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Datenschutz & Sicherheit

„Gemeinsam kämpfen“: Das sagen Pornodarsteller*innen zur Deepfake-Flut


Ana Ornelas hat viel zu tun in diesen Monaten. Sie ist Policy Officer für die European Sex Workers’ Rights Alliance, einem Netzwerk für die Rechte von Sexarbeiter*innen, und spricht mit EU-Abgeordneten über die Regulierung von KI. In Workshops informiert sie ihr Netzwerk über geplante Alterskontrollen im Netz. Und im Auftrag von AlgorithmWatch untersucht sie, wie Sexarbeiter*innen von sogenannten Nudifier-Apps betroffen sind. Mit diesen Apps können Nutzer*innen Aufnahmen manipulieren, sodass eine abgebildete Person nackt wirkt.

Es geht also um sexualisierte Deepfakes und um digitale Gewalt: Themen, über die in den vergangenen Wochen in Deutschland sehr viel gesprochen wurde. In den Tagen nach der Veröffentlichung einer Spiegel-Recherche zum Fall der Schauspielerin Collien Fernandes meldeten sich viele weitere Betroffene, etwa die Klimaaktivist*innen Luisa Neubauer und Theresia Crone. Im aktuellen Fall von Fernandes geht es zwar nicht um Deepfakes, sondern um Fake-Accounts, die ihr Ex-Mann erstellt haben soll – das haben später auch die Anwälte von Christian Ulmen klargestellt. Da war die Debatte zum Thema aber schon im vollen Gange.

Ob bei Caren Miosga oder in den Tagesthemen, plötzlich ging es vielerorts um digitale Gewalt und die Pläne der Bundesregierung für ein neues Gesetz, das unter anderem das Erstellen von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen soll.

Wer dabei kaum zu Wort kam: Pornodarsteller*innen. Dabei spielen sie eine zentrale Rolle. Würden ihre Aufnahmen nicht als sogenanntes Trainingsmaterial für KI-Systeme genutzt, ließen sich sexualisierte Deepfakes gar nicht erst erstellen. Ihre Zustimmung dafür haben sie ebenso wenig erteilt wie die Betroffenen, deren Gesichter nun in den Deepfakes zu sehen sind. Zugleich werden Pornodarsteller*innen ebenfalls zum Ziel nicht-einvernehmlicher Deepfakes, berichtet Ana Ornelas im Interview mit netzpolitik.org.

Selbstbestimmung verletzt

netzpolitik.org: Für manche sexualisierte Deepfakes montieren Nutzer*innen das Gesicht einer Person in eine bereits existierende Pornoszene. Was heißt das für die ursprünglichen Darsteller*innen?

Ana Ornelas: Das ist einerseits nichts Neues. Es gab früher schon viele Pornoseiten, die die Gesichter von Prominenten auf die Körper von Pornostars montiert haben. Aber mit der heutigen Technologie wirkt das Ergebnis viel realistischer. Es ist teils nicht mehr zu unterscheiden, was echt ist und was gefälscht.

Darsteller*innen werden dadurch doppelt zum Opfer. Erstens wird, wie bei allen anderen Betroffenen auch, ihr Bild und ihr Körper auf eine Weise genutzt, der sie nicht zugestimmt haben. Und zweitens ist es Diebstahl. Für Pornodarsteller*innen sind ihr Körper und die Inhalte, die sie damit produzieren, ihr Lebensunterhalt. Wenn diese Inhalte gestohlen oder kopiert werden, um Deepfakes zu erstellen, hat das direkte Auswirkungen auf ihr Einkommen.

netzpolitik.org: Wie das?

Ana Ornelas: Menschen erstellen etwa Deepfake-Versionen von bekannten Darsteller*innen und geben sich auf OnlyFans oder in Telegram-Kanälen als diese aus. Da geht es schlicht um Geld, sie wollen selbst an den Inhalten verdienen und schädigen damit das Geschäft.

netzpolitik.org: Consent – also Einverständnis – spielt in der Pornobranche eine große Rolle: Mit wem man arbeitet, welche Art von sexuellen Handlungen stattfindet, wer das Material verbreiten darf. Deepfakes unterwandern dieses Prinzip, weil sie meist ohne Zustimmung entstehen. Was bedeutet das für Darsteller*innen?

Ana Ornelas: Nur weil man Nacktbilder von sich im Internet hat, heißt das noch lange nicht, dass damit alles erlaubt wäre. Vielleicht stimmt eine Darsteller*in einer bestimmten sexuellen Handlung zu, aber zeigt diese nur hinter einer Paywall oder schickt sie direkt an Kund*innen. Sie hat das Recht darüber zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie ihre Inhalte teilt. Sich an ihren Inhalten einfach zu bedienen, verletzt diese Selbstbestimmung.

netzpolitik.org: Mehr noch, Menschen nutzen Aufnahmen von Pornodarsteller*innen als Vorlage für bildbasierte Gewalt. Was sagen Darsteller*innen dazu?

Ana Ornelas: Sexarbeiter*innen sind leider sehr vertraut damit, dass ihre Grenzen überschritten werden und ihre Privatsphäre verletzt wird. Sie kennen auch die Erfahrung, in solchen Situationen nicht ernst genommen zu werden. Sie können sich also sehr gut in andere Betroffene einfühlen, denen das passiert.

„Sexarbeiter*innen wurden zu oft in die Pfanne gehauen“

netzpolitik.org: Die Debatte kreist oft um die Technologie, aber sind Nudifier-Apps und die ihnen zugrunde liegenden KI-Modelle wirklich das Problem?

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Ana Ornelas: Aus meiner Sicht: Nein. Meine Sorge ist, dass wir uns zu sehr auf die Ergebnisse fokussieren: Welche Arten von Deepfakes sollten erlaubt oder verboten sein? Wir sollten stattdessen mehr auf die Datenbanken schauen und darauf, wie diese Daten ohne Zustimmung geklaut werden.

netzpolitik.org: Die KI-Modelle hinter Nudifier-Apps basieren auf riesigen Mengen an Bildern und Videos, dem sogenannten Trainingsmaterial. Es stammt oftmals von Pornoplattformen, ohne Wissen und Zustimmung der gezeigten Personen. Wäre es auch möglich, sexualisierte Deepfakes einvernehmlich und gewaltfrei zu generieren?

Ana Ornelas: Ja. Darsteller*innen könnten ihre Bilder etwa gegen Bezahlung an eine Datenbank geben, mit der ein solches Modell trainiert wird. Sie würden für ihre Arbeit entlohnt und könnten zugleich die Kontrolle darüber behalten, welche Art von Inhalten damit generiert werden darf. Sie könnten zum Beispiel sagen, dass mit ihrem Material keine Szenarien von Pet Play erstellt werden dürfen, das sind erotische Rollenspiele, in denen ein Partner ein Tier spielt.

So ein Ansatz würde auch andere schützen. Denn das Trainingsmaterial für Deepfake-Generatoren stammt ja nicht nur aus Pornos. Viele der sogenannten Nudifier-Apps erstellen neben vermeintlichen Nacktbildern auch Bikini-Bilder. Diese reichen je nach Kontext oft schon aus, um jemanden gezielt anzugreifen und zu beschämen.

Das Trainingsmaterial dafür stammt von Instagram und Facebook, es wird dort ebenfalls ohne Zustimmung gescrapt. Wenn also jemand dein Bikini-Foto am Strand einsetzt, um ein Modell zu trainieren und mit diesem Modell ein Bikini-Bild einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu generieren, wirst du davon nie erfahren.

netzpolitik.org: Einvernehmliche Datensets für sexualisierte Deepfakes – wie realistisch ist das?

Ana Ornelas: Technisch gesehen wäre das kein Problem. Wir sind dazu im Austausch mit einer Plattform für Trainingsdaten, die genau so eine Form von Einvernehmlichkeit und Kontrolle zulassen soll. Kollektive können dort selbst bestimmen: Wofür werden die Daten eingesetzt, wie viel sollen sie kosten?

Die Herausforderung liegt woanders: Sexarbeiter*innen wurden einfach zu oft von Tech-Konzernen in die Pfanne gehauen. Es würde also sehr viel Arbeit erfordern, um die Community von dieser Idee zu überzeugen.

„Frauenfeindlichkeit hindert Betroffene, gemeinsam zu kämpfen“

netzpolitik.org: Sexualisierte Deepfakes waren in Deutschland für ein paar Wochen Top-Thema. Endlich kamen Betroffene zu Wort, in Talkshows, Nachrichten und auf Bühnen. Von den betroffenen Darsteller*innen hat man aber kaum gehört. Warum?

Ana Ornelas: Die Öffentlichkeit sieht Pornodarsteller*innen im Allgemeinen nicht als Opfer – und ganz besonders nicht in diesem Fall. Die Mentalität ist: Deine Nacktaufnahmen sind doch eh im Internet, was hast du denn erwartet?

netzpolitik.org: Dabei ist die gemeinsame Betroffenheit doch eindeutig?

Ana Ornelas: Absolut. Wenn ich mit Überlebenden von Gewalt spreche, dann sind die Erfahrungen oft sehr ähnlich, egal ob es um Leute außerhalb der Szene geht oder um Sexarbeiter*innen. Die beschreiben das Gleiche: Ein Gefühl von Kontrollverlust oder dass ihnen ihr Körper nicht mehr gehört. Beide Seiten kennen auch diese Erfahrung, gesagt zu bekommen, man sei selbst Schuld an der Gewalt. Denn auch Nicht-Sexarbeiter*innen bekommen ja inzwischen zu hören: Warum hast du denn überhaupt Fotos von dir im Bikini im Internet veröffentlicht?

netzpolitik.org: Woran scheitert die Solidarität?

Ana Ornelas: Die meisten wollen nicht wie Sexarbeiter*innen behandelt werden, weil sie wissen, dass das eine schreckliche Behandlung ist. Sexualisierte Deepfakes stellen hier eine Bedrohung dar, denn es geht dabei auch um die Angst, dass es jede Frau treffen könnte – unabhängig davon wie “brav” sie ist oder wie sehr sie sich an die im Patriarchat vorgeschriebenen Grenzen von Sexualität und Lust hält. Die Botschaft ist: Deine Sexualität kann als Waffe gegen dich eingesetzt werden, unabhängig von deinem Verhalten.

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Das heißt auch: Jede Frau kann jetzt wie eine Sexarbeiterin behandelt werden und die gleiche schreckliche Behandlung erfahren. Das will natürlich niemand, und so läuft hier ein erfolgreicher misogyner Mechanismus von “Teile und herrsche”.

Das alles ist übrigens nicht neu. Diese Spaltung zwischen vermeintlich respektablen Frauen und Sexarbeiter*innen passiert ja seit Jahrhunderten. Jetzt passiert es eben nur anhand einer neuen Technologie.

Deswegen frustriert es mich, dass wir über Deepfakes vor allem als technologisches Problem sprechen, das auf einer technischen Ebene gelöst werden kann. Wir sollten viel mehr über die darunter liegende Frauenfeindlichkeit sprechen. Frauenfeindlichkeit ist auch die Ursache für diese Kluft zwischen den Betroffenen, und hindert sie daran, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu kämpfen.

netzpolitik.org: Was würden Sie sich wünschen?

Ana Ornelas: Projekte und Selbsthilfegruppen könnten Sexarbeiter*innen öfter dazu einladen, ihre Erfahrungen und Perspektive zu teilen. Ich verstehe die Angst ziviler Betroffener, mit Sexarbeiter*innen in einen Topf geworfen zu werden. Aber wenn ich mir die Gespräche von beiden Seiten anhöre, gibt es tatsächlich viel mehr Gemeinsamkeiten als sich viele vorstellen. Wenn es also mehr sichere Räume für diesen Austausch gäbe, wäre das meiner Meinung nach hilfreich.

Mit neuen Gesetzen gegen Deepfakes

netzpolitik.org: In Deutschland hat das Bundesjustizministerium gerade einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Erstellen und Teilen von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen soll. Die Täter*innen sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Halten Sie das für hilfreich?

Ana Ornelas: Derzeit sprechen wir nicht genug über die Täter*innen. Die Opfer werden aber von Menschen geschädigt, nicht von der Technologie.

Gleichzeitig sollten wir auf die finanzielle Motivation schauen, die dazu führt, dass etwa solche Nudifier-Apps angeboten werden. Die Verantwortlichen bieten ihre Apps teils unter täglich wechselnden Namen in den App Stores an, sie betreiben großen Aufwand und sie verdienen sehr viel Geld damit.

netzpolitik.org: Auf EU-Ebene haben sich Rat und Parlament gerade auf eine Vorschrift zu sexualisierten Deepfakes in der KI-Verordnung geeinigt. Verboten sind demnach KI-Anwendungen, mit denen man nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellen kann. Hat die EU Ihren Verband hierzu konsultiert?

Ana Ornelas: Ja, wir geben Rückmeldung zu den Vorschlägen. Ich freue mich sehr, dass der Fokus der Entwürfe von Parlament und Rat auf der fehlenden Zustimmung der Betroffenen liegt; das ist ein großer Schritt vorwärts. Gleichzeitig sollen Ausnahmen vom Verbot geschaffen werden. So soll es etwa erlaubt sein, Deepfakes zu erstellen, wenn die gezeigte Person nicht identifizierbar ist. Das halte ich für einen Fehler.

netzpolitik.org: Ihr Verband hat vor Kurzem eine Umfrage unter Sexarbeiter*innen gemacht, um deren Perspektiven auf Deepfakes abzufragen. Was kam dabei heraus?

Ana Ornelas: Der Bericht dazu ist noch nicht öffentlich. Was ich aber schon sagen kann: Die Community ist da sehr geteilt. Manche sind sehr optimistisch, was das Thema angeht. Sie sehen es vor allem als neue Möglichkeit, um Einnahmen zu generieren. Andere sind sehr besorgt und wünschen sich ein Verbot, zweifeln aber zugleich daran, dass Verbote tatsächlich helfen könnten. Es herrscht viel Unsicherheit, wie in der ganzen Gesellschaft. Wir sehen auch, dass die Technologie bereits gegen Sexarbeiter*innen eingesetzt wird, dass sie etwa mit Hilfe von Deepfakes erpresst werden.

netzpolitik.org: Wie können sich Darsteller*innen vor Deepfakes schützen?

Ana Ornelas: Sie tauschen sich untereinander aus, warnen sich etwa gegenseitig vor Kund*innen, die im Verdacht stehen, ihre Inhalte hinter der Paywall in andere Kanäle oder ins öffentliche Internet zu leaken. Manche experimentieren mit Fingerprinting-Technologien, um ihr Material zu kennzeichnen. Auch wir sind aber derzeit vor allem auf der Suche nach Lösungen dafür, wie wir mit diesen Technologien umgehen.



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Auch ohne Gesetz: Weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch


Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.

Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Die vorübergehende Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.

Drastischer Rückgang befürchtet

Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.

Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.

Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:

Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:

Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.

Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“

Kein konkreter Zusammenhang

Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.

Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“

Die Hälfte Falschmeldungen

Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“

Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.

Präsidentin gegen Parlament

Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.

Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.

Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.

Politische Sackgasse

Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.

Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.

Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.

Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.


Hier die Dokumente in Volltext:


  • Datum: 22. Juni 2026
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Donata Vogtschmidt, MdB
  • Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
  • Hier: Arbeitsnummer 6/186

Schriftliche Frage Monat Juni 2026

Frage

Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?

Antwort

Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:

NCMEC-Hinweiseingänge 2026

Monat Januar Februar März April Mai
strafrechtlich nicht relevant 9.832 7.121 6.898 5.960 6.636
strafrechtlich relevant 10.985 14.411 12.071 9.613 7.775
Gesamt 20.817 21.472 18.969 15.573 14.351

Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.


  • Datum: 25. Juni 2026
  • Von: Bundeskriminalamt
  • An: netzpolitik.org

Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:

Jahr Gesamt NCMEC DSA
2023 180.287 180.287
2024 207.030 205.728 1.302
2025 221.544 220.141 1.403

Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:

Jahr 2026 Januar Februar März April Mai
Gesamt 20.888 21.536 19.054 15.643 14.463
Quote strafrechtliche Relevanz 53% 67% 64% 62% 54%

Auslaufen

Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.

Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung:

Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.



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Datenschutz & Sicherheit

Sachsens neues Polizeigesetz: KI-Fahndung und Gesichtserkennung beschlossen


Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch nach einer kontrovers geführten Debatte eine umfassende Reform des Polizeigesetzes verabschiedet. Mit einer knappen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen ebnete das Parlament den Weg für einen umfangreichen Ausbau digitaler Überwachungsbefugnisse im Freistaat mit einigen Änderungen am vorausgegangenen Regierungsentwurf. Die regierende Minderheitskoalition aus CDU und SPD war dabei maßgeblich auf die Unterstützung des BSW angewiesen, aus dessen Reihen elf der fünfzehn Abgeordneten für das Gesetzesvorhaben votierten.

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Demgegenüber stand das Nein der Fraktionen der Grünen, der Linken und der AfD. Ein SPD-Abgeordneter enthielt sich. Das neue Regelwerk, das bereits am heutigen Donnerstag in Kraft tritt, markiert eine Zäsur in der sächsischen Sicherheitspolitik: Es stattet die Polizei mit einem breiten Arsenal digitaler Ermittlungswerkzeuge aus, die weit in den digitalen Raum und das öffentliche Leben hineinreichen.

Zu den Kernstücken der Reform gehört die Erlaubnis, Künstliche Intelligenz für die automatisierte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen. Diese Systeme sollen künftig in der Lage sein, Personen nicht nur über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen, sondern auch Verhaltensmuster, gefährliche Gegenstände und Gesichter im Rahmen einer biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu erkennen. Ferner erhalten die Behörden die Befugnis, verdeckte Kennzeichenscanner einzusetzen, um gestohlene Fahrzeuge im fließenden Verkehr aufzuspüren.

Auch im Internet wird der Spielraum erweitert: Ermittler dürfen Systeme nutzen, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit frei zugänglichen Netzdaten abgleichen. Für Ermittlungen in verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp steht zudem der Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung bereit. Im analogen Bereich hat die Koalition etwa neue Kompetenzen zur Drohnenabwehr verankert.

Die Verabschiedung erfolgte unter Zeitdruck, da der sächsische Verfassungsgerichtshof Anfang 2025 Teile des bisherigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni gefordert hatte. Ohne den rechtzeitigen Beschluss wären wesentliche polizeiliche Befugnisse ersatzlos ausgelaufen. Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte die Novelle als einen ausgewogenen und dringend notwendigen Kompromiss, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß verbinde. SPD-Mitglieder verwiesen darauf, dass die rasant wachsenden digitalen Datenberge im polizeilichen Alltag ohne automatisierte Analysesoftware nicht mehr zu bewältigen seien.

Aus den Reihen der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen hagelt es Kritik. Die Grünen sprachen von einer Farce und einem Grundrechts-Harakiri, bei dem künftig Algorithmen und intransparente Blackbox-Systeme darüber entscheiden, ob Menschen in einer Menschenmenge kontrolliert werden. Der Chaos Computer Club (CCC) zeigte sich besorgt über den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur und warnte vor großem Missbrauchspotenzial durch einen künftigen Techno-Faschismus. Die Linke warf der Regierung vor, das Parlament absichtlich zeitlich in die Bredouille gebracht zu haben, um eine tiefere gesellschaftliche Debatte zu verhindern.

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Um die Zustimmung des BSW zu sichern, verzichtete die Koalition zwar auf den Einsatz der hochgradig umstrittenen Big-Data-Software des US-Anbieters Palantir und beschränkte den Einsatz von Tasern auf Spezialeinheiten. Gegner bezweifeln trotzdem, dass eine alternativ entwickelte Plattform mit ähnlicher Funktionsweise die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entkräften kann. Da für eine erneute Normenkontrollklage mindestens dreißig Stimmen im Landtag nötig wären, Grüne und Linke gemeinsam jedoch nur über dreizehn Mandate verfügen, gilt eine zeitnahe gerichtliche Überprüfung des weitreichenden Gesetzes als unwahrscheinlich.


(mho)



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Verwaltungsdigitalisierung: Trotz Einigung von Bund und Ländern droht Schnittstellen-Chaos


Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.

Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.

Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.

Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.

Wie verbindlich ist die Verpflichtung?

Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.

Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.

Deine Daten landen bei der Polizei.

Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.

Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.

Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.

FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.

Vendor-Lock-in im Kleinen

Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.

Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.

Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“

Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.

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Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.

Teure Doppelstrukturen

Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.

Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.

Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.

Am liebsten morgen

Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.

Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.



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