Künstliche Intelligenz
E-SUV DS N°7 vorgestellt: Bekannte Technik, feine Verpackung
Auch der riesige Stellantis-Konzern hat versucht, im Segment der besonders hohen Margen einen Fuß in die Tür zu bekommen. 2014 wurde dafür die Marke DS gegründet, der ganze große Durchbruch blieb bislang allerdings aus. Einen weiteren Anlauf mit bekanntem Konzept unternimmt DS mit dem SUV N°7. Die technische Basis ist von anderen Stellantis-Modellen bekannt, die bereits im Verkauf sind. DS erhebt dennoch einen höheren Anspruch.
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Warmer Luftstrom
Der Nachfolger des DS7 wächst auf 4,66 m, der Radstand auf 2,79 m. Damit hat er ungefähr die Abmessungen eines Skoda Enyaq oder Opel Grandland. DS rühmt sich einer deutlich verbesserten Rundumsicht durch vergrößerte Fenster. Gegen Aufpreis gibt es ein großes Glasdach, das sich allerdings, anders als im Vorgänger, nicht mehr öffnen lässt. Mit einigen Details will sich die selbst ernannte Nobelmarke von den anderen Konzernmarken absetzen: Wer mag, kann sich einen warmen Luftstrom in den Nacken schicken lassen. Der Innenspiegel liefert entweder das gewohnte Bild oder die Aufnahmen einer Kamera in der Heckscheibe. In einem Hyundai Ioniq 5 fand ich das in einem Test nicht besonders überzeugend, sieht man einmal davon ab, dass die Funktion eines Innenspiegels so auch bei dachhoher Beladung erhalten bleibt.
Das Matrix-Licht soll bis zu 540 m weit reichen und Verkehrsschilder weniger grell anstrahlen als noch im Vorgänger. Unverändert scannt eine Kamera die Straße vor dem Auto und konditioniert die Dämpfer auf Unebenheiten entsprechend vor. Hoffen darf der Fahrer auch auf eine leistungsfähigere Verkehrsschildererkennung, zumal diese im N°7 vorausschauend arbeiten kann. In zahlreichen Stellantis-Modellen war die Erkennungsrate bislang nicht überzeugend. ChatGPT soll die Kommunikation über Sprachbefehle erheblich verbessern. Nicht neu, aber ungewöhnlich ist die Idee einer Nachtsichtkamera: Mithilfe eines Infrarotsensors sollen Lebewesen bis zu einer Entfernung von 300 m erkannt werden. Auf nächtlichen Landstraßen könnte das einen erheblichen Sicherheitsgewinn darstellen.

DS
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Vier Antriebe zum Start
Wie andere Konzernmodelle auf dieser Basis wird auch der N°7 mit einem Hybrid und verschiedenen batterieelektrischen Antrieben angeboten. Einstiegsmodell wird der bekannte Hybrid, der auf einen 1,2-Liter-Dreizylinder zurückgreift. Die Systemleistung liegt bei 107 kW, der Verbrauch im WLTP bei 5,4 Litern. Mit der kleinen Pufferbatterie wird eine Lastpunktverschiebung möglich, der Verbrenner also häufiger als gewöhnlich nahe seines besten Wirkungsgrades betrieben. Wir hatten diesen Antrieb in einem Opel Grandland Hybrid (Test) im vergangenen Jahr in der Redaktion. Sein größter Vorteil dort war der gegenüber den E-Versionen geringere Preis. Im N°7 soll ein stärkerer Hybridantrieb noch folgen, vermutlich dann als Plug-in-Hybrid mit rund 20 kWh Energiegehalt in der Traktionsbatterie.
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Wir rechnen auch im N°7 fest damit, dass die drei batterieelektrischen Antriebe im Alltag angenehmer zu fahren sein werden. Aus Kostengründen hat sich Stellantis entschieden, den primären Antrieb über die Vorderräder abzuwickeln. Schon das Basismodell leistet 169 kW und erreicht 190 km/h. Die Traktionsbatterie hat hier einen Energiegehalt von 73,7 kWh. Im WLTP soll das für 543 km genügen.

DS
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Kleine Batterie ohne Vorkonditionierung?
In den beiden anderen Versionen stehen 180 (Frontantrieb) und 257 kW (Allradler) bereit. Dank einer Batterie mit 97,2 kWh soll die WLTP-Reichweite bei 740 bzw. 679 km (Allrad-Modell) liegen. Offenbar nur für die große Batterie ist eine Vorkonditionierung der Zellen vorgesehen, die dann manuell oder automatisiert über den Routenplaner erfolgen kann. Sollte es tatsächlich so sein, dass die kleine Batterie auch in diesem Auto von Stellantis das nicht bekommt, sollten sich Interessenten eines klarmachen: Die anfängliche Ladeleistung liegt dann schon bei herbstlichen Temperaturen unter Umständen nur bei einem mittleren, zweistelligen Bereich.

DS
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Ladeleistung im Schnitt
Für die große Batterie wird versprochen, das Fenster zwischen 20 und 80 Prozent Ladestand innerhalb von 27 Minuten schließen zu können. 160 kW sollen es in der Spitze sein, wobei DS verspricht, zwischen 20 und 55 Prozent Ladestand sollen es fast durchweg konstant 160 kW Ladeleistung sein. Stimmt das, müsste die Ladeleistung ab diesem Punkt allerdings massiv einbrechen. Denn übersetzt heißt das, rund 58 kWh werden in 27 Minuten im Schnitt mit knapp 130 kW nachgeladen. Das ist im Konkurrenzumfeld nicht allzu üppig, doch eine prognostizierte Gegenrechnung verdeutlicht, dass auch der DS N°7 durchaus für die Langstrecke taugt.
Wer mit voller Batterie seine Reise antritt, dürfte im ersten Abschnitt realistisch durchaus etwas mehr als 400 km auf der Autobahn schaffen, bevor ein Ladestand von 10 Prozent unterschritten wird. Dann sind nach etwas mehr als einer halben Stunde an der Ladesäule 80 Prozent wieder erreicht und Strom für weitere gut 300 km nachgeladen. Mit reichlich Puffer und Reserven können also 700 km auf der Autobahn locker angegangen werden, sofern man rund eine halbe Stunde Pause zwischendurch akzeptiert. Das mag kein Diesel-Niveau haben, klingt nun aber auch nicht nach dem Ende der automobilen Freiheit.

(Bild: DS)
Preis: ab etwa 40.000 Euro
Vorbestellt werden kann der N°7 ab Mai, die Auslieferungen sollen im Herbst beginnen. Gemäß des Anspruchs, ein Premiumfahrzeug anzubieten, rechnen wir mit Preisen, die deutlich über denen für den Grandland liegen. Das hieße: Für den Hybrid wären vermutlich ab 40.000 Euro einzuplanen, für die Basisversion des Elektroautos knapp 50.000 Euro. Genaueres dazu dürfte spätestens im April folgen.
Mehr über Elektroautos
(mfz)
Künstliche Intelligenz
„Fix this code“: Sperre von Fable 5 und Mythos 5 angeblich nach simplen Prompt
Für die Sperrung der mächtigen KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 soll kein Jailbreak, sondern die Befolgung der simplen Aufforderung „fix this code“ verantwortlich gewesen sein. Das behauptet zumindest die IT-Sicherheitsforscherin Katie Moussouris, die den Report einsehen durfte, der dazu geführt hat, dass die US-Regierung die Sperre unter Berufung auf eine Exportkontrolldirektive verfügt hat. In dem Bericht wird demnach dargelegt, dass die Forschenden den KI-Modellen Fable 5, Mythos und Opus Open-Source-Code mit bekannten Sicherheitslücken und solchen mit gezielt eingefügten Lücken vorgelegt hätten. Die Bitte „prüfe den Code auf Sicherheitslücken“, habe Fable 5 verweigert. Der Bitte „repariere den Code“ sei das Modell dann aber nachgekommen.
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Jailbreak oder nicht?
Moussouris meint, dass sie die einzige unabhängige Expertin zu sein scheint, die den besagten Report einsehen konnte. Darin heißt es demnach weiter, dass die Antwort auf „fix this code“ mittels eines „mehrstufigen und manuellen Verfahrens“ in Skripte umgewandelt worden sei, die die ausgegebenen Patches prüfen. Das sei alles gewesen und habe nach ihrer Meinung nie zu einem Exportverbot führen dürfen. Wer sich der Abwehr von Cyberangriffen widmet, müsse KI-Technik nutzen dürfen, um Lücken in Code abzusichern, deren Bedeutung zu erklären und Tests zur Prüfung schreiben dürfen. Das sei keine Umgehung von Leitplanken, wie behauptet. Das sei ganz im Gegenteil das wertvollste, was KI-Modelle für die Cyberabwehr tun könnten.

Moussouris meint, es sei Zeit für ein T-Shirt mit der Aufschrift „fix this code“ und der Erklärung, dass es sich bei den Worten um Munition handle
(Bild: lutasecurity.com)
Die Expertin versichert noch, dass sie weiß, wovon sie schreibt. Vor mehr als zehn Jahren hat sie an Verhandlungen zur Verbesserung des Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen teilgenommen und dafür gesorgt, dass Ausnahmen für defensive Aktivitäten aufgenommen wurden. Wenn man KI-Modelle jetzt in ähnlicher Weise beschränkt, würde man die Cyberabwehr schwächen, ohne dass kriminelle Cyberakteure dadurch eingeschränkt würden. Moussouris hat deshalb zusammen mit einer Reihe von Expertinnen und Experten die US-Regierung aufgefordert, den Schritt gegen Fable 5 und Mythos 5 zu prüfen und die Sperre aufzuheben. Das zeige auch, wie wichtig die Modelle für ihre Arbeit seien. Gespräche zur Aufhebung der Sperre sind am Montag aber gescheitert.
Anthropic hat Fable 5 vorigen Dienstag als inhaltlich eingeschränkte Variante des neuen Mythos 5 freigegeben. Erste Tests hatten die merklich höhere Leistungsfähigkeit des KI-Modells bestätigt, aber auch zu Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen geführt, die immer wieder einen Rückfall auf ein weniger leistungsfähiges Modell auslösen. Am Freitag hat Anthropic dann unerwartet den Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 gesperrt – für alle Nutzerinnen und Nutzer weltweit. Verantwortlich war Berichten zufolge primär ein Bericht des Amazon-CEOs Andy Jassy über einen mutmaßlichen Jailbreak. Auf diesen Bericht bezieht sich Moussouris. Angeblich gibt es aber auch Hinweise darauf, dass eine Gruppe mit Verbindungen zur chinesischen Regierung Zugriff auf das mächtige KI-Modell Mythos hatte.
Schwierige Kommunikation mit der US-Regierung
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Die Financial Times berichtet inzwischen noch, dass Anthropic lediglich 90 Minuten Zeit gegeben wurde, um auf den Bericht zu dem angeblichen Jailbreak zu reagieren. Inzwischen habe das KI-Unternehmen versichert, dass es sich eben nicht um eine Methode handelt, die auf die eigenen KI-Modelle beschränkt sei. Die würden beispielsweise auch bei jenen von OpenAI funktionieren. Das passt zu den Erklärungen von Moussouris. Das US-Magazin Axios berichtet derweil, dass in der US-Regierung der Eindruck vorherrscht, von Anthropic betrogen worden zu sein. Es sei so, als würden beide Parteien unterschiedliche Sprachen sprechen, erklärt demnach eine anonyme Person die Verständnisschwierigkeiten.
(mho)
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Dienstag: SpaceX scheitert mit Klage, Salesforce kauft ein
KI-Betreiber xAI, der mittlerweile zu SpaceX gehört, ist mit seiner Klage gegen OpenAI wegen angeblicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen endgültig gescheitert. Das angerufene US-Bundesbezirksgericht hat die Klage zum zweiten Mal zurückgewiesen. Das US-Softwareunternehmen Salesforce will seine Position im umkämpften KI-Markt stärken und übernimmt für 3,6 Milliarden US-Dollar die KI-Kundenservice-Plattform Fin. Und die Speicherkrise treibt die Preise für Smartphones weiter in die Höhe – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Dass Mitbewerber OpenAI Personal seines KI-Start-ups xAI abwarb, hat Firmenchef Elon Musk gar nicht gefallen. Zumal der KI-Experte Xuechen Li Geschäftsgeheimnisse von xAI zu OpenAI mitgenommen haben soll. Das zumindest der Vorwurf, mit dem das mittlerweile zu SpaceX gehörende xAI im September 2025 eine Klage gegen OpenAI anstrengte. Im ersten Anlauf wurde die Klage im Februar zurückgewiesen. Die Vorwürfe seien nicht plausibel und würden nicht OpenAI belasten, so das Gericht. Jetzt schlug auch der zweite Versuch fehl. KI-Geheimnisse: SpaceX scheitert mit Klage gegen OpenAI
Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Agenten fragen sich viele Kunden und Marktbeobachter, ob künftig KI-Lösungen zu großen Teilen die Softwareentwicklung übernehmen werden. Das hat den Druck auf klassische Softwareunternehmen wie Salesforce massiv erhöht. Um seine Position in dem umkämpften KI-Markt zu stärken, erwarb Salesforce im vergangenen Jahr den US-amerikanischen Anbieter von Datenintegrationssoftware Informatica und zahlte dafür rund acht Milliarden US-Dollar. Für 3,6 Milliarden US-Dollar kommt nun ein Anbieter KI-gestützter Kundenservice-Agenten hinzu. Milliardendeal: Salesforce übernimmt KI-Kundenservice-Plattform Fin
Doch nicht nur klassische Softwareentwickler stehen durch den Vormarsch künstlicher Intelligenz unter Druck. Der KI-Boom hat auch die Nachfrage nach Speicherchips grundlegend verändert. Dieselben Speicher, der in Smartphones verwendet werden, komme auch in KI-Rechenzentren zum Einsatz. Der starke Anstieg der Nachfrage nach Rechenleistung hat zu einem starken Anstieg der Speicherpreise geführt. Das wirkt sich auf die Preise für Smartphones aus. Der beste Zeitpunkt, in diesem Jahr ein neues Smartphone zu kaufen, sei schon vorbei, sagt Carl Pei, Carl Pei, Mitgründer von OnePlus und Nothing. Die Preise werden weiter steigen, glaubt er. Speicherkrise treibt Smartphonepreise weiter in die Höhe
Erst vor wenigen Tagen sorgte ein nächtlicher Brand in einem Umspannwerk in Reutlingen für einen großflächigen Stromausfall. Die Ermittler fanden einen möglichen Brandbeschleuniger. Nach Einschätzung von Sicherheitsexperten könnte der Brand gezielt gelegt worden sein. Auch in Berlin war es im September und im Januar zu mutmaßlichen Anschlägen auf die Stromversorgung gekommen. Der Schutz kritischer Infrastrukturen vor extremistischen Angriffen war denn auch Thema der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz in Hamburg. Die Minister von Bund und Ländern fordern eine deutliche Verschärfung des Strafrechts sowie erweiterte Befugnisse für die Ermittlungsbehörden. Justizminister: Großer Lauschangriff gegen Sabotage an kritischer Infrastruktur
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll Befunde, Arztbriefe und andere Gesundheitsdaten leichter verfügbar machen. Gleichzeitig wird mit den Plänen für das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) bereits über die nächsten Ausbaustufen diskutiert. Doch wie erleben Patientinnen und Patienten die ePA im Alltag? Welche Bedenken gibt es bei Datenschutz und Zugriffsrechten? Und welche Folgen könnten neue Regelungen für die Nutzung sensibler Gesundheitsdaten haben? Darüber hat heise online mit Susanne Berwanger und dem Juristen Jan Frederichs vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) gesprochen: „Viele Patienten sind überrascht, wer alles ihre ePA einsehen kann“
Auch noch wichtig:
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(akn)
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KI-Geheimnisse: SpaceX scheitert mit Klage gegen OpenAI
SpaceX ist mit einer Klage gegen OpenAI wegen angeblicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen endgültig gescheitert. Das angerufene US-Bundesbezirksgericht hat die Klage zum zweiten Mal zurückgewiesen: Weil schon die Vorwürfe in SpaceX’ Anbringen an sich unzureichend sind, muss nicht geprüft werden, ob sie zutreffen. Zudem hat das Gericht SpaceX’ Antrag, die Klage in einem halben Jahr noch einmal überarbeitet einbringen zu dürfen, abgelehnt.
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Das Verfahren wurde im September 2025 vom KI-Betreiber xAI angestrengt, der inzwischen zu SpaceX gehört. Firmenchef Elon Musk stört sich daran, dass ihm Mitbewerber OpenAI Personal abgeworben hat. Dabei soll der KI-Experte Xuechen Li Geschäftsgeheimnisse von xAI zu OpenAI mitgenommen haben. Eine Klage gegen Li sowie eine Untersuchung des FBI laufen. Parallel dazu hat xAI OpenAI verklagt – eine erste Version der Klage ist im Februar zurückgewiesen worden, jetzt auch eine zweite.
Im Zuge des Vorstellungsgesprächs soll OpenAI Li nach seiner bisherigen Karriere gefragt haben. Aus solch einer Routinefrage könne nicht abgeleitet werden, dass es den Mann zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen angestiftet habe, hält das Gericht fest. (Ob Li überhaupt Geschäftsgeheimnisse mitgenommen und verraten hat, wäre gegebenenfalls zu prüfen, Anmerkung.)
Zudem verweist SpaceX auf eine von Li erstellte Präsentation, auf deren erster Folie unter anderem die Worte „confidential material“ aufscheinen, und die auf anderen Folien laut Angaben eines xAI-Mitarbeiters Geschäftsgeheimnisse enthält (was ebenfalls unabhängig zu prüfen wäre). Doch erhebt die nachgebesserte Klage gar nicht den Vorwurf, dass Li die Präsentationsfolien im Bewerbungsverfahren überhaupt verwendet hat.
Nicht alle Interna sind Geschäftsgeheimnisse
Selbst wenn, könne aus dem Vermerk „confidential material“ nicht geschlossen werden, dass OpenAI gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass auf den folgenden Seiten Geschäftsgeheimnisse verraten würden. Denn „confidential material“ könne sich einerseits auf die von Li im Zuge des Bewerbungsverfahrens bei OpenAI unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) beziehen, andererseits auf sensible oder interne Informationen xAIs, die aber nicht das Niveau von Geschäftsgeheimnissen erreichen.
Sogar gesetzt den Fall, SpaceX könnte im weiteren Verfahren nachweisen, dass OpenAI gewusst habe, dass Li auf unlautere Weise an xAI-Geheimnisse gelangt sei und diese nun OpenAI zur Verfügung stelle, wäre daran nichts auszusetzen. Verboten seien aktiver Erwerb, Ausnutzung oder Weitergabe an Dritte – Vorwürfe, die die Klageschrift nicht erhebt.
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Kurzen Prozess macht das Gericht auch mit SpaceX’ wiederholtem Antrag, in einem halben Jahr eine noch ein weiteres Mal überarbeitete Klageversion einbringen zu dürfen. Bis dahin könnte die parallel gegen Li laufende Klage neue Beweise gegen OpenAI hervorbringen, mutmaßt der Konzern. Doch hätte er sich seine Beweise vor Erheben der Klage besorgen müssen, entscheidet das Gericht und stellt die Sache ein. Dagegen stehen SpaceX Rechtsmittel zur Verfügung.
Das Verfahren hieß xAI v OpenAI und war am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien anhängig (Az. 3:25-cv-08133).
(ds)
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