Künstliche Intelligenz
Post zum Freitag: Digitale Ordnung leicht gemacht
Liebe Leserinnen und Leser,
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Hand aufs Herz: Die Lesezeichen-Liste im Browser ist kein Archiv, sondern ein digitaler Friedhof. Wir begraben dort Links zu diversen Wissens-Artikeln, DIY-Projekten oder anderen sinnvollen Tipps. Das klingt alles schön und gut. Bei mir sind die Links aber quer verteilt – mal in der Notiz-App, mal bei Instagram, YouTube oder als WhatsApp-Selbstgespräch. Morgen möchte ich wieder Pizza backen – und raten Sie mal, wer das wirklich legendäre (!) Pizzarezept dieser einen unbekannten italienischen Nonna nicht wiederfindet?
Ja, ich bin digitaler Messi. Meine Linksammlung ist riesig, aber bestimmte Websites finde ich darin nur noch mit viel Glück wieder. Ist das jetzt meine Faulheit oder sind einfach die Browser-Hersteller unfähig, mir ordentliches und intuitives Werkzeug zu bieten? Kollege Daniel Berger hat in seinem Artikel über Bookmark-Manager dezidierte Bookmark-Dienste wie Raindrop, Karakeep, Pinboard und Nextcloud vorgestellt, die helfen könnten. Wie halten Sie Ihr Wissen zusammen – oder lassen Sie das Chaos einfach regieren?
Passwortmanager sind das nächste Minenfeld. Wir brauchen für jeden Dienst ein eigenes Passwort – am besten kryptische Zeichenfolgen, die weder im Duden stehen noch irgendetwas mit unserem Geburtsort oder dem Namen des ersten Haustiers zu tun haben. Aber kein normaler Mensch kann sich hundert solcher Kombinationen merken. Deshalb führt kein Weg an einem Passwort-Manager vorbei.
Wer jetzt noch den wachsamen Augen der US-Geheimdienste entgehen will, steht nur noch vor einer recht überschaubaren Auswahl. Mein Kollege Jan Schüßler hat für einen Artikel fünf Open-Source-Passwortmanager verglichen. Das Testfeld ist erstaunlich breit aufgestellt – vom bewährten Urgestein KeePassXC bis hin zu modernen Alleskönnern für das eigene Hosting. Eine klare Leseempfehlung für alle, die ihre Sicherheit nicht dem Zufall (oder US-Servern) überlassen wollen.
Aber genug der Verwaltung, werden wir mal kreativ. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich kann schwarz/weiße Präsentationen, die nur aus überladenen PowerPoint-Folien bestehen, kaum noch ertragen. Es ist doch wirklich keine Arbeit mehr, sich eine flotte Präsi zusammenzuklicken und um ein paar Bulletpoints zu kürzen. Inzwischen sind sogar Erklärvideos super einfach zu erstellen – das übernimmt dann einfach eine KI. Und nein, ich rede hier nicht von seelenlosem „KI-Slop“. Denn wie „sloppy“ das Ergebnis wird, liegt in Ihrer Hand. Wir zeigen einen Workflow mit ChatGPT und Videogeneratoren. Schauen Sie doch mal rein.
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Damit all diese digitalen Inhalte auch flott bei Ihnen ankommen, braucht es nun eine ordentliche Leitung. Wer Glasfaser hat, reitet ganz oben auf der Welle mit. Doch welche Hardware braucht man dafür eigentlich? Muss es immer der teure Router vom Provider sein? Nicht unbedingt. Unser Ratgeber erklärt die wichtigsten Begriffe wie GPON oder XGS-PON und zeigt, wann schon ein günstiges Modem für den alten Router genügt und worauf man bei der Inbetriebnahme achten sollte, damit der Start ins Highspeed-Internet nicht zur Frustpartie wird.
Und was macht man mit einer schnellen Glasfaserleitung an einem regnerischen Wochenende am liebsten? Genau, in bester Qualität Serien und Filme streamen! Dafür braucht man natürlich nicht die neueste Flimmerkiste im Wohnzimmer – allerdings sollten die Bildqualität und der Ton (wahrscheinlich haben Sie dafür sowieso eine externe Quelle) stimmen. Pünktlich zur Vorstellung der 2026er-TV-Modelle stellt sich die ewige Frage: Lohnt sich der Aufpreis für den neuen Fernseher oder ist man auch mit dem günstigen Vorjahresmodell schlauer bedient? Wir haben uns die Preisentwicklung bei den großen Herstellern angesehen und wägen ab, wo Innovation auf der Strecke bleibt und reines Marketing-Voodoo anfängt.
(mig)
Künstliche Intelligenz
Freitag: EU-Auflagen für US-Clouds, Robotaxi-Rückruf wegen Autobahnbaustellen
Den US-Cloud-Diensten AWS und Azure drohen höhere Auflagen der EU-Wettbewerbshüter, denn die Untersuchung der EU nach dem Gesetz über digitale Märkte steht vor dem Abschluss. Die Cloud-Angebote von Amazon und Microsoft sollen dabei als sogenannte Gatekeeper eingestuft werden. Derweil will die Alphabet-Tochter Waymo das Verhalten seiner Fahrzeuge im Bereich von Autobahnbaustellen verbessern und hat fast 4000 ihrer Robotaxis zurückgerufen. Das wird auf mehrere Vorfälle zurückgeführt, in denen KI-gesteuerte Taxis in für Bauarbeiten gesperrte Autobahnabschnitte gefahren sind. Die Deutsche Bank setzt ebenfalls auf KI, aber um Aufgaben zu beschleunigen und interne Arbeitsstaus abzubauen. Projektlaufzeiten würden sich dank KI von Jahren auf Monate reduzieren. Dabei hat das Geldinstitut aber auch die Kosten im Blick, schließlich wird zunehmend per Token statt pauschal abgerechnet – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche das vorläufige Ergebnis ihrer Untersuchung der US-Cloud-Anbieter nach dem Digital Markets Act (DMA) bekannt geben, heißt es aus Insider-Kreisen. Demnach werden Amazon Web Services (AWS) und Azure von Microsoft als Gatekeeper eingestuft, sodass diese Cloud-Dienste in der Europäischen Union (EU) strengeren Regeln unterworfen werden. Anlass der Untersuchung waren Ausfälle bei den Cloud-Diensten mit teils erheblichen Auswirkungen auf andere Internet-Dienste, etwa beim Signal-Messenger nach einer AWS-Störung. Es wären die ersten Cloud-Dienste unter den Gatekeepern. Die endgültige Entscheidung über diese DMA-Bewertung soll bis Ende 2026 fallen, so der Bericht: EU stuft AWS und Azure bald als Gatekeeper laut Digital Markets Act ein.
Fast 4000 Robotertaxis sind von einer Rückrufaktion des US-amerikanischen Robotaxi-Unternehmens Waymo betroffen, um Probleme der Fahrzeuge im Bereich von Baustellen auf Autobahnen zu beheben. Einem Bericht zufolge erfolgt der Rückruf, nachdem Waymo mindestens 13 Fälle registriert hat, in denen seine Robotaxis in für Bauarbeiten gesperrte Autobahnabschnitte gefahren sind. Sechs dieser Vorfälle ereigneten sich demnach im April in Phoenix sowie sieben im Mai in San Francisco. Waymo stellte daraufhin Ende Mai die Fahrten auf Autobahnen in einigen US-Großstädten vorübergehend ein. Laut bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde eingereichten Unterlagen ist eine Lösung für das Problem „derzeit in Entwicklung“: Rückruf von 4000 Waymo-Robotaxis wegen Problemen mit Baustellen auf Autobahnen.
Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. „Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagt ein leitender IT-Manager der Deutschen Bank. Genau beziffern wollte er die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden jetzt innerhalb von Wochen abgearbeitet. Er hofft, „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“. Kostenkontrolle sei dabei eine Priorität, da Anbieter zunehmend von Abo- auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität bei der Deutschen Bank.
Die Bundesbank hat ermittelt, dass in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals mehr als die Hälfte aller Einkäufe bargeldlos getätigt wurde. Nur bei 45 Prozent aller Bezahlvorgänge wurde Bargeld genutzt. Trotzdem kann Bargeld weiter unangefochten den ersten Platz halten. 26 Prozent aller Zahlungen wurden mit Debitkarten getätigt, mobile Alternativen – etwa mit dem Smartphone – wurden demnach in 10 Prozent aller Bezahlvorgänge registriert. Internetbezahlverfahren verdoppelten ihren Anteil gegenüber 2023 auf 6 Prozent. Doch eine vollständige Wahlfreiheit bei Zahlungsmöglichkeiten ist laut Bilanz nicht gegeben. In einer Befragung wurde die fehlende Akzeptanz von Bargeld ebenso kritisiert wie solche von bargeldlosen Zahlungsmitteln: Laut Bundesbank erstmals mehr als die Hälfte aller Bezahlvorgänge bargeldlos.
Smart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstundengenau und sind die technische Grundlage für dynamische Stromtarife. Die detaillierten Messwerte helfen, den eigenen Stromverbrauch an Börsenpreise anzupassen. Wer große Verbraucher wie E-Autos gezielt in günstigen Zeiten lädt, kann die Stromkosten senken. In Phasen mit Stromüberschuss sind sogar negative Börsenpreise möglich, bei denen man für den Strombezug Geld bekommt. Doch die Technik ist auf eine korrekte Zuordnung der Messstelle zum jeweiligen Haushalt angewiesen. Kommt es hier zu Problemen, zahlen Verbraucher unter Umständen die Zeche für den Nachbarn. Wie Verbraucher ihre Rechte gegenüber dem Messstellenbetreiber durchsetzen, klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Zu hohe Stromrechnung durch Smart-Meter-Fehler.
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Auch noch wichtig:
(fds)
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Bericht: EU stuft AWS und Azure bald als Gatekeeper laut Digital Markets Act ein
Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche das vorläufige Ergebnis ihrer Untersuchung der US-Cloud-Anbieter nach dem Digital Markets Act (DMA) bekannt geben, heißt es aus Insider-Kreisen. Demnach werden Amazon Web Services (AWS) und Azure von Microsoft als Gatekeeper eingestuft, sodass diese Cloud-Dienste in der Europäischen Union (EU) strengeren Regeln unterworfen werden. Die endgültige Entscheidung über diese DMA-Bewertung soll bis Ende 2026 fallen.
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Diese Untersuchung begann im November 2025, als die EU die Cloud-Macht von US-Tech-Konzernen ins Visier nahm. Anlass sind Ausfälle bei den Cloud-Diensten mit teils erheblichen Auswirkungen auf andere Internet-Dienste. Kurz zuvor führte ein etwa 15-stündiger Ausfall der AWS-Cloud in den USA dazu, dass nicht nur Amazons eigene Streaming-Angebote, sondern auch Atlassian, Docker, Epic Games und der Signal-Messenger nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erreichbar waren. Kurz darauf hatte auch Microsoft Azure mit einem Ausfall zu kämpfen, wodurch Flugpassagiere nicht einchecken konnten und Abstimmungen im schottischen Parlament unterbrochen wurden.
Daraufhin haben die europäischen Kartellbehörden erstmals auch Cloud-Dienste nach dem Gesetz über digitale Märkte unter die Lupe genommen. Die hauptsächlich aus den USA stammenden großen Cloud-Anbieter haben sich bislang dem EU-Gesetz über digitale Märkte entzogen, da ein Großteil ihres Geschäfts über Unternehmensverträge abgewickelt wird. Das macht es schwierig, die Anzahl der einzelnen Nutzer zu ermitteln. Dies aber ist eine der wichtigsten Kriterien der EU, um die Marktmacht von Unternehmen zu bestimmen.
Bislang keine Cloud-Dienste unter den Gatekeepern
Der seit November 2022 geltende DMA soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Bislang sind Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta Platforms und Microsoft als Gatekeeper bewertet worden. Das gilt aber nur für Dienste wie App-Stores und Messaging, nicht für die Cloud-Infrastruktur.
Nächste Woche soll sich das ändern, wenn die EU-Kommission AWS und Azure vorläufig als Gatekeeper nach dem DMA einstuft. Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, die anonym bleiben wollten. Das finale Ergebnis der Untersuchung soll demnach im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden, wobei der Zeitplan aber noch vorläufig ist. Die EU-Kommission und Microsoft wollten den Bericht nicht kommentieren, AWS hat auf eine entsprechende Anfrage nicht reagiert.
EU-Regulierung erzürnt US-Regierung
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Als Gatekeeper würden AWS und Azure zur Interoperabilität und zur Datenportabilität verpflichtet. Damit soll etwa ein Wechsel des Cloud-Anbieters vereinfacht werden und Kunden könnten andere Dienste mit AWS- oder Azure-Clouds verknüpfen, statt auch AWS- und Azure-Angebote beschränkt zu bleiben. Auch könnten erhebliche Geldstrafen verhängt werden, wenn festgestellt wird, dass die Cloud-Dienste gegen bestehende Vorschriften verstoßen.
Zuvor wurden die US-Konzerne Apple und Meta Platforms von der EU bereits wegen DMA-Verstößen mit Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hunderten Millionen Euro belegt. Das wiederum führte zu Konflikten mit der US-Regierung, die Initiativen zur Datenhoheit verstärkt bekämpft und die EU-Regularien wie den DMA als Angriff auf US-amerikanische Unternehmen bezeichnet.
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(fds)
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EU-Verordnung: Hersteller tragen künftig Kosten für Altfahrzeuge
Neue Fahrzeuge sollen künftig so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile leicht ausgebaut werden können. Viele Bestandteile sollen wiederverwendet oder verwertet werden können. Eine breite Mehrheit von 437 Abgeordneten stimmte im EU-Parlament für die Verordnung, bei 112 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember 2025 auf die neuen Regeln verständigt. Sie müssen nun auch noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor sie zwei Jahre später in Kraft treten.
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Seltene Erden wiederverwenden
Die Vorgaben sollen dazu führen, dass etwa Aluminium, Kupfer und seltene Erden verstärkt recycelt und wiederverwendet werden können. Sie werden teils aufwendig und unter hohem Energieeinsatz abgebaut beziehungsweise aufbereitet. Europa soll so unabhängiger von Einfuhren werden und die Autoindustrie umweltfreundlicher. Künftig muss auch ein bestimmter Anteil des Kunststoffs in neuen Fahrzeugtypen aus Materialien bestehen, die aus solchen Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen werden.
In der Europäischen Union sind nach Angaben der EU-Kommission rund 286 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jedes Jahr erreichen demnach rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Bei bis zu 4 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfahren die Behörden demnach nicht, was nach der Abmeldung mit ihnen geschieht – also ob sie etwa verschrottet oder exportiert werden.
Hersteller werden für Kosten zuständig
Hersteller sind laut Parlament künftig auch für die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union verantwortlich. Diese Pflicht beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln, also voraussichtlich im Jahr 2031. Die Kosten dafür werden Neuwagen mutmaßlich teurer machen. Altfahrzeuge sind laut EU-Kommission grundsätzlich nicht reparierbare Fahrzeuge ohne historischen Wert. Autos, die für nicht mehr verkehrstauglich erklärt wurden, dürfen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zudem nicht mehr exportiert werden.
Nachrichten aus der Autoindustrie
(mfz)
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