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„Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“



Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

netzpolitik.org: Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

Martin Bechert: Im Fall des Betriebsrat geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

netzpolitik.org: Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

Martin Bechert: Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

netzpolitik.org: Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

Martin Bechert:
Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

netzpolitik.org: Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

Martin Bechert: Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

netzpolitik.org: Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

Martin Bechert: Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

netzpolitik.org: Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, “denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis” mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

Martin Bechert: Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

netzpolitik.org:
Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

Martin Bechert: “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

netzpolitik.org: Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

Martin Bechert:
Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

netzpolitik.org: Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

Martin Bechert: Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

netzpolitik.org:
In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

Martin Bechert: Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Das Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

netzpolitik.org: Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

Martin Bechert: Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

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netzpolitik.org: Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

Martin Bechert: Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalem Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

netzpolitik.org: Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

Martin Bechert:
Der Sinn des Arbeitsrechts ist es diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

netzpolitik.org: Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

Martin Bechert: Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

netzpolitik.org:
Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

Martin Bechert:
Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

Rechte von heute sichern Rechte für morgen

netzpolitik.org: Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

Martin Bechert: Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.



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iOS 26.5 Release: Das ist neu auf iPhones, iPads und Macs


Release-Tag bei Apple: Der Hersteller hat am Montagabend größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür ist eine Funktion gravierend: Mit dem Update liefert Apples Nachrichten-App nämlich die versprochene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) für RCS nach. Das Messaging mit Android-Nutzern über Apples Standard-App soll damit zum ersten Mal mit einer durchgängigen Verschlüsselung dagegen geschützt werden, dass etwa Netzbetreiber oder andere Dritte mitlesen können.

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Die Verschlüsselung erfolgt auf Protokollebene und basiert auf der vor über einem Jahr eingeführten RCS-Spezifikation „RCS Universal Profile 3.0“. Als Kryptografie-Standard kommt das Messaging-Layer-Security-Protokoll (MLS) zum Einsatz. Apple stuft die Verschlüsselung vorerst als „Beta“ ein und verweist darauf, dass diese erst schrittweise eingeführt wird und der Konzern keine Kontrolle über den Client des Gegenübers hat. Voraussetzung ist, dass RCS 3.0 von der App des Senders wie Empfänger unterstützt wird – und auch die jeweils involvierten Netzbetreiber mit an Bord sind.

Am Montag klappte in einem kurzen Test von Mac & i der Austausch von RCS-Mitteilungen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen einem iPhone mit iOS 26.5 im Telekom-Netz sowie einem Android-Gerät mit Android 16 und Google Messages (Beta) im Vodafone-Netz. Ein RCS-Chat mit Google Messages auf einem anderen Android-Smartphone im Telekom-Netz blieb im Unterschied dazu unverschlüsselt – Ursache unklar. Apple Nachrichten kennzeichnet die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ärgerlicherweise nur sehr unauffällig, sodass viele Nutzer übersehen dürften, ob ihre Nachrichten tatsächlich geschützt sind oder aber nicht. Sprechblasen bleiben – wie schon immer bei SMS-Messages – unverändert grün, auch wenn die durchgängige Verschlüsselung greift.


Update

11.05.2026,

19:28

Uhr

Apple betonte am Montagabend, dass für RCS-Messaging mit E2EE auf Android-Seite die jüngste Version von Google Messages erforderlich ist. Die Verschlüsselung soll standardmäßig aktiviert sein und wird „automatisch im Laufe der Zeit für neue und bestehende RCS-Chats eingeschaltet“. Apples Liste mit Mobilfunkanbietern zufolge unterstützen in Deutschland aktuell die Telekom, O2 sowie 1&1 verschlüsselte RCS-Chats – nicht aber Vodafone.

iOS 26.5 liefert ein neues Wallpaper „Pride Luminance“ mit und bereitet in ersten Regionen die Einführung von Werbung in Apple Karten vor. Dazu gehören neue Vorschläge für Orte in der Umgebung, dort sollen letztlich auch die Werbebanner erscheinen. In Deutschland ist davon vorerst nichts zu sehen. In watchOS 26.5 beseitigt Apple außerdem zwei Bugs. Kleinere Neuerungen gibt es in der Erinnerungen-App für als dringend markierte To-dos sowie beim Verbinden mit Apple-Peripherie: Stöpselt man eine Magic-Keyboard-Tastatur zum ersten Mal per Kabel an iPhone oder iPad, wird dadurch zugleich das Bluetooth-Pairing hergestellt.

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Die neue Version soll auch Sicherheitslücken beseitigen, erste Details dazu liefert Apple gewöhnlich im Laufe des Abends nach. Parallel zu iOS, iPadOS, macOS und watchOS hat Apple auch tvOS und visionOS 26.5 zum Download freigegeben sowie die Software-Version 26.5 für HomePods. Überdies gibt es einen Patch für iOS und iPadOS 18 mit Version 18.7.9 sowie Updates für macOS 15 Sequoia (15.7.7) und macOS 14 Sonoma (14.8.7). Ebenfalls verfügbar: iOS 17.7.11, 16.7.16 und 15.8.8.


(lbe)



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BSI-Studie: Hohe Betroffenheitsquote bei Cyberkriminalität


Jeder neunte Internetnutzer in Deutschland (11 Prozent) wurde im vergangenen Jahr Opfer von Cyberkriminalität. Das geht aus dem aktuellen Cybersicherheitsmonitor 2026 (CyMon) hervor, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) veröffentlicht wurde. Insgesamt war bereits mehr als jeder Vierte (27 Prozent) in seinem Leben schon einmal von Straftaten im digitalen Raum betroffen.

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Die Studie besteht vor allem aus einer repräsentativen Umfrage unter 3060 Personen ab 16 Jahren, die im Januar 2026 bundesweit interviewt wurden.

Besonders häufig schlagen Kriminelle beim Onlineshopping zu: Der Betrug beim Online-Einkauf ist mit 22 Prozent das am weitesten verbreitete Delikt unter den Betroffenen. Darauf folgen der unberechtigte Fremdzugriff auf Online-Accounts (14 Prozent), Betrug beim Onlinebanking (13 Prozent) sowie Phishing-Angriffe (12 Prozent). Für die Opfer bleiben die Taten selten ohne Konsequenzen: Fast neun von zehn Betroffenen (88 Prozent) erlitten einen Schaden – bei einem Drittel (33 Prozent) handelte es sich dabei um handfeste finanzielle Verluste. Zu den weiteren Schäden zählen Vertrauensverluste in Onlinedienste (29 Prozent) und verlorene Zeit (23 Prozent).

Trotz der hohen Betroffenheitsquote verhalten sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Raum unzureichend geschützt. Die Studie verzeichnet einen anhaltenden Trend zur Sorglosigkeit. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) hält ihr persönliches Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, für gering oder ausgeschlossen. Dementsprechend informieren sich lediglich 14 Prozent regelmäßig über Cybersicherheit, während 40 Prozent sich nur hin und wieder damit beschäftigen.

Auch bei der aktiven Prävention gibt es Nachholbedarf. Von 19 vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind der Mehrheit lediglich starke Passwörter und Antivirenprogramme überhaupt bekannt, die letztlich von 46 beziehungsweise 40 Prozent genutzt werden. Als Gründe für die mangelnde Absicherung nannten viele ein trügerisches subjektives Sicherheitsgefühl (27 Prozent) oder empfinden die Maßnahmen als zu kompliziert (23 Prozent) und überfordernd (23 Prozent).

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Kommt es zu einem Angriff, erstatten 32 Prozent der Opfer Anzeige bei der Polizei, während 35 Prozent den Betreiber des jeweiligen Dienstes kontaktieren. Stefanie Hinz, Vorsitzende des ProPK, betonte bei der Vorstellung der Studie, dass Cyberkriminalität durch gefälschte E-Mails oder Betrug beim Einkauf längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei. BSI-Präsidentin Claudia Plattner forderte, Cybersicherheit müsse im Alltag „einfacher, präsenter und verständlicher werden“. Sie nahm dabei auch die Industrie in die Pflicht: „Hersteller und Anbieter digitaler Geräte und Anwendungen müssen sichere Produkte und Dienste zum Standard machen.“


Update

11.05.2026,

14:23

Uhr

In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass 40 Prozent erst dann aktiv nach Informationen suchen, wenn es bereits zu einem Problemfall gekommen ist. Richtig ist, dass 40 Prozent sich nur gelegentlich damit beschäftigen. Das BSI hat seine Angaben berichtigt.


(dmk)



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Iran dominiert im Slopaganda-Krieg: Mit Legosteinen gegen das Weiße Haus


Im Propagandakrieg mit den USA hat der Iran eine Art neue Wunderwaffe entwickelt: KI-generierte Clips in Legostein-Optik. Die Trump-Administration erscheint in den Videos als inkompetent, verzweifelt, dysfunktional, korrupt und politisch angezählt. Mal ist Trump ein Zirkusclown, mal eine senile Karikatur mit einer Liebe zu Diet Coke. Die Lego-Clips sind oft mehrere Minuten lang und bestehen aus Memes, popkulturellen Referenzen sowie schnellen Cuts, mit Rock, Rap oder Trap unterlegt. Regelmäßig kommen neue Videos hinzu, die millionenfach geklickt werden. Dieser Typ von Produktionen wird „Slopaganda“ genannt. Ein Kofferwort aus Slop (englisch für massenhaft produzierten KI-Müll) und Propaganda.

Kaum war der Waffenstillstand zwischen den USA und dem Iran verkündet, veröffentlichten offizielle Kanäle des iranischen Regimes ein neues Video. Im Bild ein weinender Lego-Trump, der einen Taco isst. Der Post dazu schreibt: „TACO will always remain TACO“. Eine Anspielung auf „Trump Always Chickens Out“ – das Akronym stammt ursprünglich von der Wall Street. Trump habe demnach kapituliert, Iran gesiegt und der Welt damit gezeigt, wie man den US-Imperialismus zerschlage. Das iranische Konsulat im indischen Hyderabad trollte wenige Tage später nach und veröffentlichte einen KI-Clip, in dem ein frustrierter Trump mit einer abwesenden iranischen Delegation verhandelt. Die iranische Botschaft in Ghana postete darauf den Lego-Clip eines schlafenden Trumps: Er träume wohl davon, den Iran besiegt zu haben. „Lasst ihn schlafen.“

Viele Expert:innen sind vom Erfolg der viralen KI-Clips überrascht und sich in einer Sache einig: Der Iran hat die Propagandaschlacht im Netz längst gewonnen. Das Institute for Strategic Dialogue (ISD) drückt dies in konkreten Zahlen aus. Demnach haben Views und Likes offizieller iranischer Regierungs-Accounts in den ersten 50 Tagen seit Kriegsbeginn um das 30-Fache zugenommen. Zusammen kommen diese Accounts auf über 900 Millionen Views in den sozialen Medien. Die Trump-Administration ist mit ihrem Material weit entfernt von solchen Zahlen.

Hinter den Lego-Clips steht eine iranische Gruppe namens „Explosive Media“. Nach eigenen Angaben weniger als zehn junge Menschen zwischen 19 und 25 Jahren. Die Gruppe bezeichnet sich als „unabhängig“, ihr Sprecher räumte im Interview mit der BBC jedoch ein, dass das iranische Regime „Kunde“ sei und man eine Lizenz für die Internetnutzung habe. So unabhängig wie ein Internetzugang im Iran also sein kann. Für 99 Prozent der iranischen Bevölkerung ist der Internetzugang seit Januar schließlich gesperrt, kritisiert NetBlocks. Das iranische Regime begründet dies mit dem Schutz vor „Desinformation“.

Explosive Media sagte der BBC, das Ziel sei es, Menschen zu erreichen, die sich normalerweise nicht mit Nachrichten zum Iran-Krieg auseinandersetzen. Dass moralische Appelle nicht funktionieren, hat der Iran schnell gemerkt: Die New York Times hat die Evolution iranischer Posts unter die Lupe genommen. Hinweise auf die Zahl toter Kinder erzielten demnach keine Reichweite. KI-Clips gingen demgegenüber durch die Decke. Die Iran-Anthropologin Narges Bajoghli, die seit über einem Jahrzehnt politische Diskurse auf Social Media beobachtet, sagte laut Guardian, sie habe in 15 Jahren noch nie ein Thema erlebt, bei dem sich verschiedene politische Algorithmen so deutlich überlappten. Von MAGA-Konten über moderate Republikaner:innen bis hin zu Linken teilten demnach viele täglich iranische Propaganda-Inhalte.

Trump holt sich einen Taco.
„Taco Tuesday“. Die Lego-Szene spielt auf ein Meme an, das auf das Computerspiel „GTA: San Andreas“ zurückgeht. – Screenshot des KI-Contents von Explosive Media

Anschlussfähig an westliche Internetkultur

„Sie haben es geschafft, genau jene Ästhetik von Identität und Kultur zu treffen, für die das Internet eigentlich da ist“, sagt Renée DiResta gegenüber der New York Times über Explosive Media. „Sie haben ein Regime, das brutal und ziemlich schrecklich ist und weltweit nicht gerade einen guten Ruf genoss, in eine Art mutigen, sympathischen Underdog verwandelt.“

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Dass die Lego-Clips aus dem Iran stammen, wird dabei nicht direkt offensichtlich. Die KI-Clips sollen anschlussfähig an die westliche Internetkultur sein. Dazu greifen sie insbesondere aktuelle innenpolitische Kontroversen um die Trump-Regierung auf. Der Iran-Krieg ist demnach ein Ablenkungsmanöver von den Epstein-Files. „Kriegsminister“ Pete Hegseth ein spielsüchtiger Trunkenbold und FBI-Chef Kash Patel ebenfalls eine Witzfigur mit Hang zum Alkoholexzess. Die Trump-Administration liefert genug Kontroversen für das Material. Doch auch große gesellschaftliche Zerwürfnisse und historische Kriegsverbrechen werden in den Clips verhandelt. Der Iran reiht sich so bei den historisch Unterdrückten ein. Verkörpert durch die Opfer des Vietnamkriegs, in Gaza, von Hiroshima und Nagasaki oder der Indigenen. Auch die Ikone der US-Bürgerrechtsbewegung Malcolm X ist mit von der Partie.

Der US-Krieg im Iran ist derweil so unpopulär wie der US-Präsident selbst. Der Iran weiß, dass der Krieg militärisch nicht gewonnen werden kann. Die beste Strategie sei es demnach, die öffentliche Meinung auf die eigene Seite zu bringen, sagte Medienanalytiker Marc Owen Jones zu Al Jazeera. In der heutigen Kommunikationslandschaft sei es so, dass „Troll-Propaganda“ und „Smack-Talk“ die Oberhand gewönnen. Trump selbst hatte dies lange Zeit mit seinen „Shitpostings“ auf Truth Social vorgemacht: Ein Clip etwa zeigt ihn in einem Kampfjet, der Exkremente auf „No Kings“-Demonstrierende abwirft.

Der Propagandaforscher Marcus Bösch von der Universität Münster ordnet die Welle an Lego-Clips deshalb nicht als isolierte iranische Erfindung ein, sondern als Reaktion. Das Weiße Haus habe monatelang selbst auf Memes, KI-Content und Referenzen aus Computerspielen  gesetzt. Was Iran jetzt liefere, sagt Bösch dem ZDF, sei eine Spiegelung dieser Logik mit eigenen Mitteln.

Es gibt jedoch auch eine technische Begründung für Lego: Die kindlich-unschuldige Comic-Optik ist weniger dem Risiko ausgesetzt, von den Plattformen herausgefiltert zu werden. Ein einfacher technischer Workaround, meint Radio Free Liberty. Hinzu komme, dass KI die Lego-Menschen viel schneller berechnen könne. Sinngemäß: Lego-Körper haben glatte Oberflächen und null Finger. Mimik und Gestik haben die Komplexität von Emojis. Für eine Propagandastrategie, die auch auf Quantität setzt, ist das ideal. Wie der Spielzeughersteller Lego Group das hingegen findet, weiß niemand. Er hat sich bisher nicht geäußert.

"Die heutige Lektion: Heimatland." Iran ordnet sich im Lego-Clip den historisch Unterdrückten zu.
„Die heutige Lektion: Heimatland.“ Iran ordnet sich im Lego-Clip den historisch Unterdrückten zu. – Screenshot des KI-Contents von Explosive Media

Lego-Viralität durch staatliche Propaganda-Strategie

Die Analyseplattform Graphika hat laut Forbes dokumentiert, wie Iran die Clips verbreitete: Explosive Media veröffentlichte das Material auf Telegram und binnen einer Stunde reposteten die staatsnahe iranische Nachrichtenagentur Tasnim und der russische Auslandssender RT diese auf Plattformen wie X. Parallel dazu amplifizierten tausende Accounts die Posts mit gleichen Hashtags und gleicher Rhetorik.

Hinter der organischen Viralität steht also eine koordinierte Verbreitungsstrategie. Das ISD beobachtet rund 150 X‑Accounts iranischer Diplomat:innen und Regierungsstellen und hat dokumentiert, wie sie sich seit Kriegsbeginn gegenseitig amplifizieren. Der Forscher Joseph Bodnar fasst das Prinzip knapp zusammen: Aus dem klassischen „shock and awe“ der Kriegspropaganda sei „shock and share“ geworden. Auf Lego-Optik allein setzt Iran dabei nicht. Die iranische Botschaft in Tadschikistan erzielte laut der ISD-Studie den meistgesehenen Einzelpost. 24,1 Millionen sahen sich an, wie Jesus den US-Präsidenten Trump in eine Feuergrube boxt – und zwar aus dem KI-Bild, das Trump zuvor gepostet hatte. Es zeigt ihn selbst als Jesus.

Die Lego-Propaganda sei nur der sichtbarste Teil einer breiteren iranischen KI-Propaganda, sagt das Reuters Institute: Im selben Informationsraum kursieren Inhalte, die nicht als Satire erkennbar seien. Die staatsnahe iranische Teheran Times postete demnach KI-Fakes von Satellitenbildern eines angeblich von iranischen Drohnen zerstörten US-Radars in Katar. Fast eine Million Views.

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Echte Fotos können als KI-Fakes diskreditiert werden, KI-Fakes als echt erklärt werden. In dieser Umgebung nehmen, so das Reuters Institute, Lego-Clips eine Sonderrolle ein: Sie deklarieren sich selbst als Satire und liefern deshalb keine direkten Anhaltspunkte für Faktenchecks.

„Unsere größte Befürchtung ist eine Eskalation der Rhetorik, die den Krieg als Spiel darstellt“, sagt Sam Dubberley von Human Rights Watch. „Für uns ist es in Konflikten entscheidend, zivile Opfer so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn man jedoch Memes, Videospiele oder Lego-Videos verwendet, wirkt der Krieg nicht real. Wenn es zu einer solchen ‚Memeifizierung’ des Krieges kommt, verschärft sich die Rhetorik, was zu weiteren Konflikten und mehr zivilen Opfern führen könnte.“

Die USA werden in der Straße von Hormus als Piraten dargestellt. Iran als Moby Dick.
Die USA werden in der Straße von Hormus als Piraten dargestellt. Iran als Moby Dick. – KI-Bild: Explosive Media

Slopaganda etabliert sich

Aus den KI-Clips ist ein Genre geworden: Slopaganda. Der Fokus liegt auf dem, was klickt und zirkuliert, nicht auf dem, was stimmt. Tote Schulkinder finden weniger Aufmerksamkeit als weinende Lego-Trumps. Iran hat lediglich die Logik der westlichen Internetkultur und Aufmerksamkeitsökonomie utilisiert. Authentizität wird dabei optional. Slopaganda, hat der Guardian präzisiert, ziele nicht auf Faktentreue. Sie wolle nicht überzeugen, sondern Assoziationen erzeugen.

Lucasz Olejnik vom King’s College London spricht von „War Gamification“: Die kindlich vertraute Optik senke die Abwehr des Publikums genau in dem Moment, in dem die politische Botschaft platziert wird. Daniel Butler, Professor für Politikwissenschaft, argumentiert ähnlich, dass Lego-Bilder Krieg und Leid „weniger drastisch“ und „leichter teilbar“ erscheinen lassen. Schreckliche Realitäten würden in die Bildsprache von Spielzeug und Kindheit übersetzt. Zerbombte Schulen würden in Plastikbausteine verwandelt. Der Wert menschlichen Lebens werde gemindert.

YouTube hat den Hauptkanal von Explosive Media Mitte April gesperrt. Er verstoße gegen die Richtlinien zu Spam und Täuschung. Auch Instagram ging teilweise gegen Accounts vor. Am 7. Mai schreibt Explosive Media im Telegram-Channel: „Drei Accounts auf einmal! So etwas machen nur Verlierer. Gibt es noch jemanden, der daran zweifelt, von wem Meta seine Anweisungen bekommt?“ Auf X und TikTok zirkulieren die Clips ungestört – mittlerweile auch auf Spotify.

Ungeachtet dessen, wie die Plattformen mit den iranischen Lego-Clips umgehen, hat sich der Stil längst verselbstständigt. Der US-Filmemacher Drew Ponder mit Sympathien für Bernie Sanders beispielsweise produziert nun eigene Videos wie „Strait Outta Iran“ und „What Shall We Do with the Drunken Hegseth?“. Ursprünglich für iranische Staatsinteressen konzipiert, dienen Lego-Clips nun auch innenpolitischer Trump-Kritik. Selbst im Iran werden sie inzwischen zur Regierungs-Kritik genutzt. Iranwire dokumentiert, dass Regime-Kritiker:innen die Lego-Ästhetik bereits gegen die neue Führung im Iran einsetzen. Ein Video zeigt, wie Mojtaba Khamenei durch eine Geisterbahn fährt und am Ende vom iranischen Volk davongejagt wird.





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