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Waymo stoppt Autobahnfahrten und Robotaxi-Dienste in Städten mit Starkregen


Waymo hat seine Robotaxi-Dienste in zwei Städten komplett ausgesetzt und die Fahrten auf Autobahnen in einigen anderen Großstädten vorerst eingestellt. Atlanta und San Antonio litten zuletzt unter Starkregen. Eines der autonomen Waymo-Fahrzeuge wollte dabei durch eine überflutete Straße fahren und blieb stecken. In San Francisco, Los Angeles, Phoenix und Miami hat Waymo dagegen Autobahnfahrten gestoppt, nachdem es Berichte über Probleme der Robotaxis in Baustellen gegeben hatte.

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Seit November letzten Jahres dürfen Waymos Robotaxis auf Autobahnen fahren, nicht mehr nur auf Innenstadtstraßen. Das erweitert das Einsatzgebiet und erhöht die Attraktivität des Robotaxi-Angebots enorm, denn viele Flughäfen sind schneller über die sogenannten Freeways erreichbar. Diese Woche berichtete ein Nutzer bei X jedoch, dass sein Waymo-Robotaxi in einer Autobahnbaustelle „durch Pylonen raste, riesigen Lastwagen auswich und vor der Polizei davonjagte“.

Waymo hat diesen oder etwaige andere Vorfälle nicht als Begründung angeführt, aber bestätigte die Suspendierung von Autobahnfahrten gegenüber TechCrunch. Demnach ist der Anbieter dabei, „kürzliche technische Erkenntnisse in unsere Software“ zu integrieren, aber „rechnet damit, diese Routen bald wieder aufzunehmen“. Auf den Innenstadtstraßen der vier betroffenen Großstädte in Kalifornien, Arizona und Florida fahren Waymo-Robotaxis aber weiterhin wie gewohnt.

Kurz zuvor sah sich Waymo genötigt, die Robotaxi-Dienste in San Antonio und Atlanta komplett auszusetzen. Diese beiden Großstädte waren in den letzten Wochen von starkem Regen betroffen. Zunächst hatte Waymo Updates an die autonomen Taxis verteilt, nachdem diese auf überschwemmten Straßen gefahren waren. Doch diese Woche ist ein Waymo-Robotaxi erneut in eine überflutete Straße gefahren und dabei stecken geblieben, wie lokale Medien melden. Passagiere waren nicht an Bord. Das Fahrzeug konnte nach rund einer Stunde geborgen und abtransportiert werden.

Daraufhin hat Waymo den Robotaxi-Dienst in Atlanta und San Antonio vorerst eingestellt und arbeitet nun an einer Lösung. „Sicherheit hat für Waymo oberste Priorität – sowohl für unsere Fahrgäste als auch für alle, mit denen wir uns die Straße teilen“, heißt es in einer Waymo-Stellungnahme, die TechCrunch vorliegt. Gleichzeitig gab Waymo zu, dass das zunächst verteilte Update keine „endgültige Abhilfe“ schafft, damit die Fahrzeuge überschwemmte Gebiete meiden.

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Das Waymo-Update implementiert laut Dokumenten der US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) „zusätzliche betriebliche Einschränkungen zu Zeiten und an Orten, an denen ein erhöhtes Risiko besteht, auf eine überflutete, schnell befahrbare Straße zu treffen“. Laut Waymo nutzt das Robotaxi-System Hinweise und Warnungen des nationalen Wetterdienstes der USA. Der Starkregen in Atlanta kam allerdings so plötzlich und verursachte unmittelbare Überschwemmungen, bevor der Wetterdienst entsprechende Warnungen aussprach. Deshalb wurde der Robotaxi-Dienst in den betroffenen Gebieten zunächst ausgesetzt.

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(fds)



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Vorsicht, Kunde! – Wenn der Gutschein plötzlich wertlos wird


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Ein Gutschein zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach so – die Freude ist groß, bis es ans Einlösen geht. Technische Fehler, unklare Bedingungen oder widersprüchliche Aussagen von Anbietern führen dazu, dass sich der versprochene Gegenwert nicht nutzen lässt. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen für Gutscheine klar geregelt.

Rechtlich handelt es sich bei einem Gutschein um ein kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB. Der Besitzer des Papiers hat einen Anspruch auf eine noch zu erbringende Leistung oder auf einen bestimmten Wert. Die Gültigkeitsdauer sorgt oft für Streit. Grundsätzlich gilt für Gutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die jeweils zum Jahresende zu laufen beginnt. Wer also einen Gutschein im Januar 2026 erhält, kann ihn bis zum 31. Dezember 2029 einlösen.

Anbieter dürfen davon abweichen, etwa durch längere Gültigkeit. Auch kürzere Fristen sind möglich, allerdings nicht beliebig kurz: Eine Befristung auf nur ein Jahr stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist damit unwirksam. Das stellten das Landgericht München I (Urteil vom 05.04.2007) und das Oberlandesgericht München (Urteil vom 17.01.2008, Az. 29 U 3193/07) fest. Zwei Jahre gelten als akzeptabel, da sie Verbrauchern ausreichend Zeit lassen, ihren Gutschein einzulösen. Viele Firmen zeigen sich aber kulant und nehmen Gutscheine oft auch nach Ablauf der offiziellen Frist noch an.

Steht auf dem Gutschein gar kein Ablaufdatum, greift automatisch die dreijährige Verjährungsfrist. Wird ein Gutschein nur teilweise eingelöst, bleibt der Restwert als Inhaberpapier weiter gültig.

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Unternehmen dürfen keine künstlichen Hürden aufbauen, die das Einlösen praktisch unmöglich machen. Verbraucher müssen zwar im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten helfen, etwa durch korrekte Eingaben oder Rückfragen bei Problemen. Doch diese Pflicht endet dort, wo der Aufwand unverhältnismäßig wird. Mehrfache Weiterleitungen zwischen Hotlines oder komplizierte Prozesse können diese Grenze überschreiten. Rechtsanwalt Niklas Mühleis erklärt dazu: „Mehr als ein Telefonat, mehr als eine E-Mail sind indiskutabel.“

Ein weiterer kritischer Punkt sind Einschränkungen bei der Nutzung. Gutscheine dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie faktisch wertlos werden. Wenn etwa eine Kombination mit anderen Zahlungsmitteln nicht vorgesehen ist oder technisch nicht funktioniert und es keine passende Leistung exakt zum Gutscheinwert gibt, kann das den Zweck des Gutscheins unterlaufen. Solche Konstruktionen halten einer AGB-Kontrolle in der Regel nicht stand und wären damit unwirksam.

Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist rechtlich schwierig durchzusetzen. In Ausnahmefällen kommt ein Anspruch aus dem Bereicherungsrecht in Betracht. Gestaltet der Anbieter den Prozess so kompliziert, dass der Kunde den Gutschein faktisch nicht nutzen kann, entfällt der Rechtsgrund für die Zahlung. Das Unternehmen behält das Geld dann als rechtsgrundlose Bereicherung. Kunden können in diesem speziellen Fall ihr Geld zurückfordern. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie die Einlösung ernsthaft versucht und das Scheitern nicht selbst zu verantworten haben.

c’t-Redakteur Urs Mansmann empfiehlt, beim Verschenken von Gutscheinen grundsätzlich vorsichtig zu sein. Wer Probleme bei der Einlösung hat, sollte diese dokumentieren, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte prüfen. Gutscheine sind kein Entgegenkommen der Anbieter – sie sind ein vertraglicher Anspruch.

In der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ klären wir, welche Rechte Verbraucher beim Einlösen von Gutscheinen haben.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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re:publica: Große Fragen, kaum Antworten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wenn es einen roten Faden gibt, der sich seit ihrem Debüt 2007 durch alle Veranstaltungen der re:publica zieht, dann ist es die Forderung nach besserer Digitalpolitik. Gegründet zur Zeit der zur Schau getragenen politischen Ignoranz gegenüber den „neuen Medien“ ist die re:publica inzwischen selbst fester Bestandteil des Kabinetts-Kalenders: Die Bundesregierung gibt sich die Ehre.

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An den drei Tagen kamen mit Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) drei aktuelle Kabinettsmitglieder in die „Station Berlin”, einem alten Postbahnhof am Gleisdreieck in Kreuzberg. Eine Frage, die derzeit bewegt: Wird Künstlichen Intelligenz (KI) alle arbeitslos machen – oder nur einen Teil menschlicher Fähigkeiten ersetzen?

Das beschäftigt etwa die Bundesarbeitsministerin Bas. So wie der Gaslaternenazünder im Zuge der Elektrifizierung verschwunden und neue Infrastrukturmarktmacht entstanden sei, würde auch bei der KI die Frage gelten: Wie ließe sich die Entwicklung einer solchen neuen Technologie steuern und regulieren, Chancen nutzen und Risiken eindämmen?

Konkrete Schlussfolgerungen wollte Bas bei ihrem Auftritt jedoch nicht ziehen – ihre Sympathie für eine Art Digitalsteuer einmal ausgenommen. Die wiederum mindestens europäisch sein müsse. Dass Macht nicht unbegrenzt ausgeübt werden dürfe, auch nicht durch Technologiekonzerne, das blieb bei der Konferenz in Berlin in dieser Abstraktion unstrittig.

Prien war gekommen, um unter anderem über ein Mindestalter für Social Media zu sprechen. Der Kinder- und Jugendschutz sei umfangreich geregelt, aber die Instrumente würden nicht ausreichend durchgesetzt, sagte die Familienministerin. Kinder und Jugendliche würden krank gemacht – und das in einem Ausmaß, das im analogen Raum niemals zugelassen würde.

Dabei will Prien es nicht bei einem Mindestalter bewenden lassen. „Wir werden das nicht durch eine Maßnahme lösen, sondern brauchen eine Gesamtstrategie, die Befähigung, Teilhabe und Schutz im Blick hat“, argumentiert Prien.

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Dabei spielt auch die Plattformaufsicht eine Rolle, für die sich die EU-Kommission zuständig sieht, betonte Renate Nikolay von der EU-Kommission am Dienstag. Ein Mindestalter rechtlich festlegen hingegen müssen die EU-Mitgliedstaaten in der eigenen Gesetzgebung.

„Wir müssen schauen, dass die stärkere Überwachung bei den Plattformen und nicht bei den Kindern und Jugendlichen stattfindet“, sagt Prien. Im Juli wird eine Expertengruppe im Auftrag der EU-Kommission ihre Befunde vorlegen, welche Maßnahmen sinnvoll sein könnten.

Dass die Durchsetzung individueller Rechte in der digitalisierten Gesellschaft eine Herausforderung und der Schutz von Grundrechten keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, beschäftigte viele der Teilnehmer in Berlin auf ganz unterschiedliche Art. Von digitaler Souveränität bei KI und Clouds über die Frage der Verantwortbarkeit des Einsatzes von Palantir-Software und Innenministerwünsche zur KI-fizierung der Sicherheitsbehörden waren nur einige der digitalpolitischen Themen dieser re:publica.

Doch hat die EU nicht – von Wirtschaftsseite oft beklagt – ein engmaschiges, regulatorisches Schutzregime? Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems schilderte, wie groß die Differenz zwischen gefühlter und realer Durchsetzung von europäischem Recht sei. So gelte bei Algorithmen, dass einfach gar nichts überprüft werde, sagte Schrems – selbst da, wo Datenschutzrecht das schon lange ermögliche.

Anders als etwa bei der Arbeitsplatzsicherheit, wo mit guten Gründen viel kontrolliert wäre, würden Algorithmen bei den großen Konzernen gar nicht begutachtet, sagte Schrems. Das könne auf Dauer nicht gut gehen. Er erwarte, dass früher oder später alle Aufsichten in Europa zentralisiert würden, weil die bisherige Verteilung nicht funktioniere.

Dafür sei er nicht unbedingt, sagte Albrecht von Sonntag, der mit der Preisvergleichsplattform Idealo seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen gegen einen Marktmachtmissbrauch seitens großer US-Anbieter Erfahrungen gesammelt hat. Dazu seien die Mitgliedstaaten zu unterschiedlich. Die EU-Kommission würde naheliegenderweise nur Fälle von zentraler, länderübergreifender Bedeutung aufgreifen.

Doch sei das sei keineswegs ein einfaches Unterfangen, sagte von Sonntag. Die Lobby der US-Digitalkonzerne sei schon lange hervorragend organisiert, argumentiert von Sonntag. Aber die Plumpheit, mit der sie nun von der US-Regierung protegiert werde, sei neu, sagt der Gründer des Preisvergleichsportals, das zum Springer-Konzern gehört.

Die EU-Kommission verweist auf die zahlreichen Verfahren, die sie auf Grundlage von Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) angeschoben hat. Diese Verfahren müssten rechtssicher stattfinden und dauerten daher, sagte Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin des EU-Kommissionsdirektorats Connect.

Unpolitisch war die re:publica also auch fast 20 Jahre nach dem ersten kleinen Blogosphären-Treff keineswegs. Doch trotz des Mottos („Never gonna give you up”) war angesichts der Entwicklungen von Optimismus in diesem Jahr nur wenig zu verspüren. Immerhin: Dass man vom Internet und der Digitalisierung persönlich keine Ahnung habe, damit kokettiert 2026 kein Politiker mehr.


(vbr)



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KI beweist: Mathematiker lagen falsch


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„Wie viele Paare aus Punkten können auf einer Fläche genau den gleichen Abstand zueinander haben?“ Das ist das „planar unit distance“-Problem, für dessen Lösung der berühmte ungarische Mathematiker Paul Erdős 1946 sogar ein Preisgeld versprach. Doch trotz dieser Extra-Motivation konnten die Forscher das Problem in den vergangenen 80 Jahren nicht lösen. Man hatte sich nur auf eine Vermutung geeinigt; Dass ein Quadratgitter im Wesentlichen die beste Anordnung ist, um die Anzahl von Punktpaaren mit gleichem Abstand zu maximieren.

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Punkte in einem Gitterraster

Punkte in einem Gitterraster

Bisherige Vermutung: In einem Gitterraster könnte es die meisten Punktpaare mit gleichem Abstand auf einer Fläche geben

Eine interne KI von OpenAI, ein allgemeines Reasoning-Modell, hat diese Annahme nun laut dem Unternehmen widerlegt: Es gäbe Anordnungsmöglichkeiten für Punkte, bei denen es noch mehr Paare mit gleichem Abstand gibt. Wie die KI auf ihre Lösung gekommen ist, ist jedoch vielleicht der eigentliche Clou. Denn sie hat sich für dieses Problem aus der Geometrie bei einem anderen Mathematikbereich bedient: bei der algebraischen Zahlentheorie.

Vereinfacht gesagt sind Abstände zwischen zwei Punkten immer auch eine Gleichung. Man könnte das Problem also auch lösen, indem man Punktmengen sucht, bei denen diese Gleichung ungewöhnlich oft lösbar ist. Die algebraische Zahlentheorie arbeitet hier mit deutlich mehr und exotischeren Zahlenbereichen als die Geometrie. Dadurch fand die KI eine Möglichkeit, wie noch viel mehr Punkte auf einer Fläche den gleichen Abstand zueinander haben können als bisher gedacht. Oder bildlich ausgedrückt: Die Geometrie hat bisher versucht, das Problem mit Legosteinen zu lösen. Die KI hat mit der algebraischen Zahlentheorie nun Bausteine gefunden, die viel raffinierter sind und sich daher noch effektiver zusammenpuzzeln lassen.

Übrigens: Während dieses Problem sehr abstrakt ist, ist die richtige Anordnung von Punkten im Raum ein sehr alltägliches Problem. Von Satelliten über Mobilfunkmasten und WLAN-Routern bis hin zur Navigation – sie alle brauchen eine möglichst optimale Anordnung zueinander, sodass zum Beispiel keine Funklöcher entstehen, aber auch keine Signale einander zu sehr überlagern. Wenn das „planar unit distance“-Problem gelöst würde, könnte uns das neue Erkenntnisse über die perfekte Anordnung von Dingen im Raum geben, die uns auch bei alltäglichen Dingen weiterhelfen.

Mehrere Mathematiker haben den Beweis der KI geprüft und für korrekt befunden. In ihrer Stellungnahme weisen die Wissenschaftler jedoch darauf hin, dass „die Argumentation“ sich „entscheidend“ auf „Ideen“ stützt, „die – zumindest im Nachhinein – Ellenberg-Venkatesh, Golod-Shafarevich und Hajir-Maire-Ramakrishna zugeschrieben werden können.“ Das Statement ist bei OpenAI und auf dem Preprint-Server arXiv veröffentlicht worden.

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Unabhängig von dem konkreten mathematischen Problem und seiner Lösung gilt jedoch: Dass diese KI jetzt so konsistent und stringent an einem so komplexen Problem gearbeitet hat, eröffnet neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI in der mathematischen Forschung.

Ob die KI jetzt auch das Preisgeld bekommt, das Paul Erdős ausgelobt hat? Dringend gebrauchen könnte sie es. Denn während sie an mathematischen Problemen rätselt, hat die Menschheit das Problem mit ihrem teuren Stromhunger noch lange nicht gelöst.


(rie)



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