Künstliche Intelligenz
Blackout am Mikrofon? Kritik an neuen Frequenzregeln für Live-Events
Wieder Streit im Äther: Seit Mitte April regelt eine neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur den Betrieb von Funkmikrofonen in Deutschland. Was nach einer technischen Formsache und willkommenem Bürokratieabbau aussieht, sorgt in der Live-Event- und Medienbranche für Unruhe. Der Fachverband Association of Professional Wireless Production Technologies (APWPT) sieht die Zuverlässigkeit von Kulturveranstaltungen und Medienproduktionen in Gefahr, da die novellierte Vorgabe Tür und Tor für bisher ungenannte Nutzergruppen im sensiblen Frequenzbereich zwischen 470 und 608 MHz öffnet.
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Grundsätzlich erkennt der APWPT positive Aspekte in der überarbeiteten amtlichen Bekanntmachung. Bisher war die Nutzung von Funkmikrofonen und Instrumentensendern durch Anbieter drahtloser Produktionsmittel (PMSE) für Organisatoren und Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik über fünf verschiedene Allgemeinverfügungen verteilt.
Dass diese nun in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind, würdigt der Zusammenschluss als wichtigen Schritt zum Abbau behördlicher Hürden. Doch im Kleingedruckten der Zuteilung verbirgt sich eine Formulierung, die bei Technikern und Veranstaltern Zukunftsängste hervorruft.
Intransparenz bei den „Kulturfrequenzen“
Knackpunkt ist ein Hinweis der Bundesnetzagentur in Tabelle 1 der Verfügung: Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Bereich 470 bis 608 MHz kann es demnach aufgrund von „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ zu örtlichen und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind. Die Behörde lässt offiziell offen, wer genau diese anderen Primärnutzer sein sollen.
Bisher galt in diesem Spektrum ausschließlich der Rundfunk als gesetzter Hauptprofiteur. Mit den Sendeanstalten besteht seit Jahrzehnten eine eingespielte Koordination: Da deren Übertragungsformate statisch und ihre Standorte bekannt sind, können Tontechniker ihre Funkstrecken präzise um diese Signale herum planen.
Der APWPT-Vorsitzende Jochen Zenthöfer rügt die neue Unverbindlichkeit: Weitere primäre Nutzer dürften aus juristischen, arbeitsmethodischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zum Zuge kommen. Besonders kritisch beäugt der Verband die mögliche Gleichstellung militärischer Einzelfrequenznutzungen mit dem Primärfunkdienst. Wenn bundesweit unklar bleibe, wann und wo zusätzliche Signale das Spektrum belegten, werde die Inanspruchnahme durch professionelle Anwender unkalkulierbar. In der professionellen Eventproduktion sei ein „Vielleicht“ kein akzeptabler Zustand: Ein Aussetzer des Mikrofons oder eines Instruments während einer Live-Vorstellung gilt als Fiasko.
Langer Schatten der Bundeswehr-Pläne
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Der aktuelle Konflikt ist die Fortsetzung einer Auseinandersetzung, die schon 2024 für einen Aufstand sorgte. Damals wurde durch einen Brandbrief der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) bekannt, dass die Bundesnetzagentur der Bundeswehr eigenmächtig Versuchsfunkzuteilungen im TV-UHF-Band erteilt hatte. Raab beklagte ein Vorpreschen der Behörde, obwohl politisch Einigkeit bestanden habe, dass die militärische Mitnutzung noch nicht entscheidungsreif sei. Die Regulierungsbehörde musste Fehler einräumen und die Streitkräfte bitten, vorerst zurückzustecken.
Diese Vorgeschichte ist ein Grund für das tiefe Misstrauen der Branche gegenüber der neuen Allgemeinzuteilung. Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag noch versprochen, das UHF-Band dauerhaft für Kultur und Rundfunk zu sichern. Doch der Regulierer schafft nun Fakten, die diese Sicherheit untergraben. Die vor zwei Jahren beklagte mangelnde Beteiligung der Länder und der betroffenen Kreise scheint sich in der vagen Formulierung der Verfügung zu verstetigen.
Wirtschaftliches Risiko für die Eventbranche
Die Bundesnetzagentur versucht zu beruhigen, da Störungen nur sehr selten aufträten. Für die Praxis der Frequenzmanager ist das aber kein Trost. Zenthöfer unterstreicht, dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen „selten“ und „nie“ gebe, solange der Zeitpunkt der Störung nicht präzise vorhersehbar sei. Planbarkeit ist für die Branche das höchste Gut, gerade vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Funkfrequenzen für immer komplexere Produktionen stetig steigt. Schon jetzt ist die Frequenzzuteilung, etwa für Open-Airs mit mehreren Bühnen, im Vorfeld der Veranstaltungen genau geregelt.
Silke Lalvani aus dem APWPT-Vorstand verweist auch auf wirtschaftliche Folgen. Die Option, für jede Veranstaltung kurzfristige Einzelzuteilungen zu beantragen, um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, lehnt sie ab. Das würde einen massiven finanziellen und bürokratischen Mehraufwand bedeuten, den weder kleine Kulturbetriebe noch große Dienstleister bewältigen könnten. Ferner fehle während laufender Veranstaltungen die Zeit für spontane Änderungsanträge, da das technische Personal voll ausgelastet sei.
Ruf nach Klarheit und Koordination
Der Verband fordert daher eine klare Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Es müsse feststehen, dass der Rundfunk der einzige Primärnutzer bleibe und keine weiteren Zugriffe ohne vorherige Koordination mit den PMSE-Anwendungen erfolgten. Die Zuteilung sieht zwar vor, dass Funkmikrofonnutzungen keine Störungen bei Primärdiensten verursachen dürfen und sofort zu beenden sind, falls dies trotzdem geschieht. Doch ohne zu wissen, wer diese Dienste sind, ist ein professioneller Betrieb laut der Branchenvereinigung kaum durchführbar.
Der APWPT bietet den noch unbekannten, neuen Nutzern zwar prinzipiell Gespräche auf Augenhöhe an. Dafür müsste die Bundesnetzagentur aber erst Transparenz schaffen. Solange nur gerätselt werden kann, wer sich hinter „anderweitigen Nutzungen“ verbirgt, bleibt das Risiko eines plötzlichen Blackouts.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Freitag: EU-Auflagen für US-Clouds, Robotaxi-Rückruf wegen Autobahnbaustellen
Den US-Cloud-Diensten AWS und Azure drohen höhere Auflagen der EU-Wettbewerbshüter, denn die Untersuchung der EU nach dem Gesetz über digitale Märkte steht vor dem Abschluss. Die Cloud-Angebote von Amazon und Microsoft sollen dabei als sogenannte Gatekeeper eingestuft werden. Derweil will die Alphabet-Tochter Waymo das Verhalten seiner Fahrzeuge im Bereich von Autobahnbaustellen verbessern und hat fast 4000 ihrer Robotaxis zurückgerufen. Das wird auf mehrere Vorfälle zurückgeführt, in denen KI-gesteuerte Taxis in für Bauarbeiten gesperrte Autobahnabschnitte gefahren sind. Die Deutsche Bank setzt ebenfalls auf KI, aber um Aufgaben zu beschleunigen und interne Arbeitsstaus abzubauen. Projektlaufzeiten würden sich dank KI von Jahren auf Monate reduzieren. Dabei hat das Geldinstitut aber auch die Kosten im Blick, schließlich wird zunehmend per Token statt pauschal abgerechnet – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche das vorläufige Ergebnis ihrer Untersuchung der US-Cloud-Anbieter nach dem Digital Markets Act (DMA) bekannt geben, heißt es aus Insider-Kreisen. Demnach werden Amazon Web Services (AWS) und Azure von Microsoft als Gatekeeper eingestuft, sodass diese Cloud-Dienste in der Europäischen Union (EU) strengeren Regeln unterworfen werden. Anlass der Untersuchung waren Ausfälle bei den Cloud-Diensten mit teils erheblichen Auswirkungen auf andere Internet-Dienste, etwa beim Signal-Messenger nach einer AWS-Störung. Es wären die ersten Cloud-Dienste unter den Gatekeepern. Die endgültige Entscheidung über diese DMA-Bewertung soll bis Ende 2026 fallen, so der Bericht: EU stuft AWS und Azure bald als Gatekeeper laut Digital Markets Act ein.
Fast 4000 Robotertaxis sind von einer Rückrufaktion des US-amerikanischen Robotaxi-Unternehmens Waymo betroffen, um Probleme der Fahrzeuge im Bereich von Baustellen auf Autobahnen zu beheben. Einem Bericht zufolge erfolgt der Rückruf, nachdem Waymo mindestens 13 Fälle registriert hat, in denen seine Robotaxis in für Bauarbeiten gesperrte Autobahnabschnitte gefahren sind. Sechs dieser Vorfälle ereigneten sich demnach im April in Phoenix sowie sieben im Mai in San Francisco. Waymo stellte daraufhin Ende Mai die Fahrten auf Autobahnen in einigen US-Großstädten vorübergehend ein. Laut bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde eingereichten Unterlagen ist eine Lösung für das Problem „derzeit in Entwicklung“: Rückruf von 4000 Waymo-Robotaxis wegen Problemen mit Baustellen auf Autobahnen.
Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. „Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagt ein leitender IT-Manager der Deutschen Bank. Genau beziffern wollte er die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden jetzt innerhalb von Wochen abgearbeitet. Er hofft, „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“. Kostenkontrolle sei dabei eine Priorität, da Anbieter zunehmend von Abo- auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität bei der Deutschen Bank.
Die Bundesbank hat ermittelt, dass in Deutschland im vergangenen Jahr erstmals mehr als die Hälfte aller Einkäufe bargeldlos getätigt wurde. Nur bei 45 Prozent aller Bezahlvorgänge wurde Bargeld genutzt. Trotzdem kann Bargeld weiter unangefochten den ersten Platz halten. 26 Prozent aller Zahlungen wurden mit Debitkarten getätigt, mobile Alternativen – etwa mit dem Smartphone – wurden demnach in 10 Prozent aller Bezahlvorgänge registriert. Internetbezahlverfahren verdoppelten ihren Anteil gegenüber 2023 auf 6 Prozent. Doch eine vollständige Wahlfreiheit bei Zahlungsmöglichkeiten ist laut Bilanz nicht gegeben. In einer Befragung wurde die fehlende Akzeptanz von Bargeld ebenso kritisiert wie solche von bargeldlosen Zahlungsmitteln: Laut Bundesbank erstmals mehr als die Hälfte aller Bezahlvorgänge bargeldlos.
Smart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstundengenau und sind die technische Grundlage für dynamische Stromtarife. Die detaillierten Messwerte helfen, den eigenen Stromverbrauch an Börsenpreise anzupassen. Wer große Verbraucher wie E-Autos gezielt in günstigen Zeiten lädt, kann die Stromkosten senken. In Phasen mit Stromüberschuss sind sogar negative Börsenpreise möglich, bei denen man für den Strombezug Geld bekommt. Doch die Technik ist auf eine korrekte Zuordnung der Messstelle zum jeweiligen Haushalt angewiesen. Kommt es hier zu Problemen, zahlen Verbraucher unter Umständen die Zeche für den Nachbarn. Wie Verbraucher ihre Rechte gegenüber dem Messstellenbetreiber durchsetzen, klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Zu hohe Stromrechnung durch Smart-Meter-Fehler.
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Auch noch wichtig:
(fds)
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Bericht: EU stuft AWS und Azure bald als Gatekeeper laut Digital Markets Act ein
Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche das vorläufige Ergebnis ihrer Untersuchung der US-Cloud-Anbieter nach dem Digital Markets Act (DMA) bekannt geben, heißt es aus Insider-Kreisen. Demnach werden Amazon Web Services (AWS) und Azure von Microsoft als Gatekeeper eingestuft, sodass diese Cloud-Dienste in der Europäischen Union (EU) strengeren Regeln unterworfen werden. Die endgültige Entscheidung über diese DMA-Bewertung soll bis Ende 2026 fallen.
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Diese Untersuchung begann im November 2025, als die EU die Cloud-Macht von US-Tech-Konzernen ins Visier nahm. Anlass sind Ausfälle bei den Cloud-Diensten mit teils erheblichen Auswirkungen auf andere Internet-Dienste. Kurz zuvor führte ein etwa 15-stündiger Ausfall der AWS-Cloud in den USA dazu, dass nicht nur Amazons eigene Streaming-Angebote, sondern auch Atlassian, Docker, Epic Games und der Signal-Messenger nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erreichbar waren. Kurz darauf hatte auch Microsoft Azure mit einem Ausfall zu kämpfen, wodurch Flugpassagiere nicht einchecken konnten und Abstimmungen im schottischen Parlament unterbrochen wurden.
Daraufhin haben die europäischen Kartellbehörden erstmals auch Cloud-Dienste nach dem Gesetz über digitale Märkte unter die Lupe genommen. Die hauptsächlich aus den USA stammenden großen Cloud-Anbieter haben sich bislang dem EU-Gesetz über digitale Märkte entzogen, da ein Großteil ihres Geschäfts über Unternehmensverträge abgewickelt wird. Das macht es schwierig, die Anzahl der einzelnen Nutzer zu ermitteln. Dies aber ist eine der wichtigsten Kriterien der EU, um die Marktmacht von Unternehmen zu bestimmen.
Bislang keine Cloud-Dienste unter den Gatekeepern
Der seit November 2022 geltende DMA soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Bislang sind Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta Platforms und Microsoft als Gatekeeper bewertet worden. Das gilt aber nur für Dienste wie App-Stores und Messaging, nicht für die Cloud-Infrastruktur.
Nächste Woche soll sich das ändern, wenn die EU-Kommission AWS und Azure vorläufig als Gatekeeper nach dem DMA einstuft. Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, die anonym bleiben wollten. Das finale Ergebnis der Untersuchung soll demnach im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden, wobei der Zeitplan aber noch vorläufig ist. Die EU-Kommission und Microsoft wollten den Bericht nicht kommentieren, AWS hat auf eine entsprechende Anfrage nicht reagiert.
EU-Regulierung erzürnt US-Regierung
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Als Gatekeeper würden AWS und Azure zur Interoperabilität und zur Datenportabilität verpflichtet. Damit soll etwa ein Wechsel des Cloud-Anbieters vereinfacht werden und Kunden könnten andere Dienste mit AWS- oder Azure-Clouds verknüpfen, statt auch AWS- und Azure-Angebote beschränkt zu bleiben. Auch könnten erhebliche Geldstrafen verhängt werden, wenn festgestellt wird, dass die Cloud-Dienste gegen bestehende Vorschriften verstoßen.
Zuvor wurden die US-Konzerne Apple und Meta Platforms von der EU bereits wegen DMA-Verstößen mit Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hunderten Millionen Euro belegt. Das wiederum führte zu Konflikten mit der US-Regierung, die Initiativen zur Datenhoheit verstärkt bekämpft und die EU-Regularien wie den DMA als Angriff auf US-amerikanische Unternehmen bezeichnet.
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(fds)
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EU-Verordnung: Hersteller tragen künftig Kosten für Altfahrzeuge
Neue Fahrzeuge sollen künftig so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile leicht ausgebaut werden können. Viele Bestandteile sollen wiederverwendet oder verwertet werden können. Eine breite Mehrheit von 437 Abgeordneten stimmte im EU-Parlament für die Verordnung, bei 112 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember 2025 auf die neuen Regeln verständigt. Sie müssen nun auch noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor sie zwei Jahre später in Kraft treten.
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Seltene Erden wiederverwenden
Die Vorgaben sollen dazu führen, dass etwa Aluminium, Kupfer und seltene Erden verstärkt recycelt und wiederverwendet werden können. Sie werden teils aufwendig und unter hohem Energieeinsatz abgebaut beziehungsweise aufbereitet. Europa soll so unabhängiger von Einfuhren werden und die Autoindustrie umweltfreundlicher. Künftig muss auch ein bestimmter Anteil des Kunststoffs in neuen Fahrzeugtypen aus Materialien bestehen, die aus solchen Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen werden.
In der Europäischen Union sind nach Angaben der EU-Kommission rund 286 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jedes Jahr erreichen demnach rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Bei bis zu 4 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfahren die Behörden demnach nicht, was nach der Abmeldung mit ihnen geschieht – also ob sie etwa verschrottet oder exportiert werden.
Hersteller werden für Kosten zuständig
Hersteller sind laut Parlament künftig auch für die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union verantwortlich. Diese Pflicht beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln, also voraussichtlich im Jahr 2031. Die Kosten dafür werden Neuwagen mutmaßlich teurer machen. Altfahrzeuge sind laut EU-Kommission grundsätzlich nicht reparierbare Fahrzeuge ohne historischen Wert. Autos, die für nicht mehr verkehrstauglich erklärt wurden, dürfen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zudem nicht mehr exportiert werden.
Nachrichten aus der Autoindustrie
(mfz)
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