Datenschutz & Sicherheit
„Akute Bedrohung“: Innenminister fordern vollständiges Verbot von Indymedia
Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Hamburg Mitte Juni ein Signal gegen den organisierten Linksextremismus gesetzt. Bei dem Treffen einigte sich das Gremium auf eine neue Initiative gegen das als linksextremistisch eingestufte Portal indymedia.org. Sie appellieren in dem nun veröffentlichten Beschluss offiziell an das Bundesinnenministerium, „alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot“ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen. Damit griff die Konferenz ein Anliegen auf, das der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) einbrachte.
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„Netzsperren als ultima ratio“
Die Konferenz weist darauf hin, dass das geltende Straf- und Gefahrenabwehrrecht bereits ausreichende Grundlagen biete, um entschieden gegen die Plattform vorzugehen. Als konkrete Instrumente nennen sie die Beschlagnahme von Webseiten, Löschungsaufforderungen an Host-Provider sowie „Netzsperren als ultima ratio“. Von diesen Optionen soll in der Vollzugspraxis konsequenter Gebrauch gemacht werden.
Hessen startete die Initiative, weil das Bundesland laut Poseck eine besorgniserregende Zunahme linksextremer Straftaten verzeichnete. Der Christdemokrat bezeichnete das Portal als das derzeit wichtigste Informations- und Propagandamedium der Szene, das Straftaten und Gewalt aktiv fördere.
In der Begründung zeichnen die Innenminister ein ernstes Bild der Sicherheitslage. Linksextremismus stelle vor allem angesichts von Angriffen auf kritische Infrastrukturen, gewaltsamen Ausschreitungen und einer zunehmenden internationalen Vernetzung eine hohe Bedrohung für die Gesellschaft und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
Die Szene instrumentalisiere gesellschaftliche Themen wie Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und die Wehrpflicht, heißt es. Ziel sei es, in breitere Schichten vorzudringen und immer jüngere Menschen – darunter insbesondere Schülerinnen und Schüler – zu erreichen. Daher gewinne die Absprache im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für das Erarbeiten einer Strategie gegen linksextremistische Strukturen an Bedeutung.
Rechtlich vermintes Terrain
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Das Vorhaben berührt juristisch sensibles Terrain. Bereits im August 2017 hatte das damals von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium den Indymedia-Ableger „linksunten“ auf Basis des Vereinsgesetzes verboten. Die darauffolgenden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Strafverfahren erwiesen sich im Nachgang aber als Hürdenlauf.
Mehrere Gerichte erklärten die Razzien später für teilweise rechtswidrig. Strafverfahren gegen mutmaßliche Administratoren und Unterstützer wurden eingestellt, da sich keine konkrete Betreiberstruktur nachweisen ließ. Es waren sogar Redaktionsräume des Senders Radio Dreyeckland betroffen, was das Bundesverfassungsgericht rügte. Die Einstufung der Webseite als Verein blieb in der Rechtswissenschaft ebenfalls umstritten, auch wenn sie das Bundesverwaltungsgericht 2020 bestätigte.
Während „linksunten“ abgeschaltet blieb, existiert die Plattform „de.indymedia.org“ bis heute. Der neue Anlauf der Innenministerkonferenz zielt darauf ab, dieses rechtliche Vakuum zu beenden. Das Gremium dürfte damit aber wieder eine komplexe Debatte über die Grenzen digitaler Repression und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe im Internet anstoßen.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
PC-Fernverwaltung: Man-in-the-Middle-Attacken auf HCL BigFix möglich
Aufgrund von Softwareschwachstellen in Ruby-Komponenten, die HCL BigFix nutzt, können Angreifer Systeme attackieren. Erfolgreiche Attacken können unter anderem zu Abstürzen führen.
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Admins, die in Firmen HCK BigFix etwa zum Verteilen von Sicherheitspatches auf Firmen-PCs nutzen, sollten zeitnah die Version 2.0.18 installieren. Wenn das nicht geschieht, sind Systeme verwundbar und Angreifer können an sechs Sicherheitslücken ansetzen.
Mehrere Schwachstellen
Die Lücken stecken Warnmeldungen zufolge in der E-Mail-Bibliothek Ruby Net-imap und dem Dokumentationstool Ruby Yard Gem.
Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, ist eine davon in Ruby Net-imap mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft (CVE-2026-42246). Hier kann sich der Beschreibung zufolge ein Angreifer als Man-in-the-Middle in Verbindungen einklinken und Verbindungen ohne TLS-Verschlüsselung starten. Wie das konkret ablaufen kann, ist bislang unklar.
Durch das erfolgreiche Ausnutzen der verbleibenden Lücken kommt es primär zu DoS-Zuständen. Diese Schwachstellen sind mit „mittel“ und „niedrig“ eingestuft.
Bislang gibt es seitens HCLSoftware keine Hinweise, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Admins sollten die Sicherheitsupdates zeitnah installieren.
Im Mai haben die Entwickler in HCL BigFix SCM Reporting eine Schadcode-Lücke geschlossen.
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(des)
Datenschutz & Sicherheit
Root-Sicherheitslücken in alternativer Router-Firmware OpenWRT geschlossen
Angreifer können an zahlreichen Sicherheitslücken in der quelloffenen Router-Firmware ansetzen und Geräte im schlimmsten Fall als Root-Nutzer kompromittieren. Dagegen steht eine gerüstete Version zum Download.
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Kritische Schwachstellen
Auf der GitHub-Release-Seite zeigen die Entwickler die nun geschlossenen Sicherheitslücken auf. Die Schwachstellen betreffen verschiedene Komponenten wie odhcpd und das Webinterface LuCI.
Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke mit einem CVSSS Score 9.9 von 10 in LuCI. Eine CVE-Nummer wurde offensichtlich bislang nicht vergeben. Voraussetzung für eine Attacke ist, dass der VPN-Dienst Tailscale installiert ist.
An dieser Stelle können Angreifer mit eingeschränkten Rechten im Kontext von tailscale.do_login Benutzereingaben manipulieren. Aufgrund des Fehlers können sie dabei beliebigen Code einschleusen und im Anschluss mit Root-Rechten ausführen. In diesem Kontext sind noch weitere Root-Attacken möglich (etwa CVE-2026-55897 „hoch“).
Ferner sind an anderen Stellen unter anderem noch DoS- und Stored-XSS-Attacken vorstellbar. OpenSSL und der SSH-Client Dropbear wurden in aktuellen und gegen mögliche Attacken gerüsteten Versionen implementiert. Die Entwickler listen alle weiteren Sicherheitsprobleme in dem GitHub-Beitrag auf.
Die Projektbetreiber raten zu einem zügigen Update. Bislang gibt es aber von ihrer Seite keine Hinweise auf laufende Attacken.
Was hat sich noch getan?
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Neben den Sicherheitspatches haben die Entwickler noch die Gerätekompatibilität erweitert. Zusätzlich gibt es Verbesserungen beim Funken im 6-GHz-Band, die Arbeitsweise von DHCPv4/DHCPv6 wurde optimiert und der Linuxkernel springt auf 6.12.94. Alle Neuerungen finde sich auf GitHub.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Gesetzentwurf zu KI bei Asyl- und Visumsverfahren: „Da sollten die Alarmglocken schrillen“
Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.
Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.
Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unterem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.
Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium hatten damals gemeinsam ein Eckpunktepapier verfasst, das wir über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten haben. Dort hieß es:
Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.
„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“
Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“
Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.
KI-Training auch für Polizei und Jobcenter
Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Jobcenter, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.
Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.
Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“
Von „allgemein“ zu „individuell“
Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.
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Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.
Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.
Wer prüft die KI?
Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?
Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.
„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“
Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.
Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“
Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“
Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können
Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“
Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.
In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.
Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.
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Diskriminierung verboten?
Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“
Die Formulierung aus dem Gesetz ist wortgleich zu der aus dem hessischen Polizeigesetz, bei der es um automatisierte Datenanalyse für die Polizei geht. Gegen das Gesetz liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde vor.
Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.
Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“
Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.
Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.
Diese Probleme sind bereits an automatisierten Systemen in den Niederlanden deutlich geworden. Ein Verfahren, das dort zur Prüfung von Visumsanträgen genutzt wurde, diskriminierte Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften. So wurden beispielsweise unverheiratete, nepalesische Männer zwischen 35 und 40 Jahren als Risikogruppe markiert.
Wie es mit dem Gesetz weitergeht
Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.
Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“
Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden“.
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