Künstliche Intelligenz
Rechtslage Deepfakes: Es ist kompliziert
Täuschend echt wirkende Filme und Bilder von Personen lassen sich mit Computertechnik immer einfacher erstellen. Die Leistungsfähigkeit allgemein verfügbarer KI-Modelle nimmt rasant zu, die Ergebnisse können sich inzwischen mit echten Filmproduktionen messen. Mit der leichten Verfügbarkeit auf Plattformen wie X nimmt auch der Missbrauch zu.
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Bekannt sind etwa Betrugsversuche, bei denen die Täter KI-Werkzeuge einsetzen. Die sind wegen der Betrugsabsicht der Regel bereits strafbar. Weniger klar ist die Rechtslage bei Missbrauch von Bildern von Privatpersonen, sei es in Kombination mit KI-Elementen oder als reine KI-Produkte, sogenannten Deepfakes.
Debatte über Strafbarkeitslücke
Die Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes ist in Deutschland neu entfacht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes in der vergangenen Woche mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist.
Intensiv diskutiert wird dabei unter anderem die Frage, ob KI-Anbieter und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Denn weder die deutsche noch die europäische Rechtslage bieten bislang einen wirksamen Schutz vor derartigen Taten – was jedoch nicht bedeutet, dass Täter nicht dennoch belangt werden könnten. Doch in der Praxis ist das offenbar kaum durchzusetzen.
Bislang sind die verschiedenen Regularien ein buntes Puzzle. Vor allem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht bislang im Zentrum der rechtlichen Möglichkeiten. Doch der Anspruch auf Entfernung und anschließend Unterlassung weiterer Verbreitung ist in der Praxis gegenüber den Betreibern und Urhebern kaum durchzusetzen, wenn diese von außerhalb des europäischen Rechtsraumes agieren. Zudem ist derjenige, der eine Entfernung verlangt, in der Nachweispflicht.
Die meisten sexualisierten Deepfakes werden nicht unter Klarnamen veröffentlicht – hier eine Auskunft beim Anbieter zu erhalten, wer den Upload vorgenommen hat, scheitert in der Realität ebenfalls regelmäßig. Und auch andere Wege scheiden aus: Zwar kann etwa die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ein Rechtsverstoß sein oder auch die Entstellung eines Originalbildes. Doch realistisch sind Ansprüche auf dieser Grundlage kaum durchsetzbar.
Strafrechtliche Lücken bei Deepfakes
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Das Land Bayern hatte 2024 deshalb über den Bundesrat einen Regelungsvorschlag für einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch eingebracht: „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung.“ Systematisch würde der sich an den Regelungsgehalt des §201a anschließen, die mit Freiheits- oder Geldstrafe belegte „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Genau hier will wohl auch das Bundesjustizministerium (BMJV) mit seinem erwarteten Vorschlag ansetzen.
Der bayrische Vorschlag von 2024 betraf das Zugänglichmachen „mit computertechnischen Mitteln hergestellter oder veränderter Medieninhalte“, wenn sie den Anschein von „wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahmen“ erweckten. Diese Definition war sehr weit gefasst und dürfte in der nun anstehenden Formulierung des BMJV nicht wiederholt werden.
Ein Problem bliebe auch: Die Erstellung als solche wäre weiterhin nicht strafrechtlich bewehrt. Denn die Strafbarkeit würde erst aus der Verbreitung entstehen – etwa einem Versand per Messenger oder dem Upload auf Plattformen. Was jemand lokal auf seinem Endgerät etwa mit Fotos oder Videomaterial macht und dort abspeichert, wäre davon nicht umfasst.
Erstellung soll strafbar werden
Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun ändern. Die Straftat soll bereits mit der Erstellung sexualisierter Deepfakes begangen und somit verfolgbar werden. So stünden auch das Sich-Verschaffen und der Besitz von einschlägigem Material unter Strafe und nicht erst die aktive Verbreitung.
Würde ein neuer §201b StGB der Systematik des §201a folgen, wäre aber auch hier zu erwarten, dass es sich im Regelfall um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt: Betroffene – in den meisten Fällen Frauen – müssten dann den Antrag auf Strafverfolgung stellen. Nur im Ausnahmefall wäre dann die eine Verfolgung aufgrund öffentlichen Interesses möglich. Dennoch setzt Hubig auf die abschreckende Wirkung der Strafbarkeit.
Allerdings muss bei einer strafrechtlichen Regelung zur Erstellung und Verbreitung von Deepfakes auch in Zukunft immer eine Abwägung stattfinden, ob ein Deepfake nicht doch zulässig ist. Während im Bereich der sexualisierten Darstellungen eine legale Nutzungsform selten der Fall sein dürfte, ist das etwa bei – mitunter auch geschmacklosen – Satirebeiträgen viel eher möglich. Und auch zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit muss das Strafrecht fein abgrenzen, um unbeabsichtigte Kollateralschäden zumindest weitgehend auszuschließen.
Außen vor aus der innerdeutschen Gesetzgebung sind unterdessen die Anbieter selbst: Die Haftungsregularien für die Anbieter sind europarechtlich abschließend geregelt – vor allem der Digital Services Act (DSA) spielt hier eine Rolle. Allerdings würde eine Anpassung des Strafgesetzbuches auch hier die Anbieter vielleicht zu einem schnelleren Eingreifen verpflichten können: per Meldeweg gemeldete Straftaten müssen von den Anbietern geprüft werden.
Zudem könnten für die Beweissicherung etablierte Verfahren zwischen Anbietern und Strafverfolgern genutzt werden, was den Verfolgungsdruck auf Täter künftig erhöhen könnte. Doch auch dabei hängt viel von der Kooperationsbereitschaft der Plattformen ab. Ob die dann auch die Wiederveröffentlichung bereits beanstandeter Inhalte unterdrücken, ist kaum seriös vorhersagbar.
Nur ein Grund, warum Politiker und Aufsichtsbehörden in der EU fordern: Die Betreiber generativer KI-Modelle sollten bereits die Erstellung sexualisierter Inhalte von vornherein unterdrücken, wenn ihre Modelle hierfür genutzt werden könnten.
(vbr)
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851 Chefs für ein Netz: Wie Deutschlands Stromsystem die Energiewende ausbremst
In der Theorie ist alles fein säuberlich geregelt: die steuerbare Wärmepumpe, der geteilte Solarstrom im Mietshaus und natürlich der Smart Meter im Zählerschrank. In der Praxis scheitern diese Bausteine der Energiewende an einer Strominfrastruktur, die mitnichten darauf vorbereitet ist.
Während die Politik die Energiewende vor allem als Kostenproblem diskutiert und private PV-Betreiber zum Problem erklärt, gerät ein entscheidender Flaschenhals leicht aus dem Blick: die Verteilnetze. 851 Betreiber verwalten sie in Deutschland – mit jeweils eigenen Standards, eigenen Systemen und oft mit mangelnder Transparenz.
- Die Energiewende scheitert auf Verteilnetzebene oft nicht am Gesetz, sondern an der Umsetzung.
- Die zersplitterte Struktur mit 851 Verteilnetzbetreibern bremst Standardisierung, Digitalisierung und Tempo.
- Die Verteilnetzlandschaft ist trotz lokaler Rhetorik stark in wenigen Unternehmensgruppen konzentriert.
- Ohne digitale Transparenz bleiben viele Verteilnetze für Flexibilität und Steuerung faktisch eine Black Box.
Das macht die Energiewende langsam, teuer und für Verbraucher frustrierend. Der Artikel zeigt, wo die konkreten Probleme liegen und welche Lösungsansätze es gibt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „851 Chefs für ein Netz: Wie Deutschlands Stromsystem die Energiewende ausbremst“.
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Mittwoch: Funkstörung legte Bahnverkehr lahm, Meta pausiert Mitarbeiter-Tracking
Gestern Abend standen die Züge in Deutschland still. Es gab Probleme mit dem digitalen Bahnfunk GSM-R. Fast zweieinhalb Stunden nach der ersten Störungsmitteilung wurde das Problem behoben, sodass der Bahnverkehr kurz nach Mitternacht wieder angelaufen ist. Länger als beim Bahnverkehr ist die Pause, die Meta Platforms dem eigenen Mitarbeiter-Tracking verordnet hat. Denn die damit für das KI-Training erfassten Daten sollen nicht ausreichend geschützt sein. Zwar bestreitet der Facebook-Konzern ein Datenleck, hat die Überwachung aber vorerst gestoppt. In Deutschland ist die von der Regierung geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes weniger streng beim Stromverbrauch von IT-Infrastruktur. Denn nun müssen Rechenzentren weniger energieeffizient sein als vielfach gefordert. Die Wirtschaft atmet auf, doch es hagelt Kritik – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Am späten Dienstagabend standen die Züge an Deutschlands Bahnhöfen still, die Reisenden saßen fest. Der Bahnverkehr war wegen eines Ausfalls des digitalen Bahnfunks GSM-R bundesweit eingestellt. Laut Online-Mitteilung eines Lokomotivführers sollte das Umschalten auf ein Backup-System rund eine halbe Stunde dauern. Bis zu einer Wiederaufnahme des Betriebs hat es allerdings etwas länger gedauert. Nach eigenen Angaben hat die Deutsche Bahn die Ursache der Störung gegen Mitternacht gefunden. Etwa eine Dreiviertelstunde später konnte die Störung des Zugfunks behoben werden und der Verkehr ist wieder angelaufen. Man danke allen Fahrgästen für die Geduld. Die Ursache für die Funkstörung ist bislang nicht bekannt: Bahnverkehr war wegen Funkstörung deutschlandweit eingestellt, aber läuft wieder.
Nicht mehr läuft Metas Aufzeichnung von Maus- und Tastaturaktionen der eigenen Mitarbeiter, denn der Facebook-Konzern hat dies vorerst ausgesetzt. Die damit erfassten Daten sollten für das Training von KI-Modellen genutzt werden, waren aber offenbar nicht ausreichend geschützt. Laut verschiedenen Berichten sollen sensible Mitarbeiterdaten für andere Mitarbeiter zugänglich gewesen sein. Meta Platforms bestreitet ein mögliches Datenleck, geht den Vorwürfen aber nach und hat das Mitarbeiter-Tracking in der Zwischenzeit pausiert. Ein Mitarbeiter hatte intern einen Sicherheitsvorfall gemeldet, denn persönliche Daten von Kollegen waren abrufbar. Neben privaten Unterhaltungen betraf dies auch Daten zu Personen und Leistung: Meta setzt das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training nach möglichem Datenleck aus.
Umstritten wie das Mitarbeiter-Tracking ist auch die jetzt auf den Weg gebrachte Reform des Energieeffizienzgesetzes. Nach monatelangem Ringen zwischen den deutschen Ministerien für Wirtschaft, Digitales, Finanzen und Umwelt soll die Gesetzesnovelle am Mittwoch das Bundeskabinett passieren. Ziel des Entwurfs ist eine beschleunigte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Doch das Gesetzesvorhaben sorgt schon im Vorfeld für Auseinandersetzungen: Die IT-Wirtschaft warnt vor Überregulierung. Zivilgesellschaftliche Organisationen sehen in dem Plan einen eklatanten Rückschritt beim Klimaschutz und einen Kniefall vor den großen Tech-Konzernen. Im Zentrum der Novelle stehen die Vorgaben für Betrieb und Gesamteffizienz von Rechenzentren: Bundesregierung will Vorgaben für Energieeffizienz von Rechenzentren lockern.
Rechenzentren gehören auch zum Geschäft von Oracle, das mit manischem Tempo in Infrastruktur für Künstliche Intelligenz investiert. Nicht nur möchte Oracle dieses Jahr 50 Milliarden US-Dollar durch Schuldscheine und neu gedruckte Aktien aufstellen, auch intern schichtet der Konzern fleißig um: von Menschen zu Maschinen. Im Ende Mai abgelaufenen Geschäftsjahr hat Oracle nicht weniger als 21.000 Stellen gestrichen. Ende 2024 zählte Oracle 159.000 Mitarbeiter, Ende Mai 2025 162.000 Arbeitsplätze, doch Ende Mai 2026 waren es nur noch 141.000 – 13 Prozent oder 21.000 weniger als ein Jahr zuvor. Dabei sind US-Mitarbeiter überproportional stärker betroffen, da diese dort nicht durch Gewerkschaften vertreten werden: Oracle hat über 21.000 Stellen gestrichen.
Squido Studio kündigte während der Sommerausgabe des VR Games Showcase an, dass der On-Rails-Shooter „Transformers: Beyond Reality“ nach fast vier Jahren seine Sony-Exklusivität verliert. Die neue „Redux“-Version soll noch dieses Jahr für Meta Quest erscheinen. Außerdem erhält die Flugsimulation „Korea“ aus der IL-2-Reihe einen VR-Modus und ein Münchner Indie-Studio präsentierte einen kooperativen Extraction-Shooter für Meta Quest und SteamVR: „Drifters: Blackout Crew“. Damit wagt sich Salmi Games nach ihrem letzten Titel „Sweet Surrender“ an ein deutlich größeres Projekt. Dieses Mal soll es ein Extraction-Shooter im Stile von Bungies „Marathon“ oder „Arc Raiders“ werden, nur eben in Virtual Reality, heißt es beim VR Games Showcase Sommer 2026: „Transformers“ kommen auf die Meta Quest.
Auch noch wichtig:
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- Canyon hat mit dem Roadlite:ON V2X ein Konzept-E-Bike vorgestellt, das Fahrzeug-zu-X-Kommunikation aus der Automobilbranche auf Fahrräder überträgt: E-Bikes kommunizieren per Canyon V2X-Technik mit Autos und Infrastruktur.
- Das portable Split-Klimagerät zur Selbstmontage ist praktisch überall ausverkauft, Live-Statusupdates zeigen Restgeräte. Geschäftemacher nutzen das Wetter aus: Zur Hitzewelle in Deutschland wird beliebtes Klimagerät „Portasplit“ zur Mangelware.
- Die ersten Secure-Boot-Zertifikate laufen in diesen Tagen ab. Microsoft legt noch mal Handreichungen nach, für Linux auf Azure-VMs: Zertifikatablauf steht an, Microsoft gibt weitere Hilfestellung für Secure-Boot.
- Valves Steam Machine ist kompakt, schick und mit mindestens 1040 Euro zu teuer. Für jeden Einsatzzweck gibt es bessere Alternativen, meint Daniel Herbig in seinem Kommentar: Die Steam Machine ist nur ein weiteres Symptom eines kaputten Marktes.
- Skoda erweitert sein E-SUV-Portfolio um den Peaq. Das neue Topmodell setzt auf viel Platz, neue Bedienkonzepte und eine Reichweite von bis zu 630 Kilometern. Er ist nochmal riesiger: Skoda Peaq vorgestellt.
- Scherbenhaufen, Standstreifen, Krise – Aktionäre kritisieren die bisherige Strategie und Ausrichtung der Marke Porsche hart. Es sei ein „ein Scherbenhaufen“: Porsche-Aktionäre rechnen ab.
- Der Volkswirt Gabriel Felbermayr erklärt, warum der Tankrabatt schadet, Chinas E-Autos helfen und fossile Nostalgie am Markt scheitert. So sagt ein Wirtschaftsweiser: Warum hohe Spritpreise gut für Deutschland sein können.
- Nirgendwo in Europa wird so viel Geld mit E-Bikes gemacht wie in Deutschland. Nach Jahren des Booms ist der Markt gesättigt. Kunden profitieren von Rabatten: E-Bike-Boom in Deutschland flaut ab – Preise fallen.
- Auf deutscher wie dänischer Seite gibt es Probleme beim Bau der Fehmarnbelt-Querung. Klarheit, wie es weitergeht, soll es nach Konsultationen im Herbst geben: Der Fehmarnbelt-Tunnel ist hinter dem Plan – Klarheit im Herbst.
- SpaceX hat eine kleine Raumkapsel entwickelt, mit der bald Nutzlast an beliebige Orte auf der Erde geschossen werden können soll. Am Dienstag steht ein Test an: SpaceX-Testmission Starfall soll einmal Nutzlast überall auf die Erde bringen.
- Mit einer Sicherheitsinitiative geht OpenAI in Konkurrenz zu Anthropics Mythos und bietet zudem einen Sicherheits-Review-Service für Open-Source-Projekte: Nach Update für Sicherheitsmodell von OpenAI schlägt GPT-5.5-Cyber Mythos.
- Nach Jahren der Abstinenz ist China wieder dabei – und wie. Mit eigenem Prozessor, eigenem Interconnect und eigenem Betriebssystem auf Platz 1 der Top500: China stellt mit eigener Hardware den schnellsten Supercomputer.
(fds)
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Meta setzt das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training nach möglichem Datenleck aus
Meta Platforms hat die Aufzeichnung von Maus- und Tastaturaktionen der eigenen Mitarbeiter vorerst ausgesetzt. Die damit erfassten Daten sollten für das Training von KI-Modellen genutzt werden, waren aber offenbar nicht ausreichend geschützt. Laut verschiedenen Berichten sollen sensible Mitarbeiterdaten für andere Mitarbeiter zugänglich gewesen sein. Der Facebook-Konzern bestreitet ein mögliches Datenleck, geht den Vorwürfen aber nach und hat das Mitarbeiter-Tracking in der Zwischenzeit pausiert.
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Erst seit rund zwei Monaten erfasst Meta die Mausbewegungen und Tastenanschläge von Mitarbeitern für das KI-Training. So sollen KI-Modelle menschliches Verhalten lernen. Das stieß auf internen Widerstand. Nach wochenlangen Protesten hat Meta das Mitarbeiter-Tracking für KI-Training eingeschränkt. Anfang Juni wurde die auf den Mitarbeiter-PCs installierte Tracking-Software für mehr Datenschutz angepasst. Zudem konnten Mitarbeiter die Datenerfassung auf ihren Computern für 30 Minuten pausieren.
Meta wiegelt ab, untersucht aber
Nach Angaben des Unternehmens haben aufgrund strenger Zugriffskontrollen nur wenige Ingenieure Zugriff auf die Rohdaten. Der Bericht von Reuters zeichnet ein anderes Bild. Laut interner Dokumentation waren etwa „vollständige Prompts und Transkriptionen, private Unterhaltungen, Daten zu Personen und Leistung“ für andere Personen abrufbar. Daraufhin habe ein Mitarbeiter dies als Sicherheitsvorfall mit hoher Priorität gemeldet, was die interne Untersuchung beim Datenkonzern veranlasst hat.
Wie lange die „Model Capability Initiative“ (MCI) genannte Tracking-Software ausgesetzt wird, wollte Meta Platforms bislang nicht sagen, bestätigte aber die Untersuchung. „Wir haben dieses Programm sorgfältig unter Berücksichtigung von Datenschutzvorkehrungen konzipiert“, erklärte Meta-Sprecher Tracy Clayton. „Auch wenn uns derzeit keine Hinweise darauf vorliegen, dass Mitarbeiter von Meta unbefugt auf Daten zugegriffen haben, setzen wir das Programm vorübergehend aus, während wir den Sachverhalt untersuchen.“
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Mitarbeitervorwürfe gegen Meta
Im Mai gab es bereits Vorwürfe, dass Meta mehr Informationen erfasst als zunächst dargelegt und die protokollierten Daten unverschlüsselt speichert, was zu Datenschutzbedenken bei den Mitarbeitern führte. In firmeninternen Diskussionen des Sicherheitsvorfalls forderten Mitarbeiter eine eingehende Untersuchung der Probleme.
„Ich habe über meinen Arbeitsrechner sowohl auf persönliche Steuer- als auch auf medizinische Daten zugegriffen – ebenso wie viele Tausend andere Mitarbeiter auch“, schreibt ein Mitarbeiter. „Uns wurde versichert, dass diese Daten geschützt und nach einer strengen Filterung nur für legitime geschäftliche Zwecke verwendet würden.“
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(fds)
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