Datenschutz & Sicherheit
Nach Schuss in den Kopf: Wie argentinische Aktivist*innen einen Polizisten vor Gericht brachten
In Argentinien ist Pablo Grillos Überlebenskampf zu einem landesweiten Symbol für Pressefreiheit geworden. Am 12. März 2025 schoss ihm ein Polizist während einer Demonstration mit einer Tränengaspatrone in den Kopf. Grillo rang tagelang um sein Leben.
Der Polizist, der den 36-jährigen Fotografen fast tötete, steht nun vor Gericht. Das ist allerdings nicht den Sicherheitsbehörden oder der Regierung zu verdanken. Zur Anklage kam es nur, weil das Kollektiv „Mapa de la Policia“ Aufnahmen der Demonstration mit Mitteln der digitalen Forensik auswertete, den Täter eindeutig identifizierte und ihm strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachwies.
Polizeigewalt sichtbar machen
Polizeigewalt gehört in Argentinien zum Alltag. Egal, ob es sich um Proteste gegen die Arbeitsreform, die Verwässerung des Gletscherschutzgesetzes, Kürzungen der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen oder die wöchentlichen Demonstrationen der Rentner*innen handelt – stets setzen Polizeieinheiten dabei gewaltsam ein Gesetz durch, das den Straßenprotest seit dem Amtsantritt von Präsident Javier Milei empfindlich einschränkt.
Die Polizeigewalt gab es jedoch schon vor Milei. Im Jahr 2022 hat das Kollektiv „Mapa de la Policia“ damit begonnen, diese Gewalt in Buenos Aires zu dokumentieren. Das Kollektiv besteht aus Einzelpersonen und in Argentinien renommierten zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Bürgerrechts-NGO „Centro de Estudios Legales y Sociales“ (CELS) und „La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional“ (CORREPI); außerdem sind die regierungskritischen Publikationen „Grito del Sur“ und „crisis“ dabei.
Alex ist einer der Aktivist*innen des Kollektivs. Er erklärt, dass die Regierung das Ausmaß der Polizeigewalt vertuschen will. Die Karte diene dazu, die tagtägliche polizeiliche Gewalt gegen Straßenhändler*innen, Sexarbeiter*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Obdachlose sichtbar zu machen.
Auf der Webseite des Kollektivs können Betroffene oder Zeug*innen über ein Formular Fälle melden und einer Kategorie zuweisen. Dazu zählen allgemeine unverhältnismäßige Gewaltanwendung oder der leichtfertige Schusswaffeneinsatz mit und ohne Todesfolge. Fälle, die strafrechtlich relevant sein können, verfolgt das Kollektiv mit forensischen Analysen und Rechtsbeistand. Außerdem sind Dienststellen gewalttätiger Polizisten ausgewiesen, um mögliche Versetzungen nachzuverfolgen, erklärt Alex.
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Der Fall Pablo Grillo liest sich wie ein Krimi
Bereits seit längerem demonstrieren Renter*innen jeden Mittwoch in Buenos Aires für bessere Lebensbedingungen und bezahlbare Medikamente. Am 12. März 2025 ist jedoch eines anders als sonst: Zum ersten Mal beteiligen sich Fans der lokalen Fußball-Klubs an ihrem Protest, um ihm zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die damalige Sicherheitsministerin Patricia Bullrich hatte im Vorfeld gedroht, dass die Polizei streng durchgreifen werde, sollten die Demonstrierenden das Recht verletzen. Mitglieder des Kollektivs „Mapa de la Policia“ und der Fotograf Pablo Grillo sind vor Ort, um zu beobachten und zu berichten. Als sich auf der Demonstration herumspricht, dass Grillo schwer verletzt ist, reagiert das Kollektiv sofort. Die Chronik der Aufklärung liest sich wie ein Krimi.
Umgehend beginnt das Kollektiv Foto- und Videobeweise zu sammeln, was sich alsbald als hilfreich erweisen wird. Denn Ministerin Bullrich wird später behaupten, die Polizeibeamten träfe keine Schuld. Die Patrone müsse an einer Barrikade abgeprallt sein, die die Demonstrierenden selbst errichtet hatten. Doch schon wenig später kann das „Mapa“-Kollektiv erste Ergebnisse ihrer Analysen liefern: Sie nennen Uhrzeit, Art des Projektils sowie den Ort der Schussabgabe. Und sie können nachweisen, dass die Polizei an dem Tag wiederholt direkt auf Demonstrierende geschossen hat.

Wer hat sie verraten? Metadaten!
Innerhalb von Stunden wächst der Fall Grillo zu einem nationalen Skandal heran. Immer mehr Menschen schicken ihre Aufnahmen an das Kollektiv. Vier Tage lang werten die rund zehn Analyst*innen rund um die Uhr Unmengen an Material aus, darunter Fotos und Videos aus Smartphones, dem Fernsehen, von zivilgesellschaftlichen Drohnen und von Pressevertreter*innen. Standortdaten von Smartphones der Zeug*innen fließen ebenso in die Analysen ein wie Geräusche und sogar die Grüntöne der Uniformen der verschiedenen Polizeieinheiten der Hauptstadt. Sogenannte „Künstliche Intelligenz“ kann bei dieser hochsensiblen Feinarbeit nicht helfen, sagt Alex. Das sei Handarbeit.
Auch die letzten Aufnahmen aus der Kamera von Pablo Grillo sind unter dem gesammeltem Material. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand, ob der Fotograf überleben wird.
Nach vier Tagen präsentiert das Kollektiv das Gesamtbild. Die identifizierte Gaspatrone darf laut gesetzlichen Vorgaben aufgrund ihres Tötungsrisikos niemals direkt auf Körper gerichtet werden. Das Kollektiv kann jedoch beweisen, dass die Nationalgendarmerie (GNA) mehrfach direkt auf Demonstrierende gefeuert hat. Auch den Täter, der auf Grillo schoss, können sie eindeutig identifizieren: Héctor Guerrero. Und damit waren auch die Befehlsführer der Polizei-Operation bekannt, die die Verantwortung für den Polizeieinsatz tragen – und die Operation nach den ersten Schüssen auf die Demonstrierenden nicht stoppten.
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Die Beweislage ist eindeutig, der Täter wird angeklagt
Die Beweise der „Mapa de la Policia“ waren bestechend eindeutig, sodass die Familie von Pablo Grillo mit Unterstützung von CELS und der Argentinischen Liga für Menschenrechte Klage gegen Guerrero wegen schwerer Körperverletzung unter Amts- und Waffenmissbrauch erheben konnte.
Das Kollektiv musste erst lernen, wie es die Beweise gerichtsfest macht. Beraten wurden sie von dem Forensiker Guillermo „Willy“ Pregliasco, der auch an der Auswertung der Bildmaterialien beteiligt war. Pregliasco ist Gerichtsmediziner beim renommierten argentinischen Forschungsinsitut „Consejo Nacional de Investigaciones Científicas y Técnicas“ (CONICET). Eine seiner Methoden diente als Inspiration für die US-amerikanische Serie „CSI Miami“. Außerdem unterstützte sie die Heinrich-Böll-Stiftung in Buenos Aires.
Das ganze Land nahm monatelang Anteil an der gesundheitlichen Rehabilitation von Pablo Grillo, der mehrfach operiert wurde. Erst nach mehr als einem Jahr, im April 2026, kehrte er nach Hause zurück. Grillo hat durch den Schuss Gehirnmasse verloren, bleibende Folgeschäden können derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die „Mapa de la Policia“ wird verfilmt
Das Verfahren gegen den Polizisten Guerrero läuft derzeit noch. Bei Instagram und TikTok kommuniziert das Kollektiv mittlerweile schwerpunktmäßig seine Leitfäden zum Schutz vor Polizeigewalt und stellt Angebote für psychologische und juristische Begleitung vor. Alex sagt, dass Aktivist*innen nicht zum „Chilling-Effekt“ beitragen wollen. Die Menschen hätten ohnehin schon Angst, an Demonstrationen teilzunehmen.
Dank der Beteiligung von NGOs und Presseorganen verspüren die Einzelpersonen im Kollektiv jedoch keine Angst. Die einzige Sorge, die Alex derzeit umtreibt, ist die Finanzierung seines Films: Er produziert eine Dokumentation über die „Mapa de la Policia“, eine Co-Produktion mit dem argentinischen Verband der Dokumentarfilmer*innen „Documentalistas de Argentina“ (DOCA). Die Produktion wird zumindest teilweise gefördert von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Buenos Aires und der Omega Research Foundation. Im Juni 2026 werden Mitglieder des Kollektivs in Berlin sein.
Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.
Datenschutz & Sicherheit
Europa stärkt KI-Sicherheit nach US-Modell-Blockade
Nach von der US-Regierung zwischenzeitlich verhängten Sperren für KI-Modelle zur Aufdeckung von Software-Schwachstellen soll Europa besser vor wirkmächtiger künstlicher Intelligenz geschützt werden. Bis zum Ende des Jahres will die EU-Kommission einem Aktionsplan zufolge konkrete Notfallmaßnahmen für den Fall entwickeln, dass der Zugang zu KI mit potenziell bedrohlichen Cyberfähigkeiten von einem Drittstaat eingeschränkt wird.
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In der EU obliegt die Regulierung von künstlicher Intelligenz primär der Europäischen Kommission, alle Anbieter müssen sich etwa an das europäische KI-Gesetz halten.
Trump-Regierung hatte zuvor Zugänge blockiert
Nach einer Anordnung der US-Regierung unter Präsident Donald Trump Mitte Juni hatte das Unternehmen Anthropic mit Sitz in Kalifornien den Zugang zu seinen kürzlich veröffentlichten Frontier-Modellen blockiert. Regierungsbehörden hätten Anthropic unter Verweis auf die nationale Sicherheit angewiesen, den Zugang aller Ausländer zu dem KI-Modell Mythos 5 sowie zu dessen beschränkter Fassung Fable 5 zu unterbinden, teilte das Unternehmen mit.
Anthropic bewirbt das KI-Modell Mythos 5 als besonders geeignet, um Schwachstellen und Sicherheitslücken in Software aufzuspüren. Anfang Juli hob die US-Regierung die Exportsperren für beide KI-Modelle dann nach mehr als zwei Wochen wieder auf.
EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen setzt auf den Aufbau eigener KI-Fähigkeiten in Europa. „Wir können uns bei Fähigkeiten, die entscheidend für unsere Sicherheit sind, nicht allein auf außereuropäische Lösungen verlassen“, sagte Virkkunen. Das sei kostspielig, aber die Kosten, führende KI-Modelle nicht aufzubauen, seien noch höher.
EU-Kommission plant Leitfaden und sichere Test-Plattform
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Die Europäische Kommission will dem Plan nach mit der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa einen Leitfaden erarbeiten. Der soll große öffentliche und private Institutionen dabei unterstützen, Zugänge zu fortgeschrittenen KI-Modellen zu erhalten, heißt es in dem Papier weiter. Ebenfalls will die Kommission neue EU-Bewertungskapazitäten im Bereich Cybersicherheit schaffen, die voraussichtlich 2027 ihre Arbeit aufnehmen sollen. Die zusätzlichen Kapazitäten sollen dem EU-KI-Amt zugute kommen und KI-Modelle auf Risiken prüfen, bevor sie in den europäischen Markt kommen.
Geplant ist der Mitteilung zufolge auch eine sichere Plattform zum Testen von KI etwa mit simulierten Umgebungen, über die auch Betreiber in der kritischen Infrastruktur wie im Finanz-, Energie-, Gesundheits- oder Transportbereich oder der öffentlichen Verwaltung Erkenntnisse gewinnen können. Bereits jetzt sollten Organisationen beginnen, IT-Schwachstellen mit Hilfe von frei zugänglichen KI-Modellen zu finden und zu beheben, mahnte die EU-Kommission an.
In der zentralen Frage, wie Europa stärker eigene KI-Kapazitäten aufbauen kann, verweist die Kommission auf ihr im Juni vorgestelltes Paket für technologische Souveränität sowie das über 200 Milliarden Euro schwere Programm für KI-Gigafactories.
(axk)
Datenschutz & Sicherheit
Offene Datenbank: Nextcloud GmbH behebt potenzielles Datenleck
Bei der Nextcloud GmbH, dem Unternehmen hinter der gleichnamigen Opensource-Kollaborationslösung, gab es womöglich ein Datenleck. Wie Sicherheitsforscher herausfanden, stand eine ElasticSearch-Datenbank mit über 360.000 Einträgen offen und hätte von jedermann ausgelesen werden können.
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Bereits am 18. Mai stießen die Forscher auf die Datenbank mit etwa 8 GByte Informationen zu Nextcloud-Kunden, -Partnern und Mitarbeitern. Auch Verträge und Scripte für Nextcloud-Firmenkunden sollen sich in dem offenen ElasticSearch-Cluster befunden haben.
Nachdem die Finder das Unternehmen erst eine Woche darauf auf das Problem hingewiesen hatten schloss die Nextcloud GmbH die Lücke zwei Tage später. Sie informierte die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Forscher von Cybernews schreiben: „Wenn unser Team den exponierten Datensatz finden konnte, dann hätten Angreifer das auch tun können“. Die Nextcloud GmbH stellt gegenüber heise security klar: „Uns ist derzeit kein Fall bekannt, in dem die Daten missbraucht wurden.“
Fatale Fehlkonfiguration
Ursache des potenziellen Lecks ist nach Angaben des Unternehmens eine Fehlkonfiguration der Hostingstruktur der Nextcloud GmbH. Die Open-Source-Kollaborationssoftware sowie ihre Nutzer seien nicht in Mitleidenschaft gezogen worden: „ Andere Nextcloud-Server unserer Kunden, Partner oder anderer Nutzer sind von diesem Problem nicht betroffen.“
Nextcloud positioniert sich als quelloffene Alternative zu proprietären Lösungen wie Microsofts M365. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will zugunsten von Nextcloud auf Sharepoint verzichten.
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(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Gegenwind wird stärker: SPD-Fraktion gegen De-facto-Abschaffung der Informationsfreiheit
Innen‑, Digital- und Rechtspolitiker:innen der SPD-Fraktion stellen sich deutlich gegen die Pläne des Koalitionsausschusses zur De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit, die seit einer Woche auf massiven Widerstand aus der Zivilgesellschaft gestoßen ist. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.
In diesem Papier aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“
Zwar zeigen sich die Abgeordneten offen für eine Überprüfung zu Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen zu kritischen Infrastrukturen, generell halten sie das Informationsfreiheitsgesetz aber für sicher. Es enthalte heute schon „die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet“ hätten.
Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“
Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz
Massiver Gegenwind
Der Koalitionsausschuss hatte am 2. Juli Pläne vorgestellt, die einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes nahekommen. Arne Semsrott von FragDenStaat sprach vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.
Die Pläne beinhalteten unter anderem, dass die Bürger:innen bei Informationsfreiheitsanfragen ein „berechtigtes Interesse“ vortragen müssen und nicht wie heute der Staat begründen muss, wenn er Dokumente nicht freigibt. Gleichzeitig sollten nur noch natürliche Personen und zudem nur noch Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen anfragen dürfen.
Außerdem will die Koalition die Gebührenobergrenze von 500 Euro abschaffen, so könnten die Anfragen über Kosten noch mehr als heute abschreckend wirken. Einführen will der Koalitionsausschuss zudem ein generelles Schwärzen von Namen, was die Nachvollziehbarkeit der Informationen erschweren würde.
Gegen diese De-Facto-Abschaffung haben sich mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen ausgesprochen, darunter zahlreiche Medien- und Journalismusverbände. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt.
Alles netzpolitisch Relevante
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Eine Petition gegen das Vorhaben hat in kürzester Zeit mehr als 400.000 Unterzeichner:innen gesammelt. Nun ist der Widerstand gegen die Pläne in der SPD-Fraktion selbst angekommen.
Die Digitalorganisation D64 hat unterdessen eine Aktion „Rettet das Informationsfreiheitsgesetz!“ gestartet. In der Graswurzel-Kampagne stellt D64 Musteranträge für Parteimitglieder von Union und SPD bereit, damit sich dort unterschiedliche Parteigliederungen für das Informationsfreiheitsgesetz und gegen die geplanten Änderungen aussprechen können.
Update 15:25 Uhr:
Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“
Dokument
- Dokument: Positionspapier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion zur Informationsfreiheit
- Datum: Juli 2026
„Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben. Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“
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