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Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde! – Wenn der Gutschein plötzlich wertlos wird


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Ein Gutschein zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach so – die Freude ist groß, bis es ans Einlösen geht. Technische Fehler, unklare Bedingungen oder widersprüchliche Aussagen von Anbietern führen dazu, dass sich der versprochene Gegenwert nicht nutzen lässt. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen für Gutscheine klar geregelt.

Rechtlich handelt es sich bei einem Gutschein um ein kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB. Der Besitzer des Papiers hat einen Anspruch auf eine noch zu erbringende Leistung oder auf einen bestimmten Wert. Die Gültigkeitsdauer sorgt oft für Streit. Grundsätzlich gilt für Gutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die jeweils zum Jahresende zu laufen beginnt. Wer also einen Gutschein im Januar 2026 erhält, kann ihn bis zum 31. Dezember 2029 einlösen.

Anbieter dürfen davon abweichen, etwa durch längere Gültigkeit. Auch kürzere Fristen sind möglich, allerdings nicht beliebig kurz: Eine Befristung auf nur ein Jahr stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist damit unwirksam. Das stellten das Landgericht München I (Urteil vom 05.04.2007) und das Oberlandesgericht München (Urteil vom 17.01.2008, Az. 29 U 3193/07) fest. Zwei Jahre gelten als akzeptabel, da sie Verbrauchern ausreichend Zeit lassen, ihren Gutschein einzulösen. Viele Firmen zeigen sich aber kulant und nehmen Gutscheine oft auch nach Ablauf der offiziellen Frist noch an.

Steht auf dem Gutschein gar kein Ablaufdatum, greift automatisch die dreijährige Verjährungsfrist. Wird ein Gutschein nur teilweise eingelöst, bleibt der Restwert als Inhaberpapier weiter gültig.

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Unternehmen dürfen keine künstlichen Hürden aufbauen, die das Einlösen praktisch unmöglich machen. Verbraucher müssen zwar im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten helfen, etwa durch korrekte Eingaben oder Rückfragen bei Problemen. Doch diese Pflicht endet dort, wo der Aufwand unverhältnismäßig wird. Mehrfache Weiterleitungen zwischen Hotlines oder komplizierte Prozesse können diese Grenze überschreiten. Rechtsanwalt Niklas Mühleis erklärt dazu: „Mehr als ein Telefonat, mehr als eine E-Mail sind indiskutabel.“

Ein weiterer kritischer Punkt sind Einschränkungen bei der Nutzung. Gutscheine dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie faktisch wertlos werden. Wenn etwa eine Kombination mit anderen Zahlungsmitteln nicht vorgesehen ist oder technisch nicht funktioniert und es keine passende Leistung exakt zum Gutscheinwert gibt, kann das den Zweck des Gutscheins unterlaufen. Solche Konstruktionen halten einer AGB-Kontrolle in der Regel nicht stand und wären damit unwirksam.

Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist rechtlich schwierig durchzusetzen. In Ausnahmefällen kommt ein Anspruch aus dem Bereicherungsrecht in Betracht. Gestaltet der Anbieter den Prozess so kompliziert, dass der Kunde den Gutschein faktisch nicht nutzen kann, entfällt der Rechtsgrund für die Zahlung. Das Unternehmen behält das Geld dann als rechtsgrundlose Bereicherung. Kunden können in diesem speziellen Fall ihr Geld zurückfordern. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie die Einlösung ernsthaft versucht und das Scheitern nicht selbst zu verantworten haben.

c’t-Redakteur Urs Mansmann empfiehlt, beim Verschenken von Gutscheinen grundsätzlich vorsichtig zu sein. Wer Probleme bei der Einlösung hat, sollte diese dokumentieren, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte prüfen. Gutscheine sind kein Entgegenkommen der Anbieter – sie sind ein vertraglicher Anspruch.

In der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ klären wir, welche Rechte Verbraucher beim Einlösen von Gutscheinen haben.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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Die Klimaanlage für unterwegs: Kühlende Kleidung im Test


Bei extremer Hitze wird unterwegs schnell jeder Ort zur Belastungsprobe: die Wohnung von Freunden ohne Klimaanlage, der überhitzte Zug mit defekter Kühlung oder die sengende Sonne vor der Festivalbühne. Elektrisch kühlende Kleidung soll hier Abhilfe schaffen. Manche aktiven Wearables setzen auf Peltier-Elemente. Lüfterwesten hingegen blasen so viel Luft ins Kleidungsstück, dass der Träger zeitweise an ein Michelin-Männchen erinnert.

Wir haben drei dieser Geräte unter Extrembedingungen getestet: bei bis zu 39 Grad in der prallen Sonne und im aufgeheizten Büro. Im Vergleich treten an: die „Kühlweste für Elektrische Ventilatoren“ von Odorkle für 34 Euro, die „LABEWVI Peltier Weste“ mit zwei Kühlmodulen für 120 Euro und Sonys aktuelles Nackenkühlgerät „Reon Pocket Pro Plus“ für 229 Euro. Ein biegsames Halsband hält beim letztgenannten Modell alles an Ort und Stelle.

  • Kühlkleidung soll unterwegs dort helfen, wo keine Klimaanlage erreichbar ist: im überhitzten Zug, auf Festivals oder im aufgeheizten Büro.
  • Wir haben eine günstige Lüfterweste, eine Peltier-Weste und einen Nackenkühler von Sony bei bis zu 39 Grad ausprobiert.
  • Der Test zeigt, wie unterschiedlich die Konzepte kühlen – und warum Lautstärke, Sitzkomfort und Stromverbrauch mindestens so wichtig sind wie der erste Kältereiz.

Unser Test klärt, ob die Kälte tatsächlich dort ankommt, wo sie helfen soll – und ob man bei Hitze wieder klarer denken kann. Außerdem haben wir geprüft, ob sich die Kühlung unangenehm auf einzelne Körperstellen konzentriert, ob der Luftzug auf Dauer einen steifen Nacken verursacht und wie bequem sich die Geräte tragen lassen. Ebenfalls wichtig sind Stromverbrauch und Laufzeit. Manche Modelle benötigen eine extern angeschlossene Powerbank.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Die Klimaanlage für unterwegs: Kühlende Kleidung im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Identitäten als Grundlage der IT-Sicherheit: Beiträge für neue Konferenz gesucht


In Zeiten von Cloud, Homeoffice und KI-Agenten zielen Angriffe auf Unternehmen zunehmend auf Benutzerkonten statt auf Netzwerkgrenzen. Konsequentes Identity and Accress Management (IAM) und eine identitätszentrierte Sicherheitsstrategie werden so zur Grundlage für eine resiliente IT.

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heise conferences und das auf IAM und Cybersecurity spezialisierte Analystenhaus KuppingerCole veranstalten daher am 25. und 26. November in München eine neue Konferenz zum Thema identitätszentrierte Sicherheit. Der ICC Summit (Identity-Centric Cybersecurity Summit) bietet Sicherheitsverantwortlichen und IT-Experten direkt anwendbares Know-how, Fallstudien aus der Praxis und Diskussionsrunden, wie sie die IT-Sicherheit durch den Fokus auf Identitäten stärken können.

Der ICC Summit hat sechs thematische Schwerpunkte:

  • Identität ist der neue Sicherheitsperimeter: Wie man eine netzwerkzentrierte durch eine identitätszentrierte Sicherheitsstrategie ergänzt und ersetzt.
  • Identity Security Operations: Identity Threat Detection and Response (ITDR) – Benutzer- und Systemidentitäten sowie Zugriffsrechte kontinuierlich überwachen, Angriffe erkennen und abwehren.
  • Privileged Access Management (PAM): überdauernde Zugriffsrechte eliminieren, Governance, privilegierte Zugriffsrechte in der Cloud.
  • Continuous Trust and Authorization als moderne Variante von Zero Trust.
  • Identity Governance neu gedacht: Moderne Identity Governance and Administration (IGA).
  • Die Zukunft der Identitätsarchitektur: Identity Fabrics, Identitätsdaten-Plattformen und die Konvergenz von IAM und Cybersicherheit.

Für diese Themen suchen wir noch interessante Vorträge. Wenn Sie mit Ihrem fachlichen Know-how oder Ihren Erfahrungen aus der Praxis beitragen wollen, reichen Sie Ihren Vortrag bis zum 15. September auf der Website des ICC Summit ein. Die Konferenzsprache ist Englisch.


(odi)



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CalyxOS ist zurück: Custom-ROM startet mit Version 7.2.2.0 neu


Seit August vergangenen Jahres ruhte die Entwicklung des Google-freien Custom-ROMs CalyxOS. Nun kündigen die Entwickler die Rückkehr der alternativen Android-Version an – ursprünglich sollte die Pause nur ein halbes Jahr andauern.

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„Liebe Mitglieder der CalyxOS-Community, wir freuen uns sehr, euch die Veröffentlichung von CalyxOS 7.2.2.0 bekannt zu geben. Damit ist CalyxOS offiziell aus der Pause zurück!“ schreiben die Entwickler in ihrem Blogbeitrag. Die Entwickler schreiben weiter, es sei ein langwieriger Weg gewesen, die Veröffentlichungen von CalyxOS wieder aufzunehmen.

Beginnend mit CalyxOS 7.2.2.0, das auf Android 16 basiert, plant das CalyxOS-Team, Sicherheits- und Funktionsupdates „nach besten Kräften“ wieder aufzunehmen. Ferner arbeitet das Team daran, „die Transparenz hinsichtlich der Entwicklungsroadmap von CalyxOS durch die Veröffentlichung von Informationen und Dokumentation zu erhöhen“.

Die Entwickler weisen darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer, die eine ältere CalyxOS-Version (6.10.10/20 oder älter) oder ein anderes Android-Betriebssystem verwenden, die neue CalyxOS-Version auf dem Smartphone manuell neu installieren müssen. Sobald dies abgeschlossen sei, sollen alle künftigen Updates automatisch Over-the-Air erfolgen (OTA).

Neben den bisher unterstützten Geräten lässt sich mit der neuen Version auch das ShiftPhone 8 mit der Software ausstatten, so die Entwickler. Das ShiftPhone ist das erste Modell des deutschen Smartphone-Anbieters mit Support für CalyxOS. Aktuell unterstützt CalyxOS ansonsten nur Geräte von Fairphone, Motorola und Google, wobei das aktuelle Pixel 10 aufgrund der langen Pause noch nicht dabei ist.

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Neu sortiert hat CalyxOS die im Zuge des Setups angebotenen kostenlosen und Open-Source-Apps: Nutzerinnen und Nutzer können unter anderem aus den App-Stores F-Droid und Aurora wählen. Ferner bietet CalyxOS Apps wie Breezy Weather, Signal, OnionShare und weitere an.

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Ebenso neu an CalyxOS 7.2.2.0 ist laut Entwicklern die Signierung des Betriebssystems über eine HSM-basierte Open-Source-Lösung. Diese habe man selbst entwickelt, „um die Sicherheit des gesamten Signaturprozesses zu verbessern, Redundanz zu gewährleisten und einzelne Fehlerquellen zu beseitigen“.

Ferner habe CalyxOS „erhebliche Verbesserungen an der Infrastruktur vorgenommen“. Zum einen habe das Team eine „übersichtlichere Serverstruktur eingerichtet, um jede Veröffentlichung zu optimieren“. Zudem haben die Entwickler als Reaktion auf die selteneren AOSP-Quellcode-Veröffentlichungen von Google – halbjährlich statt quartalsweise – Skripte entwickelt, um den Aufwand bei der Anwendung monatlicher Patches und Updates zu reduzieren.

Während die aktuelle Version noch auf Android 16 basiert, bereitet das Team bereits das Update auf Android 17 vor. „Unser Team befindet sich derzeit in der Anfangsphase der Portierung auf die von uns unterstützten Geräte,“ heißt es im Blogbeitrag. In Kürze will CalyxOS einen Zeitplan für die Veröffentlichung von CalyxOS 8 auf Android-17-Basis bekannt geben. Neugierige Nutzer können die aktuelle Version mithilfe eines Web-Installers auf die kompatiblen Modelle bringen.


(afl)



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