Künstliche Intelligenz
Bericht: So soll die neue Siri-App aussehen – samt echtem Chatbot
Apples Sprachassistenzsystem Siri steht mit iOS 27 vor größeren Umbaumaßnahmen. Apple wollte den Funktionsumfang eigentlich schon vor gut zwei Jahren verbessern, konnte das aber bislang nicht umsetzen. Nun steht einem Bloomberg-Bericht zufolge eine kleine Revolution an: Apple will in Anlehnung an ChatGPT, Claude und Co., erstmals eine eigene Siri-App herausbringen, die über ein Chatbot-Interface verfügt. Neu sind diese Pläne zwar eigentlich nicht, doch soll sich der Konzern jetzt festgelegt haben.
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Siri wandert in die Dynamic Island
Siri werde in iOS 27 komplett neu gebaut und bewege sich weg vom Sprachassistenzsystem hin zu einem Always-on-Agenten. Die lange angekündigte Möglichkeit, persönliche Daten auf dem iPhone kontextsensitiv zu nutzen und Aktionen in Apps durchzuführen, soll mit iOS 27 kommen. Das Interface soll sich an dem orientieren, das man von ChatGPT kennt. Siri soll zudem nun in der Dynamic Island moderner iPhones zu finden sein, sie wacht durch ein Wake-Wort oder einen längeren Druck auf den Power-Knopf auf.
Alternativ soll es auch eine neue Geste geben: Wischt man von der Mitte des Bildschirms aus nach unten, erscheint Siri mit einer „Suche oder frage“-Leiste. Aus jeder Antwort heraus soll man zudem in den Chatmodus wechseln können. Teilweise orientiert sich Apple angeblich am Spotlight-Interface. Aus dem Chat soll man mit Klick auf ein Mikrofon-Icon auch zurück in den Sprachmodus wechseln können. Antworten sollen auch aus dem Web kommen – das kennt man von Siri schon. Allerdings sollen sie durch eine interne KI-Suche aufbereitet werden.
Viele Wege führen zur KI
Neben des Siri-Aufrufs über die beschriebenen Wege gibt es wie erwähnt auch eine Standalone-App für das KI-System. Sie fasst auch frühere Konversationen zusammen, zu denen man zurückkehren kann. Es gibt eine Suchleiste und ein „+“, um neue Chats zu starten. In der Siri-App (und offenbar generell in Siri-Ansichten) kann man zudem auch Bilder und Dokumente hochladen, um über diese Fragen zu stellen.
Bloomberg berichtet weiterhin über Verbesserungen beim Bildgenerator Image Playground. Dieser soll mit neueren Modellen kommen, er gilt im Vergleich zu anderen Systemen als deutlich veraltet. Die App bekommt dafür ein leicht verbessertes Interface. Zudem soll man generierte Bilder weiter verfeinern können.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
„Größter kosmischer Film“: Rubin Observatory beginnt seine Hauptmission
Das neue Vera C. Rubin Observatory hat jetzt damit begonnen, den „größten kosmischen Film aufzunehmen, der je erstellt wurde“. So bezeichnet der kommissarische Leiter der US-Forschungsbehörde National Science Foundation (NSF) den Beginn der Arbeit an der Legacy Survey of Space and Time (LSST). Sie ist auf ein Zeitfenster von zehn Jahren ausgelegt. Dafür wird das Observatorium fortan jede Nacht etwa 1000 Aufnahmen des Sternenhimmels machen und damit alle paar Tage den kompletten Nachthimmel der Südhalbkugel ablichten. Dadurch entsteht nicht nur ein gigantischer Zeitraffer, das Instrument wird auch jede Nacht mehrere Millionen Veränderungen am Nachthimmel entdecken und damit zahlreiche Folgebeobachtungen ermöglichen.
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Sieben Millionen Alerts pro Nacht
Wie leistungsfähig die Entdeckungsmaschine ist, hat sie bereits direkt nach ihrer Inbetriebnahme gezeigt. Allein in der ersten Nacht hat das Observatorium 800.000 Hinweise auf Veränderungen am Sternenhimmel verschickt. Damit wurden Astronomen und Astronominnen auf bislang unbekannte Asteroiden, sowie explodierende oder veränderliche Sterne aufmerksam gemacht. Ab jetzt sammelt das Observatorium jede Nacht ungefähr 10 Terabyte an Daten, sieben Millionen Warnhinweise werden pro Nacht erwartet. Indem das Teleskop über zehn Jahre jeden Punkt am Himmel ungefähr 800 Mal beobachtet, soll es „subtile Ereignisse aufdecken, sich bewegende Objekte finden und die beschleunigte Expansion des Universums untersuchen“, erklären die Verantwortlichen.
Das Vera C. Rubin Observatory steht in Chile, das Herzstück ist die weltweit größte Digitalkamera. Die heißt genauso wie das zentrale Forschungsprojekt Legacy Survey of Space and Time und hat ein Sensorfeld aus 189 individuellen sogenannten Charge-Coupled-Device-Sensoren (CCD) mit jeweils 16 Megapixeln. In ihrem Observatorium profitiert die gigantische Digitalkamera von einem Spiegel mit einem Durchmesser von 8,4 Metern und einem besonders großen Sichtfeld. Benannt ist das neue Observatorium nach der Astronomin Vera C. Rubin, die unser Verständnis von Galaxien revolutioniert und entscheidend zur Beschreibung der sogenannten Dunklen Materie beigetragen hat.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Oberstes US-Gericht verlangt Richterbeschluss für Massenstandortabfrage
US-Strafverfolger dürfen nicht einfach Smartphone-Standorte von Unternehmen anfordern. Diese seien durch die US-Verfassung geschützt, urteilte der Oberste Gerichtshof. Dafür sei ein Durchsuchungsbefehl nötig.
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In dem Verfahren ging es um sogenannte Geofence Searches. Dabei fordert die Polizei bei Tech-Unternehmen Daten über alle Mobiltelefone an, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befanden. Dadurch will die Polizei mögliche Verdächtige finden. Allerdings sind durch solche Massenabfragen von Standortdaten auch Unbeteiligte betroffen.
Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass Geofence-Abfragen durch den vierten Verfassungszusatz geschützt sind. Der schreibt die „Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme“. Für Geofence-Abfragen ist demnach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Das Gericht fällte die Entscheidung mit 6 gegen 3 Stimmen.
Der vierte Verfassungszusatz schütze „die seit langem bestehende Überzeugung der Amerikaner, dass kein Beamter uneingeschränkten Zugang zu den intimsten Bereichen ihres Lebens haben sollte“, begründete Richterin Elena Kagan (PDF). Die Menschen haben „einen berechtigten Anspruch auf Privatsphäre in Bezug auf Aufzeichnungen über den Standort ihres Mobiltelefons“. Die Polizei greife „in dieses verfassungsrechtlich geschützte Interesse ein, wenn sie diese Informationen anfordert“.
Keine Third Party Doctrine für Geofencing-Suchen
Die Strafverfolger führten an, die Geofencing-Suche falle nicht unter den vierten Verfassungszusatz, weil sie die Daten von einem Unternehmen bekämen, also einer dritten Partei (Third Party Doctrine). Die Smartphone-Nutzer hätten sich entschieden, die Daten an eine dritte Partei weiterzugeben.
Damit seien sie nicht mehr privat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Für viele Google-Nutzer sei der Standortverlauf (Location History) wie ein „persönliches Tagebuch“, schrieb Richterin Kagan. „In dieser Hinsicht sei die Location History wie andere private Materialien – E-Mails, Dokumente, Fotos oder Kalender –, die ein Nutzer, selbst wenn sie auf den Servern von Google gespeichert sind, vernünftigerweise als sein Eigentum betrachtet und von denen er erwartet, dass sie vor den ‚neugierigen Blicken‘ der Regierung geschützt sind.“ Seit etwa Mitte 2025 speichert Google den Standortverlauf übrigens nur noch lokal auf dem Smartphone und nicht mehr in der Cloud.
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In dem konkreten Fall ging es um einen Banküberfall im US-Bundesstaat Virginia im Jahr 2019. Die Polizei verlangte von Google per Geofence Warrant die Herausgabe der Daten von Personen, die sich zum Tatzeitpunkt im Umkreis von 150 Metern um den Tatort befanden. Darüber konnte ein Mann ermittelt werden, der später wegen der Tat zu einer Haftstrafe von knapp zwölf Jahren verurteilt wurde. Sein Verteidiger stellte jedoch die Rechtmäßigkeit des Geofence Warrant an Google infrage.
Rechtsexperten wie Andrew Guthrie Ferguson werten das Urteil als Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. „Indem der Oberste Gerichtshof einen Durchsuchungsbeschluss vorschreibt, um an die Standortdaten aus den Mobiltelefonen zu kommen, hat er den vierten Verfassungszusatz an das digitale Zeitalter angepasst“, sagte der Rechtsprofessor dem Nachrichtenportal The Record.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
„GTA 6“ kein Einzelgänger: Alle Playstation-Spiele ab 2028 nur noch per Download
Physische Playstation-Spiele verschwinden mittelfristig aus dem Handel. Sony will im Januar 2028 die Produktion von Blu-ray-Discs für Playstation-Spiele einstellen. Da Sony der einzige Zulieferer von Playstation-Discs ist, betrifft das sämtliche Studios und Entwickler.
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Sämtliche Spiele für Playstation-Konsolen erscheinen ab 2028 daher nur noch digital. Boxen soll es zwar weiterhin in Geschäften geben, dann allerdings nur noch mit Download-Codes. Nutzer müssen die Spiele dann zwingend herunterladen. Zuvor gekaufte Discs sollen allerdings weiterhin wie gewohnt funktionieren.
Das Studio Rockstar Games hat Sony genau diesen Digital-only-Schritt bereits vorweggenommen: „GTA 6“ erscheint für Playstation und Xbox ausschließlich per Download, auch mit Code-Boxen im Einzelhandel.
Sony schreibt im eigenen Blog: „Dies ist ein natürlicher Schritt für Sony Interactive Entertainment, um sich an die Verbrauchertrends anzupassen, da die allgemeine Präferenz für digitale Medien deutlich über die für physische Datenträger hinausgeht. Dieser Wandel wird es uns ermöglichen, uns stärker an die Art und Weise anzupassen, wie der Großteil unserer Community heute am liebsten auf Spiele zugreift und diese spielt.“
Unklar ist, ob Sony die komplette Blu-ray-Disc-Produktion einstellt, also auch die für Film-Publisher.
Jahrelanger Trend zeichnet sich fort
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Der Trend weg von der Blu-ray zeichnet sich schon seit Jahren ab. Sony selbst hat kürzlich das Ende seiner Recorder bestätigt, die Blu-rays abspielen und entsprechende Datenträger beschreiben können. Ende 2024 kündigte LG das Aus seiner eigenen Blu-ray-Player an. Samsung tat das bereits im Jahr 2019.
Damit würde es auch nicht überraschen, wenn die Playstation-6-Generation komplett ohne optisches Laufwerk erscheint. Als Starttermin stehen weiterhin 2027 oder 2028 im Raum.
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(mma)
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