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Europol legt VPN-Dienst lahm | heise online


Es war nach Angaben der Polizei der VPN-Dienst des Vertrauens für etliche Cyberkriminelle: First VPN war in den vergangenen Jahren Teil jeder größeren Cybercrime-Ermittlung der europäischen Polizeiorganisation Europol, nun gingen die Behörden aus mehreren europäischen Ländern gegen den Anbieter vor.

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Bei der Aktion unter dem Namen „Operation Saffron“ am 19. und 20. Mai gab es eine Hausdurchsuchung in der Ukraine, zudem schaltete Europol nach eigenen Angaben 33 Server des Anbieters ab und nahm weitere Infrastruktur außer Betrieb. Mehrere Domains im Clear Web und Deep Web gingen vom Netz. Der Administrator des Dienstes wurde festgenommen und vernommen, er befindet sich derzeit in Haft.

Laut Europol „erlangten Ermittler Zugriff auf den Dienst, sicherten dessen Nutzerdatenbank und identifizierten VPN-Verbindungen, die von Cyberkriminellen genutzt wurden, um ihre Aktivitäten zu verschleiern.“ Dabei unterstützte demnach auch das IT-Sicherheitsunternehmen Bit Defender.

Auf seiner Webseite warb First VPN laut der niederländischen Polizei, dass jegliche Zusammenarbeit mit den Justizbehörden abgelehnt würde, der Dienst keiner Gerichtsbarkeit unterliege und keine Nutzerdaten gespeichert würden.

Die Ermittler identifizierten letztlich doch 506 Nutzer des Dienstes, deren Informationen Europol nun international mit anderen Behörden teilt. Betroffene Nutzer würden jetzt darüber informiert, dass Europol sie demaskieren konnte, schreibt die Polizeiorganisation. Die französische Polizei schätzt die Gesamtnutzerzahl auf bis zu 5000.

Die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) veröffentlichte als Reaktion auf die Europol-Aktion am Freitag eine Warnmeldung zu First VPN. Mindestens 25 Ransomware-Gruppen, darunter Avaddon Ransomware, haben die Infrastruktur von First VPN Service demnach genutzt, um Netzwerkaufklärung zu betreiben und in Systeme einzudringen. In diversen russischsprachigen Cybercrime-Foren wurde der Dienst von Nutzern empfohlen, berichten Europol und das FBI.

IP-Adressen von First VPN Service seien laut FBI für Scan-Aktivitäten, Botnetze, Denial-of-Service-Angriffe, Betrugsversuche und Hackerangriffe verwendet worden. Das FBI liefert auch eine Liste aller First-VPN-IPs, die im Mai 2026 und davor bekannt waren. Allerdings können solche bösartigen Infrastrukturen auch auf virtualisierten Plattformen oder Cloud-Plattformen gehostet werden, wodurch IP-Adressen dynamisch oder vorübergehend zugewiesen werden. Das FBI schränkt zudem ein: Eine Adresse, die in der Liste auftaucht, kann in der Vergangenheit, zum Zeitpunkt der Beobachtung durch Ermittler, für kriminelle Aktivitäten genutzt worden sein, aber gegenwärtig für nicht-bösartige Aktivitäten dienen. Für mehr Aufschluss sollten Interessierte demnach Netzwerktelemetriedaten und andere Informationsquellen hinzuziehen.

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Die Aktion fand in den Ländern Luxemburg, Schweiz, Rumänien, Ukraine und Großbritannien statt. Beteiligt an der Aktion waren Polizeikräfte aus den Ländern Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Großbritannien. Unterstützt wurden die Ermittlungen zudem von Polizeibehörden in Kanada, Rumänien, USA und Deutschland. Die Federführung hatten laut einem Europol-Sprecher französische und niederländische Behörden.


(nen)



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Lizenzstreit und Cloud-Zwang: Bambu Lab unter massivem Druck


Bambu Lab baut 3D-Drucker, die den Markt in den vergangenen Jahren ordentlich aufgemischt haben: gute Druckqualität, hohe Geschwindigkeit, attraktive Preise – vom Einsteiger-Modell A1 Mini bis zu großen Maschinen für den professionellen Einsatz. Doch das chinesische Unternehmen steht mal wieder im Kreuzfeuer der Community.

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Um zu verstehen, worum es geht, muss man einen Blick auf die Software werfen. Ein Slicer ist die Software, die ein 3D-Modell nimmt und dem Drucker sagt, was er damit machen soll – massiv drucken, mit Gitterstruktur, hohl. Bambu Labs eigener Slicer heißt Bambu Studio. Den hat das Unternehmen aber nicht von Grund auf selbst entwickelt: Bambu Studio basiert auf dem PrusaSlicer des tschechischen Herstellers Prusa Research.

Damit kommt die AGPL-3.0-Lizenz ins Spiel. Sie erlaubt es, den Code eines Open-Source-Projekts zu nehmen, zu verändern, auch kommerziell zu nutzen und wiederzuveröffentlichen – unter der einzigen Bedingung, dass das Ergebnis wieder unter derselben Lizenz steht. Ein Tauschgeschäft: Man nimmt ein fertiges Projekt, passt es an seine Hardware und Bedürfnisse an, und als Gegenleistung dürfen andere wiederum auf die Ergänzungen zugreifen. Bambu Studio steht unter dieser Lizenz, soweit also lizenzkonform.

Bambu hat jedoch ein Netzwerk-Plug-in in den Slicer eingebaut, das die erstellten Daten an die Bambu-Cloud sendet, von wo sie an den Drucker weitergeleitet werden. Seit Anfang 2025 ist dieser Weg verpflichtend. Alternative Slicer wie der beliebte OrcaSlicer können nicht mehr direkt mit dem Drucker kommunizieren, sondern müssen über „Bambu Connect“ – im Wesentlichen dasselbe Netzwerk-Plug-in – die Bambu-Cloud durchlaufen.

Wer einen Bambu-Drucker gekauft hat, bevor diese Änderung kam, erlebt einen massiven Einschnitt: Vorher ließen sich Dateien einfach lokal übers Netzwerk an den Drucker schicken, der Drucker konnte gesteuert und überwacht werden. Das geht jetzt nicht mehr. Der Funktionsumfang des bereits bezahlten Geräts hat sich nachträglich verschlechtert.

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Das hat den polnischen Entwickler Pawel Jarczak gestört. Er veröffentlichte einen eigenen Fork von Bambu Studio – was er darf, denn Bambu Studio steht unter AGPL-Lizenz. Dieser Fork ermöglicht wieder die direkte Kommunikation mit Bambu-Lab-Druckern.

Bambu Lab warf Jarczak vor, sein Fork melde sich bei den Bambu-Servern als offizieller Bambu-Studio-Client – mit fest einprogrammierter Versionsnummer. Die Server könnten den legitimen von gefälschtem Traffic nicht unterscheiden, was die Cloud-Infrastruktur destabilisieren könne. Bambu drohte mit Sektion 1201 des amerikanischen Digital Millennium Copyright Acts – einem Gesetz, das das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen unter Strafe stellt. Jarczak nahm seinen Fork daraufhin offline.

Damit war die Sache aber nicht erledigt. Jarczak wandte sich an Louis Rossmann, einen amerikanischen YouTuber und Right-to-Repair-Aktivisten, sowie an GamersNexus. Beide veröffentlichten den Fork und boten Jarczak jeweils 10.000 Dollar für seine rechtliche Verteidigung an. GamersNexus kündigte außerdem an, alle eigenen Bambu-Lab-Drucker hinauszuwerfen und durch Prusa-Drucker zu ersetzen.

Auch der US-Urheberrechtsanwalt Leonard French meldete sich zu Wort: Was Bambu da mache, sei ein klassisches Vorgehen für „progressives Einschließen“. Ein Hersteller bringe Hardware günstig mit vielen Funktionen auf den Markt, schränke diese dann Schritt für Schritt per Software-Update ein und sperre die Nutzer langsam aber sicher in ein Ökosystem ein, aus dem sie nicht mehr ohne Weiteres herauskommen.

Jarczak legte zusätzlich eine detaillierte technische Analyse vor: Das geschlossene bambu_networking-Plug-in sei kein unabhängiges Add-on, sondern ein tief integrierter Bestandteil von Bambu Studio. Bambu Studio lade, installiere und aktualisiere das Plug-in selbst, löse 108 Funktionen aus der geschlossenen Bibliothek auf und nutze es für zentrale Funktionen wie Login, Monitoring, LAN- und Cloud-Druck, MakerWorld, Kamera und Telemetrie.

Sein Fazit: Das Verteilen von Bambu Studio als AGPL-Programm, ohne den Quellcode des geschlossenen Plug-ins bereitzustellen, sei ein AGPL-Verstoß. Da Bambu Studio auf PrusaSlicer und Slic3r basiert – beides AGPL-Code von vielen Autoren –, könne Bambu Lab diese Ausnahme nicht einseitig einführen.

Josef Prusa ist Gründer von Prusa Research, einem der bekanntesten 3D-Drucker-Hersteller weltweit – und Urheber des PrusaSlicers, auf dem Bambu Studio aufbaut. Er hatte Bambus AGPL-Verstoß bereits 2023 kritisiert, sah aber keine rechtliche Handhabe – ein Verfahren müsste vor einem chinesischen Gericht geführt werden.

In einem langen Post auf X bettet er den Streit nun in einen größeren Kontext: Zwischen 2017 und 2023 habe China fünf Gesetze verabschiedet, die Unternehmen zur Geheimdienstkooperation verpflichten, dem Staat Zugang zu Verschlüsselungsschlüsseln sichern, chinesische Datenzugriffe unabhängig vom Serverstandort ermöglichen und entdeckte Schwachstellen direkt an Behörden leiten. Prusa kommt zu dem Fazit, dass fast die komplette 3D-Druckwelt damit in chinesischen Staatshänden liege. Das gelte ebenso für Hersteller chinesischer Autos, Kameras und KI-Modelle.

Ob Bambu Lab tatsächlich gegen Rossmann und Gamers Nexus vorgeht, ist bisher offen. Öffentlich hat der Streit eine Diskussion ausgelöst, die zumindest Teile der Community aufhorchen lässt. Und grundsätzlich berührt der Fall die Frage: Wem gehört eigentlich ein Gerät, das ich gekauft habe – und darf mir der Hersteller nachträglich Funktionen entziehen?

Für Bambu Lab ist es nicht das erste Mal, dass das Unternehmen sich unbeliebt macht: Bereits die Einführung von „Authorization Control“ Anfang 2025 hatte für massive Kritik gesorgt. Der aktuelle Fork-Konflikt eskaliert diesen Streit nun auf eine neue, rechtliche Ebene. Der Fork selbst ist weiterhin bei Rossmann und GamersNexus verfügbar.

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(vza)



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TV-Deals zur WM: Die besten Fernseher von OLED bis XXL zum Tiefstpreis


Die Fußball-WM steht vor der Tür: Es locken die Händler mit teils satten Rabatten bei Fernsehern. Wir zeigen die besten Deals und Angebote.

Wer rechtzeitig vor den großen Fußball-Turnieren des kommenden Jahres einen neuen Fernseher anschaffen möchte, findet derzeit zahlreiche verlockende Angebote. Doch nicht jeder als reduziert beworbene TV ist auch wirklich ein Schnäppchen. Wir haben die aktuellen Deals verschiedener Händler mit dem Preisvergleich abgeglichen und stellen hier die besten Angebote vor.

Die besten TV-Angebote vor der Fußball-WM 2026

Keine Lust auf eine Recherche in den verschiedenen Kategorien? Dann kommen hier die besten Fernseher-Angebote in der Übersicht, allesamt händisch von der Redaktion überprüft, absteigend sortiert nach Rabatt zum Straßenpreis.

  • Sharp 55HP5265E, 55″ QLED, mit 50/60 Hz für 279 Euro statt 404 Euro (-31 Prozent) – das ist ein neuer Tiefstpreis!
  • Hisense 100E7Q PRO, 100″ LCD mit 100/120 Hz für 1359 Euro statt 1400 Euro (-2 Prozent). Neuer Tiefstpreis – Ende April noch bei 1600 Euro (-15 Prozent).
  • LG OLED evo AI C5 OLED77C59LB, 77″ OLED mit 100/120 Hz für 1699 Euro statt 1889 Euro (-10 Prozent).
  • Philips QLED 55PUS7800, 55″ LCD mit 50/60 Hz für 323 Euro statt 359 Euro (-10 Prozent). Neuer Tiefstpreis!
  • Samsung GQ77S95F, 77″ QD-OLED mit 165 Hz für 2399 Euro statt 2599 Euro (-8 Prozent) – derzeitiger Bestpreis, war aber schon günstiger.
  • LG OLED evo AI C5 OLED65C57LA, 65″ OLED mit 100/120 Hz für 1199 Euro statt 1299 Euro (-7 Prozent) – neuer Tiefstpreis!
  • TCL 98Q8C, 98″ LCD mit 100/120 Hz für 2799 Euro bei verschiedenen Shops. Bestpreis und günstiger als in den letzten Wochen, aber der Preis wurde in der Vergangenheit schon erreicht.

Wie gut sind die Angebote?

Einige der derzeitigen Deals sind richtig attraktiv – allerdings lohnt ein genauer Blick. Häufig werben Shops mit hohen Rabatten, die sich aber auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) beziehen. Im Vergleich zum tatsächlichen Marktpreis fällt die Ersparnis dann oft deutlich bescheidener aus.

Wer wirklich sparen will, sollte zusätzlich die Preisentwicklung beobachten. Hier wird gerne getrickst: Manche Geräte sind zwar günstiger als noch vor zwei Wochen – das relativiert sich aber, wenn der Preis kurz zuvor erst angehoben wurde oder das Modell in der Vergangenheit bereits deutlich billiger zu haben war.

Andere Fernseher sind zeitgleich bei mehreren Händlern reduziert. Dann ist der Vorteil gegenüber der Konkurrenz gering oder gar nicht vorhanden – was auf den ersten Blick unattraktiv wirkt. War das Gerät zuvor aber überall teurer, kann es sich trotzdem um einen guten Deal handeln.

Ein konkretes Beispiel ist der Samsung GQ55Q6F, ein QLED-4K-TV mit einer Diagonale von 55 Zoll, der bei Amazon aktuell für 399 Euro angeboten wird. Beworben ist ein Rabatt von 53 Prozent gegenüber der UVP von 849 Euro – Amazon rechnet hier transparent und korrekt. Auch der Preisvergleich bestätigt: Amazon ist derzeit der günstigste gelistete Anbieter. Mitbewerber verlangen zwischen 459 und 549 Euro, sodass das Angebot mindestens 13 Prozent günstiger ist. Ein einmaliger Deal ist es jedoch nicht: Der Preisverlauf zeigt, dass der Fernseher schon vor einigen Wochen für 399 Euro zu haben war, bevor er kurzzeitig teurer wurde. Zugreifen kann man hier – ein echtes Schnäppchen ist es aber nicht.

Marke oder No-Name?

Viele Käufer sind beim TV-Kauf markentreu. Wer einmal die Ambilight-Funktion eines Philips-Fernsehers schätzen gelernt hat, wechselt meist nur zu einem neueren Modell desselben Herstellers. Ähnlich verhält es sich bei LG, Samsung & Co. – vor allem dann, wenn der Fernseher mit Smartphones, Apps, Smart-Home-Geräten und weiterer Technik im Haushalt zusammenspielen soll.

Auch Betriebssystem und Bedienoberfläche hängen größtenteils vom Hersteller ab. Fast jede Marke setzt auf ein eigenes Software-Ökosystem oder nutzt gar verschiedene Betriebssysteme:

  • LG: webOS
  • Samsung: Tizen
  • Sony, Philips (viele Modelle), TCL, Hisense, Xiaomi: Google TV oder Android TV
  • Toshiba, Grundig, JVC (teils): Fire TV OS von Amazon
  • Philips (neuere Modelle): Titan OS

Achtung im unteren Preissegment: Manche besonders günstige Smart-TVs bieten keinen vollwertigen App-Store. Neue Streaming-Dienste oder App-Updates sind dann nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.

Welches System am besten passt, ist Geschmackssache – jede Plattform hat ihre Vor- und Nachteile, einen klaren Sieger gibt es nicht.

Tendenziell bieten kleinere Marken und No-Name-Hersteller größere Bilddiagonalen zum gleichen Preis, dafür gibt es oft Abstriche bei Ausstattung und Bildtechnologie im Vergleich zu den großen Markenherstellern.

OLED, QLED, DLED?

Die Abkürzungen sorgen für Verwirrung. Selbst Menschen mit guten technischen Grundkenntnissen haben schon einen QLED gekauft – im Glauben, es sei ein OLED. Kein Wunder: Q und O sehen sich verdammt ähnlich. Doch wo liegen die Unterschiede, und worauf sollte man 2026 setzen?

  • OLED: Selbstleuchtende organische Pixel, perfekter Schwarzwert, exzellente Kontraste – ideal für Heimkino in abgedunkelten Räumen. Varianten: WOLED (LG) und QD-OLED (Samsung/Sony).
  • QLED: LCD-Panel mit LED-Hintergrundbeleuchtung und einer zusätzlichen Quantum-Dot-Schicht für hohe Helligkeit und kräftige Farben – stark in hellen Räumen.
  • LED/DLED (Direct LED): LCD-Panel mit LED-Hintergrundbeleuchtung. Bei DLED sind die LEDs vollflächig hinter dem Panel angeordnet, was eine gleichmäßigere Ausleuchtung als bei Edge-LED ermöglicht. Günstiger als OLED oder QLED.

Wichtig zu wissen: Nur dort, wo wirklich OLED draufsteht, stecken auch selbstleuchtende organische Pixel drin. Alles andere – ob QLED, DLED oder LED-TV – basiert technisch auf LCD-Panels.

Alternativen

Der folgende Preisvergleich zeigt die günstigsten Angebote zu verschiedenen beliebten OLED-TV-Kategorien:

Der folgende Preisvergleich zeigt die günstigsten LCD-TV-Angebote beliebter Kategorien:

Fazit

Wer einen neuen Fernseher sucht, kann rund um die anstehenden Fußball-Großereignisse echte Schnäppchen machen – egal, ob es ein riesiges Panel, ein kontraststarker OLED, ein Modell mit Ambilight oder ein TV mit anderen Extras sein soll.

Wer unsicher ist, welcher Fernseher zum eigenen Haushalt passt, sollte vorab einen Blick in unsere Kaufberatung zu 4K-TVs werfen.



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Vom Postweg ins BundID-Konto: Bundestag stimmt für digitales Führungszeugnis


Das polizeiliche Führungszeugnis gehört für Millionen Deutsche zum Berufsalltag oder zum ehrenamtlichen Engagement. Ob beim Antritt einer neuen Stelle oder für die Trainerlizenz im Sportverein: Die Urkunde, die über etwaige Vorstrafen Auskunft gibt, ist eine der am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen des Bundes. Rund fünf Millionen Mal pro Jahr wird das Dokument ausgestellt. Der Antrag kann seit über einem Jahrzehnt online gestellt werden. Doch das Ergebnis blieb bisher analog. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) druckt die Zeugnisse auf Spezialpapier aus und verschickt sie per Post. Damit soll nun Schluss sein: Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für eine umfassende Modernisierung freigemacht.

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In der abschließenden Lesung stimmte eine breite Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken für den geänderten Gesetzentwurf. Die AfD enthielt sich. Die Regierung brachte die Initiative ursprünglich mit einem Entwurf zur Förderung des Anwaltsnotariats ein. Der Rechtsausschuss des Bundestags ergänzte dieses kurzfristig um drei weitere Vorhaben. Sie stammen aus einem parallel verhandelten Paket zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht und bringen nun das digitale Führungszeugnis auf die Zielgerade.

Vorgesehen ist für dieses eine medienbruchfreie Abwicklung von der Beantragung bis zum Erhalt. Das Dokument wird künftig als PDF direkt in das BundID-Konto der Bürger zugestellt. Damit entfallen Postlaufzeiten sowie die Notwendigkeit, Papierdokumente einzuscannen oder physisch vorzulegen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht darin ein Musterbeispiel moderner Justizverwaltung, das vielen Menschen das Leben erleichtern und Zeit sparen werde. Das BfJ bereite aktuell alles vor, damit das Verfahren noch in diesem Jahr starten könne.

Ein zentraler Aspekt ist die Verifizierbarkeit. Das digitale Dokument erhält einen speziellen Barcode und einen QR-Code. Arbeitgeber oder Vereine können die Echtheit des Zeugnisses künftig mit der kostenlosen App ZeSI mobile („Zentrale Siegelinfrastruktur“) der Bundesdruckerei überprüfen. Die gesetzliche Basis dafür wird durch einen neuen Paragrafen im Bundeszentralregistergesetz geschaffen. Wer weiterhin ein Führungszeugnis auf Papier bevorzugt, kann dieses persönlich beantragen und per Post erhalten.

Die Volksvertreter fordern Bundesregierung ferner in einer Entschließung auf zu prüfen, wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen aufseiten der empfangenden Ämter sichergestellt werden kann. Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden ganz eingestellt wird. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss bis März 2027 vorliegen.

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Eingebettet ist die Reform in eine Modernisierung des Justizwesens. Bei der Gründung einer GmbH ist es schon möglich, die Satzung im Wege der Videokommunikation feststellen lassen, ohne physisch beim Notar erscheinen zu müssen. Das gilt künftig auch für Aktien- und Kommanditgesellschaften. Zugleich wird die Erteilung von Register- und Stimmrechtsvollmachten für das digitale Verfahren geöffnet.

Durch den Wegfall von Wegen und Wartezeiten erwartet die Bundesregierung eine deutliche jährliche Entlastung. Allein die Wirtschaft soll pro Jahr rund 440.000 Euro einsparen. Teile des Pakets treten direkt nach der Verkündung in Kraft. Für das digitale Führungszeugnis und die neuen Online-Verfahren beim Notar ist der 1. Oktober das Startdatum.


(vbr)



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