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BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).
Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.
In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.
Keine Umarbeitung des Programms
Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.
„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.
Cheat-Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“
Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.
Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.
Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.
In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Chatkontrolle: Bundesregierung erfreut, Kritik aus dem Europaparlament
 
Nach dem Aus für die Forderung der dänischen Ratspräsidentschaft und anderer Mitgliedstaaten nach einer verpflichtenden Filterung von Inhalten im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs, der sogenannten Chatkontrolle, sind die Reaktionen gemischt.
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Das Bundesinnenministerium begrüßte am Mittag für die Bundesregierung, dass die dänische Ratspräsidentschaft nun zeitnah einen neuen und unter den Mitgliedstaaten wohl konsensfähigeren Vorschlag vorlegen will. Das Ministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) ist das federführende Haus. Es gehe darum, auf europäischer Ebene eine „möglichst breit getragene Regelung“ zu finden.
Konkrete Aspekte der nun geplanten Regelungen lobte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD): „Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.“ Dabei würden auch keine roten Linien überschritten, so die Sozialdemokratin. Bislang gibt es nur eine befristete Ausnahmeregelung für Anbieter, dass diese – ohne sich damit selbst strafbar zu machen oder in die Haftung zu rutschen – mit Filtermechanismen aktiv auch in ihren Hostingdiensten abgelegte Daten ihrer Nutzer, etwa auf Social-Media-Plattformen, nach jugend- und kinderpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Davon machen vor allem die großen US-Anbieter Gebrauch, die ihre Erkenntnisse dann meist über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Staat teilen, bei Deutschlandbezug dem Bundeskriminalamt. Mit der CSA-Verordnung soll eine europäische Behörde errichtet werden, bei der solche Meldungen eingehen können und die anschließend zielgenauer und dadurch mit geringerem Zeitverzug andere Behörden in den EU-Staaten informieren können soll.
Auch freiwillige Filterung bleibt umstritten
Komplett anders als die Justizministerin beurteilt die Lage hingegen eine für das CSA-Dossier relevante Parteigenossin: Die dänische Ratspräsidentschaft habe „nichts wirklich Neues“ auf den Tisch gelegt, kritisiert die Europaabgeordnete Birgit Sippel auf Anfrage von heise online. „Es den Plattformen zu überlassen, ob sie Überwachen, gleicht einer Verweigerung die politische Verantwortung zu übernehmen, unabhängig davon, ob sie damit rechnet, dass die Plattformen entsprechende Aktivitäten tätigen oder nicht“, sagt Sippel, die für die Sozialdemokraten seit Jahren alle europäischen Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit Datenschutz und Überwachung intensiv begleitet. „Daher bleibe ich dabei: der Rat sollte die Parlamentsposition übernehmen, um so die Blockade endlich zu beenden und schnell ins Handeln zu kommen.“
Damit meint Sippel das Starten des sogenannten Trilog-Verfahrens: Wenn sich die Mitgliedstaaten — was nun wahrscheinlicher denn zuvor ist — beim Innenministerrat im Dezember auf eine gemeinsame Position einigen, können anschließend die Verhandlungen zum Gesetzestext zwischen Parlament, der Ratspräsidentschaft für die Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Bislang fehlte die Ratsposition — dass nun die Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung erneut knapp wird, ist den jahrelangen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten geschuldet.
Unterstützung für Sippels Position kommt vom Deutschen Anwaltsverein. Dessen Präsident Stefan von Raumer lobte zwar das Ende der bisherigen Pläne, warnte aber weiter vor einem „immensen Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“ Das betreffe auch die von den Plattformen durchgeführte, freiwillige Kontrolle.
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Trilog müsste schnell stattfinden
Die Debatte rund um die CSA-Verordnungsinhalte verläuft also weiterhin nicht exakt entlang parteipolitischer Konturen, Kritiker und Befürworter geplanter Maßnahmen gibt es in fast allen Parteifamilien und das europäische Parlament stimmt in solch strittigen Vorhaben oft nicht entlang der Fraktionslinien ab. Selbst wenn also in den kommenden Monaten im Trilog ein Kompromiss ausverhandelt werden sollte, würde am Ende noch eine Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten als auch im Europaparlament stehen müssen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.
Justizministerin: IP-Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar
„In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben“, sagt Stefanie Hubig. Als eines der wesentlichen Mittel für eine effektivere Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz preist die sozialdemokratische Justizministerin nun jedoch die Vorratsdatenspeicherung an, die jahrelang auch in ihrer Partei für Streit gesorgt hatte. „Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.“ Tatsächlich gibt es allerdings keinerlei Statistiken, die eine bessere Aufklärungsquote für entsprechende Delikte in den EU-Staaten plausibel erscheinen ließen, die teils seit vielen Jahren eine IP-Vorratsdatenspeicherung haben.
(nen)
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KI: Apple steckt mehr Geld rein – verspricht weiter neue Siri für 2026
 
Der KI-Hype im Silicon Valley und an der Börse geht munter weiter – doch Apple lässt es weiter langsam angehen. Der Konzern vermarktet nach wie vor weder einen eigenen Chatbot noch Bezahldienste für Apple Intelligence mit mehr Power, setzt hingegen auf lokale Modelle und privatsphärengeschützte Cloud-Services. Auch bei den am Donnerstag bekannt gegebenen Quartalszahlen gab sich Apple im Hinblick auf KI eher schmallippig. Immerhin steigen die Investitionen.
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Mehr Ausgaben für KI
So steigen die Capital Expenditures (CapEx, Investitionsausgaben) vor allem dank KI auf nun 18,1 bis 18,5 Milliarden Dollar. Laut Finanzchef Kevan Parekh ist das ein signifikanter Zuwachs. Die Betriebsaufwendungen speisen sich demnach vor allem aus Forschung und Entwicklung. „Wir erhöhen unsere Investitionen in KI und investieren gleichzeitig weiter in unsere Produkt-Roadmap.“ Konzernchef Tim Cook betonte, Apple sei nach wie vor offen für Aufkäufe. Auf die Frage, ob das auch für KI-Grundmodelle gilt, sagte er, Apple beobachte den Markt in diesem Hinblick weiter.
„Wir sind offen für Übernahmen, wenn wir glauben, dass dies unsere Roadmap voranbringt.“ Das Problem dabei: Die Preise für Aufkäufe im KI-Markt sind mittlerweile derart hoch, dass dies selbst für Apples tiefe Taschen zum Problem werden könnte. Bislang größte Übernahme des Konzerns war bislang der Audiohersteller und Musikstreaminganbieter Beats im Jahr 2014 – für aus KI-Marktsicht lächerliche drei Milliarden US-Dollar.
Siri kommt noch – mal wieder
Die übliche Frage, wie es denn Apples überarbeiteter Sprachassistentin Siri geht, die das Unternehmen verschieben musste, beantwortete ebenfalls Cook. Laut seiner Aussage sei man weiter „on track“ für eine Veröffentlichung im kommenden Jahr. Derzeit gibt es Hoffnung, dass es Frühjahr werden könnte, allerdings sollen die Teams unlängst intern Bedenken geäußert haben. Apple hat zudem bereits zahlreiche Mitarbeiter aus seiner KI-Abteilung an Konkurrenten verloren.
Cook wollte interessanterweise keine Angaben dazu machen, ob das Suchvolumen auf iPhone und Co. aufgrund von KI abnimmt – hier kassiert Apple mindestens 20 Milliarden Dollar von Google pro Jahr. Das Werbegeschäft, zu dem Apple neben selbst vermarkteter Werbung auch die Suchreklame via Google zählt, sei insgesamt gewachsen, so Cook und habe Rekordzahlen erreicht. Allerdings weigerte er sich, mitzuteilen, wie viel auf welchen Bereich entfällt. „Wir trennen das nicht auf diesem Niveau.“
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(bsc)
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Geplant: WhatsApp bekommt Apple-Watch-Anwendung | heise online
 
Zehneinhalb Jahre ist die Apple Watch bereits auf dem Markt – und gilt als meistverkaufte Smartwatch überhaupt. Dennoch hatte Meta bislang keine Anstalten gemacht, seinen populären Messenger-Dienst WhatsApp auf das Gerät zu holen, nur eine Weitergabe und Anzeige von Nachrichten vom iPhone war möglich. Nun soll es jedoch erstmals einen offiziellen Client für watchOS geben: In dieser Woche startete dazu über Apples Betaplattform TestFlight eine Versuchsphase auch für externe Benutzer, wobei diese wie üblich nur ausgewählten Usern zur Verfügung steht.
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Grundfunktionen, aber iPhone-Zwang
Die App soll alle Grundfunktionen haben, die man auch von der iOS-Version kennt, wenn auch auf den Formfaktor der Uhr angepasst. Man kann WhatsApp-Nachrichten lesen, beantworten, Reaktionen senden, Sprachnachrichten verschicken und einiges mehr – auch wenn die Erfahrung derzeit noch „eingeschränkt“ sei, wie Tester berichten.
Laut WABetaInfo ist die Anwendung mit einer aktuellen WhatsApp-Beta für iOS (25.32.10.71) verknüpft, man muss also Teil auch dieses Betaprogramms sein. Offenbar handelt es sich bei WhatsApp für watchOS nicht um eine ohne iPhone nutzbare Anwendung, selbst wenn die Computeruhr für LTE oder 5G (ab Series 11 / Ultra 3) verfügt. Es gibt eine Chatliste, ein an watchOS angepasstes Interface und einen Synchronisationsbildschirm – geht die Verbindung zum iPhone verloren, bekommt man dies mitgeteilt.
Setup einfach, allgemeine Verfügbarkeit noch unklar
Insgesamt soll die Verwendung angenehmer sein als über die bislang nur möglichen Push-Benachrichtigungen auf der Computeruhr. Lobenswert: Das Setup der watchOS-Version erfolgt automatisch, es ist also nicht notwendig, den nervigen Link-Code zu kennen, wie man das von Mac oder PC kennt. watchOS 10 (aktuell ist watchOS 26) ist Mindestvoraussetzung. Wann die App allgemein freigegeben wird, bleibt abzuwarten – es könnte noch Monate dauern.
Ob Meta eine „echte“ watchOS-App plant, die auch ohne verbundenes iPhone auskommt, ist unklar. Wear OS, wo es schon seit Langem eine WhatsApp-Variante gibt, arbeitet genauso wie die nun freigegebene Beta der Apple-Watch-Variante – auch hier ist ein angebundenes Handy notwendig. Aktuelle Apple-Watch-Modelle sind durchaus in der Lage, komplexe Anwendungen auszuführen. Besonders beim Sport schätzen Nutzer, ihr iPhone dann zuhause lassen zu können.
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(bsc)
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