Künstliche Intelligenz
US-Startup Humble Robotics entwickelt autonomen Truck ohne Sattelschlepper
Eine ganze Reihe von Unternehmen beschäftigt sich seit Jahren damit, Trucks zu automatisieren, darunter auch Waymo. Sie alle bauen die Systeme für autonomes Fahren in den Sattelschlepper. Aber warum eigentlich? Das US-Unternehmen Humble Robotics verfolgt einen radikaleren Ansatz.
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Wozu benötigt ein Truck einen Sattelschlepper oder ein Führerhaus, wenn ohnehin niemand darin sitzt? Entsprechend beschränkt sich das Unternehmen aus dem US-Bundesstaat Kalifornien auf das, worauf es ankommt: Sein autonomer Truck, der „Humble Hauler“, ist eine autonom fahrende Ladefläche.
Der Humble Hauler wird ein Class-8-Truck, den es in verschiedenen Varianten geben soll: eine lange Version mit vier Achsen für 40- und 53-Fuß-Container sowie eine kurze mit drei Achsen, auf die ein 20-Fuß-Container passt. Humble Robotics stellt sich aber vor, dass auch andere Aufbauten aufgesetzt werden könne, ein Tank beispielsweise oder ein Betonmischer. Der Hänger kann aber auch ganz konventionell von einer Zugmaschine gezogen werden.
Kameras, Lidar und Radar
Für die Umgebungswahrnehmung stattet das Unternehmen den Hauler mit Kameras, Lidar und Radar aus. Die Verarbeitung der Sensordaten und die Steuerung des Fahrzeugs soll eine Künstliche Intelligenz übernehmen.
Das Fahrzeug wird elektrisch angetrieben. Die Reichweite gibt das Unternehmen mit 200 Meilen an, rund 320 Kilometer. Die Höchstgeschwindigkeit soll 55 Meilen pro Stunde betragen, knapp 90 Kilometer pro Stunde.
Die erste Variante des Fahrzeugs soll in abgegrenzten Bereichen eingesetzt werden, etwa in Containerterminals in Häfen, Lagerhäusern oder Güterbahnhöfen. Eine Animation auf der Website des Unternehmens legt aber nahe, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch Überlandeinsätze möglich sein sollen.
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Das noch junge Unternehmen hat gerade Startkapital in Höhe von 24 Millionen US-Dollar eingeworben. Seine Beschäftigten haben schon in wichtigen anderen Unternehmen der Branche Erfahrungen gesammelt, darunter bei Apple, Google, Rivian, Tesla und Uber.
Wann der erste Humble Hauler fertig ist, ist nicht bekannt.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Rechtsverkehr: Berliner Kammergericht rügt Anwälte wegen KI-Halluzinationen
In der Welt der Justiz galt das geschriebene Wort in Form von Gesetzen und höchstrichterlichen Urteilen lange als festes Fundament. Doch mit dem Einzug generativer Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien gerät diese Basis ins Wanken. Ein jetzt veröffentlichter Beschluss des Kammergerichts Berlin führt die Risiken vor Augen, wenn Anwälte die Recherche an Sprachmodelle delegieren und die Ergebnisse nicht kontrollieren.
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Die Richter sahen sich gezwungen, eine deutliche Warnung an die Anwaltschaft auszusprechen: In einem Familienrechtsstreit wurden nicht existierende Urteile zitiert, um die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu untermauern.
Der Fall nahm seinen Anfang am Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Az.: 130 F 12281/25). Eine Mutter hatte dort im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt, ihr die alleinige elterliche Sorge für ihre Tochter zu übertragen. Sie begründete das mit einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung durch den Vater. Parallel dazu beantragte sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.
Doch schon das Amtsgericht wies die Anträge zurück: Die Mutter habe eine besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Es sei nicht ersichtlich, warum eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden könne.
Die Entdeckung der Phantom-Urteile
Gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe legte die Frau mithilfe ihres Rechtsbeistands sofort Beschwerde beim Kammergericht ein. In der Begründung hieß es, die erste Instanz habe die Anforderungen an die Erfolgsaussichten überspannt. Um diese Rechtsauffassung zu stützen, griff die Kanzlei zu einem vermeintlich starken Argument: einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2007 mit dem Aktenzeichen XII ZB 183/07, die angeblich in der Fachzeitschrift FamRZ 2008 auf Seite 137 abgedruckt sei.
Was die Anwaltsseite offenbar nicht ahnte: Dieses Zitat war frei erfunden. Als die Richter des 17. Senats für Familiensachen die Quelle konsultieren wollten, stießen sie ins Leere. Nach „aufwändiger“ Recherche stellten sie fest, dass eine Entscheidung unter diesem Aktenzeichen in keiner juristischen Datenbank und auch nicht auf der BGH-Webseite existiert.
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Zwar findet sich in der genannten Zeitschrift auf der besagten Seite tatsächlich ein Beschluss der Karlsruher Richter. Der stammt aber aus einem anderen Jahr, trägt ein anderes Aktenzeichen und befasst sich inhaltlich mit der Einkommensbemessung eines Selbstständigen nach einer Verbraucherinsolvenz. Mit Verfahrenskostenhilfe hatte diese Entscheidung nichts zu tun.
Prüfpflichten im Zeitalter der KI
Das Kammergericht moniert in seinen Ausführungen (Az.: 17 WF 144/25): Es handele sich offenbar um das Ergebnis einer „fantasierenden“ KI. Spanisch kam dem Senat ferner vor, dass sich bereits in der ursprünglichen Antragsschrift ein weiteres Phantom-Zitat eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Brandenburg befand, das ebenfalls nirgends auffindbar war. In seinem Beschluss vom 20. November 2025 wies das Kammergericht die Beschwerde der Mutter nicht nur als unbegründet zurück, sondern nutzte die Gelegenheit für eine grundsätzliche Rüge.
Rechtsanwälte sind demnach sowohl aufgrund ihres Mandatsverhältnisses als auch in ihrer Funktion als Organe der Rechtspflege verpflichtet, Schriftsätze vor der Einreichung gründlich zu prüfen. Dies gelte vor allem, wenn Werkzeuge wie KI zum Einsatz kommen.
Der Fall illustriert ein wachsendes Problem in der juristischen Praxis: Halluzinationen von Sprachmodellen. Diese KIs sind darauf trainiert, sprachlich plausible Texte zu generieren. Sie haben aber kein Verständnis für Fakten oder die Realität. Wenn sie nach einem passenden Urteil gefragt werden, „erfinden“ sie im Zweifel ein Aktenzeichen und eine Fundstelle, die täuschend echt aussehen. Für die Gerichte bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Richter müssen nun Quellen verifizieren, die früher als gesichert galten.
Internationale Bekanntheit erlangte hauptsächlich der Fall Mata vs. Avianca in den USA, bei dem ein New Yorker Anwalt durch ChatGPT generierte, komplett fiktive Präzedenzfälle in einem Schriftsatz einreichte und dafür zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch in Deutschland mehren sich Berichte über solche „Zitier-Geister“. Der aktuelle Berliner Beschluss setzt hier jetzt eine formale Leitlinie für die Anwaltschaft. Letztlich scheiterte die Beschwerde der Mutter aber nicht an den falschen Zitaten, sondern an fehlender inhaltlicher Substanz.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Zurück zu den Wurzeln: AMDs Instinct MI430X wird ein FP64-Beschleuniger
Ein Schwestermodell der Instinct MI455X bewegt den Fokus weg von Künstlicher Intelligenz, hin zu einem klassischen Beschleuniger fürs High-Performance-Computing (HPC). AMD maximiert bei der GPU die Rechenleistung bei Gleitkomma-Berechnungen mit doppelter Genauigkeit (FP64), die etwa für akkurate physikalische Simulationen notwendig sind.
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Erstmals nennt AMD einen konkreten Wert: Mehr als 200 FP64-Teraflops soll die Instinct MI430X schaffen, also über 200 Billionen Berechnungen pro Sekunde. Stumpf hochgerechnet würden bereits 5000 GPUs für ein Exascale-System reichen. Das bisherige Instinct-Topmodell MI355X ist noch ein Hybrid-Beschleuniger sowohl für hochgenaue FP64- als auch KI-Berechnungen, das 78,6 FP64-Teraflops erreicht.
Jede Instinct MI430X trägt 432 GByte Stapelspeicher in Form von HBM4, vermutlich aufgeteilt auf 12 Bausteine. Sie kommen zusammen auf eine Übertragungsrate von 19,6 TByte/s. Es wurden bereits drei Supercomputer angekündigt, die neue Epyc-Venice-Prozessoren und MI430X-GPUs von AMD verwenden: Herder in Deutschland, Alice Recoque in Frankreich und Discovery in den USA.
AMD muss für die Instinct MI430X eigene Compute-Dies auflegen, deren Rechenwerke und Datenpfade auf die 64-Bit-Werte ausgelegt sind. Die Instinct MI455X mit KI-Fokus ist für eine hohe Rechenleistung bei geringerer Genauigkeit gedacht, primär 4 bis 16 Bit. Beim Training und Ausführen von KI-Modellen spielt die Genauigkeit eine untergeordnete Rolle, weil die Ergebnisse ohnehin nur Annäherungen darstellen. Wichtiger sind hier viele schnelle Berechnungen.
KI-Marketing auch beim HPC-Beschleuniger
AMD lässt es sich allerdings nicht nehmen, auch bei der Instinct MI430X das Thema KI einzubringen. Demnach könnten Systeme mit der GPU hochwertige Simulationsdaten liefern, die wiederum KI-Modellen beim Training helfen würden. Zudem enthält auch diese GPU KI-Recheneinheiten für Hybrid-Workloads, allerdings weniger als die Instinct MI455X.
Zur Verfügbarkeit der Instinct MI430X äußert sich AMD bislang nicht. Spätestens 2027 muss der Versand beginnen, wenn die ersten Supercomputer mit der GPU entstehen. Erste Auslieferungen in der zweiten Jahreshälfte 2026 erscheinen realistisch.
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(mma)
Künstliche Intelligenz
Northrop Grumman testet Drohne mit hybrid-elektrischem Antrieb
Der US-Luftfahrt- und Rüstungskonzern Northrop Grumman hat erfolgreich eine neue Drohne getestet. XRQ-73 ist ein Nurflügler und verfügt über einen hybrid-elektrischen Antrieb.
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Der Erstflug auf der Luftwaffenbasis Edwards im US-Bundesstaat Kalifornien habe bereits im April stattgefunden, teilte die Defense Advanced Research Projects Agency (Darpa) mit. Die Drohne wurde im Rahmen des Programms Series Hybrid Electric Propulsion AiRcraft Demonstration, kurz (Shepard) der Forschungsagentur des US-Verteidigungsministeriums entwickelt.
XRQ-73 ist ein Nurflügler, der von der Form her an den ebenfalls von Northrop Grumman gebauten Tarnkappenbomber B-2 erinnert. Vorgestellt wurde die Drohne bereits 2024. In dem Jahr hätte sie auch erstmals fliegen sollen.
Große Reichweite
Angetrieben wird XRQ-73 von einem hybrid-elektrischen System. Dabei soll der Verbrennungsmotor Strom für den elektrischen erzeugen. Erstere ist dabei so gekapselt, dass die Drohne sehr leise ist. Zudem soll der Antrieb eine hohe Reichweite ermöglichen.
An der Entwicklung und am Bau war das Scaled Composites beteiligt. Das Luftfahrtunternehmen hat unter anderem das Raumflugzeug und das Trägerflugzeug für das Raumfahrtunternehmen Virgin Galactic gebaut sowie Stratolaunch, das größte Flugzeug der Welt. Seit 2007 gehört Scaled Composites zu Northrop Grumman.
XRQ-73 ist ein Unmanned Aircraft System (UAS) der Gruppe 3. Damit bezeichnet die US-Luftwaffe Drohne mit einem Gewicht zwischen 25 Kilogramm und knapp 600 Kilogramm, die in einer Höhe zwischen 1 Kilometer und 5,5 Kilometer operieren und zwischen 185 km/h und 460 km/h schnell fliegen. Details zu den Maßen und der Leistung gibt Northrop Grumman nicht bekannt. Genannt wird nur das Gewicht von rund 567 Kilogramm.
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(wpl)
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