Künstliche Intelligenz
BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).
Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.
In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.
Keine Umarbeitung des Programms
Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.
„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.
Cheat-Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“
Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.
Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.
Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.
In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10
Manchmal muss Windows tatsächlich sein. Denn bestimmte Software läuft mangels macOS-Umsetzung nur unter dem Betriebssystem von Microsoft. Wer noch einen Intel-Mac im Einsatz hat, kann über Boot Camp Windows als zweites Betriebssystem installieren, beim Neustart auswählen und so mit der vollen Geschwindigkeit nutzen. Windows 11 auf Macs unterstützt offiziell allerdings weder Apple noch Microsoft. Das ist ärgerlich, denn Microsoft hat bereits wiederholt angekündigt, in Zukunft keine Updates mehr für Windows 10 zur Verfügung zu stellen.
- Windows 10 erhält bald keine Sicherheitsupdates mehr.
- Eine bestehende Boot-Camp-Installation lässt sich mit Umwegen aktualisieren.
- Die Freeware Rufus erstellt einen USB-Stick für die Neuinstallation.
- Apple-Treiber lassen sich über das Tool Brigadier herunterladen.
Offiziell sollte eigentlich am 14. Oktober 2025 mit dem Support für Windows 10 Schluss sein. Zwar ist der Konzern etwas zurückgerudert und stellt sowohl für zahlende Firmenkunden als auch für Privatkunden über ein Programm für Extended Security Updates (ESU) noch Sicherheitsaktualisierungen in Aussicht. Kunden müssen aber dafür einen ESU-Wizard nutzen, der ab Juli dieses Jahres verfügbar sein soll. Außerdem gilt der ESU-Zeitraum, Stand heute, nur bis 13. Oktober 2026.
Vorbei am TPM
Offiziell funktioniert Windows 11 auch auf Intel-Macs nicht mehr, weil diesen ein sogenanntes „Trusted Platform Module 2.0“, kurz TPM (siehe „TPM, T2 und Secure Enclave“), fehlt. Mit ein paar Tricks kann man die Prüfung umgehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10“.
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Künstliche Intelligenz
Flugreisen mit mehr Flüssigkeit: EU erlaubt neue Gepäckregeln
Für Flugreisende galten bislang strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Nun ist in der EU der Weg für ein Ende der Flüssigkeitsmengen-Begrenzung bei Flugreisen frei. Die Europäische Union hat Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen können und größere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlauben, wie eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur sagte. Alles Weitere sei nun Sache der Flughäfen.
Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen, obwohl entsprechende Scanner längst vorhanden sind. Grund ist, dass es weiter auch alte Geräte gibt und Reisende bislang nicht vorab darüber informiert werden können, an welchem Scanner sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. Zudem fehlt an manchen neuen Geräten die richtige Software.
Damit wird dort vorerst weiter gelten, dass Fluggäste Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen dürfen – und diese in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter verpackt sein müssen.
Mehrere deutsche Flughäfen haben neue Scanner
Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt stehen nach Angaben einer Sprecherin bereits an 40 der knapp 190 Kontrollspuren die neuartigen Scanner. 40 weitere Geräte sind fest bestellt. Doch vorläufig wird sich für die Passagiere nichts ändern. Die Sprecherin verweist darauf, dass man vorher nicht wissen könne, mit welcher Technik das Handgepäck des jeweiligen Fluggastes geprüft werde. Wann der gesamte Flughafen mit der neuen Technik ausgestattet ist, stehe nicht fest.
Auch in München müssen sich die Passagiere gedulden. Die notwendigen Scanner sind zwar bereits in größerer Zahl am Flughafen München vorhanden, allerdings muss noch die Software der Geräte angepasst werden, wie ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mitteilt. Aus Rücksicht auf das hohe Fluggastaufkommen während der bayerischen Sommerferien werden die Anpassungen jedoch auf einen bislang unbekannten Zeitpunkt verschoben. Die Beschränkung von 100 Millilitern bleibt so auch hier erst einmal bestehen. An den Kontrollspuren mit der alten herkömmlichen Technik gilt sie ohnehin weiter.
Neue Scanner sind Computertomografen
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit bereits etwa 700 Geräte mit der jetzt zugelassenen Technik auf Flughäfen in 21 Ländern der Europäischen Union eingesetzt oder installiert. Die Geräte des britischen Herstellers Smiths Detection durchleuchten das Handgepäck mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT).
Statt weniger unscharfer Aufsichtsbilder liefern sie ohne Tempoverlust Hunderte Aufnahmen des Gepäckstücks, was am Kontrollschirm dreidimensionale Ansichten und die schichtweise Durchleuchtung des Gepäckinhalts ermöglicht. Auch feste und flüssige Sprengstoffe können von den Geräten erkannt werden.
Die Flüssigkeitsbeschränkungen im Luftverkehr waren 2006 eingeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Terroristen an Bord eines Flugzeugs aus mehreren Flüssigkeiten Sprengstoff herstellen könnten.
Umstellung ist aufwendig
Die bundesweite, vollständige Umstellung aller Kontrollspuren in der Luftfahrt sei aufwendig, teilte eine Sprecherin des Flughafenverbands ADV mit. Sie verursache nicht nur hohe Anschaffungskosten, sondern erfordere auch umfangreiche bauliche Anpassungen an den Kontrollstellen, etwa weil die Geräte größer sind. Eine Finanzierung der Kontrollgeräte könnte – je nach Zuständigkeit für die Durchführung der Kontrollen – durch die Flughafenbetreiber selbst, das Bundesinnenministerium oder die Luftsicherheitsbehörden der Länder erfolgen.
Bisherige Zweifel an der Technik
CT-Scanner sind grundsätzlich bereits seit Jahren im Einsatz. Unmittelbar nach ihrer Einführung wurden an den entsprechenden Spuren teilweise auch größere Flüssigkeitsbehälter akzeptiert. Eine offizielle Empfehlung gab es aber nicht. Im vergangenen Sommer tauchten dann aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der Gepäckscanner auf und die EU ordnete weitere Überprüfungen an.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Amazon setzt mehr um als erwartet, doch die Prognose lässt Anleger zweifeln
Amazon hat im vergangenen Quartal deutlich mehr umgesetzt als selbst prognostiziert und auch von Beobachtern erwartet worden war. Zudem hat das Wachstum wieder angezogen, nachdem sich dies zuletzt abgeschwächt hatte. Allerdings hält sich der Handelskonzern beim Ausblick auf das laufende Quartal etwas zurück, sodass Anleger ebenfalls vorsichtig reagieren. Zudem erwartet die Börse, dass sich die Milliardeninvestitionen in Künstliche Intelligenz finanziell auszahlen. Amazons Aktie hat deshalb nachbörslich etwas nachgegeben.
Im Ende Juni abgeschlossenen zweiten Quartal hat Amazon den Umsatz im Jahresabstand um 13 Prozent auf 167,7 Milliarden US-Dollar gesteigert. Marktbeobachter hatten mit 162,1 Milliarden Dollar gerechnet und auch der Konzern selbst war im Mai, als Trumps Zölle den Amazon-Ausblick trübten, noch von einem Gesamtumsatz zwischen 159 und 164 Milliarden Dollar ausgegangen. Das hätte einem Wachstum von 7 bis 11 Prozent entsprochen, was der Handelsriese dann aber doch deutlich übertreffen konnte.
Cloud-Sparte wächst am stärksten
Das größte Wachstum weist das Cloud-Segment der AWS (Amazon Web Services) auf, wie Amazon meldet. Dessen Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr um 17,5 Prozent auf 30,9 Milliarden Dollar gestiegen. Amazon ist in dieser Branche Marktführer, aber die Konkurrenz holt auf. Denn Microsoft Azure und Google Cloud sind zuletzt um 39 respektive 32 Prozent gewachsen. Allerdings liegt insbesondere Google beim Cloud-Umsatz noch deutlich hinter Amazon und Microsoft zurück und kam hier zuletzt auf 13,6 Milliarden Dollar. Auch deshalb steckt Alphabet mehr Milliarden in KI.
Beim Kerngeschäft Amazons, der Handelsplattform, bleibt Nordamerika der mit Abstand größte Umsatzbringer. In dieser Region hat der Konzern 100,1 Milliarden Dollar umgesetzt, 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Rest der Welt konnte im selben Zeitraum zwar um 16 Prozent zulegen, kommt dabei allerdings auf lediglich 36,8 Milliarden Dollar Umsatz. Die höheren Einnahmen konnte Amazon auch auf die Gewinne übertragen. Der Betriebsgewinn ist im Jahresvergleich insgesamt um 30,6 Prozent auf 19,2 Milliarden Dollar gestiegen, wobei das internationale Geschäft die Betriebsgewinne sogar mehr als verfünffachen konnte – von 273 Millionen Dollar im Vorjahr auf zuletzt 1,5 Milliarden Dollar. Der Nettogewinn hat konzernweit um 34,8 Prozent auf jetzt 18,2 Milliarden Dollar zugelegt.
Deutliches Wachstum verzeichnet Amazon auch im Werbegeschäft, dessen Umsatz im Jahresabstand um 23 Prozent auf 15,7 Milliarden Dollar im zweiten Quartal gestiegen ist. Das lag auch über den Erwartungen der Börse, die mit 14,99 Milliarden Dollar gerechnet hatte. Diese Sparte ist relativ klein gegenüber den Shops und der Cloud, liefert aber regelmäßige Einnahmen und ist laut CNBC mittlerweile die weltweit drittgrößte Werbeplattform nach Meta Platforms und Alphabet.
KI-Investitionen und verhaltene Prognose
Anfang dieses Jahres hatte Amazon angekündigt, 100 Milliarden Dollar in KI-Infrastruktur zu investieren, und Analysten warten bereits, dass sich das finanziell auszahlt. Amazon-Chef Andy Jassy adressiert dies dann auch in seinen Anmerkungen zu den aktuellen Geschäftszahlen. „Unsere Überzeugung, dass KI jedes Kundenerlebnis verändern wird, beginnt sich auszuzahlen“, sagte Jassy und verweist etwa auf Amazons neue Assistentin Alexa+, die dank KI mehr kann. Allerdings ist dies lediglich der Anfang, so Jassy: „Unsere KI-Fortschritte auf breiter Front verbessern weiterhin das Kundenerlebnis, die Innovationsgeschwindigkeit, die Betriebseffizienz und das Geschäftswachstum, und ich bin gespannt, was vor uns liegt.“
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Für das Anfang Juli begonnene dritte Quartal erwartet Amazon Umsätze zwischen 174 und 179,5 Milliarden Dollar, was einem Wachstum zwischen 10 und 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprechen würde. Der Betriebsgewinn soll zwischen 15,5 und 20,5 Milliarden Dollar liegen, wobei dieser letztes Jahr bereits 17,4 Milliarden Dollar betrug. Da Beobachter dieses Jahr mit 19,5 Milliarden Dollar gerechnet hatten, sind Anleger etwas enttäuscht von dieser eher verhaltenen Prognose. Der Aktienkurs von Amazon ist im nachbörslichen Handel um fast 7 Prozent gefallen.
(fds)
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