Telegram. Es habe sich um strategische Ziele gehandelt, die attackiert wurden, weil darüber militärische und nachrichtendienstliche Aktivitäten des Feindes unterstützt wurden, behauptet die Nachrichtenagentur weiter. Diese Angaben können nicht überprüft werden, es könnte sich auch um nachträgliche Rechtfertigungen versehentlicher Treffer handeln. Die Cloud-Infrastruktur bleibt derweil weiter gestört, die Amazon-Tochter hat aber angekündigt, nicht mehr alle Informationen zur Wiederherstellung öffentlich machen zu wollen. Betroffene sollen direkt informiert werden.
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Angeblich auch Microsoft getroffen
Die Rechenzentren wurden am Wochenende beschädigt, anfangs hieß es von AWS aber lediglich, dass sie von „Objekten“ getroffen wurden. Erst merklich später hat das Cloud-Unternehmen bestätigt, dass die anhaltenden Störungen auf Drohneneinschläge zurückgehen und damit ein direkter Zusammenhang zu den Kämpfen in der Region besteht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden demnach gleich zwei Einrichtungen direkt getroffen, in Bahrain war eine Drohne dagegen in der Nähe niedergegangen. Die Treffer hätten „strukturelle Schäden“ zur Folge, zudem sei die Stromversorgung beeinträchtigt. Wann die Einrichtungen wieder voll funktionsfähig sind, kann AWS weiterhin nicht mitteilen. Es hat zum Wechsel der AWS-Region geraten.
Vergangenen Samstag haben Israel und die USA begonnen, die Islamische Republik anzugreifen, und dabei auch direkt den bisherigen Obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei getötet. Teheran hat darauf mit Luftangriffen auf verschiedene Staaten in der Region reagiert. Aus den Golfstaaten gibt es seitdem zahlreiche Berichte über Raketen- und Drohnenschläge, zehntausende Menschen, die dort Urlaub gemacht haben oder lediglich auf einer Reise umsteigen wollten, sitzen noch immer fest. FARS spricht jetzt von „gezielten Angriffen“ auf Amazon und Microsoft, die dem Feind einen „schweren Schlag“ versetzt hätten. Es gibt aber keine Berichte über Störungen bei Microsoft, auch im Nahen Osten funktionieren gegenwärtig alle Azure-Dienste. Anders sieht es bei AWS aus.
(mho)
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