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Als Festplatten noch riesig waren: Die Quantum Bigfoot wird 30 Jahre alt
Festplatten gibt es heute praktisch nur noch im 3,5-Zoll-Format für Desktops und Server sowie als 2,5-Zoll-Variante in USB-Gehäusen. In den 1980er-Jahren dominierten 5,25-Zoll-Laufwerke den PC-Markt, in den 90ern aber kamen immer mehr Laufwerke im kleineren 3,5-Zoll-Format auf den Markt. Vor 30 Jahren startete Quantum mit der Bigfoot-Reihe einen letzten ambitionierten Versuch, dieses ausladende Format im Consumer-Bereich am Leben zu halten. Anfangs ging die Rechnung sogar auf, am Ende aber siegten Physik und Ökonomie.
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Quantum brachte die erste Bigfoot-Generation 1996 auf den Markt, erste Erwähnungen finden sich im PC Magazine vom 14. Mai 1996. Die CY-Serie drehte mit gemächlichen 3600 Umdrehungen pro Minute, bot Kapazitäten ab 1,2 GByte und kostete je nach Modell 225 bis 370 US-Dollar. Sie sprach ATA-2 mit einer Schnittstellengeschwindigkeit von 16,6 MByte/s und brauchte rund 15 Millisekunden für den Zugriff. Schon hier setzte Quantum auf 128 KByte Cache sowie auf damals moderne Funktionen wie logische Blockadressierung (Logical Block Addressing, LBA) und Self-Monitoring, Analysis and Reporting Technology (SMART) im Consumer-Segment.
1998 folgte die TX-Serie mit 4000 U/min, ATA-66 und Kapazitäten bis 12 GByte, 1999 die TS-Serie mit bis zu 19,2 GByte auf drei Scheiben. Die TS verfügte zudem über ein Shock Protection System, galt aber als laut. Als OEM-Platte landete die Bigfoot in PCs von Compaq, HP Aptiva und IBM.
Die Nachteile überwiegen
Die Idee hinter dem 5,25-Zoll-Format: Größere Scheibenflächen erlauben hohe Kapazitäten bei vergleichsweise niedriger Datendichte und damit günstigerer Fertigung. Genau dieser Vorteil schmolz jedoch dahin. 3,5-Zoll-Platten holten bei der Datendichte rasch auf und boten gleiche oder höhere Kapazitäten zu sinkenden Preisen. Gleichzeitig stießen die großen Scheiben an physikalische Grenzen. Bei 7200 U/min und mehr verbiegen sie sich durch Fliehkräfte, die Köpfe legen auf der Suche nach den Daten längere Wege zurück, die größere Masse treibt Stromverbrauch, Wärme und Geräuschpegel nach oben. Die Bigfoot blieb deshalb bei 4000 U/min stehen und erreichte trotz ATA-66 nur rund 813 KByte/s, während die 3,5-Zoll-Konkurrenz schon bei 1170 KByte/s lag.
Hinzu kamen veränderte Rahmenbedingungen: Notebooks etablierten 2,5 Zoll-Laufwerke und Server setzten konsequent auf 3,5 Zoll. Quantum stellte die Bigfoot-Serie Ende 1999 ein. Die letzte 5,25-Zoll-Festplatte überhaupt war die Seagate Elite 47 mit 47 GByte und SCSI-Anschluss für Server, die 1997 angekündigt wurde.
Die Bigfoot war ein technisch interessanter Sonderweg, der sich kurzfristig rechnete und langfristig scheitern musste. Quantum demonstrierte ungewollt, dass Datendichte das entscheidende Kriterium ist, nicht Scheibengröße. Heutige 3,5-Zoll-HDDs mit Helium-Füllung und Heat Assisted Magnetic Recording (HAMR) speichern mittlerweile bis zu 44 TByte und erreichen mehr als 300 MByte/s in den Außenzonen. Bei den Zugriffszeiten sind sie allerdings immer noch nicht weit von den damaligen Werten entfernt und für viele Anwendungen wurden sie bereits von SSDs abgelöst, die ohne mechanische Teile funktionieren.
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(ll)
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Tankrabatt greift, voller Umfang am Wochenende erwartet
Der Tankrabatt hat die Spritpreise in Deutschland am Freitagmorgen deutlich sinken lassen. Superbenzin der Sorte E10 fiel um 8.00 Uhr im bundesweiten Durchschnitt sogar unter die 2-Euro-Marke, wie der ADAC mitteilt. Konkret sank der Preis im Vergleich zum selben Zeitpunkt am Donnerstag um 10,7 Cent auf 1,976 Euro pro Liter. Auch Diesel verbilligte sich deutlich: um 10,4 Cent auf 2,063 Euro pro Liter.
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Die Rückgänge fallen damit allerdings deutlich geringer aus als der Steuerrabatt von 16,7 Cent pro Liter. „Die Senkung der Energiesteuer ist also bislang erst zum Teil an den Zapfsäulen angekommen“, sagt eine ADAC-Sprecherin. Ein Grund dafür dürfte sein, dass sich in den Tanks vieler Tankstellen derzeit noch Kraftstoff befindet, der nach den alten Steuersätzen abgerechnet wurde. Entscheidend für den Steuernachlass ist nämlich nicht der Verkauf an der Tankstelle, sondern der Moment, in dem der Kraftstoff das Tanklager beziehungsweise die Raffinerie verlassen hat.
Auch beim ersten Tankrabatt im Jahr 2022 waren die Spritpreise am ersten Tag nicht um den vollen Betrag der Steuererleichterung gefallen. Der ADAC fordert nun: „An diesem Wochenende muss die Steuersenkung vollständig weitergegeben werden.“
Schon in der Nacht ging es nach unten
Die Preise waren laut ADAC nachts recht rasch um 7 bis 8 Cent gefallen, als am Morgen dann fast alle Tankstellen öffneten, sank der Preis dann weiter. „Dieser Trend sollte sich fortsetzen“, so die Sprecherin. Zudem sei angesichts des wieder rückläufigen Ölpreises auch über den Rabatt hinaus mit eher nachgebenden Preisen zu rechnen. Experten hatten bereits im Vorfeld erwartet, dass der Rabatt nur sukzessive an den Zapfsäulen ankommen wird. Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie hat angekündigt, dass die volle Steuersenkung an die Kunden weitergegeben werden soll. Politik und Verbraucherschützer wollen dies genau im Auge behalten.
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(nie)
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Post zum Freitag: Weshalb Solaranlagen-Besitzer womöglich bald mehr bezahlen
Liebe Leser,
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da hat man sich guten Gewissens und mit einem leichten Pioniergefühl Solarmodule aufs Dach geschraubt, vielleicht noch einen Speicher dazu, und freut sich seitdem still über jede Kilowattstunde, die nicht aus dem Netz kommt. Knallt die Sonne voll auf die Module, wird schön hintereinander Wäsche gewaschen, getrocknet, die Spülmaschine aktiviert und vielleicht sogar noch ein schönes Sauerteig-Brot gebacken. Dazu noch ein Blick auf die App, die zu heimeliger Genugtuung führt.
Doch ausgerechnet jetzt könnten Wolken aufziehen – keine echten, nein, schlimmer, solche der Bundesnetzagentur. Diese arbeitet nämlich daran, die Netzentgelte neu zu gestalten und PV-Anlagenbesitzer stärker in die Pflicht zu nehmen. Warum? Weil sie sich durch ihren Eigenverbrauch weniger stark an den Kosten des Netzerhalts beteiligen würden. Deswegen wird überlegt, dass Besitzer von Solaranlagen mehr bezahlen müssen – etwa über höhere Grundpreise beim Netzentgelt oder über kapazitätsbasierte Entgelte.
Wir haben für alle Betroffenen zusammengeschrieben, was bislang geplant ist, was das für PV-Besitzer konkret bedeuten würde und wie Verbraucherschützer diese Pläne beurteilen.

Für die Bundesnetzagentur beteiligen sich PV-Haushalte nicht ausreichend an den Netzkosten.
(Bild: Andreas Wilkens / heise medien)
Während die Bundesnetzagentur PV-Besitzer womöglich schröpfen möchte, suchen viele Anleger zunehmend nach Wegen, ihr Vermögen passiv arbeiten zu lassen. Dividenden-ETFs sind da gerade groß im Gespräch. Mit diesen können Anleger neben Kursgewinnen regelmäßige Erträge erzielen – die höchste Ausschüttung ist aber selten die beste Strategie. Unser Ratgeber erklärt fundiert und nüchtern, weshalb Dividenden-ETFs für viele Anleger attraktiver sind als einzelne Dividendenaktien. Zudem vergleicht er die wichtigsten globalen Dividenden-ETFs und geht auch auf die Fragen der Ausschüttungsquoten und Qualität für Anleger ein.

Alte Kindle-Ebook-Reader werden ab dem 20. Mai 2026 nicht mehr unterstützt. Wir erklären, was Sie tun können.
(Bild: Alexander Spier / heise medien)
Womit wir bei Themen wären, die einen ärgern können, wenn man sich nicht rechtzeitig kümmert: Amazon klemmt alte Kindle am 20. Mai von seinem Store ab. Konkret heißt das: Man kann neue Bücher weder kaufen noch leihen, bereits gekaufte nicht mehr herunterladen oder sich aufs Gerät schicken lassen. Schon zurückgesetzte Geräte können Sie außerdem nicht mehr aktivieren. Das heißt: Jetzt müssen Sie handeln. Wir zeigen in unserem Ratgeber, was Sie tun können.
Zum Abschluss noch etwas Bastel-Futter fürs lange Wochenende. Erinnern Sie sich noch an die alten Wählscheibentelefone? Dieses behäbige „Drrr-Drrr“, das Klacken der Scheibe, das Gewicht des Hörers? Eines unserer Maker-Projekte haucht so einem Apparat mit Raspi-Hilfe neues Leben ein – und zwar mit einer KI auf der anderen Seite. Das Projekt lohnt sich – insbesondere, wenn Familie oder Freunde zu Besuch kommen und das KI-Telefon begeistert ausprobieren.

Hörer abnehmen und mit ChatGPT sprechen – ein lustiges Bastelprojekt zum Wochenende.
(Bild: heise medien)
Apropos KI: Hören Sie gern mal in die Aufzeichnung unseres heise+-Expertentalks zum Thema „Lokale KI“ rein – ich bin sicher, hier können Sie noch einige hilfreiche Infos und Tipps mitnehmen.
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Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.
Ihr
Martin Fischer
Stellv. Chefredakteur heise medien
(mfi)
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Keine Sicherheitsupdates mehr für Android 13: Auch E-Patientenakte betroffen
Wer ein Smartphone mit Android 13, iOS 17 oder einer älteren Version nutzt, muss sich umstellen: Die mobile App für die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 1. Juli 2026 bei den meisten Krankenkassen auf solchen Geräten nicht mehr unterstützt. Das bestätigt unter anderem der AOK-Bundesverband auf Anfrage. Die Techniker Krankenkasse hat ihre Versicherten bereits informiert, dass die ePA, der TI-Messenger und die Ident-App nicht mehr unterstützt werden. Der Marktanteil von Android 13 liegt bei ungefähr 13 Prozent.
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Künftig länger Sicherheitsupdates

Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass die elektronische Patientenakte, die Ident-App und der TI-Messenger auf Geräten mit Android 13 und niedriger nicht mehr laufen.
Hintergrund sind Sicherheitsvorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach darf die ePA nur auf Betriebssystemen genutzt werden, die noch regelmäßig Sicherheitsupdates erhalten. Google hat Anfang März 2026 die Bereitstellung von Sicherheitspatches für Android 13 eingestellt. Zuerst hatte die Apotheken Umschau berichtet. Für Geräte, die auf dieser Version verbleiben, werden damit keine systemweiten Sicherheitslücken mehr geschlossen. Das BSI empfiehlt generell, nur aktuelle und unterstützte Systeme zu nutzen. Google muss neuere Geräte künftig länger mit Sicherheitsupdates versorgen.
Auch bei der AOK betrifft die Umstellung die elektronische Patientenakte, das E‑Rezept und den TI‑Messenger, die alle drei in der AOK-App „Mein Leben“ gebündelt sind. Versicherte, deren Geräte die künftigen Anforderungen nicht erfüllen, sollen frühzeitig informiert werden. Entsprechende Hinweise will die AOK ab Anfang Mai 2026 direkt in der App anzeigen. Zusätzlich bereitet sie Kundenservice und technischen Support darauf vor, Betroffene zu beraten und beim Umstieg zu unterstützen. Wie viele Versicherte insgesamt betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar; entsprechende Zahlen liegen den AOKen bislang nicht vor. Unabhängig von den Einschränkungen auf mobilen Geräten bleibt der Zugriff auf die ePA über den Desktop-Client am Computer weiterhin uneingeschränkt möglich – zumindest mit Kartenlesegerät.
Laut Gematik ist die eigene E-Rezept-App weiterhin unter Android 8 nutzbar, obwohl die Behörde bereits im Sommer 2025 angekündigt hatte, die App in Zukunft nur noch ab Android 9 zu unterstützen. Ob sie künftig ebenfalls nur ab Android 14 aufwärts unterstützt wird, ließ sich trotz Anfrage bei der Gematik bisher nicht abschließend klären. Laut Gematik werde „fortlaufend die Sicherheit der E-Rezept-App [geprüft]. Betriebssysteme, von denen eine akute Sicherheitsgefährdung ausgeht, werden unverzüglich aus der Nutzung entfernt“.. Weiter heißt es: „Basis dafür ist eine technische Richtlinie – eine sogenannte Prüfvorschrift – des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Prüfvorschrift definiert Sicherheitsanforderungen unter anderem für ePA-Applikationen. Es laufen aktuell Abstimmungen zwischen Gematik und BSI zum Geltungsbereich der unterstützten Betriebssysteme.“
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Bei Bitmarck 11 Prozent betroffen
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Beim Krankenkassen-IT-Dienstleister Bitmarck, bei dem die meisten Betriebskrankenkassen und die DAK Kunden sind, laufen die Apps noch bis Ende 2026. „Risikoerkennung und -mitigation haben Bitmarck und der Entwicklungspartner RISE bei der ePA-App immer im Fokus. Daher halten wir uns stets an die aktuell gültigen Sicherheitsanforderungen. Diese (in § 360 (10) SGB V festgelegten) Anforderungen kommen zum ePA-Release im vierten Quartal 2026 wie folgt zum Tragen: Dadurch, dass es dann Änderungen an der E-Rezept-Komponente der ePA-App gibt, ist für die Zulassung ein externes Sicherheitsgutachten nötig, das vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik geprüft und bestätigt werden muss“, erklärt Bitmarck auf Nachfrage. Auf der Grundlage des Gutachtens dürfe die ePA-App „ab dem kommenden Release nur noch Android-Versionen ab 14 und höher unterstützen. Bis dahin unterstützt die ePA von Bitmarck und Rise auch noch Android 13“. Bei Bitmarck wären zum jetzigen Zeitpunkt rund elf Prozent der Versicherten betroffen.
(mack)
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