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EU-Verordnung: Hersteller tragen künftig Kosten für Altfahrzeuge


Neue Fahrzeuge sollen künftig so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile leicht ausgebaut werden können. Viele Bestandteile sollen wiederverwendet oder verwertet werden können. Eine breite Mehrheit von 437 Abgeordneten stimmte im EU-Parlament für die Verordnung, bei 112 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember 2025 auf die neuen Regeln verständigt. Sie müssen nun auch noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor sie zwei Jahre später in Kraft treten.

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Die Vorgaben sollen dazu führen, dass etwa Aluminium, Kupfer und seltene Erden verstärkt recycelt und wiederverwendet werden können. Sie werden teils aufwendig und unter hohem Energieeinsatz abgebaut beziehungsweise aufbereitet. Europa soll so unabhängiger von Einfuhren werden und die Autoindustrie umweltfreundlicher. Künftig muss auch ein bestimmter Anteil des Kunststoffs in neuen Fahrzeugtypen aus Materialien bestehen, die aus solchen Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen werden.

In der Europäischen Union sind nach Angaben der EU-Kommission rund 286 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jedes Jahr erreichen demnach rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Bei bis zu 4 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfahren die Behörden demnach nicht, was nach der Abmeldung mit ihnen geschieht – also ob sie etwa verschrottet oder exportiert werden.

Hersteller sind laut Parlament künftig auch für die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union verantwortlich. Diese Pflicht beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln, also voraussichtlich im Jahr 2031. Die Kosten dafür werden Neuwagen mutmaßlich teurer machen. Altfahrzeuge sind laut EU-Kommission grundsätzlich nicht reparierbare Fahrzeuge ohne historischen Wert. Autos, die für nicht mehr verkehrstauglich erklärt wurden, dürfen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zudem nicht mehr exportiert werden.

Nachrichten aus der Autoindustrie


(mfz)



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Bericht: EU stuft AWS und Azure bald als Gatekeeper laut Digital Markets Act ein


Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche das vorläufige Ergebnis ihrer Untersuchung der US-Cloud-Anbieter nach dem Digital Markets Act (DMA) bekannt geben, heißt es aus Insider-Kreisen. Demnach werden Amazon Web Services (AWS) und Azure von Microsoft als Gatekeeper eingestuft, sodass diese Cloud-Dienste in der Europäischen Union (EU) strengeren Regeln unterworfen werden. Die endgültige Entscheidung über diese DMA-Bewertung soll bis Ende 2026 fallen.

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Diese Untersuchung begann im November 2025, als die EU die Cloud-Macht von US-Tech-Konzernen ins Visier nahm. Anlass sind Ausfälle bei den Cloud-Diensten mit teils erheblichen Auswirkungen auf andere Internet-Dienste. Kurz zuvor führte ein etwa 15-stündiger Ausfall der AWS-Cloud in den USA dazu, dass nicht nur Amazons eigene Streaming-Angebote, sondern auch Atlassian, Docker, Epic Games und der Signal-Messenger nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erreichbar waren. Kurz darauf hatte auch Microsoft Azure mit einem Ausfall zu kämpfen, wodurch Flugpassagiere nicht einchecken konnten und Abstimmungen im schottischen Parlament unterbrochen wurden.

Daraufhin haben die europäischen Kartellbehörden erstmals auch Cloud-Dienste nach dem Gesetz über digitale Märkte unter die Lupe genommen. Die hauptsächlich aus den USA stammenden großen Cloud-Anbieter haben sich bislang dem EU-Gesetz über digitale Märkte entzogen, da ein Großteil ihres Geschäfts über Unternehmensverträge abgewickelt wird. Das macht es schwierig, die Anzahl der einzelnen Nutzer zu ermitteln. Dies aber ist eine der wichtigsten Kriterien der EU, um die Marktmacht von Unternehmen zu bestimmen.

Der seit November 2022 geltende DMA soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Bislang sind Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta Platforms und Microsoft als Gatekeeper bewertet worden. Das gilt aber nur für Dienste wie App-Stores und Messaging, nicht für die Cloud-Infrastruktur.

Nächste Woche soll sich das ändern, wenn die EU-Kommission AWS und Azure vorläufig als Gatekeeper nach dem DMA einstuft. Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, die anonym bleiben wollten. Das finale Ergebnis der Untersuchung soll demnach im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden, wobei der Zeitplan aber noch vorläufig ist. Die EU-Kommission und Microsoft wollten den Bericht nicht kommentieren, AWS hat auf eine entsprechende Anfrage nicht reagiert.

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Als Gatekeeper würden AWS und Azure zur Interoperabilität und zur Datenportabilität verpflichtet. Damit soll etwa ein Wechsel des Cloud-Anbieters vereinfacht werden und Kunden könnten andere Dienste mit AWS- oder Azure-Clouds verknüpfen, statt auch AWS- und Azure-Angebote beschränkt zu bleiben. Auch könnten erhebliche Geldstrafen verhängt werden, wenn festgestellt wird, dass die Cloud-Dienste gegen bestehende Vorschriften verstoßen.

Zuvor wurden die US-Konzerne Apple und Meta Platforms von der EU bereits wegen DMA-Verstößen mit Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hunderten Millionen Euro belegt. Das wiederum führte zu Konflikten mit der US-Regierung, die Initiativen zur Datenhoheit verstärkt bekämpft und die EU-Regularien wie den DMA als Angriff auf US-amerikanische Unternehmen bezeichnet.

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(fds)



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Apple öffnet App Store in Brasilien für alternative Marktplätze


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Nach der EU und Japan führt Apple jetzt auch in Brasilien alternative App-Marktplätze ein und lässt dort andere Zahlungsmethoden für In-App-Käufe und digitale Güter zu. Der iPhone-Hersteller hatte dazu kürzlich eine Vereinbarung mit der brasilianischen Wettbewerbsbehörde Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE) getroffen, die von Apple eine Öffnung eingefordert hatte. Am Donnerstag kündigte Apple die konkreten Änderungen an.

Die Öffnung in Brasilien ist Ergebnis eines drei Jahre andauernden Kartellfalls in dem südamerikanischen Land. Ende Dezember 2025 hieß es in Medienberichten, dass die Anordnungen der Wettbewerbsbehörde schon im April 2026 umgesetzt werden sollen. Augenscheinlich hat es etwas länger gedauert. Apple erklärte, dass man mit der Behörde zusammengearbeitet habe, um Schutzmaßnahmen gegen neue Bedrohungen einzuführen, die aus der Öffnung entstehen.

Der Konzern im US-amerikanischen Cupertino lässt weiterhin keine Zweifel daran, dass er die verordneten Öffnungen problematisch findet. Die neuen Optionen eröffneten „neue Möglichkeiten für Malware, Betrug, Täuschungsversuche sowie Risiken für Datenschutz und Sicherheit“, bemängelt Apple in seiner Verlautbarung. Wie in der EU soll es eine Basisprüfung von iOS-Apps geben, einen Genehmigungsprozess für App-Marktplätze sowie Anforderungen, die dazu beitragen, Kinder vor unangemessenen Inhalten und Täuschungsversuchen zu schützen. Ganz ausschließen ließen sich die Risiken dadurch aber nicht.

Apple greift für seine Öffnung in Brasilien auf Instrumente und Vorgehensweisen zurück, die man vor einigen Jahren für die Erfüllung des Digital Markets Act (DMA) in der Europäischen Union geschaffen hat und die inzwischen auch in Japan Anwendung finden. So wird es neue Geschäftsbedingungen für Brasilien geben, die unter anderem die Einführung einer Provision für Kerntechnologien vorsieht. Diese hat eine Höhe von fünf Prozent und ähnelt der Kerntechnologiegebühr in der EU, die Apple für seine Basisleistungen erhebt, die trotzdem anfallen, wenn Entwickler ihre Apps über alternative Marktplätze vertreiben.

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Zudem wird es eine Provision von 15 Prozent auf Transaktionen für digitale Güter und Services geben, die über eine Website getätigt werden, die mit der App des Entwicklers verlinkt ist. Für Zahlungsabwicklungen über Apples App Store fällt eine zusätzliche Gebühr von fünf Prozent an. Die App-Store-Provision beträgt je nach Programm zehn oder 21 Prozent. Unter diesen neuen Geschäftsbedingungen sollen Entwickler, die digitale Waren und Services in Brasilien verkaufen, Apple denselben oder einen geringeren Betrag als heute zahlen. Wer keine digitalen Waren und Services verkauft, zahlt weiterhin keine Provisionen oder Gebühren an Apple.

Zum Schutz von Kindern konnte sich Apple mit der Behörde in Brasilien auf einige Vorkehrungen verständigen. Apps in der Kinderkategorie des App Store dürfen keine Links auf externe Webseiten mit Kaufmöglichkeiten enthalten. Für Nutzer unter 18 Jahren müssen Apps, die alternative Zahlungsmethoden verwenden, einen Schutzmechanismus einbauen, der vor einem Kauf die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einholt. Auch dürfen Apps für Minderjährige nicht auf externe Transaktionsseiten verlinken. Apple arbeitet zudem an einer neuen API, über die Eltern Käufe außerhalb von Apples eigenem In-App-Kauf-System überwachen und genehmigen können.

Apple weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass ähnliche Öffnungen in Europa und Japan dazu geführt haben, dass bestimmte App-Typen – darunter Pornografie-Apps – auf iOS verfügbar wurden, die zuvor nicht erlaubt waren. Inzwischen sind alternative App-Marktplätze in 29 Ländern verfügbar. Man sehe diese Entwicklung als warnendes Beispiel auch für Brasilien. Die Neuerungen stehen Entwicklern ab iOS 26.5 zur Verfügung.


(mki)



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Spuren einer Millionen Jahre alten kosmischen Explosion im Meeresgrund entdeckt


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Vor mehr als 100 Millionen Jahren kam es in der Nähe unseres Sonnensystems zu einem sehr seltenen und dramatischen Ereignis, einem sogenannten r-Prozess. Die Spuren davon hat ein deutsch-australisches Team auf dem Grund des Zentralpazifiks gefunden.

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Das Team des Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf (HZDR) und der Universitäten von Canberra und Sydney hat Eisen-Mangan-Krusten untersucht, mineralische Ablagerungen aus der Tiefsee. Darin fanden sie neben Spuren der radioaktiven Isotope Eisen-60 und Curium-247 auch das sehr seltene und langlebige Plutonium-244.

Letzteres entsteht in einem r-Prozess, eine Abkürzung für Rapid Neutron-Capture Process. Das ist ein Neutroneneinfangprozess, der bei hohen Neutronen-Dichten und Temperaturen abläuft und bei dem ein Atomkern in sehr kurzer Zeit extrem viele Neutronen einfängt. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Plutonium aus sehr seltenen kosmischen Explosionen stammt, wie sie etwa beim Verschmelzen zweier Neutronensterne oder sehr energiereichen Supernovae auftreten würden“, sagt Anton Wallner, Leiter der Abteilung Beschleuniger-Massenspektrometrie und Isotopenforschung am HZDR.

Danach habe sich das im interstellaren Medium verteilt und sei über Millionen Jahre hinweg kontinuierlich auf die Erde herabgeregnet, sagte Wallner weiter. Daraus schloss das Team, dass das Isotop bei einem Prozess entstand, der vergleichsweise lang her ist, denn nur so hatte das Isotop genügend Zeit gehabt, sich wie ein gleichmäßiger Schleier im interstellaren Medium zu verteilen. Aus der Halbwertszeit von Plutonium-244, die bei 80 Millionen Jahren liegt, ermittelten die Forscher, dass das r-Prozess-Ereignis – das letzte in unserer kosmischen Nachbarschaft -– vor mehr als 100 Millionen Jahren stattfand.

Das Eisen-60, das die Forscher ebenfalls in der Kruste nachwiesen, stammt hingegen von deutlich jüngeren Ereignissen: Das Isotop war in zwei Zonen konzentriert, anders als das gleichmäßig verteilte Plutonium. Der Eisen 60-Verlauf zeige zwei eindeutige Signaturen erdnaher Supernova-Explosionen, teilte das Team mit. Diese müssen aber jüngeren Datums sein, da die Halbwertszeit von Eisen-60 nur 2,62 Millionen Jahre beträgt.

Eisen-Mangan-Krusten sind Ablagerungen der Metalle aus dem Meerwasser. Sie wachsen millimeterweise über Millionen Jahre. Dabei nehmen sie auch Stoffe aus ihrer Umgebung auf und lagern sie ein, darunter auch Isotope aus dem Weltall.

Deren Konzentration ist dabei äußerst gering: ein Plutonium-Atom zwischen rund zehn Trilliarden anderer Atome. Erst seit kurzem steht die Technik zur Verfügung, um solche geringen Mengen zu detektieren. „Wir brauchen nur 100 Plutonium-Atome in der Endprobe, um eines davon im Detektor einzufangen. Diese Sensitivität ist weltweit einzigartig“, sagt Michael Hotchkis, leitender Wissenschaftler am VEGA. Das Instrument der Australian Nuclear Science and Technology Organisation in Sydney ist die derzeit einzige Maschine, die empfindlich genug ist, derartige kosmische Spuren nachzuweisen.

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Die Verschmelzung von Neutronensternen ist sehr selten. Zwei Ereignisse dieser Art wurden in den vergangenen letzten Jahren anhand von Gravitationswellen erfasst. Sie fanden aber beide in anderen Galaxien statt.


(wpl)



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