Künstliche Intelligenz
didacta 2026: Smartphonefrei, vollautomatisch, belastungssensibel?
Während in den vergangenen Jahren der Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) an vielen Messeständen der deutschen Bildungsmessen prominent auf jeder Oberfläche prangte, ließen einige Aussteller auf der diesjährigen didacta in Köln die „smartphonefreie Schule“ besonders groß titeln – es ging dann häufig um Smartphone-Tresore und -Täschchen. Der werbliche Wind hat sich aber insoweit gedreht, dass KI in Bildungsangeboten jetzt als Selbstverständlichkeit angenommen und nicht mehr dutzendfach auf jeder kleinen Handreichung erwähnt werden muss, die kritische Haltung gegenüber Endgeräten und Nutzungsszenarien in der Digitalität nun aber deutlich unterstrichen wird. Ein vergesslicher „Fr3ddy“ machte zudem Hoffnung auf sichere Analysetools in Schulen.
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Wie geht’s dir? Muss ich dir etwas wegnehmen?
In den zahlreichen Panels ging es deshalb nicht selten um gesundheitliche Auswirkungen der digitalen Angebotslandschaft auf die heutige Jugend – auch angestoßen durch die Bemühungen der Bundesschülerkonferenz, der mentalen Gesundheit der jüngeren Generationen grundsätzlich mehr Beachtung zu schenken. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren mentale Gesundheit allerdings nicht nur im Kontext von Smartphone- und Social-Media-Verboten, sondern bezüglich Strukturen im Bildungssystem und gesamtgesellschaftlich. Den starken Fokus auf Smartphones und sogenannte soziale Medien setzen eher die politische Seite, Initiativen, verschiedene Institutionen und Stiftungen, die auch Untersuchungen zu Auswirkungen von Smartphone- und Social-Media-Nutzung initiieren oder auswerten. Nicht zuletzt ist hier auch ganz klar die Perspektive besorgter Eltern vertreten.
Gab es neue Erkenntnisse zu den anhaltenden Smartphone- und Social-Media-Verbotsdebatten auf der Messe? Nein. Zwischen den verschiedenen Lagern wurde das bisher sichtbare Verantwortungs-Ping-Pong erneut durchgespielt. Wer trägt die Verantwortung, wenn Jugendliche zu viel durch Social Media scrollen und sich negative Effekte zeigen? Die Plattformen, die Politik, die Eltern oder die jungen Nutzenden selbst? Und ist ein Verbot nun gut oder nicht? Die einen sagen so, die anderen sagen so. Deutlich waren indessen Aussagen der Politik vor Ort in Richtung der Plattformen: Diese gäben sich bisher kaum Mühe, die Nutzung für Minderjährige sicherer zu gestalten, und würden sich weiterhin mit Verweis auf ihre AGB zurücklehnen. Normalerweise wird so eine Kritik zurückhaltender und netter verpackt; in Köln wurde allerdings auch kein Plattformvertreter sichtbar.
Als es um konkrete Empfehlungen und Lösungen ging, blieb – wie nun üblich – nur der Verweis auf die eingesetzte Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Wenn sie in diesem Sommer Empfehlungen wie geplant vorlegen sollte, könne es demnach weitergehen. Bedenken müsse man aber auch die EU-Ebene.
KI – zwischen schwer zu dressieren und Wunderleistern
In Bezug auf KI gab es eine weite Spannbreite zwischen genauen Prompting-Anleitungen – etwa für die Ausdifferenzierung von Lern- und Lehrmaterialien – und den Ein-Klick-Versprechen von Anbietern, die damit warben, dass für ausdifferenzierte Arbeitsblätter sogar gar kein Prompting nötig sei. Was sich als besser und anwendungsfreundlicher erweist, müssen umfangreiche Vergleichstests ermitteln. Anleitungen wie diese Handreichung von Westermann und der Universität zu Köln (PDF) könnten bei der Qualitätseinschätzung aber schon mal Hinweise liefern.
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Fr3ddy – die vergessliche KI
Spannend war das Panel zur Lernprozessplattform lernlog mit der KI „Fr3ddy“. lernlog brüstet sich nicht mit Ein-Klick-Lösungen, sondern wirbt mit der Vergesslichkeit von Fr3ddy. Die KI will für ihren Einsatz Daten zu Schülerinnen und Schüler nicht maßlos sammeln, speichern und dann aggregieren, sondern diese nur in vordefinierten Grenzen erheben und für dezidierte Anfragen zusammenstellen, um sie dann wieder der Ablage P zuzuführen – also Learning-Analytics mit möglichst geringem Risiko. Ziel ist es nicht, dass Fr3ddy auflistet, wer das leistungsstärkste Kind ist und welches das schwächste. Stattdessen soll die KI Lehrkräften nötige Datenpunkte zusammenstellen, damit diese Kinder individuell darin unterstützen können, das Lernen besser zu lernen. Das Konzept soll also schrittweise die Selbststeuerung und Kompetenzentwicklung fördern. lernlog arbeitet für dieses Konzept mit der Firma onto digital, Datenschützern und Experten wie Prof. Dr. -Ing. Axel Wagenitz von der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg zusammen. Die Plattform ist eine Initiative der „Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft“ und wird nicht gewinnorientiert betrieben.

kbe/heise medien
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Game-based Learning
Die Firma Epic Education, eine gemeinnützige GmbH, will Lernen mittels „Geschichten“ unterstützen – sie bringt quasi „Das Schwarze Auge“ ins Klassenzimmer mit ein bisschen digitaler Unterstützung. Wer Dungeons & Dragons oder DSA kennt, wird das Konzept schnell verstehen. Lehrkräfte können auf vorgefertigte Abenteuer zurückgreifen, eigene entwickeln oder Referentinnen von Epic Education hinzuziehen und Schülerinnen und Schüler etwa ins Mittelalter schicken, damit sie dort als Spielcharaktere die Welt erleben und verstehen – und natürlich eine Quest abarbeiten. Die Abenteuer sollen nicht nur Geschichte durch „Geschichten“ näherbringen, sondern auch MINT-Fächer.
Robotergrätschen
Roboter durften auf der Messe wieder die PR-Grätsche zwischen Modernitätsanstrich und Retrostil hinlegen. Sie tauchten immer wieder als drollige Maskottchen auf und einige wenige wurden auch durch die Messehallen geschickt – der Wow-Faktor von früheren Messen ist aber offensichtlich verblasst (ebenso wie der Popcorngeruch vergangener Jahre) und Nao musste nicht überall zur Stelle sein.
Roboter für den Selbstbau bewarb unter anderem HP. „Otto“ kann von Schülerinnen und Schülern gedruckt, gestylt und für verschiedene Aufgaben programmiert werden. Routinierte Maker unter den Lehrkräften können so etwas allerdings auch freestylen und zum gleichen Preis mehr Schülerinnen und Schüler zugänglich machen.
Ansonsten durften Roboter für den sportlichen Kick oder Rettungseinsätze in einer der Messehallen im Rahmen der RoboCup German Open residieren. Dort gab es aber erst im Verlauf der Messewoche mehr zu sehen.
So viel Smart wie nötig, so wenig wie möglich
Overhead-Projektoren sind auch deshalb noch in Betrieb, weil ihr Funktionieren nicht davon abhängig ist, dass es für sie weiterhin Sicherheits- und Funktionsupdates gibt. Wer deshalb smarten Tafeln aus dem Weg gehen will, konnte auf der Messe Keramik-Boards begutachten, die als abwischbare Schreibtafel und Projektionsfläche genutzt werden können.
Und erkennt man an, dass Schülerinnen und Schüler Smartphones in der Schule mit sich führen, können diese Geräte beispielsweise mit einer App wie phyphox der RWTH-Aachen ebenfalls für den MINT-Unterricht nutzbar gemacht und erst danach wieder in Täschchen, Tresore und Schränke gesteckt werden. Das ist auch trotz der am härtesten klingenden Smartphoneverbote der Bundesländer möglich, da auch diese noch die gezielte Nutzung der Schülergeräte zulassen.
2027 in Hannover
Rund 75.000 Menschen besuchten die diesjährige didacta in Köln vom 10. bis zum 14. März – laut Veranstalter ein Besucherzuwachs von 20 Prozent gegenüber der didacta in Stuttgart im Vorjahr. Im kommenden Jahr wird Europas größte Bildungsmesse erstmals wieder in Hannover zu Gast sein.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Dienstag: Chinas fährt Chipfertigung hoch, „Freiwillige Chatkontrolle“ endet
China holt bei der Chipherstellung weiter auf und baut offenbar die Produktionskapazität seiner modernsten Chip-Generation aus. Die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe kann inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Für 2026 ist allerdings noch keine hohe Fertigungskapazität zu erwarten. Bislang dürfen Messenger Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die dafür nötige Ausnahme von EU-Recht aber endet jetzt, nachdem ein Kompromiss scheiterte. Und die Online-Enzyklopädie Britannica wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI Urheberrechts- und Markenverletzungen vor – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der weltweit größte Chiphersteller, TSMC aus Taiwan, belichtet insgesamt rund 1,3 Millionen Wafer pro Monat und ist aktuell in der Lage, 2-Nanometer-Chips herzustellen. Doch China holt langsam aber sicher auf. Während die Vereinigten Staaten versuchen, das Land von modernster westlicher Chiptechnologie abzuschneiden, baut Peking die Produktionskapazitäten der heimischen Halbleiterindustrie massiv aus. Laut einem Medienbericht kann die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Bis zum Jahresende soll die Produktion hochfahren, wenn auch in einem niedrigen Maßstab. Chinas zweitgrößter Chipfertiger startet angeblich 7-Nanometer-Produktion
Bislang erlaubt es eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln den Messengerdiensten, Nachrichtenverläufe zu scannen, um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Das verstößt eigentlich gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre. Deshalb hat die EU vor einigen Jahren eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Diese bisher geltende Regelung, die auch als „freiwillige Chatkontrolle“ bekannt ist, läuft am 3. April aus. Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen in der EU ist nun gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. EU-Einigung scheitert: „Freiwillige Chatkontrolle“ endet
Immer wieder ziehen Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne vor Gericht, weil diese ihr Material ohne Genehmigung für das Training ihrer KI-Modelle verwenden. Vor allem OpenAI sieht sich immer wieder Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times, das Medienhaus Ziff Davis, mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser haben Klagen gegen das Unternehmen angestrengt. Nun zieht auch die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica gegen OpenAI vor Gericht. Der Vorwurf auch hier: Urheberrechts- und Markenverletzung. Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training
Nvidia denkt das Spiele-Rendering neu. Auf der GTC-Konferenz hat das Unternehmen DLSS 5 (Deep Learning Super Sampling) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein KI-Modell, das aus Farben und Bewegungsvektoren eines Videospiels annähernd fotorealistische Grafiken baut. Die KI soll tiefer in die Spiele integriert sein als vorherige DLSS-Versionen, heißt es. Nvidia-CEO Jensen Huang spricht von einer „Neuerfindung der Spielegrafik“. Neural Rendering: Nvidia DLSS 5 soll Videospiele fotorealistisch machen
Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Colorado und Kalifornien, haben kürzlich Gesetze erlassen, wonach „Anbieter von Betriebssystemen“ künftig einen Mechanismus zur Altersverifikation anbieten müssen. Dieser greift, sobald jemand einen Account auf dem jeweiligen Computer anlegt. Kalifornien verlangt zusätzlich, dass das System die eingegebenen Daten bei der Registrierung mit öffentlichen Datenbanken abgleicht. Anbieter wie Microsoft, Apple und Google (für Android) lassen sich einigermaßen leicht zwingen, solche Abfragen in ihre Betriebssysteme einzubauen. In der Linux-Welt aber sieht es anders aus: Denn wer ist da ein „Operating System Provider“, wie es im kalifornischen Gesetz heißt? Linux soll Ausweise prüfen: Wie die Community sich dagegen wehrt
Auch noch wichtig:
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training
Die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster, der älteste Wörterbuchverlag der USA, haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan verklagt. Sie werfen dem US-Konzern „massive Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle vor. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
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OpenAI soll unberechtigterweise knapp 100.000 Online-Artikel sowie Enzyklopädie- und Wörterbucheinträge von Encyclopædia Britannica und Merriam-Webster genutzt haben, um seinen Chatbot ChatGPT zu trainieren, heißt es in der am Freitag eingereichten Klage (AZ. 1:26-cv-2097). Demnach hat ChatGPT nahezu wortgetreue Kopien von Britannicas Enzyklopädieeinträgen, Wörterbuchdefinitionen und anderen Inhalten erstellt und so Nutzer abgelenkt, die sonst die Websites von Britannica besuchen würden. „ChatGPT entzieht Webseitenbetreibern wie den Klägern [Britannica, Anm.] Einnahmen, indem es Antworten auf Nutzeranfragen generiert, die die Inhalte dieser Betreiber ersetzen und in direkter Konkurrenz zu ihnen stehen. Um diese Ersatzprodukte zu erstellen, kopieren die Beklagten massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte der Kläger und anderer Webseitenbetreiber ohne deren Genehmigung oder Vergütung“, heißt es in der Klage.
Neben der Urheberrechtsverletzung wirft Britannica OpenAI auch Verstöße gegen ein Markengesetz (Lanham Act) vor, „indem ChatGPT erfundene Inhalte oder ‚Halluzinationen‘ generiert und diese fälschlicherweise den Klägern zuschreibt“. Und weiter: „Ebenso verstoßen die Beklagten gegen die Markenrechte der Kläger gemäß dem Lanham Act, indem ChatGPT irreführend Teile der Inhalte der Kläger auslässt, ohne diese Auslassungen offenzulegen, und die unvollständigen und fehlerhaften Reproduktionen neben den bekannten Marken der Kläger anzeigt.“ ChatGPT gefährde den „fortwährenden Zugang der Öffentlichkeit zu hochwertigen und vertrauenswürdigen Online-Informationen“, so der Vorwurf.
In der Klage fordert Britannica eine Entschädigung in nicht genannter Höhe sowie eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung der mutmaßlichen Markenrechtsverletzung. Laut Reuters reichte Britannica im vergangenen Jahr bereits eine ähnliche Klage gegen das KI-Start-up Perplexity AI ein, die weiterhin anhängig ist.
Britannicas Vorgehen gegen OpenAI ist eine von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne angestrengt haben, weil diese ihr Material ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Immer wieder sieht sich vor allem OpenAI Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times wirft dem Unternehmen vor, Artikel der Zeitung unerlaubterweise für das KI-Training genutzt zu haben. Der Mutterkonzern von PCMag und IGN, das Medienhaus Ziff Davis, verklagte OpenAI ebenso wegen Urheberrechtsverstößen, wie mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser.
Andere Medienunternehmen entschieden sich hingegen, ihre Texte an OpenAI zu lizenzieren. So schloss der deutsche Axel-Springer-Verlag einen Vertrag über eine Summe in Millionenhöhe ab, der OpenAI Zugriff auf Texte von Zeitschriften wie BILD, Welt oder Politico gibt.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
AirPods Max 2: Richtiges Chip-Update für Apples Over-Ears
Überraschungs-Nachfolger für Apples AirPods Max zum Wochenbeginn. Die Over-Ears kommen noch Anfang April in ihrer zweiten Generation in den Handel, wie der Hersteller am Montag mitteilte. Äußerlich sind die AirPods Max 2 praktisch nicht vom Vorgänger zu unterscheiden, selbst die Farbauswahl ändert sich nicht. Zentrale Neuerung ist dafür Apples H2-Chip, der bereits seit weit über drei Jahren in den AirPods Pro steckt; die Vorgängermodelle des Max 2 verharren auf dem H1.
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Viele für die Max-Reihe neue Funktionen
Damit erlernen die AirPods Max mehrere von Apples Pro-In-Ears bekannte Funktionen: Die Max 2 unterstützen erstmals den adaptiven Modus, der einen automatisierten Mittelweg aus aktiver Geräuschunterdrückung und Transparenzmodus bietet und den Nutzer so nicht komplett akustisch von der Außenwelt abschirmt. Neu sind außerdem die Stimmisolation, die Hintergrundgeräusche bei Telefonaten oft komplett herausfiltert, sowie die Konversationserkennung. Letztere dreht die Musik leise, wenn der Träger plötzlich zu sprechen beginnt – das passiert allerdings auch beim schamlosen Mitsingen, solange man die Funktion nicht abschaltet.
Ähnlich wie bei den AirPods Pro verspricht Apple bei den Max 2 zudem eine höhere Audioqualität bei Sprach- und Gesangsaufnahmen mit den integrierten Mikrofonen. Neu ist die optionale, personalisierte Regelung der Lautstärke sowie eine inzwischen automatisch aktive Schutzfunktion vor Umgebungslärm.
Zu den weiteren Funktionsneuerungen zählt, dass die Max 2 als Fernbedienung für die iPhone-Kamera dienen sowie Unterstützung für die Live-Übersetzung – im Zusammenspiel mit iPhones, auf denen Apple Intelligence läuft. Auf vorgelesene Mitteilungen lässt sich durch Kopfbewegungen reagieren, auch diese Funktion ist bereits auf den AirPods Pro (ab Generation 2) zu finden.
AirPods Max 2: Preise und Verfügbarkeit
Apple verspricht für die AirPods Max 2 obendrein eine „verbesserte Klangqualität“, und der H2-Chip soll die aktive Geräuschunterdrückung (ANC) effektiver arbeiten lassen. Die Over-Ears mit USB-C lassen sich auch verkabelt betreiben und unterstützen so verlustfreies Audio mit 24 Bit und 48 kHz – mit geringer Latenz.
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Die Max 2 kosten bei Apple 580 Euro und sind ab dem 25. März vorbestellbar, die Auslieferung folgt ab Anfang April.
Update
16.03.2026,
17:49
Uhr
In der Meldung stand irrtümlich, der Verkaufsstart sei am 25. März – das ist allerdings nur der Beginn der Vorbestellung. In den Handel kommen die AirPods Max 2 laut Apple erst Anfang April. Die entsprechenden Textpassagen haben wir korrigiert.
Die Farbauswahl bleibt bei Mitternacht, Polarstern, Orange, Violett und Blau. Im Handel liegt der Preis für die Ende 2024 noch schnell auf USB-C umgesattelten Vorgänger etwas über 450 Euro.
(lbe)
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