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Künstliche Intelligenz

Ärztetag fordert strengere Regeln für KI und Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der 130. Deutsche Ärztetag hat weitere Beschlüsse zur Digitalisierung, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen gefasst. Neben der bereits intensiv diskutierten elektronischen Patientenakte (ePA) und dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschäftigten sich die Delegierten insbesondere mit Risiken der Datenverarbeitung, autonom handelnder KI-Systeme und der Nutzung cloudbasierter Infrastrukturen.

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Besonders deutlich fiel die Kritik an den aktuellen Plänen der Europäischen Kommission aus. Hintergrund ist das laufende EU-Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Digital-Omnibus, das Datenschützer bereits deutlich kritisierten. Nach Auffassung der Antragsteller des Antrags „Anonym muss wirklich anonym sein“ soll dabei der Begriff personenbezogener Daten neu definiert werden. Vorgesehen sei, Daten künftig bereits dann als anonym anzusehen, wenn sie einmal anonymisiert wurden – selbst dann, wenn nach einer Weitergabe an Dritte eine spätere Reidentifizierung der betroffenen Personen möglich oder sogar wahrscheinlich sei.

Die Delegierten sehen darin eine erhebliche Schwächung des Datenschutzes. „Trotz einer faktisch unwirksamen Anonymisierung gelten solche Daten zukünftig nicht mehr als personenbezogene Daten und werden deshalb nicht mehr durch die DSGVO geschützt“, heißt es in der Begründung des angenommenen Beschlusses. Der Ärztetag warnt, dass damit die Nutzung medizinischer Behandlungsdaten ihre Legitimation verlieren könnte.

„Ohne eine wirksame Anonymisierung verliert die Nutzung ärztlicher Behandlungsdaten von Patienten, mit und ohne Künstliche Intelligenz, jede Legitimation“, erklärten die Antragsteller. Besonders kritisch sei, dass kommerzielle Datennutzer dadurch faktisch von ihrer Verantwortung gegenüber Patienten entbunden würden. Das hatte in der Vergangenheit auch der Ethik-Professor Rainer Mühlhoff kritisiert. Die Delegierten rund um den Berliner Arzt Stefan Streit sehen durch die geplante Begriffsverschiebung auch die ärztliche Schweigepflicht berührt. „Es ist fraglich, ob Ärztinnen und Ärzte in der Patientenbehandlung ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten nachkommen, wenn sie mitwirken, obwohl klar ist, dass ein faktischer Persönlichkeitsschutz fehlt“, heißt es im Antrag weiter. „Unabhängig davon entsteht ein gravierender Vertrauensverlust für den Schutzraum der ärztlichen Behandlung“, erklärten die Delegierten.

Im ebenfalls angenommenen Beschluss zum „Schutz vor Reidentifizierung bei anonymisierten/pseudonymisierten Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatenraum“ warnten die Delegierten zudem vor neuen Risiken durch KI-gestützte Mustererkennung. Bereits wenige Angaben wie Geschlecht, Alter, Postleitzahl und Behandlungstage könnten laut Antrag ausreichen, um anonymisierte Gesundheitsdaten wieder einzelnen Personen zuzuordnen. Besonders sogenannte Kalendermuster aus Arztterminen gelten den Antragstellern als problematisch. Mit dem Einsatz von KI entstehe dabei zusätzlich ein „unkalkulierbares KI-Risiko“ für die Reidentifizierung medizinischer Daten.

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Kritisch wurde auf dem Ärztetag auch die Entwicklung autonom handelnder KI-Systeme diskutiert. Im Beschluss „Digitale KI-Agenten regulieren, bevor sie im Gesundheitswesen genutzt werden“ (PDF) verwiesen die Antragsteller auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, die bereits Fälle dokumentierten, in denen KI-Systeme sich Menschen widersetzt haben. Der Ärztetag fordert deshalb strengere regulatorische Vorgaben für selbstständig agierende KI-Anwendungen im Gesundheitswesen.

Die Ärztinnen und Ärzte fordern daher vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Gematik, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „eine detaillierte Darstellung, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, bevor digitale KI-Agenten in der ärztlichen Patientenversorgung eingesetzt werden“.

Skeptisch äußerten sich die Delegierten außerdem zu „Confidential Computing“-Ansätzen in Cloud-Infrastrukturen. Im Beschluss „Cloudbasierte Künstliche Intelligenz von ärztlichen Behandlungsdaten – nur auf vertrauensvoller Infrastruktur“ heißt es, aus Sicht von IT-Experten gebe es keine belastbare Grundlage mehr für die Annahme, dass ein sicherer und vertraulicher KI-Betrieb auf fremden Cloud-Servern dauerhaft gewährleistet werden könne.

Deshalb seien außereuropäische Cloudstandorte für die KI-Verarbeitung von Behandlungsdaten ungeeignet. Das gelte auch für europäische oder deutsche Cloudangebote von US-Unternehmen, da diese laut Antrag „Daten von Nicht-US-Bürgern im Ausland an US-Behörden herauszugeben“ verpflichtet werden könnten. Aktuell nutzen einige Kliniken und Praxen bereits KI-Agentensysteme, teilweise bei den großen Hyperscalern wie AWS und Microsoft Azure.

Auch „Ressourcenverbrauch und Kosten der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ waren Thema der Beratungen. Der Ärztetag verwies darauf, dass mit der Tokenzählung neue Kostenstrukturen entstünden. Zusätzlich zu klassischen Lizenzgebühren für medizinische Anwendungen müssten künftig auch Strom- und Wasserverbrauch der Serverinfrastruktur berücksichtigt werden.

An den Vorstand der Bundesärztekammer wurde zudem ein Prüfantrag (PDF) zur ärztlichen Aufklärung vor der Befüllung der elektronischen Patientenakte überwiesen. Die Delegierten äußerten Zweifel daran, dass ein einfacher Hinweis im Wartezimmer den gesetzlichen Anforderungen an eine informierte Patientenaufklärung genüge. Damit stellt sich auch die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn sich herausstellt, dass Patienten im Nachhinein doch nicht ausreichend aufgeklärt wurden.

In weiteren Beschlüssen ging es unter anderem um die Forderung nach praxistauglicher Digitalisierung, mehr Interoperabilität und sicheren IT-Systemen, um die Rolle von KI als unterstützendes Werkzeug in der medizinischen Versorgung sowie um die Wahrung ärztlicher Entscheidungsverantwortung. Kritisiert wurden zudem die geplante stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen, Zugriffe auf ePA-Daten, digitale Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen sowie ein möglicher indirekter Digitalzwang für Patientinnen und Patienten.


(mack)



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So funktioniert Langzeitarchivierung mit Voxeln in Quarzglas


Im Handschuhfach eines roten Tesla-Roadsters, der seit 2018 durchs Sonnensystem treibt, liegt ein kleines Stück Glas. Darin ist die komplette Foundation-Trilogie des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov gespeichert. Wenn in einigen Milliarden Jahren jemand das Auto auflesen sollte, soll der Datenträger noch lesbar sein.

  • SPhotonix speichert Daten mit einem Femtosekundenlaser in Quarzglas und verspricht extrem lange Haltbarkeit.
  • Die Technik ist vielversprechend, aber Schreib- und Lesegeschwindigkeit sowie Kosten sind noch nicht industrietauglich.
  • Das Verfahren ist vor allem für Archivdaten gedacht, nicht für schnellen Alltagsspeicher.

5D Memory Crystal nennt der Hersteller der Glasscheibe, das US-Start-up SPhotonix, seinen Langzeitspeicher. Das Prinzip ähnelt dem von Microsofts Glasspeicher, welcher unter dem Namen Project Silica bekannt wurde. Tatsächlich haben die Forscher hinter SPhotonix mehrere Jahre lang mit Microsoft zusammengearbeitet. Während Microsoft die Ergebnisse nur für die eigenen Cloudarchive nutzen will, geht SPhotonix einen anderen Weg: Das Unternehmen will die Technik als Lizenzgeber an die Industrie weitergeben, beliebige Firmen sollen sich passende Schreib- und Lesegeräte anschaffen können.




Das Speichermedium selbst ist denkbar einfach: eine Scheibe aus Quarzglas, wie es auch in Glasfaserkabeln eingesetzt wird. Das Material ist preiswert, chemisch außerordentlich stabil und resistent gegen Hitze, Strahlung, Salzwasser, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen. Die eigentliche Information schreibt ein Femtosekundenlaser in das Innere des Glases. Die Pulse dieses Lasers sind so kurz und energiereich, dass sie im Fokuspunkt das Glas modifizieren, ohne es zu beschädigen – SPhotonix hat diesen Prozess unter dem Namen FemtoEtch patentieren lassen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So funktioniert Langzeitarchivierung mit Voxeln in Quarzglas“.
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iPadOS 27: Apple öffnet Handschrifterkennung für Dritt-Apps


Gemessen daran, dass Apple mit dem Apple Pencil sogar eine eigene Hardware vertreibt, um auf dem iPad zu zeichnen und zu schreiben, ist das US-Unternehmen bislang recht zaghaft gewesen, den Eingabestift systemweit nutzbar zu machen. Mit iPadOS 27 wird der Pencil jetzt noch einmal deutlich aufgewertet – sofern auch die Entwickler von Dritt-Apps mitspielen. Apple öffnet nämlich seine Handschrifterkennung in PencilKit für alle Entwickler. Die neue Schnittstelle steht dabei nicht nur unter iPadOS, sondern auch unter iOS, macOS und visionOS 27 bereit.

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Bislang war die Erkennung handschriftlicher Notizen, etwa für die Suche, Apples eigenen Apps wie Notizen und Freeform vorbehalten. Mit der neuen Schnittstelle PKStrokeRecognizer können nun auch Drittanbieter-Apps handschriftliche Eingaben erkennen, durchsuchbar machen und in normalen Text umwandeln.

Die neue API bietet laut Apple drei Kernfunktionen: Sie liefert die wahrscheinlichste Texterkennung für eine Notiz zurück, erzeugt einen durchsuchbaren Index aus mehrdeutigen Erkennungsergebnissen – etwa wenn unklar ist, ob „1“ oder „l“ gemeint war – und kann gezielt nach einem Suchbegriff innerhalb einer Zeichnung suchen, inklusive der Position auf der Seite. Die Suchfunktion lässt sich auch an Apples Systemsuche anbinden, wodurch Entwickler ohne viel Zusatzaufwand eine vollständige Suchoberfläche samt Trefferanzeige erhalten.

Wichtig für den Datenschutz: Die Erkennung läuft laut Apple vollständig lokal auf dem Gerät, eine Internetverbindung ist nicht nötig. Unterstützt werden 29 Sprachen. Da sich die Erkennungsqualität mit künftigen Modell-Updates verbessern kann, liefert Apple zusätzlich eine Versionsnummer mit, anhand derer Apps prüfen können, ob gespeicherte Indizes neu erstellt werden sollten.

Neben der reinen Erkennung erlaubt iPadOS 27 auch einen tieferen Zugriff auf das Datenmodell von PencilKit: Damit soll das Handgeschriebene für App-Entwickler besser zugänglich werden. Neue Funktionen zum „Slicing“ erlauben es Dritt-Apps zudem, Striche programmatisch zu radieren oder Teilabschnitte zu extrahieren – etwa, um die Schreibreihenfolge eines handschriftlichen Zeichens als Animation nachzuzeichnen, wie Apple in einer Demo zum Erlernen chinesischer Schriftzeichen zeigte.

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Auch bestehende Zeichenflächen außerhalb von PencilKit profitieren: Wer Striche bislang als Bézier-Pfade speichert, kann sie nun in PencilKits eigenes Format umwandeln und so ebenfalls Zugriff auf die Handschrifterkennung erhalten. Spannendes Detail für Entwickler: PKStrokeRecognizer ist als Swift-Actor implementiert und arbeitet asynchron, sodass Apps die Handschrifterkennung ohne Blockieren der Benutzeroberfläche ausführen können.

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(mki)



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M6 wird übersprungen: MacBook Ultra mit älteren Chips?


Freunde des MacBook Pro freuen sich auf den Herbst: Dann soll Apple ernst zu nehmenden Gerüchten zufolge mit dem „MacBook Ultra“ eine neue Baureihe samt frischem Formfaktor planen – als eine Art Notebook-Abrundung nach oben. Geplant ist sowohl der Einbau eines neuen Bildschirms in Tandem-OLED-Technik als auch ein Touchscreen, was beides wichtige Neuerungen für den Mac wären. Hinzu kommt angeblich ein wieder etwas dünneres Gehäuse. Die bislang ungeklärte Frage: Welchen Prozessor wird Apple für das (vermutlich teure) Modell verwenden? Nun gibt es erste Antworten dazu, die den ein oder anderen Nutzer enttäuschen könnten.

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Denn laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg nutzt das MacBook Ultra hier Altware. Die nächste Chipgeneration mit M6-Prozessor ist demnach nur für Einsteiger-Geräte wie ein entsprechendes MacBook Pro und später auch ein MacBook Air geplant. Denn Apple hat angeblich vor, beim M6 keine Max- und Pro- oder gar Ultra-Varianten des Chips zu liefern. Stattdessen will der Konzern verstärkt am M7 arbeiten, der nochmals deutlich bei lokaler KI punkten soll.

Das heißt: Apple müsste die erste Generation des MacBook Ultra mit M5 Pro und M5 Max ausstatten, wie sie längst im MacBook Pro mit 14 und 16 Zoll aus dem vergangenen Frühjahr spielen. Man hätte es also mit einem Rechner zu tun, der in Sachen Display, Touchscreen und Formfaktor auf dem neuesten Stand ist, nicht jedoch in Sachen Chips. Mit einem MacBook Ultra M7 Pro oder M7 Max wäre dann nicht vor Herbst 2027 zu rechnen, was Käufer verunsichern könnte. Apples Entscheidung ist bislang einmalig in der Apple-Silicon-Geschichte: Von jedem der M-Chips gab es stets auch Pro-, Max- und zumeist Ultra-Varianten. Der M6 bietet gegenüber dem M5 unter anderem Vorteile bei der Strukturbreite, soll erster Apple-Chip im 2-nm-Verfahren von TSMC im Mac sein.

Das MacBook Ultra soll wie das MacBook Pro in den Größen 14 und 16 Zoll ausgeliefert werden, so Bloomberg. Laut den Angaben ist die Arbeit am M7 mit Pro- und Max-Varianten bereits fortgeschritten, erste Maschinen damit seien bis frühestens Ende 2027 vorgesehen. Auch der Mac Studio soll den M7 Max und eine M7-Ultra-Variante erhalten, vermutlich aber erst 2028.

Nutzer die schon länger auf einen neuen MacBook-Formfaktor warten und auch auf die verbesserte OLED-Technik aus dem iPad Pro im Mac hofften, müssen nun abwägen, wie sinnvoll es ist, auf das kommende Jahr und die M7-Pro- und M7-Max-Varianten zu warten. Einige von ihnen dürften noch auf älteren Baureihen wie M2 Pro und M2 Max oder M3 Pro und M3 Max verblieben sein, weil sie sich vom Ultra topmoderne Technik erhofften. Neu sind ältere Chips in Macs aber nicht. Beim immer noch aktuellen Mac Studio trifft ein M3 Ultra auf einen M4 Max, da es vom M4 nie eine Ultra-Variante gegeben hat.

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(bsc)



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