Connect with us

Künstliche Intelligenz

EuGH-Urteil zum Leistungsschutz: Meta muss für Presseinhalte in Italien zahlen


Der lange Streit zwischen Tech-Giganten und der europäischen Pressebranche hat ein neues Kapitel erreicht. In der Rechtssache C-797/23 gegen Meta hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag klargestellt: Die EU-Länder haben weitreichende Befugnisse, um eine „angemessene Vergütung“ für Presseverlage durchzusetzen. Das Urteil bestätigt: Nationale Regelungen, die Plattformbetreiber zu Verhandlungen und zur Datenauskunft verpflichten, sind mit dem EU-Recht vereinbar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Rechtsstreit in Italien über das Leistungsschutzrecht im Internet. Meta hatte gegen einen Beschluss der dortigen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (Agcom) geklagt, nachdem die Kriterien für die Vergütung von Online-Inhalten festgelegt hatte. Der US-Konzern monierte, die italienischen Vorschriften würden die unternehmerische Freiheit unzulässig einschränken und gegen den europäischen Rahmen für digitale Märkte verstoßen.

Die Luxemburger Richter sehen dies nun anders: Zwar stellten die Verpflichtungen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, räumen sie ein. Dieser sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, einen fairen Urheberrechtsmarkt zu gewährleisten und den Medienpluralismus zu schützen.

Auslöser für die Auseinandersetzung war das mit der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 EU-weit verankerte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Artikel 15 des EU-Gesetzes stellt Presseveröffentlichungen im Netz zwei Jahre lang unter Schutz. „Einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Auszüge“ aus einem Presseartikel dürfen frei genutzt werden. Außen vor bleiben zudem Hyperlinks. Ähnlich wie hierzulande entbrannte auch in Italien ein Streit darüber, wie viel Geld Nutzer von Pressebeiträgen wie Google und der Facebook- und Instagram-Konzern Meta Verlagen an Lizenzen zahlen müssen.

Das italienische Parlament führte mit Artikel 43 des nationalen Urheberrechtsgesetzes einen Mechanismus ein für den Fall, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung zustande kommt. In einer solchen Situation kann die Agcom die Höhe des „gerechten Ausgleichs“ festsetzen, der den Verlegern für die Inanspruchnahme ihrer geschützten Artikel durch Plattformbetreiber zusteht.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft das Machtgefälle zwischen Plattformen und Verlagen. Der EuGH führt aus, dass sich Verlage in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Denn oft verfügen nur die Plattformen über die Daten, um den wirtschaftlichen Wert einer Nutzung zu beziffern. Daher ist es rechtens, dass Anbieter wie Meta verpflichtet werden, die für die Berechnung der Vergütung nötigen Informationen offenzulegen. Zudem dürfen Betreiber während laufender Verhandlungen die Sichtbarkeit der Nachrichteninhalte nicht einfach einschränken, um Druck auszuüben oder den Wert der Inhalte zu verschleiern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zugleich setzt der EuGH den Mitgliedstaaten aber Grenzen: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur dann, wenn die Plattform die Inhalte tatsächlich nutzt. Zudem müssen Verlage die Freiheit behalten, eine Nutzungserlaubnis unentgeltlich zu erteilen oder die Verbreitung ganz zu untersagen. Die Vergütung muss laut der Entscheidung stets die direkte wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung darstellen.

Das Urteil dürfte sich auch auf Deutschland auswirken, wo ähnliche Strukturen existieren. Hierzulande fungiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle und soll in dieser Funktion – ähnlich wie die Agcom – dabei helfen, eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Eine unter dessen Ägide ausgehandelte Interimsvereinbarung sieht etwa vor, dass Google an die Verwertungsgesellschaft Corint Media 3,2 Millionen Euro jährlich für die Nutzung von Presserzeugnissen zahlt.

In der Hauptsache läuft die Auseinandersetzung über einen gerechten Ausgleich vor dem DPMA weiter. Die Entscheidung aus Luxemburg stärkt nun die Position der Schiedsstellen und Verlage, da sie den gesetzlichen Rahmen für solche Zwangsverhandlungen und Informationspflichten legitimiert. Kommt es zu keiner langfristigen Lösung, wären auch hierzulande die Gerichte gefragt. Das aktuelle EuGH-Urteil würde hier als maßgeblicher Leitfaden für die Rechtsauslegung dienen.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem


Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.

Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.

Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.

Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“

Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. „Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“

Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“

Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, ist wirksamer, als nur über sie hinweg zu entscheiden.“

Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt.


(kbe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

LLMs im eigenen Rechenzentrum: Online-Konferenz zu Anforderungen und Anwendung


Unternehmen setzten bei LLMs weitgehend auf Clouddienste. Lokale Modelle haben im Vergleich zur Cloud einige Vorteile: Die Kosten sind besser kalkulierbar, und die Daten bleiben innerhalb des Unternehmens.

Weiterlesen nach der Anzeige

Allerdings bringt der lokale Betrieb der LLMs einige Herausforderungen mit sich. Außerdem eignet sich nicht jedes Projekt uneingeschränkt und ohne Anpassungen für den lokalen Ansatz.

Am 15. Oktober zeigt die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen, welche Hardware für den lokalen Betrieb erforderlich ist, wie man die Performance optimiert und wie Feintuning der Modelle hilft.

Das Programm der von iX und dpunkt.verlag ausgerichteten Online-Konferenz bietet Vorträge zu folgenden Themen:

  • Software für lokale LLMs
  • Wie viel GPU braucht der Chatbot?
  • Performance-Optimierung
  • LLMs und Embedding-Modelle, selbstgebaut
  • Coding-Agenten im Enterprise-Einsatz bewerten
  • Kosten von KI-Inferenz und wie man flexibel bleibt

Bis zum 25. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich.

Weiterlesen nach der Anzeige

Am 22.10. und 18.11. sind zusätzlich zwei Workshops geplant, deren Agenda in Kürze veröffentlicht wird. Ein Workshop wird sich mit dem Feintuning großer Sprachmodelle beschäftigen und der andere mit Performance-Optimierungen für den lokalen Einsatz.

Wer über die Online-Konferenz und die zugehörige Konferenz Minds Mastering Machines informiert werden möchte, kann sich für den M3-Newsletter eintragen.


(rme)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Post zum Freitag: Die irrationale deutsche Angst vor Klimaanlagen muss verschwinden!


Nach einer anstrengenden Hitzewoche liegt der Höhepunkt noch vor uns: In manchen Teilen Deutschlands soll es am Wochenende über 40 °C werden. Das ist schon für junge, gesunde Menschen schwer zu ertragen – egal ob draußen oder drinnen. Ganz besonders leiden beispielsweise alte und kranke Menschen, die in unklimatisierten Pflegeheimen sitzen und mit einem Ventilator versuchen, irgendwie über die Zeit zu kommen. Ich frage mich: Wieso wird das einfach so akzeptiert – insbesondere bei Pflegeheimen mit teils astronomischen Kosten für einen Platz? Und dabei gibt es internationale Studien, die zeigen, dass in Alten- und Pflegeheimen mit Klimaanlagen weniger Menschen an extrem heißen Tagen sterben als in solchen ohne.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nochmal: Wieso wird das hierzulande einfach so akzeptiert? Woher kommt diese irrationale, technikfeindliche Angst vor Klimaanlagen? In zahlreichen anderen, auch ärmeren Ländern ist Klimatisierung etwas völlig Normales und die Menschen sterben nicht an kühler Zugluft. Meine brasilianische Schwägerin kann es immer noch nicht fassen, dass in Deutschland weder Krankenhäuser noch Altenheime flächendeckend klimatisiert sind, während sie die Berichte über die europäische Hitzewelle verfolgt.

Viel dieser deutschen irrationalen Angst hat mit Unwissen zu tun. Es gibt gerade bei Klimaanlagen eine ganze Menge Vorurteile und Mythen: sei es zur Gesundheit, Lautstärke oder zu Stromverbrauch und Kosten. Entsprechend haben wir die zwölf gängigsten Mythen aufgegriffen und entzaubert. Schicken Sie den Artikel ruhig auch an skeptische Freunde oder Bekannte – etwa über den Verschenkerlink.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein(e) Umfrage/Quiz (Drid GmbH) geladen.



Eine mobile Split-Klimaanlage. Kühlt bei Hitze zuverlässig.

(Bild: heise medien)

Übrigens: Während ich diese Zeilen schreibe, sind zahlreiche Klimageräte in Baumärkten und Online-Shops ausverkauft. Bei vielen Menschen ist der Leidensdruck also gerade hoch genug, um doch kurzfristig nach einer Linderung zu suchen. Die beste Lösung gegen überbordende Hitze sind die effizienten Split-Klimaanlagen, die man üblicherweise fest installiert – allerdings gibt es auch (wenige) mobile Varianten, etwa die derzeit ausverkaufte Midea PortaSplit.

Relativ unbekannt sind dagegen noch Klimaanlagen fürs Bett, auf denen man dann schläft. Sie funktionieren ähnlich wie eine Wasserkühlung: eine externe Einheit kühlt Wasser elektrisch runter und pumpt es durch einen speziellen Matratzentopper, der von Schläuchen durchzogen ist. Kollege Jan Wöbbeking bestellte sich eine solche Klimamatratze und arbeitete quasi im Schlaf an seinem Test, den Sie nun in aller Ausführlichkeit lesen können.



Der Arbeitsplatz des Kollegen Jan in dieser Woche: Ein Klimabett.

(Bild: Jan Wöbbeking / heise medien)

Nicht nur bei Klimaanlagen, sondern auch bei anderen Dauerlastgeräten schwingt immer mal wieder die latente Angst vor elektrischen Zwischenfällen mit. Wer kennt keine Geschichte von einem Bekannten, der jemanden kennt, dessen Freundes Haus wegen defekter Elektrik abgebrannt ist. Diesem Thema hat sich Kollege Clemens Gleich gewidmet und zeigt in einem höchst interessanten Artikel nicht nur häufige Probleme auf, sondern auch passende Lösungsmöglichkeiten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ob gut gekühlt oder nicht, viele werden das anstehende, überheiße Wochenende drinnen verbringen. Fernsehen und Gaming erhitzt (unklimatisierte) Zimmer nur noch mehr; Lesen ist also eine wattsparende, gute Idee. Falls Sie E-Book-Liebhaber sind, schauen Sie doch mal in die neue E-Reader-Marktübersicht. Mit der können Sie Ihr Wissen über aktuelle Geräte auffrischen und überlegen, ob sich für Sie vielleicht doch mal ein neuer Reader lohnt.

Noch ein Lesetipp für Bastler: Wer sein Smart Home über Home Assistant steuert, kann wichtige Befehle direkt auf den Android-Homescreen legen – und damit sogar manche Hersteller-Apps obsolet machen. Kollege Marvin Strathmann zeigt, wie Sie Widgets einrichten und Schalter oder Zustände einstellen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Sommerwochenende. Passen Sie auf sich auf.

Ihr

Martin Fischer

Stellv. Chefredakteur heise medien

PS: Nächsten Mittwoch um 17 Uhr können Sie unsere Experten live zum Thema Balkonkraftwerke befragen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.


(mfi)



Source link

Weiterlesen

Beliebt