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Künstliche Intelligenz

Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag


Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.

Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.

  • Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
  • Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
  • Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.

Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag“.
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Schöne neue Suchwelt: Warum Google und Co. bald für KI-Fehler haften sollen


Die klassische Websuche wird zunehmend Geschichte. Wer heute nach Informationen sucht, klickt sich immer seltener durch Listen mit blauen Links. Stattdessen präsentieren Suchmaschinen wie Google mit integrierter künstlicher Intelligenz oder um Suchfunktionen erweiterte KI-Chatbots direkt fertige Antworten. Diese „AI Overviews“ erscheinen bei der Suche bevorzugt sowie gut sichtbar und werden von Nutzern oft schnell für bare Münze genommen. Doch die Verschmelzung von Online-Suche und generativer KI hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Informations- und Meinungsvielfalt und daher die hiesigen Medienwächter auf den Plan gerufen.

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Die Landesmedienanstalten haben hierfür unter Federführung der Kontrollinstanz für Hamburg und Schleswig-Holstein auch ein Gutachten bei den Rechtswissenschaftlern Jan Oster und Christoph Busch in Auftrag gegeben. Die nun vorliegenden Ergebnisse der medienrechtlichen Einordnung rütteln an den Fundamenten der bisherigen Plattformregulierung. So räumen die Sachverständigen etwa mit einer weitverbreiteten Illusion der Tech-Konzerne auf: KI-generierte Antworten sind laut der Analyse rechtlich regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzustufen.

Das gilt keineswegs nur für halluzinierte, frei erfundene Falschinformationen, führen die Forscher aus. Vielmehr seien alle KI-Übersichten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Quellen neu entstehen, als Content der Betreiber anzusehen. Die Gutachter machen deutlich, dass durch das Neu-Einkleiden und Aggregieren ein eigenständiger Output geschaffen wird. Die Konsequenz ist von großer Tragweite für die Tech-Branche: Die Suchmaschinenbetreiber tragen die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt ihrer KI-Antworten und haften dafür nach den allgemeinen Gesetzen.

Daraus ergibt sich ein Problem für die Anbieter, denn das im Digital Services Act (DSA) verankerte, bewährte Haftungsprivileg greift hier laut der Studie nicht. Dieses Privileg schützt Plattformanbieter als neutrale Vermittler demnach nur so lange, wie sie reine Fremdinhalte von Dritten unverändert weitergeben oder hosten. Bei KI-Antworten handelt es sich aber gerade nicht um von Nutzern bereitgestellte Informationen, sondern um das Produkt einer aktiven, kontrollierenden Rolle des Anbieters. Auch wenn die EU-Kommission das europäische Digitalrecht im Rahmen des Digital-Omnibus gerade konsolidieren will, sehen die Gutachter hier eine akute rechtliche Grauzone.

Gleichzeitig bleiben KI-Suchmaschinen durch die parallele Einbindung weiterführender Links und Quellennachweise funktionale Medienintermediäre, heißt es in der Untersuchung. Diese hybride Natur führe zu einer gefährlichen Verschiebung der Verhandlungsmacht zugunsten der Betreiber, welche die entscheidende Schnittstelle zur Sichtbarkeit kontrollierten.

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Um zu verhindern, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien im digitalen Raum unsichtbar werde, fordern die Landesmedienanstalten daher deutlich mehr Transparenz. Die Kriterien, nach denen Links ausgewählt, gewichtet und platziert werden, müssten für die Allgemeinheit und die Aufsichtsbehörden überprüfbar sein. Nur so ließen sich diskriminierende Auffindbarkeitspraktiken und wettbewerbswidrige Selbstbevorzugungen der Tech-Giganten effektiv unterbinden. Die Gutachter geben hier auch zu bedenken: KI-Übersichten entzögen journalistischen Medien lebenswichtigen Traffic und damit die Grundlage ihrer Refinanzierung.

Um das nationale und europäische Regulierungsregime zukunftssicher aufzustellen, empfehlen die Juristen eine praxisorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze. Da die starre europäische Dichotomie zwischen reinen Inhalteanbietern und neutralen Vermittlern bei KI an ihre systemischen Grenzen stoße, fordern die Medienwächter in diesem Sinne die Gesetzgeber der Länder zum Handeln auf. Ziel müsse die Verankerung einer eigenständigen Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im deutschen Medienstaatsvertrag sein.

Ein solcher neuer gesetzlicher Angebotstypus würde endlich für die dringend benötigte Klarheit sorgen, lautet die Begründung. Dieser müsse einhergehen mit einer klaren Verantwortlichkeit für KI-Outputs, strengen journalistischen Sorgfaltspflichten, verbindlichen Diskriminierungsverboten gegenüber Presseverlagen sowie klaren Kennzeichnungsregeln bei der gezielten, auf Nutzerprofile zugeschnittenen Ansprache. Nur über eine solche Flankierung der nationalen Medienregulierung lasse sich das Vertrauen in digitale Medienmärkte im KI-Zeitalter nachhaltig sichern.

KI-Antworten beschäftigten aktuell auch die hiesigen Gerichte. Erste Urteile dazu fallen noch sehr unterschiedlich aus. Ober- oder höchstgerichtliche Klärungen stehen aus.


(mki)



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Stefan Hartung verlässt Bosch überraschend zum 30. Juni


Überraschender Chefwechsel bei Bosch: Stefan Hartung tritt ab. Der 60-Jährige lege zum 30. Juni auf eigenen Wunsch sein Mandat als Vorsitzender der Geschäftsführung nieder, teilte der Technologiekonzern in Gerlingen bei Stuttgart mit. Hartung wolle sich künftig neuen gesellschaftlichen und unternehmerischen Aufgaben außerhalb der Bosch-Gruppe widmen. Sein Nachfolger soll der bisherige Vize-Chef Christian Fischer werden.

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Bosch hatte den Vertrag von Hartung erst im Herbst 2025 verlängert. Details wurden damals nicht genannt. Aber dem Vernehmen nach wurde eine Laufzeit bis 2031 vereinbart. Der gebürtige Dortmunder und frühere McKinsey-Manager hat seine Bosch-Karriere 2004 bei der Hausgeräte-Tochter BSH begonnen. Seit 2013 war Hartung Teil der Geschäftsführung.

Den Chefposten des Stiftungskonzerns übernahm er Anfang 2022. Mit dem vorzeitigen Weggang beendet der promovierte Maschinenbauer als siebter Chef nach Gründer Robert Bosch seine Tätigkeit in dem Unternehmen, das neben Autoteilen, Halbleitern, Hausgeräten und Elektrowerkzeugen auch Industrie- und Gebäudetechnik herstellt.

Der neue Bosch-Chef Fischer verantwortete zuletzt die Konsumgütersparte und war so etwas wie der Chefstratege der Gruppe. Die berufliche Karriere des 58-Jährigen startete einst bei den Schwaben als Trainee. Über Stationen bei der Unternehmensberatung Roland Berger, Walter Bau, Smartrac und wieder Roland Berger kam der promovierte Wirtschaftswissenschaftler 2018 zurück zu Bosch – direkt in die Geschäftsführung. Die Stellvertreter-Position teilen sich demnach in Zukunft zwei Manager: Finanzgeschäftsführer Markus Forscher und der Chef der Zuliefersparte, Markus Heyn.

Die schwierige Wirtschaftslage hat im vergangenen Jahr mit voller Wucht bei Bosch durchgeschlagen. Der weltweit größte Autozulieferer leidet nicht nur in seinem Kernbereich – wo ihm unter anderem der schleppende Wandel zur E-Mobilität zusetzt – sondern auch in fast allen anderen Geschäftsfeldern. So halten sich zum Beispiel viele Verbraucher wegen der aktuellen Wirtschaftslage beim Kauf von Geräten wie Kühlschränken, Backöfen, Waschmaschinen, Elektrowerkzeugen und Gartengeräten zurück.

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Nach eigenen Angaben ist Bosch in vielen Bereichen mittlerweile nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das Ruder herumzureißen, wird kräftig an Personal und Strukturen gespart. Allein in der Zuliefersparte will der Konzern in den kommenden Jahren bis zu 22.000 Stellen streichen. Abbaupläne gibt es aber auch in anderen Bereichen – unter anderem bei der Hausgerätemarke BSH und der Sparte für Elektrowerkzeuge.

Die Kosten für den Stellenabbau haben – neben den US-Zöllen und Steuereffekten – auch die Geschäftszahlen der Schwaben schwer belastet. Insgesamt schlugen die Programme mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche, vor allem in Form von Rückstellungen. Im vergangenen Jahr musste Bosch daher erstmals seit 2009 einen Nachsteuerverlust in Höhe von 363 Millionen Euro verbuchen. Bereits im Vorjahr hatte sich der Gewinn halbiert. Der Umsatz stieg 2025 nur leicht auf 91 Milliarden Euro. Damit lag das Unternehmen auch deutlich hinter den eigenen Erwartungen.

Für das laufende Jahr rechnete Bosch zuletzt trotz der schwierigen Lage der Weltwirtschaft mit etwas besseren Geschäften. Dabei setzt der Konzern unter anderem auf Robotik und Künstliche Intelligenz als neue Wachstumsfelder. Im ersten Quartal lag der Umsatz demnach etwa auf Vorjahresniveau. Für das Gesamtjahr peilte das Management ein Umsatzwachstum von zwei bis fünf Prozent an. Davon soll auch wieder mehr Gewinn übrig bleiben.

Mehr zu Bosch


(mfz)



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Dragonfly C1000: Qualcomm kündigt Serverprozessor für 2028 an


Auf einer Veranstaltung für Investoren hat Qualcomm in dieser Woche seinen ersten Serverprozessor enthüllt: Mit dem Dragonfly C1000 will das Unternehmen sein Chipportfolio diversifizieren und den Schritt in Rechenzentren gehen. In dem Prozessor sollen über 250 selbst entworfene ARM-Kerne (Oryon) werkeln, die über 5 GHz schaffen. Wie inzwischen üblich soll er aus mehreren Chiplets zusammengesetzt sein und mit PCI Express 7.0 antreten.

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Letzteres kann keine aktuelle Server-CPU, doch mit solchen konkurriert der C1000 auch nicht: Er soll erst 2028 erhältlich sein. Bis dahin dürften auch AMD Epyc, Intel Xeon & Co. bei PCIe 7.0 angekommen sein. Und dennoch präsentierte Qualcomm-CEO Cristiano Amon schon jetzt einen Großkunden: Meta-Chef Mark Zuckerberg bekannte sich dazu, künftig Server mit Dragonfly-C1000-Prozessoren in seinen Rechenzentren einsetzen zu wollen.

Das ist nicht zuletzt deshalb bemerkenswert, weil Meta im Unterschied zu anderen Hyperscalern wie Amazon, Google und Microsoft keine hauseigenen Prozessoren entwickelt, sondern zukauft. Meta ist deshalb auch der erste und bislang einzige Kunde für die AGI CPU, die ARM entwickelt hat und in eigenem Auftrag fertigen lässt.

Der Dragonfly C1000 soll der letzte Baustein in der gezeigten Datacenter-Roadmap sein. Sie beginnt bereits in diesem Jahr, allerdings mit anderen Komponenten: Es handelt sich um Netzwerkbausteine für Rechenzentren, die die Ende 2025 übernommene Halbleiterfirma AlphaWave entwickelt hat. Damit stehen bei Qualcomms Datacenter-Sparte schon im laufenden Finanzjahr dicke Umsätze in den Büchern.



Qualcomms Roadmap für Datacenter-Produkte

(Bild: Qualcomm)

Die Zeit bis zum C1000 sollen Auftragsarbeiten für Großkunden (wohl auch mit AlphaWave-Technik) und auf Inferenz spezialisierte KI-Beschleuniger überbrücken. Einen solchen, nämlich Cloud AI 100, verkauft Qualcomm bereits, doch die Roadmap zeigt zügige Weiterentwicklungen: Cloud AI 200 soll bei der Performance zulegen, ab AI 250 kommt ein neues Konzept zum Einsatz. Ein System-on-Chip (SoC) orchestriert die KI-Agenten, die auf ihm laufen, doch Berechnungen an sich werden an zusätzliche Rechenwerke ausgegliedert, die physisch direkt unter LPDDR5-Speicherstapel gepackt werden.

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Qualcomms KI-Beschleuniger verzichten auf HBM-Speicher und packen die Rechenwerke direkt unter LPDDR5-Speicher.

(Bild: Qualcomm)

Qualcomm nennt das High Bandwidth Compute (HBC); eine generischere Bezeichnung lautet Near-Memory Computing. Qualcomm will mit HBC ein Bandbreitendilemma lösen, weil das SoC selbst eben keine rasante Speicheranbindung und somit kein teures High-Bandwidth Memory (HBM) benötigt. Aktuelle HBM-Generationen erkaufen sich ihre hohen Transferraten mit hohem Energieeinsatz – zu viel für Desktop-Grafikkarten oder gar Gaming-Notebooks. Obendrein vereinfacht ein Design ohne HBM die weitere Verarbeitung nach der Chipfertigung, weil auf Interposer und Advanced Packaging verzichtet wird. Wie für den C1000 präsentierte Qualcomm auch für seine künftigen HBC-Beschleuniger bereits einen namhaften Erstkunden: Microsoft will sie in seinen Azure-Umgebungen einsetzen.

Qualcomm-Chef Cristiano Amon beantwortet von sich aus die offene Frage, warum Qualcomm jetzt in den Markt für Serverprozessoren einsteigt: Der Markt sei nicht zuletzt deshalb lukrativ, weil er von einer extremen Knappheit geprägt sei. Als großer Player könne man da durchaus etwas bewegen. Für alle Chips, die Qualcomm auf der Roadmap bis 2028 zeigt, habe sich die Firma über langfristige Verträge sowohl die Wafer-Kapazitäten bei Chipauftragsfertigern als auch die Speicherbausteine bei Zulieferern gesichert.



Qualcomm will sein Chip-Portfolio in den kommenden Jahr deutlich breiter aufstellen. Bisherige Bereiche sollen dabei nicht vernachlässigt werden.

(Bild: Qualcomm)

Zudem würden Inferenz-Workloads und KI-Agenten den Markt gerade durcheinanderwirbeln, weil GPUs nicht die besten und effizientesten Chips dafür sind. Und ganz generell bringe Qualcomm seine Mobil-Expertise hinsichtlich Effizienz ein: In etlichen Pro-Watt-Metriken verspricht Amon das beste Angebot.

Nvidias etabliertem Software-Ökosystem – eine wichtige Komponente hinter Nvidias Erfolg – stellt sich Qualcomm mit der Übernahme des Anbieters Modular entgegen. Das Framework Mojo sei zu CUDA vergleichbar, laufe aber eben nicht nur auf GPUs und nicht nur auf Hardware einer spezifischen Firma. Bei künftigem Umrüsten oder überraschender Lieferknappheit könnten Nutzer flexibel andere Hardware auf dem Markt einkaufen, ohne dass zuvor erfolgte Software- und KI-Entwicklungen hinfällig wären. Auch für Triton und andere Nvidia-Produkte habe Modular mindestens gleichwertige Gegenstücke, so Qualcomm.



Der Softwarestack von Modular ist viel offener gestaltet als das, was Branchenprimus Nvidia mit CUDA & Co. anbietet.

(Bild: Qualcomm)


(mue)



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