Künstliche Intelligenz
Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos
Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich schwierig gemacht haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt.
Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Die Hälfte der Strafe ist alsbald fällig, die zweite Hälfte in eineinhalb Jahren. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen. Es wird das zweitgrößte von der FTC je erwirkte Rückerstattungsprogramm. Nur bei Volkswagen hat die FTC in Folge des Dieselskandals einen größeren Geldberg abtragen lassen, nämlich 9,5 Milliarden Dollar.
„Die Beweislage hat gezeigt, dass Amazon hoch entwickelte Abo-Fallen entworfen hat, um Verbraucher zu manipulieren, damit sie sich zu Prime anmelden“, zürnt FTC-Vorsitzender Andrew N. Ferguson, „Und dann hat es es Verbrauchern überaus schwer gemacht, ihre Abonnements zu beenden.“ Interne Amazon-Unterlagen würden belegen, dass das wissentlich geschah; beispielsweise wurden die untergejubelten Abos als „unausgesprochener Krebs“ bezeichnet.
Konkrete Maßnahmen
Im Vorfeld der Klage soll Amazon Unterlagen unterdrückt und bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die FTC-Untersuchung zu behindern und hinauszuzögern. Diese Vorwürfe stellt das Unternehmen in Abrede.
Die nun erzielte Vereinbarung mit Amazon soll sicherstellen, dass der Konzern solches nicht mehr tut. Zu den Maßnahmen zählt eine deutliche, auffallende Schaltfläche zur Ablehnung des Prime-Abos im Bestellvorgang. „Amazon darf keine Schaltfläche mehr haben, die sagt ‚Nein, ich möchte keine spesenfreie Zustellung.'“, betont die FTC.
Zudem verpflichtet sich Amazon dazu, Abonnementkündigungen einfach zu gestalten. Sie dürfen weder schwierig noch zeitaufwendig sein, und müssen über die gleiche Methode erfolgen können, mit der das Abo ursprünglich abgeschlossen wurde. Diese Verpflichtungen beziehen sich nur auf die Vereinigten Staaten von Amerika.
Auch dem Autor dieser Zeilen hat Amazon es irgendwann geschafft, ein ungewolltes Prime-Abonnement unterzujubeln. Dabei passe ich da auf, wie ein Haftlmacher. Was ich da falsch geklickt habe, weiß ich bis heute nicht. Es reichte auch nur ein einzelner Klick – und das, bevor ich die wirklich gewünschte Bestellung überhaupt abgeschlossen hatte.
Als ich dieses ungewollte Abo sofort kündigen wollte, stellte sich heraus, dass es dazu während der gebührenfreien Einführungsphase offenbar keine Möglichkeit gab. Zumindest konnte ich ihn auf der Webseite des Online-Shops nicht finden. Ich musste das Storno über einen Chat mit einem Amazon-Mitarbeiter aushandeln.
Die FTC feiert die Zahlung in Höhe von einer Milliarde Dollar als die bislang höchste Strafe für Verletzung einer FTC-Regel. Das ist korrekt, allerdings hat die FTC auf anderer Rechtsgrundlage schon härter durchgegriffen: In Folge des Cambridge-Analytica-Skandals hat die Behörde Facebook (Meta Platforms) 2019 mit fünf Milliarden Dollar zur Kasse gebeten. Dieser Fall (Az. C-4365) wird bis heute vor Gericht verhandelt.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus
Viele Büroarbeiter werden tagtäglich mit Microsoft Teams konfrontiert, das einst als Slack-Konkurrent startete und mittlerweile fast schon ein Monopol in vielen Firmen hat.
Doch oft fehlen die kleinen Tricks für die täglichen Aufgaben. Genau hier setzt unser Workshop an.
Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Funktionen, mit denen Sie den Teams-Client an Ihre Bedürfnisse anpassen, die Zusammenarbeit verbessern und Besprechungen effizient gestalten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Effiziente Teams-Arbeit: So holen Sie mehr aus dem Microsoft-Werkzeug raus „.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Fitness+-Dienst bei Apple: Zu viele Kündigungen, zu wenig Kunden?
Apples Sportdienst Fitness+ scheint intern bei Apple unter Beobachtung zu stehen. Das Angebot sei eines der schwächsten digitalen Dienste, schreibt die Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Der 10 Euro teure Dienst (Jahrespreis: 79 Euro) bietet ein großes Angebot an Sportvideos. Diese sind mit Apples Geräten wie dem iPhone, dem Apple TV oder der Apple Watch verknüpft – man kann sich also beispielsweise während eines Kurses live einblenden lassen, wie Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch sind.
Weiterlesen nach der Anzeige
Umbau beim Management
Dem Bericht zufolge leidet Fitness+ unter einer hohen Rate an Nutzerfluktuation („high churn“) und beim Umsatz komme auch nicht viel herum. Die Zukunft des Dienstes sei daher „under review“, so Bloomberg. Allerdings lasse sich das Angebot kostengünstig betreiben und Apple wolle einen „Backlash“ vermeiden, wenn es einfach eingestellt würde. „Es gibt genügend Loyalität von einer kleinen Fanbasis [für den Dienst].“
Aktuell stehen Managementveränderungen an. Apples Gesundheitschefin Sumbul Desai soll die Gesamtleitung des Dienstes in ihr Portfolio übernehmen – zusammen mit anderen gesundheitsrelevanten Bereichen. Desai berichtet direkt an Dienstechef Eddy Cue. Es könne daher „frischen Druck“ geben, dass Fitness+ seine Ergebnisse verbessert.
Interne Streitigkeiten?
Im Sommer hatte es einen Bericht der New York Times gegeben, laut dem es interne Spannungen bei Fitness+ gegeben haben soll. Dem Chef der Abteilung wurde „Bullying“ vorgeworfen und eine ehemalige Mitarbeiterin verklage Apple deshalb. Der iPhone-Hersteller ließ die Angaben zurückweisen. Eine interne Untersuchung habe „keine Beweise für Fehlverhalten“ erbracht. Der New-York-Times-Bericht enthalte „viele unrichtige Behauptungen und Falschdarstellungen“, so Apple.
Fitness+ hatte zuletzt nur wenige Fortschritte gemacht. Der Dienst erhält zwar regelmäßig neue Inhalte, Hardwareideen wurden aber bislang nicht umgesetzt. So können Konkurrenten wie Peloton direkt auf eigene Produkte wie Standräder oder Laufbänder zugreifen, die Apple nicht im Portfolio hat – stattdessen muss das Unternehmen auf Anbindungsmöglichkeiten zur Apple Watch hoffen, die diverse Hersteller immer noch nicht umgesetzt haben. Das führt dann etwa dazu, dass man Workouts im Gym nicht korrekt in Apple Health ablegen kann.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Wer darf Satelliten starten – und wer haftet für den Schrott?
Die Zahlen sind beeindruckend: Das private Raumfahrtunternehmen SpaceX hat inzwischen rund 500 erfolgreiche Raketenstarts absolviert, knapp ein Drittel davon im Jahr 2025. Die Hälfte aller aktiven Satelliten im Erdorbit stammt von SpaceX, gerade erst wurde der 10.000ste Starlink-Satellit in den Orbit gebracht. Doch was viele nicht wissen: Diese Satelliten sind aber nicht für die Ewigkeit gedacht. Schon ein bis zwei Abstürze von Starlink-Satelliten pro Tag sind mittlerweile Normalität: SpaceX legt die Satelliten zwar auf eine Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren aus, lässt sie aber meist bereits nach weniger als fünf Jahren gezielt verglühen. So können sie durch neuere Modelle ersetzt und Produktzyklen verkürzt werden. Zudem entspricht die kurze Einsatzdauer regulatorischen Vorgaben zur Vermeidung von Weltraummüll, da ausgefallene Satelliten in niedrigen Orbits schnell verglühen und keine langfristige Gefahr darstellen – mehr dazu später.
Weiterlesen nach der Anzeige
Während beim Wiedereintritt von Starlink-Satelliten nahezu alle Reste in der Atmosphäre verglühen und nur in Ausnahmefällen winzige Trümmerteile den Erdboden erreichen, birgt das NASA-Vorhaben, die ISS Ende 2030/Anfang 2031 gezielt zum Absturz zu bringen, ein ungleich größeres Restrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei größere Fragmente auf bewohntes Gebiet treffen, ist aufgrund der enormen Masse der Raumstation deutlich höher.
Sowohl Start als auch Wiedereintritt von Raumfahrzeugen sind mit Risiken verbunden. Daher bedarf jeder Start einer staatlichen Genehmigung, jeder Satellit muss registriert werden, und für etwaige Schäden haftet der jeweilige Staat – unabhängig davon, ob das verantwortliche Unternehmen privat oder öffentlich ist. Besonders heikel ist die Haftungsfrage beim kontrollierten Wiedereintritt großer Objekte: Wer haftet, wenn Trümmer bewohntes Gebiet treffen? Das Weltraumrecht gleicht einem Flickenteppich aus völkerrechtlichen Verträgen der 1960er Jahre, nationalen Gesetzen mit teils erheblichen Unterschieden und unverbindlichen technischen Richtlinien. Wir geben einen Überblick.

(Bild: Leolabs)
Völkerrecht: Grundlagen aus dem Kalten Krieg
Das internationale Weltraumrecht entstand in der Hochphase des Kalten Kriegs. 1957 schoss die Sowjetunion Sputnik 1 ins All, die USA zogen nach – beide Supermächte wollten verhindern, dass der Orbit zur Kampfzone wurde. Die Lösung: Der Weltraumvertrag von 1967, der seit über 50 Jahren das Völkerrecht im Weltraum regelt, den mittlerweile 117 Staaten ratifiziert haben.
Kern des Vertrags: Der Weltraum gehört niemandem, steht aber allen offen. Artikel II des Weltraumvertrags legt fest: „Outer space, including the moon and other celestial bodies, is not subject to national appropriation by claim of sovereignty, by means of use or occupation, or by any other means.“ Staaten dürfen weder den Mond noch andere Himmelskörper in Besitz nehmen. Massenvernichtungswaffen sind im All verboten, konventionelle Waffen dagegen nicht explizit ausgeschlossen – eine Lücke, die heute wieder relevant wird. Müll, Waffen und Bodenschätze machen das Weltall zum weiten Feld für Juristen.
Besonders wichtig für die kommerzielle Raumfahrt ist Artikel VI des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass Staaten für alle Weltraumaktivitäten unter ihrer Jurisdiktion verantwortlich sind – egal, ob sie von staatlichen oder privaten Akteuren durchgeführt werden. Der Wortlaut ist unmissverständlich:
Weiterlesen nach der Anzeige
States Parties to the Treaty shall bear international responsibility for national activities in outer space […] whether such activities are carried on by governmental agencies or by non-governmental entities, and for assuring that national activities are carried out in conformity with the provisions set forth in the present Treaty. The activities of non-governmental entities in outer space […] shall require authorization and continuing supervision by the appropriate State Party to the Treaty.
Das bedeutet: Ein privates Unternehmen kann nicht einfach eine Rakete bauen und starten. Es braucht eine staatliche Lizenz, und der Staat muss den Betrieb überwachen – einschließlich der Entsorgung bei Missionsende. Diese Regelung war für 1967 visionär – damals dominierten NASA und sowjetische Raumfahrtbehörde den Sektor. Warum ein Update für den Weltraumvertrag längst überfällig ist, diskutieren Experten seit Jahren.
Ergänzt wird der Weltraumvertrag durch zwei weitere Abkommen: Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 (Liability Convention) regelt, wer für Schäden durch Weltraumobjekte zahlt. Das Registrierungsübereinkommen von 1975 verpflichtet Staaten, jeden Start bei den Vereinten Nationen zu melden.
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
UX/UI & Webdesignvor 3 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
