Apps & Mobile Entwicklung
Samsung muss Strafe an Galaxy-Besitzer wegen heimlicher Drosselung zahlen
Ein jahrelanger Rechtsstreit um Samsungs Game Optimization Service hat endlich ein Ende gefunden. Galaxy-Besitzer sollen eine Entschädigung erhalten, nachdem ein Gericht gegen die heimliche Drosselung durch das Unternehmen entschieden hat.
Samsung hat im Laufe der Jahre verschiedene Tools entwickelt, um die Leistung seiner Galaxy-Geräte zu optimieren. Eine dieser Ergänzungen war der Gaming Optimization Service, kurz GOS. Bei seiner Einführung wurden die Nutzer jedoch gezwungen, die Funktion zu nutzen, ohne dass sie sich dagegen entscheiden konnten. Das führte schließlich zu einer Sammelklage, die Samsung nun beigelegt hat, indem es angewiesen wurde, Tausende von Nutzern zu entschädigen.
GOS wurde ursprünglich entwickelt, um die Wärmeabgabe in der Galaxy-S22-Serie, die vom Snapdragon 8 Gen 1-SoC angetrieben wurde, in Grenzen zu halten. Um eine Überhitzung zu vermeiden, drosselte der Dienst den Prozessor und reduzierte die Grafikleistung bei Spielen und anderen ressourcenintensiven Aufgaben.
Die Funktion war höchst umstritten, als sich herausstellte, dass die Drosselung zwar für Tausende von Standard-Apps galt, aber bei Benchmark-Tests selektiv deaktiviert wurde, um das Telefon leistungsfähiger erscheinen zu lassen, als es war.
Jahre später änderte Samsung das GOS schließlich so, dass die Nutzer das Tool manuell aktivieren oder deaktivieren und zwischen verschiedenen Leistungsmodi wählen konnten.
Galaxy-S22-Nutzer werden von Samsung bezahlt
Die Sammelklage wurde 2022 von 1.882 Verbrauchern in Südkorea eingereicht. In der Klage wurde Samsung vorgeworfen, verbraucherfeindliche Praktiken angewandt zu haben, indem es die Leistung der Galaxy-S22-Serie heimlich gedrosselt und die Käufer nicht über diese Funktion informiert habe. Die Kläger argumentierten, dass dieser Mangel an Transparenz zu einer erheblichen Verschlechterung des Nutzererlebnisses führte.
Nun, vier Jahre nach Beginn der Kontroverse, wurde der Fall am 18. März durch einen erzwungenen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, über den zuerst von The Chosun Daily (via SamMobile) berichtet wurde. Dies geschah, nachdem keine freiwillige Einigung zwischen den beiden Parteien erzielt werden konnte. Ursprünglich verlangten die betroffenen Nutzer rund 300.000 KRW, also etwa 173 Euro Schadensersatz für jeden Einzelnen. Der Richter hat Samsung zwar zur Zahlung an die Kläger verurteilt, der endgültige Vergleichsbetrag wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
Wenn ihr euch fragt, ob ihr auch eine Auszahlung bekommen könnt, werdet ihr möglicherweise enttäuscht. Die Klage bezieht sich nur auf die Verbraucher, die an der Klage in Südkorea beteiligt waren.
Sollten Marken das Recht haben, Funktionalitäten einzuschränken?
Dies ist eines von mehreren öffentlichkeitswirksamen Verbraucherdebakeln im Zusammenhang mit Leistungsbeschränkungen für Smartphones. Ein berühmtes Beispiel ist das „Batterygate“ von Apple, bei dem das Unternehmen zugab, iPhones zu verlangsamen, um den Akku zu schonen. Dieser Rechtsstreit wurde 2020 mit einem 500-Millionen-Dollar-Vergleich abgeschlossen, während die Ermittlungen auf staatlicher Ebene erst letztes Jahr beendet wurden.
Diese Fälle heizen die Diskussion über Benutzerautonomie und Verbraucherrechte weiter an. Viele argumentieren, dass die Besitzer selbst entscheiden sollten, wie ihre Geräte funktionieren, und nicht die Hersteller.
Was ist eure Meinung dazu? Sollten die Hersteller den Nutzern die volle Kontrolle über ihre Geräte geben, auch wenn dadurch das Risiko einer Überhitzung besteht?
Apps & Mobile Entwicklung
E-Mail: Google erlaubt Änderung der Gmail-Adresse in Deutschland

In den Vereinigten Staaten erlaubt Google bereits die Änderung der eigenen Gmail-Adresse. Jetzt hat das US-amerikanische Unternehmen mit der Einführung dieser Funktion in Deutschland begonnen. Allerdings wird die Möglichkeit zur Anpassung der E‑Mail-Adresse nach und nach freigeschaltet.
Endlich können auch Nutzer aus Deutschland ihre Gmail-Adresse ändern, wie aus einem neuen Google-Supportdokument hervorgeht. Eine Änderung des Teils, der vor @gmail.com erscheint, war bislang nur durch Eröffnung eines neuen Google-Kontos möglich. Doch jetzt geht die Anpassung über die Accountverwaltung, wobei die ursprüngliche E-Mail-Adresse weiterhin erhalten bleibt.
So funktioniert die Änderung der Gmail-Adresse
Die Änderung der eigenen Gmail-Adresse erfolgt über myaccount.google.com/google-account-email, wofür gegebenenfalls eine erneute Anmeldung beim Google-Konto notwendig ist. Nun muss auf „Persönliche Daten“ geklickt werden, das sich links oben im Browserfenster findet. Anschließend ist die Option „E-Mail“ zu wählen und anschließend muss auf „E-Mail-Adresse für das Google-Konto ändern“ geklickt werden. Hier gibt es jetzt den Eintrag „E-Mail-Adresse für das Google-Konto ändern“.
Es sei darauf hingewiesen, dass Google die Option zum Ändern der eigenen Gmail-Adresse schrittweise in Deutschland ausrollt. Wer also noch keine Möglichkeit dazu in seinem Konto findet, muss sich somit noch gedulden, bis Google die Funktion für den eigenen Account freischaltet. Die Änderung der Gmail-Adresse hat zudem keine Auswirkung auf die Daten des eigenen Kontos. Trotzdem empfiehlt Google, zuvor ein Backup der eigenen Daten zu erstellen.
Diese Einschränkungen gibt es
Eine Anpassung der Gmail-Adresse ist jedoch nur einmal pro Jahr möglich. Theoretisch können Anwender dabei insgesamt vier E-Mail-Adressen für das Google-Konto einrichten, also eine Haupt-E-Mail-Adresse und drei zusätzliche E-Mail-Adressen. Für das Hinzufügen zusätzlicher Alternativ-Adressen ist aber entsprechend ein zeitlicher Abstand von jeweils 12 Monaten nötig.
Aber: Einmal registrierte E-Mail-Adressen bei Gmail können nicht mehr erneut verwendet werden, auch bei einer Löschung des eigenen Google-Kontos. So wird sichergestellt, dass keine anderen Personen eine bestimmte Gmail-Adresse zu einem späteren Zeitpunkt registrieren können.
Apps & Mobile Entwicklung
CB-Funk-Podcast #175: FSR 4.1 auf RX 7000, die Steam Machine und Arc G3 Extreme

FSR 4.1 für RX 7000 mit RDNA 3? Kommt im Juli!? Falsch! Schon jetzt ist es so weit, Jan und Fabian blicken im CB-Funk direkt auf Wolfgangs Test zu Bildqualität und Leistung. Möglich ist das jetzt auf Radeon RX 7000, nicht aber der Steam Machine, die zu allem Überfluss auch erschienen ist – mit einer Lotterie und ohne FSR 4?!
CB-Funk: Die einhundertfünfundsiebzigste Episode
Seit Montag ist AMDs zeitgemäßes KI-Upsampling FSR 4.1 endlich auch auf RDNA-3-Grafikkarten der Serie Radeon RX 7000 verfügbar. Wolfgang hat sich das bereits in einigen unterstützten Spielen angesehen, die Bildqualität gegenüber der „nativen“ Fassung auf RDNA 4 analysiert und auch die Leistung verglichen. Ein zur aktuellen Wetterlage passendes heißes Thema, mit dem Fabian und Jan in den Podcast starten.
Im Anschluss geht es um die Steam Machine. Schon wieder? Ja, denn der „Launch“ ist ebenfalls am Montag erfolgt – ohne FSR 4. Bitte? Ja! Alle Infos zu diesem Thema und was man aktuell noch wissen sollte, sind ebenfalls Thema in Episode 175. Das Themen-Trio komplettiert der Test des Intel-Arc-G3-Extreme-Handheld-SoC im MSI Claw 8 EX AI+ inklusive Blick hinter die Kulissen. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!
Wir beantworten eure Fragen
Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!
CB-Funk bei Spotify, Apple, Amazon und Deezer
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Übersicht zu den bisherigen Episoden
Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.
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Retro-Handheld: Retroid nennt endlich technische Details zum Pocket Nova

Retroid hat weitere technische Details zum Pocket Nova veröffentlicht und bestätigt damit, dass das Handheld deutlich leistungsstärker wird als erwartet. Die Ausrichtung ist damit klar: Statt eines günstigen Einstiegsgeräts plant der Hersteller ein leistungsstarkes 4:3-Handheld für anspruchsvolles Retro- und Android-Gaming.
CPU von Qualcomm
Retroid hat in den vergangenen Wochen nahezu täglich neue Informationen zum geplanten Pocket Nova veröffentlicht, konkrete technische Details blieben dabei jedoch meist aus. Nun hat der chinesische Retro-Spezialist zahlreiche bislang offene Fragen beantwortet. Als Prozessor wird nun ein QCS8550 von Qualcomm aus der Dragonwing-Serie angegeben, der üblicherweise eher in IoT-Anwendungen und Edge-KI-Szenarien verwendet wird. Technologisch basiert der Chip auf dem Snapdragon 8 Gen 2, verzichtet im Gegensatz zu diesem jedoch unter anderem auf ein Mobilfunkmodem. Die insgesamt acht Kerne verteilen sich auf drei Cluster: einen Kryo-Prime-Kern mit bis zu 3,2 GHz, vier Kryo-Gold-Kerne mit maximal 2,8 GHz sowie drei Kryo-Silver-Kerne mit bis zu 2,0 GHz. Als Grafikeinheit kommt eine Adreno 740 zum Einsatz. Bei den drahtlosen Schnittstellen unterstützt das Handheld Wi-Fi 7 und Bluetooth 5.3.
Display Dual-Screen-fähig
Auch beim Display hielt sich Retroid lange bedeckt. Inzwischen ist bekannt, dass der Hersteller auf ein 4,5 Zoll großes AMOLED-Panel setzt, das mit 1.280 × 960 Pixeln bei 120 Hz auflöst und damit das klassische 4:3-Format bietet. Für viele Nutzer dürfte zudem interessant sein, dass das Handheld mit dem bereits beim Pocket 5 und Pocket 6 vielfach genutzten Dual-Screen-Aufsatz kompatibel sein wird. Damit kann auch das Pocket Nova Nintendo-DS-Titel wie das Original auf zwei Bildschirmen darstellen, die Leistung des SoC sollte dafür ausreichend sein. Für den Aufsatz werden allerdings zusätzlich 69 US-Dollar fällig.
Zur Steuerung stehen ein D-Pad, ABXY-Tasten sowie symmetrische Thumbsticks mit RGB-Ringen zur Verfügung. Zwei nach vorne gerichtete Lautsprecher sollen darüber hinaus für die akustische Untermalung sorgen.
Marktstart und Preis weiterhin unbekannt
Angaben zum Preis sowie zum Veröffentlichungszeitpunkt hat Retroid bislang noch nicht gemacht. Auf seinem Reddit-Account hat der Hersteller allerdings bereits die Farbvarianten vorgestellt, in denen das Pocket Nova erscheinen soll: Black, 16-Bit, GC, Watermelon, Clear Purple und Ice Blue.
Wir danken Foren-Teilnehmer Suspektan für den Hinweis!
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