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Alternative zu Visa, Paypal und Co.: EU-Abgeordnete stimmen für Digitalen Euro


Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) im Europäischen Parlament hat heute für die Einführung des Digitalen Euro (D€) gestimmt und damit den Weg für das Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht.

Sollte der Digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingestuft werden, müssen ihn die meisten Unternehmen und Händler im Euro-Währungsraum annehmen.

Die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Dezember 2025 auf eine Position geeinigt. Die Einigung hatte sich hingezogen. Grund waren strittige Fragen zwischen Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion auf der einen Seite und den Mitgliedern der sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen auf der anderen.

EU-Parlament will mehr Datenschutz

Das Europäische Parlament will durch den Digitalen Euro Datenschutz und Privatsphäre bei digitalen Zahlungen verbessern.

Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ würden integriert werden. Mit Technologien wie „Zero-Knowledge-Proofs“ können Transaktionen überprüft werden, ohne dass personenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Diese würden nur in dem Umfang verarbeitet, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Die EZB hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Offline-Funktion nur in physischer Nähe

Besonders datenschutzfreundlich soll die Offline-Funktionalität des Digitalen Euro werden. Transaktionen von Mobilgerät zu Mobilgerät sollen ohne aktive Internetverbindung möglich sein. Dabei soll auf Datenspeicherung verzichtet werden, was die gleiche Anonymität wie bei Bargeldzahlungen ermögliche.

Die Offline-Funktion läuft über das Herunterladen von „Tokens“ auf das Endgerät, die zur Bezahlung von Gerät-zu-Gerät versendet werden. Für die Offline-Transaktionen soll es Zahlungslimits geben können, um illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche vorzubeugen.

Eine konkrete Grenze bei der physischen Distanz zwischen den Nutzungsgeräten ist nicht vorgesehen. Dadurch werden die maximalen Übertragungsgrenzen von Technologien wie Bluetooth, NFC oder WLAN vollständig nutzbar sein.

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Gebühren sollen geringer als bei Privatanbietern ausfallen

Das EU-Parlament möchte zudem einen „no-worse-off“-Grundsatz, wonach Händler für den Digitalen Euro auf keinen Fall höhere Kosten tragen müssen als bei Kreditkarten oder andere vergleichbare Zahlungsmittel privater Anbieter.

Für die Festlegung der Zahlungsgebühren soll eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren gelten: Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Gebühren anhand der durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Zahlungsmittel gedeckelt werden.

Gemeinsam mit der Verordnung zum Digitalen Euro beschloss der Ausschuss auch seine Position zur Bargeld-Verordnung. Damit will die EU die Rolle von Euro-Scheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel stärken. Zudem soll weiterhin verpflichtend gelten, dass Standorte mit sogenannten essenziellen Dienstleistungen Bargeld annehmen müssen, „selbst wenn dort nur noch Automaten stehen, sei es jetzt am Bahngleis oder im Supermarkt“, sagt der Europaabgeordnete Damian Boeselager (Volt) gegenüber netzpolitik.org.

EU-Kommission und EZB sollen Haltelimits festlegen

Ein Kernpunkt der bisherigen Verhandlungen war eine Begrenzung der maximalen Summe, die eine Person am D€ halten dürfe. Haltelimits sollen verhindern, dass die Nutzer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Die Bankenlobby befürchtet damit eine Verdrängung ihres Fiatgelds. Expert:innen und die Europäische Zentralbank (EZB) befürchten hingegen, dass zu geringe Haltelimits den Digitalen Euro weniger attraktiv machen.

Das EU-Parlament fordert, dass die EZB einen technischen Bericht mit einer empfohlenen Obergrenze erstellt. Die Kommission soll auf dieser Grundlage dann eine Obergrenze per delegiertem Rechtsakt festlegen. Das konkrete Haltelimit soll abschließend zwar von der EZB festgelegt werden, dieses Limit bewegt sich aber im Rahmen der Obergrenze, die von der Kommission vordefiniert wird.

Ihr Haltelimit sollen Nutzer:in auf mehrere Konten aufteilen können. Unternehmen oder Vereine hingegen sollen keine D€ halten dürfen. Entsprechende Geldtransfers an diese würden demnach auf ihre regulären Bankkonten überwiesen.

Trilog-Verhandlungen kommen

Laut des Fortschrittsberichts der EZB soll es erste Pilot-Ausgaben des Digitalen Euro ab Mitte 2027 geben. Eine öffentliche Ausgabe des Digitalen Euro zum 1. Januar 2029 sei demnach noch möglich, „wenn wir es schaffen, uns bis Ende 2026 mit den Mitgliedsstaaten noch zu einigen im Trilog”, so Boeselager.

Der Digitale Euro würde in der Folge auch die Abhängigkeit der Eurozone von US-amerikanischen Kreditkartenanbietern reduzieren. Politisch motivierte Sanktionen gegen Einzelpersonen – wie zuletzt bei einem Richter des Internationalen Strafgerichtshofs – könnten damit eingeschränkt werden.



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Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen


Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.

Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.

Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.

Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“

Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:

  • eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;



  • KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);



  • Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;



  • Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);



  • verdeckte Kennzeichenscanner.

Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.

Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft

Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.

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So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“

Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.

Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken

Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.

Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.

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Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“

Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.

Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.

Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“

Gesetz gilt ab morgen

Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.

Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits morgen in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.

Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.



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Quantensicherer NFC- und eSIM-Chip für Smartphones und Smartwatches


Für sicherheitskritische Funktionen in Mobilgeräten mit quantensicherer Kryptografie (PQC) kündigt STMicroelectronics den ST54M an. Er kombiniert zwei Funktionen: einen NFC-Controller sowie ein Secure Element. Letzteres ist vor allem als Basis einer eSIM für Smartphones, Smartwatches und andere Wearables gedacht. Entwickler können es auch für die sichere Ultra-Wideband-(UWB-)Kommunikation einbinden, etwa für digitale und kontaktlose Auto- und Türschlüssel.

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Das Secure Element nutzt den 32-Bit-Rechenkern ARM Cortex-M35P und enthält Rechenwerke für SHA-3 (Keccak) sowie die zertifizierten PQC-Algorithmen ML-KEM (FIPS-203) und ML-DSA (FIPS-204). Der STMicro ST45M steckt in einem winzigen Gehäuse mit Kantenlängen von weniger als 4 Millimetern.

2024 hatte die US-amerikanische Standardisierungsbehörde NIST die Spezifikationen Algorithmen Kyber und Dilithium als Module Lattice-Based Key-Encapsulation Mechanism (ML-KEM/FIPS-203) und Module-Lattice-Based Digital Signature Algorithm (ML-DSA/FIPS-204) verabschiedet. Sie sollen auch Entschlüsselungsversuchen mit leistungsfähigen Quantencomputern standhalten, die in den 2030er-Jahren erwartet werden – oder auch schon in drei Jahren.

Anfang 2025 hatte das BSI einen ersten SmartCard-Chip von Infineon zertifiziert, der diese PQC-Algorithmen implementiert (Tegrion SLC27). Das von Google vorangetriebene Projekt OpenTitan schützt die Firmware des „Earlgrey“-Chips mit dem PQC-Algorithmus Stateless Hash-based Digital Signature Algorithm (SLH-DSA, IPS-205).

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(ciw)



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Bund in der Abhängigkeitsfalle: Kostenexplosion bei Microsoft-Lizenzen


Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Produkte und Dienstleistungen des US-Konzerns Microsoft fallen noch weitaus höher aus als bisher bekannt. Das lässt sich einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Sascha H. Wagner von der Linksfraktion entnehmen. Demnach offenbaren neue Berechnungsmaßstäbe, dass die schon 2019 konstatierte tiefe Abhängigkeit der deutschen Verwaltung von proprietärer Software historisch hohe, kontinuierlich wachsende Summen an Steuergeldern verschlingt. Bundeseigene Open-Source-Alternativen fristen weiter ein Nischendasein.

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Die teils drastisch abweichenden Summen resultieren aus einer weiterreichenden Definition der anfallenden Kosten. In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung auf Anfragen des Abgeordneten Victor Perli stets die Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung, also der Ministerien und ihrer direkt nachgeordneten Behörden, ausgewiesen. Nach dieser isolierten Lesart beliefen sich die Lizenzgebühren zwischen 2017 und 2024 auf insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro.

Eine neue Datengrundlage, die auf eine vorausgegangene Anfrage der Grünen-Abgeordneten Rebecca Lenhard zurückgeht, zieht auch den Handelspartner-Rahmenvertrag der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamtes voll mit heran. Dieser schließt neben der unmittelbaren auch die mittelbare Bundesverwaltung sowie sämtliche Zuwendungsempfänger mit ein.

Allein 2022 flossen nach dieser Definition netto knapp 211 Millionen Euro in Richtung Redmond. Für 2025 kletterten die Ausgaben nach der neuen Statistik auf über 481 Millionen Euro. Insgesamt summierten sich die Kosten nach dieser Lesart zwischen 2017 und 2025 auf mehr als 1,9 Milliarden Euro.

Dass sich die alten und neuen Zahlenpaare nur bedingt in Deckung bringen lassen, liegt an mehreren Faktoren, wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erläutert. So seien in der Vergangenheit bei den Perli-Anfragen Bruttobeträge gemeldet und eigene Ausschreibungen der Ressorts abseits des ZIB-Rahmenvertrags berücksichtigt worden. Gleichzeitig fehlen in der neuen Auflistung die Jahre 2015 und 2016, da der ZIB-Rahmenvertrag erst im Juni 2017 geschlossen wurde. Ungeachtet dieser methodischen Differenzen zeigt der finanzielle Trend in der Gesamtbetrachtung steil nach oben.

Der Linken-Politiker Wagner fordert Konsequenzen: „Die Abhängigkeit von US-Software kostet die Steuerzahler jedes Jahr hunderte Millionen“, moniert er gegenüber heise online. „Der Umstieg auf europäische Lösungen muss schneller gehen, damit Trumps Tech-Bros uns nicht irgendwann mit dem Zugang zu Software und Cloud-Diensten erpressen können.“ Bund und Länder müssten dem Vorbild Frankreichs folgen, die Zusammenarbeit mit umstrittenen Firmen wie Palantir stoppen und für Office-Anwendungen künftig primär Produkte der bundeseigenen Softwareschmiede Zendis nutzen.

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Die Open Source Business Alliance (OSBA) warnt ebenfalls vor einer gefährlichen und teuren Abhängigkeit, die die staatliche IT-Modernisierung bedrohe. OSBA-Vorstandsvorsitzender Peter Ganten zeigte sich schon im Februar alarmiert, dass sich die Bundesverwaltung scheinbar wehrlos der Marktmacht von Microsoft ergebe. Besonders die Kostensteigerung um rund 38 Prozent von 2024 auf 2025 zeige, wie riskant die Bindung an einen einzelnen marktbeherrschenden Anbieter sei.

Ganten beklagt, dass dies dringend nötige Gelder verschlinge, die dann bei der Modernisierung der staatlichen IT fehlten. Zudem warnt er vor Sicherheitsrisiken, da weite Teile der Verwaltungsdaten de facto nicht vor dem Zugriff der US-Regierung geschützt seien. Der Bund müsse konsequent in offene und souveräne Lösungen investieren.

Um die teils ausufernden IT-Ausgaben des Bundes überhaupt besser kontrollieren zu können, hat das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Beschaffungen etabliert. Dieser greift bei Vorhaben, die ein jährliches Volumen von mindestens 500.000 Euro oder Gesamtkosten von über drei Millionen Euro aufweisen, sowie bei Projekten von besonderer strategischer Tragweite, etwa zur Cybersicherheit oder großen Digitalisierungsprogrammen.

Bis Ende März hat das Ressort in diesem Rahmen über 200 IT-Vorhaben der Ministerien gesichtet. In gut 50 Fällen erteilte es Auflagen oder Hinweise, vereinzelt stoppte es Vorhaben komplett. Aufgrund der anstehenden Haushaltsaufstellung für 2027 hat sich die Anzahl der zur Prüfung vorgelegten Vorhaben im April verzehnfacht. Über konkrete finanzielle Einsparungen durch dieses Instrument kann die Regierung mit Verweis auf das laufende Haushaltsverfahren aber noch keine fundierten Angaben machen.

Das für digitale Souveränität zuständige Zendis stellt der Bundesverwaltung die Kollaborationssuite OpenDesk sowie die Entwicklungsplattform OpenCode zur Verfügung. Während letztere laut der Regierung mit rund 5700 aktiven Projekten und etwa 13.500 Nutzern aus Bund, Ländern und Kommunen föderal übergreifend eingesetzt wird, fallen die Verbreitungszahlen für OpenDesk ernüchternd aus. Aktuell nutzen die Behörden in Summe hier nur 8756 Lizenzen, von denen sich 8475 im Produktivbetrieb befinden.

Den Löwenanteil macht dabei das Robert-Koch-Institut (RKI) aus, das allein 7904 Lizenzen für sein Projekt Agora im Kontext des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verwendet. Im BMDS selbst sind lediglich 571 Lizenzen im produktiven Einsatz sowie 137 in einem Pilotprojekt. Auch das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erproben die Software bislang nur homöopathisch mit je rund 70 Lizenzen.


(mma)



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