Künstliche Intelligenz
Prozessautomatisierung mit n8n am Beispiel erklärt
Automatisierung hat sich in vielen Bereichen etabliert – von der privaten Anwendung bis zu komplexen Unternehmensprozessen. Mit n8n steht eine Open-Source-Plattform zur Verfügung, die sich durch flexible Einsatzmöglichkeiten, On-Premises-Betrieb und umfassende Integrationsfähigkeit auszeichnet.
In diesem Artikel stellen wir die Grundlagen vor. Er erläutert, was n8n von anderen Automatisierungslösungen unterscheidet, wie die Installation mit Docker on Premises erfolgt und wie sich die Handhabung an einem einfachen Beispiel nachvollziehen lässt.
- n8n ist eine flexible Open-Source-Plattform für Prozessautomatisierung, die On-Premises-Betrieb mit voller Datenhoheit ermöglicht.
- Workflows bestehen aus Nodes für Trigger, Datenabrufe, Verarbeitung und Ausgaben. Nodes integrieren nahtlos APIs und Dienste ohne Programmierung.
- Die Installation mit PostgreSQL und Docker Compose stellt skalierbare, produktive Umgebungen bereit.
- Ein Beispielworkflow, der RSS-Feeds von iX und c’t einliest, mit KI zusammenfasst und per E-Mail versendet, demonstriert die Arbeitsweise von n8n mit Triggern, Filtern, Merge, Aggregation und Versand.
Automatisierungsplattformen aus der Cloud wie Zapier, Make oder IFTTT sind zwar ohne großen Aufwand nutzbar, bleiben jedoch stets abhängig von externen Diensten. Sensible Daten verlassen dabei die eigene Infrastruktur, was nicht nur aus Datenschutzgründen problematisch sein kann, sondern auch Fragen nach Kontrolle und Flexibilität aufwirft. Mit n8n steht eine Open-Source-Alternative eines Berliner Anbieters zur Verfügung, die diese Einschränkungen überwindet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Prozessautomatisierung mit n8n am Beispiel erklärt“.
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Künstliche Intelligenz
Xreal vs. Viture: Worum es beim Patentstreit der Display-Brillen geht
Xreal und Viture sind die beiden führenden Hersteller von Display-Brillen. Seit Herbst sind die Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt, der in Deutschland seinen Lauf nahm und inzwischen internationale Dimensionen angenommen hat.
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Xreal warf Viture zunächst vor, das europäische Patent EP 3 754 409 B1 verletzt zu haben. Das Patent beschreibt eine spezifische Bauweise der für Display-Brillen typischen „Birdbath“-Optik und wurde im Mai 2025 erteilt. Viture hat beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen die Erteilung des Patents eingelegt.
Nachdem Viture eine Abmahnung wegen Patentrechtsverletzung unbeantwortet gelassen hatte, beantragte Xreal im September beim Landgericht München I eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Das Gericht gab dem Antrag noch im selben Monat statt. Die Verfügung untersagte Viture vorläufig, Geräte in Deutschland zu verkaufen, die das Patent verletzen.
Viture weist die Vorwürfe des Konkurrenten im eigenen Subreddit zurück und schreibt, dass er sowohl Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt als auch einen formellen Einspruch gegen die Gültigkeit des Patents eingereicht hat.
Unterlassungsverfügung wegen Formfehler aufgehoben
Gemäß Gerichtsunterlagen, die heise online vorliegen, hat Xreals Anwaltsteam Viture die Unterlassungsverfügung nicht rechtzeitig innerhalb der einmonatigen Frist ordnungsgemäß zugestellt. Infolge dieses formellen Fauxpas hob das Gericht die einstweilige Verfügung im November wieder auf, sodass Viture seine Display-Brillen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland und anderen EU-Märkten vertreiben darf.
Mit der Aufhebung der Unterlassungsverfügung ist der Rechtsstreit jedoch keineswegs beendet. Das Damoklesschwert eines neuen Antrags oder Hauptsacheverfahrens hängt weiter über dem Unternehmen, zumal das Gericht die Patentverletzung zum Zeitpunkt der Verfügung als gegeben ansah. Die aktuellen Ereignisse dürften also erst das Vorspiel eines länger währenden Rechtsstreits sein.
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Die Patentfehde hat sich zudem auf die USA ausgeweitet. Am 15. Januar 2026 reichte Xreal eine Patentklage bei einem texanischen US-Bezirksgericht ein. Sie wirft Viture die Verletzung des US-Patents Nr. 11.988.839 vor, das sich inhaltlich weitgehend mit dem europäischen Patent deckt.
„Bei der Klage geht es um mehr als nur ein einzelnes Patent“, schreibt Xreal in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen wolle damit gegen systematische Patentverletzungen vorgehen.
Viture wiederum schreibt, dass das Patent größtenteils durch den Stand der Technik abgedeckt sei und bezichtigt Xreal der gezielten Desinformation.
Xreal arbeitet mit Google und ROG an neuen Display-Brillen
Im Gegensatz zu eigenständigen Computern wie Apple Vision Pro oder Meta Quest 3 fungieren Display-Brillen eher als tragbare Monitore. Die Brillen werden per Kabel an externe Endgeräte wie Smartphones, Handhelds, Konsolen oder PCs angeschlossen und projizieren deren Inhalte auf ein virtuelles Display, das ein Sichtfeld von circa 50 Grad abdeckt. Obwohl Viture ein jüngeres Unternehmen ist (gegründet 2021, während Xreal bereits seit 2017 besteht), gleichen sich die Produkte beider Hersteller in puncto Ausstattung und Features mittlerweile stark.
Xreal hat mit den Modellen 1S und Neo erst kürzlich zwei neue Produkte eingeführt. Für dieses Jahr sind mindestens zwei weitere Geräte in Partnerschaft mit Asus und Google angekündigt. Das erste ist die für Gaming entworfene Display-Brille ROG Xreal R1, die eine Bildrate von bis zu 240 Hertz unterstützt und ein Kontrolldock für den gleichzeitigen Anschluss mehrerer Zuspieler bietet.
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Das zweite Produkt entsteht unter dem Namen „Project Aura“ gemeinsam mit Google, läuft auf Basis von Android XR und wird wie Samsung Galaxy XR als „räumlicher Computer“ vermarktet. Anfang des Jahres gaben Google und Xreal eine mehrjährige Verlängerung ihrer strategischen Partnerschaft bekannt, wobei Xreal künftig als „führender Hardwarepartner für das Android-XR-Ökosystem“ fungieren soll. Kurz danach berichtete Bloomberg, dass das Unternehmen weitere 100 Millionen US-Dollar an Investitionskapital eingesammelt hat.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es beim Rechtsstreit längst nicht mehr nur um Technik, sondern um die Positionierung beider Akteure auf einem Markt geht, der ein wachsendes Potenzial birgt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Android: Sideloading unverifizierter Apps wird aufwändiger
Seit Monaten ist klar, dass ab Herbst 2026 in ersten Ländern nur noch Anwendungen auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden dürfen, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und die jeweilige Anwendung signiert haben. Nach Kritik lenkte der Konzern im November hinsichtlich des Sideloadings für unverifizierte Apps ein Stück ein, nun deutet sich der erwartete Ablauf an.
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Installation unverifizierter Apps bleibt
Im November sagte Google, dass „erfahrene Nutzer“ auch unverifizierte Apps installieren können. Der Konzern will laut damaliger Erklärung einen „neuen, fortschrittlichen Ablauf“ entwickeln, der es erfahrenen Nutzern ermöglichen soll, „die Risiken der Installation nicht verifizierter Software zu akzeptieren“. Diese Lösung sei in erster Linie für Entwickler und Power-User gedacht.
Wie das Ganze umgesetzt werden dürfte, hat Android Authority in Zusammenarbeit mit dem Android-Forscher und Tüftler Assemble Debug (Shiv) herausgefunden. So hat der Tüftler Assets in Google-Play-Version 49.7.20-29 entdeckt, die sich auf verifizierte Installationen beziehen, und die Möglichkeit, auch ohne Verifizierung fortzufahren. Ähnlicher Code wurde schon im Juli 2025 im systemweiten Paketinstallationsprogramm von Android entdeckt. Das deutet darauf hin, dass Google den neuen Entwicklerverifizierungsprozess schon seit einiger Zeit vorbereitet.
Der Code enthält folgenden Inhalt:
Installation ohne Überprüfung
Wenn Sie eine App ohne Überprüfung installieren, beachten Sie bitte, dass Apps von nicht verifizierten Entwicklern Ihr Gerät und Ihre Daten gefährden können.
App-Entwickler kann nicht verifiziert werden
Kein Internet, App-Entwickler kann nicht verifiziert werden
Die App kann momentan nicht verifiziert werden.
Unklar ist zwar noch, wie die Meldungen den Nutzerinnen und Nutzern angezeigt werden, jedoch gewährt der Inhalt bereits einen Einblick in das, was zu erwarten ist. Unter anderem enthält der Prozess eine aktive Komponente, für die eine Internetverbindung erforderlich ist. Ist keine verfügbar, erhalten Nutzer eine Warnung, dass der Entwicklerstatus nicht überprüft werden kann.
„Accountability Layer“
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Als Reaktion auf den Artikel von Android Authority erklärte Matthew Forsythe, Director of Product Management, Google Play Developer Experience & Chief Product Explainer, auf X, dass es sich bei dem neuen System nicht um eine Einschränkung für das Sideloading von unverifizierten Apps handle. Stattdessen ziehe Google einen sogenannten „Accountability Layer“ („Verantwortungsebene“) in Google Play ein, so Forsythe. Fortgeschrittene Nutzer können sogenannte APK-Dateien (Android Package Kit) weiterhin „Ohne Überprüfung installieren“ wählen. Allerdings gibt Google an, dass sie mit einem aufwändigen Ablauf rechnen müssen, der den Nutzern helfen soll, die Risiken zu verstehen.
Bis Nutzer in Europa diese neuen Installationshürden zu Gesicht bekommen, dürfte es noch dauern. Denn im September 2026 soll Sideloading anonymer Apps in Brasilien, Indonesien, Singapur und Thailand erschwert werden. Ab 2027 folgt dann schrittweise der Rest der Welt, so der aktuelle Zeitplan. Entsprechend hat der Konzern noch viel Zeit, die bereits jetzt gelockerten Anforderungen neu zu justieren und weiter zu verändern.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Linux Mint: LTS-Version 22.3 „Zena“ mit aktualisierten Desktops
Die Maintainer der populären Linux-Distribution Linux Mint haben Version 22.3 mit dem Codenamen „Zena“ herausgegeben. Die neue Version des auf Ubuntu basierenden Linux aktualisiert die Software und Verbesserungen und soll die Erfahrung mit dem Linux-Desktop komfortabler gestalten.
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In den Release-Notes zu Linux Mint 22.3 erörtern die Entwickler vorrangig Probleme und bieten Lösungen dazu an. Die Übersicht über neue Funktionen listet hingegen die kleineren Verbesserungen der aktualisierten Distribution auf. Demnach liefern die Entwickler Unterstützung mit Sicherheitsupdates bis April 2029. Viele kleine Optimierungen sollen im Problemfall nötige Informationen einfacher bereitstellen. Das „Systembericht“-Tool heißt nun „Systeminformationen“. Neben „Systeminformationen“, „Systemberichten“ und „Absturzberichten“ zeigen vier weitere Seiten Informationen über angestöpselte USB-Geräte, über die Grafikkarte und deren Unterstützung mit Hardwarebeschleunigung, PCI-Geräte und über das BIOS liefern.
Linux Mint mit neuen Tools
Außerdem ist das optisch ähnliche Werkzeug „Systemadministration“ neu dabei. Es läuft mit Administratorrechten und ist für dementsprechende Konfigurationsaufgaben gedacht. Zunächst bietet es lediglich eine Dialogseite an, mit der sich das Boot-Menü einstellen lässt. Wenn User eine Benachrichtigung eine App verpasst haben, zeigt ein kleines Zahlensymbol das nun mit der konkreten Anzahl verpasster Nachrichten an.
XApps erhalten neue Standard-Icons und -Symbole, die einfach und monochrom gehalten sind. Bislang fehlende Symbole haben die Programmierer nun ergänzt. Die sollen in verschiedene Größen ohne Verluste skalieren. Allgemein haben XApps Verbesserungen erhalten, so kann Timeshift nun während Schnappschüssen pausieren oder fortfahren und Warpinator nun nicht nur Dateien, sondern auch Textnachrichten über das Netz schicken – zudem auch mittels IPv6.
Der Cinnamon-Desktop in Version 6.6 hat verbesserte Unterstützung für Tastatur-Layouts und Eingabemethoden erhalten. Nun werden traditionelle Layout und IBus-Eingabemehtoden in den Tastatureinstellungen nebeneinander angezeigt, „als seien sie dasselbe“. Damit soll Cinnamon unter Wayland nun auch andere Layouts als Englisch (US) unterstützen. Das Anwendungsmenü von Cinnamon haben die Programmierer ebenfalls überarbeitet, es hat nun eine Seitenleiste für den Avatar, Orte und bervorzugte Apps.
Probleme und Lösungen
Probleme könnte Nutzerinnen und Nutzern der HWE-Kernel 6.14 bereiten, den Linux Mint 22.3 mitliefert und der von Ubuntu stammt. Er zeichnet sich durch erweiterte Hardware-Unterstützung aus und ist etwa für die Unterstützung neuerer AMD-Prozessoren nötig. Allerdings reibt er sich etwa mit Virtualbox und alten Nvidia-Grafikkarten. Wer davon betroffen ist, soll auf Linux Mint 22.1 ausweichen, das mit dem LTS-Kernel 6.8 daherkommt. Die Shutdown-Zeit haben die Programmierer aus Bequemlichkeitsgründen auf zehn Sekunden reduziert.
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Wer Linux Mint 22.3 in Virtualbox testen will, sollte die 3D-Beschleunigung in den VM-Einstellungen deaktivieren und Nested Paging anschalten. In VMs stürzt Xorg jedoch ab, da 3D-Beschleunigung zur Nutzung der Mulitmedia-Codecs mit der gstreamer-1.0-vaapi nötig ist. Das Entfernen des Pakets soll helfen. Das erledigt der Befehl apt remove gstreamer1.0-vaapi – gegebenenfalls um ein vorangestelltes sudo ergänzt. Problemlösungen stehen auch bereit, falls keine Tonausgabe mit dem neuen Pipewire-Soundserver klappt, dann sollen User mit ein paar Befehlen auf PulseAudio wechseln.
Wer das neue Linux Mint 22.3 einmal ausprobieren möchte, findet Installationsabbilder zum Herunterladen auf der Download-Seite des Linux-Mint-Projekts. Es stehen Versionen mit Cinnamon, Xfce- und MATE-Desktop bereit.
Zuletzt veröffentlichte das Linux-Mint-Projekt im September die Version 22.2 mit Namen „Zara“. Auch da haben die Maintainer die Software aktualisiert, zudem jedoch Biometrie ergänzt und Libadwaita-Programmen eine eigene Optik verpasst.
Der aktuelle Stand der wichtigsten Unix- und Linux-Distributionen:
(dmk)
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