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BGH-Entscheidung: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision von Sony im Rechtsstreit gegen zwei Hersteller von Cheat-Tools abgewiesen. Die beiden für PSP-Spiele entwickelten Cheat-Tools verletzen nach Ansicht des BGH nicht das Urheberrecht von Entwickler Sony, weil sie den Quellcode nicht verändern (Az. I ZR 157/21).

Sony hatte die Klage schon 2012 eingereicht, seitdem ging sie durch zahlreiche Instanzen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Cheat-Tools Sonys Urheberrecht nicht verletzen. Dagegen ging Sony in Revision. Vor seiner eigenen Entscheidung hatte sich der BGH für eine Einschätzung an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt.

In seinem Urteil vom 31. Juli entspricht der BGH nun der Einordnung des Europäischen Gerichtshofs, der in derartigen Tools ebenfalls keine Urheberrechtsverletzung sieht.

Sowohl das deutsche Urheberrechtsgesetz (Paragraf 69c Nr. 2) als auch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen legen fest, dass „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ gegen das Urheberrecht des Entwicklers verstößt. Eine solche Umarbeitung findet durch die von Sony beklagten Cheat-Tools nach Ansicht von EuGH und BGH aber nicht statt.

„Zu den urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms zählen der Quellcode und der Objektcode, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung dieses Programms ermöglichen“, schreibt der BGH in einer Mitteilung. Die Cheat-Tools der Beklagten verändern allerdings nicht den Quellcode, sondern nur die Daten, die in den Arbeitsspeicher abgelegt werden. Damit veränderten diese Tools nur den Ablauf des Programms und nicht die Programmdaten an sich. Ein Eingriff in das Urheberrecht des Spieleherstellers liege daher nicht vor.

Bei der Klage ging es konkret um die Tools „Action Replay PSP“ und „Tilt FX“. Sie wurden auf Zusatzmodulen vertrieben, die in die mobile Sony-Konsole PSP gesteckt werden. Über eigene Menüs können sie von den Entwicklern nicht vorgesehene Cheat-Befehle in Videospielen aktivieren. Die Software läuft dabei parallel zum eigentlichen Spiel.

Im Spiel „Motorstorm Arctic Edge“, das in Sonys Klage prominent beschrieben wird, konnte man so etwa alle Fahrer freischalten oder einen üblicherweise eingeschränkten Turbo dauerhaft nutzen. Sony sah durch die Cheat-Tools sein Urheberrecht als Publisher des Spiels verletzt: „Dass die Regeln für alle die gleichen sind, ist wichtig, um den Spielspaß, die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufrechtzuerhalten“, argumentierte das japanische Spieleunternehmen vor Gericht.

Sonys Klage ging 2012 zuerst beim Hamburger Landgericht ein, das Sony in erster Instanz recht gab (310 O 199/10). Auch der Vertrieb der Tools würde demnach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Hamburger Oberlandesgericht kam bei seinem Berufungsverfahren zu einem anderen Schluss und wies die Klage von Sony ab (5 U 23/12). Nachdem Sony dagegen Revision eingelegt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof.

In den USA hat im vergangenen Jahr eine Jury entschieden, dass Cheats das Copyright von Spieleherstellern verletzen können. Sony-Tochter Bungie hatte 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in „Destiny 2“ einen Vorteil verschaffen können. Jury-Mitglieder entschieden, dass Phoenix Digital Sony 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen muss.


(dahe)



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Neuer Job: Humanoider Roboter-Marathon-Gewinner testet Laufschuhe


Im Mai 2025 gewann der humanoide Roboter Tien Kung (auch Tiangong Walker) des chinesischen Robotikunternehmens UBTech Robotics den ersten Platz in einem Marathonlauf in Peking in 2 Stunden und 40 Minuten. Nun hat der Roboter einen ersten „Vertrag“ erhalten: Er arbeitet als Laufschuhtester. Das berichtet China Daily am Montag. Was sich zunächst wie ein Werbegag anhört, hat allerdings einen ernsten wirtschaftlichen Hintergrund. Die Entwicklung von Laufschuhen könnte dadurch deutlich verbessert und beschleunigt werden.

Der humanoide Roboter Tien Kung ist 1,7 m groß und wurde zusammen mit dem Beijing Humanoid Robot Innovation Center entwickelt. Der Roboter besitzt insgesamt 20 Freiheitsgrade und ist dank seiner verkörperten Intelligenz in der Lage, menschenähnlich zu laufen. Dabei kann er Geschwindigkeiten von bis zu 12 km/h erreichen, Treppen steigen, Anhöhen erklimmen und auch auf Sand, Schotter und Schnee laufen.

Die ersten Laufschuh-Tests hat der Roboter im Li-Ning Sports Science Research Center durchgeführt. Dadurch, dass es sich um einen lebensgroßen Roboter handelt, der menschenähnlich laufen kann, ist der Roboter für solche Tests geeignet. Die Ergebnisse können auf Laufschuhe für Menschen übertragen werden. Zunächst wurde der mit Laufschuhen ausgestattete Roboter auf ein 3D-Kraftlaufband und eine 200 m lange Hallenbahn geschickt. Dabei wurden die Dämpfung, der Rückprall und weitere Leistungsindikatoren der Laufschuhe erfasst. Normalerweise werden dafür Sportler eingesetzt, die mehrere Wochen diese Daten erheben.

Die notwendigen Daten erfasst der Roboter während des Laufens über Sensoren, die in den Hüft-, Knie- und Knöchelgelenken des Roboters eingebettet sind. Darüber erfassen die Tester detaillierte biomechanische Informationen. Yang Fan, Direktor des Li-Ning-Forschungszentrums, sagt, dass solche Daten bei menschlichen Athleten nahezu unmöglich zu erfassen sind.

Der Einsatz humanoider Roboter für Laufschuh-Tests hat aber noch einen weiteren Vorteil: Roboter sind in der Lage, Testabläufe immer wieder gleich zu wiederholen, ohne dabei Ermüdungserscheinungen zu bekommen. Menschliche Athleten müssen dagegen, um einen vergleichbaren Datensatz zu erhalten, über mehrere Wochen hinweg mehrere Testläufe absolvieren. Der Einsatz des Tien-Kung-Roboters liefere dagegen schon nach wenigen Einsatzstunden gleichmäßige, nachvollziehbare und damit verwertbare Ergebnisse.

Die Tests zeigen bereits jetzt, dass der Einsatz des humanoiden Roboters für bessere und schneller vorliegende Testdaten sorgt, die in die Produktentwicklung einfließen können. Das beschleunigt den Zyklus des Produktdesigns und senkt die Kosten. Zudem erhalten die Entwickler ein genaueres Bild der Leistungsfähigkeit der Laufschuhe in der Praxis.

Die Tester des Forschungszentrums wollen die Tests nun weiter verfeinern. Sie planen den Aufbau einer Laufschuh-Datenbank, in der Werte zu Dämpfung, Rückfederung und weiteren Leistungsmerkmalen erfasst sind. Die Datenbank soll dann für Forschung und Materialentwicklung sowie für die gezielte Produktentwicklung von Laufschuhen eingesetzt werden.


(olb)



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Cyber-Resilienz steigern auf dem IT-Sicherheitstag Gelsenkirchen


Am 18. November dreht sich in Gelsenkirchen auf dem IT-Sicherheitstag alles um Cyber-Resilience. Die Westfälische Hochschule richtet die Konferenz gemeinsam mit heise aus.

Die zunehmende Bedrohungslage im Cyberraum erfordert nicht nur wirksame Prävention, sondern auch die Fähigkeit, im Ernstfall schnell zu reagieren und den Betrieb rasch wiederherzustellen. Unter der Moderation von Prof. Dr. Norbert Pohlmann (Institut für Internet-Sicherheit – if(is)) beleuchten Experten aus Wissenschaft und Praxis, welche regulatorischen, technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen helfen, die Resilienz gegen immer intelligentere Angriffe zu steigern.

Das Programm reicht von einer Einführung in die Idee und Umsetzung von Cyber-Resilience über den Einsatz von Serious Games zur Verbesserung der Abwehrfähigkeit bis hin zu Methoden zur Bewertung des Cyber-Risikos. Weitere Vorträge behandeln unter anderem resiliente IT-Sicherheitstechnologien, die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) und Strategien für eine widerstandsfähige Cloud-Sicherheit. In Diskussionsrunden können Teilnehmende ihre Fragen an die Referenten stellen und Erfahrungen austauschen. Zum Abschluss beschäftigen wir uns mit der zentralen Frage: „Was müssen wir tun, um resilienter gegen immer intelligentere Cyberangriffe zu werden?“

Zwischen den Vorträgen bietet der IT-Sicherheitstag Raum für intensives Networking mit Fachkollegen, Referenten und Partnern der Veranstaltung.

Der IT-Sicherheitstag findet am 18. November in den Räumen der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen statt. Tickets sind noch bis zum 6. Oktober zum vergünstigten Preis erhältlich. Tickets jetzt hier sichern! 


(kaku)



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Opel Grandland Electric im Test: Könglich sitzen, durchschnittlich fahren


Selbst in drittklassigen Kursen zur Weiterbildung von Führungskräften wird gelehrt: „Beginnen Sie Kritik möglichst mit einem Lob!“ Da ist was dran, denn das dann Folgende wird ganz anders wahrgenommen. Beginnen wir diesen Test also positiv. Opel hat seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Ruf, was die Sitze anbelangt. Der Grandland untermauert das machtvoll, denn seine aufpreispflichtigen Sessel sind außergewöhnlich bequem. Die fein justierbare Massage ist eine wahre Wohltat, und dank der vielfältigen Verstellmöglichkeiten würde wohl auch Quasimodo angenehm sitzen. Damit sind nicht etwa alle guten Seiten des Grandland komplett aufgezählt, doch an ein paar Dingen muss Opel arbeiten.

  • Zweite Generation seit 2024 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,65 m lang, 1,91 m breit, 1,67 m hoch, Radstand: 2,78 m
  • Antriebe: ein Hybrid, zwei E-Antriebe
  • Preis für Grandland Electric ab 46.750 Euro
  • Das Beste: die sehr bequemen, optionalen Sitze
  • Schwachpunkt: laden

Bleiben wir aber zunächst bei den positiven Seiten. Das SUV ist sorgsam gedämmt und auch auf der Autobahn angenehm leise. Zusammen mit den hervorragenden Sitzen sind zwei wesentliche Bausteine des komfortablen Reisens aufgestellt. Mit dem Modellwechsel wuchs der Grandland auf 4,65 m, und sofern vorn nicht ausgesprochene Riesen sitzen, wird man wohl meist ganz gut zurechtkommen. Verarbeitet ist das Auto auch recht ordentlich. Zu meiner großen Freude gibt es gegen Zuzahlung ein Glasdach, das sich öffnen lässt.


VW Golf Rad

VW Golf Rad

Noch immer prägt der Antrieb den Fahreindruck ganz entscheidend, was natürlich insbesondere dann sehr deutlich wird, wenn ein Auto mit verschiedenen Motoren zu haben ist. Der Grandland Electric kostet 10.000 Euro mehr als der Grandland Hybrid, den wir im Frühsommer in der Redaktion hatten. Ja, als E-Auto beschleunigt es auch schneller, doch viel entscheidender sind seine ungleich konzilianteren Umgangsformen. Auch bei höchster Eskalation bleibt der E-Antrieb ruhig, und es geht direkt nach einem Marschbefehl auch unverzüglich los. Damit unterscheidet er sich grundlegend vom dröge-dröhnigen Dreizylinder-Hybrid.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Opel Grandland Electric im Test: Könglich sitzen, durchschnittlich fahren“.
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