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Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an


Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.

Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.

Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.

Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.

Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.

Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.

Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.

Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.

Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.


(nen)



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Nextcloud, Proton & Co: Neue Allianz für digitale Souveränität


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Führende europäische Technologieunternehmen haben die EuroStack Initiative Foundation gegründet, um die digitale Souveränität Europas durch koordinierte Industrieaktionen voranzutreiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Frank Karlitschek von Nextcloud, Andy Yen von Proton, Achim Weiss von IONOS sowie Vertreter von Ecosia und weiteren Unternehmen. Die Stiftung wird von der Wirtschaftswissenschaftlerin Cristina Caffarra geleitet.

Die Foundation reagiert auf die wachsende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Technologieanbietern. Wie die Initiative in der Ankündigung ihrer Gründung angibt, unterstützen mittlerweile über 300 CEOs den Anfang des Jahres gestarteten EuroStack. Die Gründer betonen, dass Regulierung allein nicht ausreiche – Europa müsse eigene technologische Infrastruktur aufbauen und koordinieren.

Die Stiftung konzentriert sich auf drei Kernbereiche: „Buy European“ soll die öffentliche Beschaffung digitaler Technologien stärker auf europäische Anbieter ausrichten und gegen „Sovereignty-Washing“ vorgehen. „Sell European“ zielt auf die technische Integration bestehender europäischer Lösungen zu einem interoperablen Stack ab. Der dritte Pfeiler „Fund European“ soll private und öffentliche Investitionen in digital souveräne Technologien katalysieren.

Ein offizielles Side-Event zum französisch-deutschen Gipfel zur digitalen Souveränität findet am 17. November in Berlin statt. Die Foundation will in den kommenden Wochen ihr Governance-Modell entwickeln und Arbeitsgruppen für technische Integration und Beschaffung einrichten. Die Initiative versteht sich als langfristiges Projekt, um europäische digitale Souveränität von der Theorie in die Praxis zu überführen.

Die Ankündigung der Gründung der EuroStack Initiative Foundation liegt iX vor. Wir aktualisieren die Meldung, sobald sie öffentlich zur Verfügung steht.

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Blauer Gipfel, daneben das IT-Summit-Logo

Blauer Gipfel, daneben das IT-Summit-Logo

Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.

Gleichzeitig hat die EU ein neues Bewertungssystem, das sogenannte Cloud Sovereignty Framework, vorgestellt, mit dem Cloud-Dienste künftig nach einheitlichen Souveränitätskriterien bewertet werden sollen. Das Framework umfasst acht konkrete Ziele, die Aspekte wie Datenkontrolle, Schutz vor fremdem Rechtszugriff, Lieferkettentransparenz und technologische Unabhängigkeit abdecken. Cloud-Anbieter müssen mit dem SEAL-Bewertungssystem nachweisen, dass ihre Dienste diesen Kriterien entsprechen, wobei sowohl technische als auch organisatorische Nachweise erforderlich sind. Sofort gab es am Cloud Sovereignty Framework allerdings scharfe Kritik: Es würde Verwirrung stiften und gar US-Anbieter bevorzugen.


(fo)



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Tansania weiter komplett offline, Ausgangssperre in Daressalam


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Auch einen Tag nachdem zeitgleich zu landesweiten Wahlen in Tansania das Internet weitestgehend blockiert wurde, ist das Land noch immer offline. Das geht aus Daten von Cloudflare hervor, laut denen der Internet-Traffic dort bei weniger als einem Prozent des Werts aus der Vorwoche liegt. Laut Medienberichten waren während der Wahl und nach Schließung der Wahllokale am Mittwoch Proteste in verschiedenen Städten ausgebrochen, in der Millionenmetropole Daressalam wurde laut dem Auswärtigen Amt eine Ausgangssperre verhängt. Menschen wird geraten, an einem sicheren Ort zu bleiben und diese zu befolgen. Die US-Botschaft hat eine Sicherheitswarnung veröffentlicht und spricht von landesweiten Demonstrationen sowie Straßensperrungen.

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Die Internetsperre hatte am Mittwoch Stunden vor der Schließung der Wahllokale begonnen. Etwa 38 Millionen Wahlberechtigte waren zu Präsidentschafts- und Parlamentswahlen aufgerufen, vorher hatte es massive Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen gegeben. Auch weil die beiden aussichtsreichsten Gegenkandidaten von der Wahl ausgeschlossen wurden, galt die Wiederwahl von Präsidentin Samia Suluhu Hassan (65) für eine zweite Amtszeit als sicher. Ihre Regierungspartei CCM (Chama Cha Mapinduzi), die seit der Unabhängigkeit des ostafrikanischen Landes ununterbrochen an der Macht ist, dürfte auch im Parlament ihre übergroße absolute Mehrheit verteidigen.

Politisch gilt Tansania als eines der stabileren Länder in der Region Ostafrika, das im Vergleich zu Nachbarländern weniger von Konflikten betroffen ist, erklärt die Nachrichtenagentur dpa. Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren robust entwickelt. Trotzdem gibt es eine große Kluft zwischen Arm und Reich. Die seit 2021 regierende Präsidentin hat nach ihrer Amtsübernahme eine politische Öffnung versprochen. Jedoch kommt es in dem Land mit rund 70 Millionen Einwohnern nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen weiterhin zu politisch motivierten Festnahmen. Die bislang größte Oppositionspartei im Parlament durfte nicht an den Wahlen teilnehmen, dem Vorsitzenden wird Landesverrat vorgeworfen. Eine offizielle Begründung für die Internetblockade gibt es nicht.


Update

30.10.2025,

16:09

Uhr

Dodoma ist die Hauptstadt Tansanias, die falsche Angabe wurde korrigiert.


(mho)



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Strippe und „Wandwarze“: Twelve South bringt neue USB-C-Ladegeräte in die EU


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Der Zubehörspezialist Twelve South, bekannt für iPhone-, iPad- und Mac-Peripherie, hat zwei seiner bislang nicht für die EU verfügbaren Produkte europäisiert. So gibt es nun sowohl den Mehrfachlader PowerBug als auch PowerCord, eine Kombination aus Ladegerät und USB-C-Kabel, als Eurostecker-Variante. Zuvor wurden die Geräte nur für den US-Markt und Großbritannien angeboten. Beide Produkte sollen zu Hause oder im Büro möglichst wenig Platz verbrauchen und sind in ihrer Form recht speziell.

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Geräte mit integriertem Netzteil haben den Vorteil, dass man dafür nur ein Kabel und keine zusätzliche „Wandwarze“ benötigt – etwas, was es in USB-C-Zeiten immer seltener gibt. Das PowerCord-Zubehör holt diese Old-School-Ladetechnik zurück: Ein kompaktes Netzteil (Tiefe: 47,3 mm), das man direkt in die Steckdose einschiebt, wird mit einem fest montierten USB-C-Kabel kombiniert. Das eigentliche Netzteil steht dabei deutlich weniger hervor als etwa Ladegeräte eines MacBook.

PowerCord leistet 30 Watt mit Power Delivery (PD) und ist in den Farben Schwarz und Weiß erhältlich. Das Kabel ist mit einem Gewebemantel überzogen und soll sich dadurch nur schwer verwickeln können. Die Variante mit 1,2 Metern kostet 29,95 Euro, die mit 3 Metern 39,95 Euro. Nachteil ist natürlich, dass man bei einem Defekt an Kabel oder Netzteil das ganze Paket reparieren (oder entsorgen) muss.

Der PowerBug ist ähnlich minimalistisch. Er kann zwei Geräte gleichzeitig laden: Eines über eine MagSafe- beziehungsweise Qi2-Ladespule und eines über einen unten angebrachten USB-C-Power-Delivery-Port. „Macht aus einer Steckdose eine Ladestation“, schreibt Twelve South dazu. Dank Eurostecker schließt der PowerBug bündig mit der Wand ab. MagSafe/Qi2 leistet maximal 15 Watt, via USB-C-PD sind 35 Watt möglich.

Nutzt man beide Lademöglichkeiten, reduziert sich die Wattzahl per Kabel auf 20 Watt. iPhones lassen sich auch horizontal anbringen, um Apples StandBy-Modus zu verwenden. Twelve South verkauft die Hardware in den Farben „Schiefer“ (Schwarz) und „Düne“ (Weiß) zum Preis von 59,95 Euro. Beide Geräte sind derzeit über den Hersteller bestellbar, dürften aber in den kommenden Wochen auch bei Resellern ankommen.

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(bsc)



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