Künstliche Intelligenz
„Euro-Office“: OnlyOffice wirft Projekt Lizenzverletzungen vor
Ionos, Nextcloud und weitere Partner arbeiten gemeinsam an einer quelloffenen Office-Suite mit dem Namen „Euro-Office“, die als Microsoft-Alternative gedacht ist und digitale Souveränität fördern soll. Dazu setzen sie auf das ebenfalls quelloffene OnlyOffice, das sie dafür geforkt haben. Nachdem Euro-Office am vergangenen Freitag angekündigt wurde, meldet sich nun OnlyOffice zu Wort – und wirft dem jungen Projekt Lizenzverletzungen vor.
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In einem Blog-Beitrag macht OnlyOffice seinen Ärger öffentlich. Euro-Office setze von OnlyOffice abgeleitete Technologie unter Verletzung der Lizenzbedingungen und internationalem Recht zu geistigem Eigentum (International Intellectual Property Law) ein. OnlyOffice unterliegt der AGPL-v3-Lizenz (GNU Affero General Public License v3) und stellt weitere Bedingungen, um Transparenz und angemessene Quellenangaben sicherzustellen. Laut OnlyOffice gehören dazu das Beibehalten der OnlyOffice-Markenzeichen in abgeleiteten Werken, Bereitstellen angemessener Quellenangaben zur Original-Technologie und dem vollständigen Befolgen von Open-Source-Auflagen zur Verteilung der Software.
Juristische Auseinandersetzung
OnlyOffice zitiert einen namentlich nicht genannten Anwalt, der sich auf die Sektion 7 der AGPL v3 bezieht. Demnach dürfen Urheberrechtsinhaber ausdrücklich zusätzliche Bedingungen stellen, die im Falle von OnlyOffice die Verpflichtung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten (Sektion 7(b)) sowie die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers (Sektion 7(e)) umfassen. Diese Zusätze seien am 25. Mai 2021 zur Lizenz ab Zeile 655 ergänzt worden.
Argumente, dass abgeleitete Arbeiten unter einer „reinen“ AGPL-v3-Lizenz verbreitet und dabei zusätzliche Bedingungen in der Sektion 7 entfernt werden dürfen, seien demnach rechtlich unbegründet. Die AGPL v3 erlaube keine selektive Anwendung, sondern verlange entweder die Anerkennung als Ganzes einschließlich zusätzlicher Bedingungen oder führe nicht zur Erlangung von Nutzungsrechten an der Software. „Die Einstufung solcher zusätzlichen Bedingungen als ‚nicht durchsetzbar’ oder ‚nicht verpflichtend’ ändert nichts an ihrem rechtlichen Charakter“, ergänzt der OnlyOffice-Anwalt.
Position von Ionos und Nextcloud
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Auf Anfrage von heise online bezieht Nextcloud Stellung zu den Vorwürfen: „Wie OnlyOffice selbst angibt, handelt es sich bei seinem Produkt um Open Source. Forks sind ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und auch alternative Governance-Modelle zu ermöglichen. Das Projekt hat die rechtliche Einordnung transparent im öffentlichen Repository dokumentiert.
Diese Meinung wird auch von der Free Software Foundation, der Hüterin der AGPL- und GPL-Lizenzen geteilt. Die rechtliche Situation wurde auch mit Bradley M. Kuhn, dem Erfinder der AGPL Lizenz, diskutiert und er unterstützt unsere rechtliche Einschätzung zu 100 Prozent.“ Ionos antwortete auf unsere Nachfrage, dass das Unternehmen sich dieser Stellungnahme ausdrücklich anschließt.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Ärztetag fordert strengere Regeln für KI und Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Der 130. Deutsche Ärztetag hat weitere Beschlüsse zur Digitalisierung, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen gefasst. Neben der bereits intensiv diskutierten elektronischen Patientenakte (ePA) und dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschäftigten sich die Delegierten insbesondere mit Risiken der Datenverarbeitung, autonom handelnder KI-Systeme und der Nutzung cloudbasierter Infrastrukturen.
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Ärztetag kritisiert geplante Neudefinition anonymisierter Daten
Besonders deutlich fiel die Kritik an den aktuellen Plänen der Europäischen Kommission aus. Hintergrund ist das laufende EU-Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Digital-Omnibus, das Datenschützer bereits deutlich kritisierten. Nach Auffassung der Antragsteller des Antrags „Anonym muss wirklich anonym sein“ soll dabei der Begriff personenbezogener Daten neu definiert werden. Vorgesehen sei, Daten künftig bereits dann als anonym anzusehen, wenn sie einmal anonymisiert wurden – selbst dann, wenn nach einer Weitergabe an Dritte eine spätere Reidentifizierung der betroffenen Personen möglich oder sogar wahrscheinlich sei.
Die Delegierten sehen darin eine erhebliche Schwächung des Datenschutzes. „Trotz einer faktisch unwirksamen Anonymisierung gelten solche Daten zukünftig nicht mehr als personenbezogene Daten und werden deshalb nicht mehr durch die DSGVO geschützt“, heißt es in der Begründung des angenommenen Beschlusses. Der Ärztetag warnt, dass damit die Nutzung medizinischer Behandlungsdaten ihre Legitimation verlieren könnte.
„Ohne eine wirksame Anonymisierung verliert die Nutzung ärztlicher Behandlungsdaten von Patienten, mit und ohne Künstliche Intelligenz, jede Legitimation“, erklärten die Antragsteller. Besonders kritisch sei, dass kommerzielle Datennutzer dadurch faktisch von ihrer Verantwortung gegenüber Patienten entbunden würden. Das hatte in der Vergangenheit auch der Ethik-Professor Rainer Mühlhoff kritisiert. Die Delegierten rund um den Berliner Arzt Stefan Streit sehen durch die geplante Begriffsverschiebung auch die ärztliche Schweigepflicht berührt. „Es ist fraglich, ob Ärztinnen und Ärzte in der Patientenbehandlung ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten nachkommen, wenn sie mitwirken, obwohl klar ist, dass ein faktischer Persönlichkeitsschutz fehlt“, heißt es im Antrag weiter. „Unabhängig davon entsteht ein gravierender Vertrauensverlust für den Schutzraum der ärztlichen Behandlung“, erklärten die Delegierten.
Im ebenfalls angenommenen Beschluss zum „Schutz vor Reidentifizierung bei anonymisierten/pseudonymisierten Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatenraum“ warnten die Delegierten zudem vor neuen Risiken durch KI-gestützte Mustererkennung. Bereits wenige Angaben wie Geschlecht, Alter, Postleitzahl und Behandlungstage könnten laut Antrag ausreichen, um anonymisierte Gesundheitsdaten wieder einzelnen Personen zuzuordnen. Besonders sogenannte Kalendermuster aus Arztterminen gelten den Antragstellern als problematisch. Mit dem Einsatz von KI entstehe dabei zusätzlich ein „unkalkulierbares KI-Risiko“ für die Reidentifizierung medizinischer Daten.
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Zweifel an Cloud-KI und autonomen KI-Agenten
Kritisch wurde auf dem Ärztetag auch die Entwicklung autonom handelnder KI-Systeme diskutiert. Im Beschluss „Digitale KI-Agenten regulieren, bevor sie im Gesundheitswesen genutzt werden“ (PDF) verwiesen die Antragsteller auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, die bereits Fälle dokumentierten, in denen KI-Systeme sich Menschen widersetzt haben. Der Ärztetag fordert deshalb strengere regulatorische Vorgaben für selbstständig agierende KI-Anwendungen im Gesundheitswesen.
Die Ärztinnen und Ärzte fordern daher vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Gematik, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „eine detaillierte Darstellung, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, bevor digitale KI-Agenten in der ärztlichen Patientenversorgung eingesetzt werden“.
Skeptisch äußerten sich die Delegierten außerdem zu „Confidential Computing“-Ansätzen in Cloud-Infrastrukturen. Im Beschluss „Cloudbasierte Künstliche Intelligenz von ärztlichen Behandlungsdaten – nur auf vertrauensvoller Infrastruktur“ heißt es, aus Sicht von IT-Experten gebe es keine belastbare Grundlage mehr für die Annahme, dass ein sicherer und vertraulicher KI-Betrieb auf fremden Cloud-Servern dauerhaft gewährleistet werden könne.
Deshalb seien außereuropäische Cloudstandorte für die KI-Verarbeitung von Behandlungsdaten ungeeignet. Das gelte auch für europäische oder deutsche Cloudangebote von US-Unternehmen, da diese laut Antrag „Daten von Nicht-US-Bürgern im Ausland an US-Behörden herauszugeben“ verpflichtet werden könnten. Aktuell nutzen einige Kliniken und Praxen bereits KI-Agentensysteme, teilweise bei den großen Hyperscalern wie AWS und Microsoft Azure.
Sorge über Ressourcenverbrauch
Auch „Ressourcenverbrauch und Kosten der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ waren Thema der Beratungen. Der Ärztetag verwies darauf, dass mit der Tokenzählung neue Kostenstrukturen entstünden. Zusätzlich zu klassischen Lizenzgebühren für medizinische Anwendungen müssten künftig auch Strom- und Wasserverbrauch der Serverinfrastruktur berücksichtigt werden.
An den Vorstand der Bundesärztekammer wurde zudem ein Prüfantrag (PDF) zur ärztlichen Aufklärung vor der Befüllung der elektronischen Patientenakte überwiesen. Die Delegierten äußerten Zweifel daran, dass ein einfacher Hinweis im Wartezimmer den gesetzlichen Anforderungen an eine informierte Patientenaufklärung genüge. Damit stellt sich auch die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn sich herausstellt, dass Patienten im Nachhinein doch nicht ausreichend aufgeklärt wurden.
In weiteren Beschlüssen ging es unter anderem um die Forderung nach praxistauglicher Digitalisierung, mehr Interoperabilität und sicheren IT-Systemen, um die Rolle von KI als unterstützendes Werkzeug in der medizinischen Versorgung sowie um die Wahrung ärztlicher Entscheidungsverantwortung. Kritisiert wurden zudem die geplante stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen, Zugriffe auf ePA-Daten, digitale Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen sowie ein möglicher indirekter Digitalzwang für Patientinnen und Patienten.
(mack)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Keine Angst vor Linux – so klappt der Wechsel
Bei Linux denken viele noch an schwarze Bildschirme, blinkende Cursor und Befehle, die aussehen wie versehentlich auf die Tastatur gefallen. Die Realität sieht heute anders aus: aufgeräumte Desktops, grafische Installationsassistenten und Software-Center, die an App-Stores erinnern.
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Das c’t-Webinar nimmt Ein- und Umsteiger mit auf eine Tour durch das heutige Linux. Keywan Tonekaboni, Redakteur im Ressort Betriebssysteme und Sicherheit, zeigt praxisnah, was zwischen erstem Desktop-Eindruck, Installation und dem Umzug der eigenen Daten von Windows alles passiert – und wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.
Hübsche Desktops und gefahrloses Ausprobieren
Zu Beginn lernen Sie verschiedene Desktop-Oberflächen wie KDE Plasma, Gnome und Cinnamon kennen – denn bei Linux darf man sich aussuchen, wie der eigene Schreibtisch aussehen soll. Anschließend zeigt der Referent, wie Sie ein Linux-Live-System auf einem USB-Stick vorbereiten und starten. Mit so einem Live-System können Sie Linux in aller Ruhe testen, ohne auch nur eine einzige Datei auf Ihrer Festplatte anzurühren. Ganz nebenbei prüfen Sie, ob Ihre Hardware mitspielt. Typische Stolperfallen bei Dual-Boot-Konfigurationen mit Windows – etwa das gern querschießende BitLocker – kommen ebenso zur Sprache wie die eigentliche Erstinstallation.
Keine Angst vorm Terminal
Am Beispiel von Linux Mint demonstriert Keywan Tonekaboni, wie Sie Software über die grafische Softwareverwaltung installieren, welche Alternativen es zu gewohnten Windows-Programmen für Office-Arbeit und Bildbearbeitung gibt und wie Treiber und Updates funktionieren. Auch erste Schritte im Terminal stehen auf dem Programm – aber keine Sorge: Die Konsole beißt nicht. Spätestens nach dem Webinar werden Sie feststellen, dass ein paar eingetippte Zeilen manchmal sogar schneller zum Ziel führen als jedes Klick-Menü. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie eine Datenmigration von Windows sauber vorbereiten, damit beim Umzug nichts verloren geht.
Nach dem Webinar wissen Sie, welche Distributionen sich für den Einstieg eignen, wo Linux seine Software herbekommt, wie Paketquellen und Flatpak zusammenspielen und worauf Sie beim Hardware-Kauf achten sollten.
Für Neugierige, Wechselwillige und Rückkehrer
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Das Webinar richtet sich an Windows-Nutzer mit Wechselgedanken, Linux-Neugierige ohne tiefe Vorkenntnisse und alle, die Linux vor vielen Jahren mal ausprobiert und damals vielleicht entnervt aufgegeben haben. Vorkenntnisse brauchen Sie keine – alle Schritte werden erklärt und eingeordnet.
Während der Veranstaltung können Sie über einen Online-Chat Fragen stellen. Zur Teilnahme genügt ein aktueller Webbrowser. Im Nachgang erhalten Sie Zugriff auf die Aufzeichnung und können das Gezeigte in Ihrem eigenen Tempo nachvollziehen. Alle Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Website zum Webinar.
- Termin: 19. Mai 2026
- Uhrzeit: 15:00 bis 18:00 Uhr
- Preis: 69,00 Euro
(abr)
Künstliche Intelligenz
Zoff um Open-Source-Office-Lösungen | c’t uplink
Wer regelmäßig IT-Nachrichten verfolgt, hat es vielleicht schon festgestellt: An mehreren Ecken gab es in den vergangenen Wochen Stress um quelloffene Office-Lösungen. Zum einen haben die Entwickler von OnlyOffice pikiert auf einen von Ionos und Nextcloud initiierten Fork reagiert. Zum anderen gibts Unruhe und Vorwürfe im Verhältnis zwischen der Document Foundation (rechtlich verantwortlich für LibreOffice) und dem Team von Collabora, das erheblich zur Weiterentwicklung von LibreOffice beiträgt.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
In dieser Folge des c’t uplink sprechen wir über die Hintergründe der Auseinandersetzungen und Vorwürfe, warum die Gemengelange gerade beim Thema LibreOffice nicht ganz einfach ist und warum wir die Zukunft der Open-Source-Projekte bis auf weiteres trotzdem nicht in ernsthafter Gefahr sehen.
Zu Gast im Studio: Keywan Tonekaboni, Sylvester Tremmel
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
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(jss)
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