Künstliche Intelligenz
Bloomwell-Gründer: Cannabis-Pläne sind „Rückschritt in die analoge Steinzeit“
Die Debatte um strengere Regeln für den Handel mit medizinischem Cannabis sorgt für Unruhe bei Anbietern und Patienten. Damit sollen Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis deutlich strenger geregelt werden – dabei hatte der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Gesetzesänderung erst kürzlich auf den Weg gebracht.
Dadurch, dass die Änderungen wieder rückgängig gemacht werden sollen, wächst die Sorge vor massiven Einschnitten bei der Versorgung – insbesondere durch mögliche Beschränkungen der Telemedizin und des Apothekenversands bei Plattformbetreibern und Patienten. Das geht aus dem von der Plattform Bloomwell veröffentlichten Cannabis-Barometer hervor, für das rund 2500 Patienten befragt wurden.

Dr. Julian Wichmann
(Bild: Bloomwell)
Der Geschäftsführer der Bloomwell GmbH, Dr. med. Julian Wichmann, warnt vor einem gesundheitspolitischen Rückschritt. Im Interview erklärt er, warum die geplanten Änderungen aus seiner Sicht nicht nur medizinisch unsinnig sind, sondern auch den Weg zu einer wirksamen Therapie abschneiden könnten. Das Unternehmen will auch mittels datenbasierten Forschungsaktivitäten zur Entstigmatisierung von Cannabis in der Medizin beitragen.
Warum ärgern Sie sich über den Referentenentwurf (PDF) zum medizinischen Cannabis?
„Ärgern“ ist vielleicht das falsche Wort – wir sind eher besorgt. Denn der aktuelle Vorschlag stellt in unseren Augen tatsächlich einen großen Rückschritt dar, und zwar in die analoge Steinzeit. Vor allem geschieht das nicht im Sinne der Patienten – der vorliegende Entwurf trägt weder zu ihrer Sicherheit bei, noch gewährleistet er eine zuverlässige Arzneimittelversorgung. Im Gegenteil torpediert er diese Ziele.
Was genau bereitet Ihnen Sorgen?
Wir bekommen bereits vermehrt Anfragen von Patienten, die sich fragen, ob sie in Zukunft überhaupt noch eine Cannabisbehandlung in Deutschland erhalten können. Viele haben durch diese Therapieform entscheidend an Lebensqualität gewonnen – und das steht jetzt auf dem Spiel. Der Entwurf ist aus unserer Sicht übertrieben und basiert auf unbelegten Behauptungen. Es wird etwa von Missbrauch und Gesundheitsgefahren wie Sucht gesprochen – doch für medizinisches Cannabis gibt es dafür keinerlei wissenschaftliche Grundlage.
Die angeführten Zahlen sind eher wirtschaftlicher Natur – etwa, dass Cannabisimporte stärker zugenommen haben als Verschreibungen bei Kassenärzten. Der Rückschluss, dass es deshalb Missbrauch geben müsse, ist nicht nachvollziehbar. In der Realität ist es so, dass in der kassenärztlichen Versorgung medizinisches Cannabis nur eine sehr kleine Rolle spielt. Der Großteil der Patienten befindet sich im Selbstzahlerbereich.
Auch erste Ergebnisse der vom Bund selbst in Auftrag gegebenen Evaluationen zeigen nichts dergleichen. Es gibt keine Hinweise auf Suchtproblematiken, keine auffälligen Zahlen im Straßenverkehr oder in Suchtkliniken. Im Gegenteil: Die Erfahrungen sind überwiegend positiv.
Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Nutzen von medizinischem Cannabis belegen?
Ja, zum Beispiel aus den USA. Dort zeigen Studien, dass mit der Zugänglichkeit von medizinischem Cannabis der Einsatz von Opioiden und Schlafmitteln deutlich zurückgeht – teils um 70 bis 80 Prozent. Und das sind Medikamente, bei denen ein Missbrauch in Deutschland längst belegt ist. Geschätzte zwei Millionen Menschen sind allein abhängig von Schlafmitteln. Cannabis hingegen wird verteufelt, obwohl es dafür keine Belege gibt. Basierend auf unseren Real-World-Daten haben auch Wissenschaftler von zwei angesehenen deutschen Universitäten zur Wirkung von medizinischem Cannabis geforscht und die vielversprechenden Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert. Die Evidenzlage hat sich in den letzten Jahren extrem verbessert. Gerade die ausbleibenden oder nur leichten Nebenwirkungen sind oft Anlass für einen Therapieversuch.
Was halten Sie dem Referentenentwurf konkret entgegen?
Ursprünglich war geplant, die Evaluationen abzuwarten und auf deren Basis Entscheidungen zu treffen. Jetzt wird ein Schritt vorgezogen, ohne dass Zahlen vorliegen. Das ist gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar. Es wird medizinisches Cannabis mit illegalem Straßen-Cannabis gleichgesetzt – obwohl es sich um zwei völlig verschiedene Produkte handelt. In der medizinischen Versorgung haben wir pharmazeutisch reine Produkte, eine kontrollierte Abgabe, Altersverifikation, ärztliche Ansprechpartner – im Schwarzmarkt nichts davon.
Kritiker führen auch Missbrauchspotenziale im Online-Medikamentenhandel an. So ist es möglich, über Telemedizin-Anbieter Medikamente unter Angabe falscher Daten zu erhalten. Versendet werden diese dann von niederländischen Versandapotheken mit Briefkastenadressen.
Theoretisch gibt es in jeder Form der Medikamentenvergabe ein Missbrauchsrisiko – auch bei niedergelassenen Ärzten. Wichtig ist deshalb, dass Anbieter verantwortungsvoll arbeiten. Wir zum Beispiel arbeiten nur mit deutschen Apotheken, haben digitale Identitätsprüfungen mit Ausweis und bieten regelmäßige Videosprechstunden und auch vor Ort Sprechstunden an. Missbrauchsfälle wie der von Ihnen geschilderte – mit gefälschten Angaben bei niederländischen Anbietern – sind bei uns ausgeschlossen.
Welche Konsequenzen hätte der Referentenentwurf Ihrer Ansicht nach?
Der Entwurf würde nicht nur den Zugang für Ärzte und Patienten massiv einschränken, sondern sogar Apotheken verbieten, Cannabis zu verschicken. Dabei hat sich gerade dieses Modell bewährt. Cannabis ist ein Naturprodukt, das besondere Handhabung und Erfahrung sowie kurze Lagerzeiten erfordert – dafür braucht es spezialisierte Apotheken. Der Versand ist essenziell, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Eine Analyse unsererseits hat gezeigt, dass bei der Hälfte der Cannabis-Patientinnen die nächste auf Cannabis spezialisierte Apotheke weiter als zehn Kilometer entfernt ist. In einigen ländlichen Regionen dürften es über hundert Kilometer sein. So etwas kann man Patienten, teils schwer erkrankt, mit eingeschränkter Mobilität, nicht zumuten.
Welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung?
Medizinisches Cannabis ist ein Paradebeispiel für digitale Versorgung. Patientengespräche finden oft per Videosprechstunde statt. Patienten und Ärzte haben online komplette Transparenz über Preise und Verfügbarkeit. Sogar psychotherapeutische Behandlungen werden mittlerweile vollständig online durchgeführt – warum soll das bei Cannabis plötzlich nicht gelten? Zudem findet man kaum Hausärzte, die mit Cannabis arbeiten. Der Entwurf würde Patienten in eine Odyssee zwingen – oder in den Schwarzmarkt treiben.
Gibt es dazu Zahlen?
Ja. In einer Umfrage mit etwa 2.500 Teilnehmern würden über 40 Prozent bei Beschränkung der legalen telemedizinischen Versorgung auf illegales Cannabis zurückgreifen. Aber auch die übrigen 60 Prozent hätten keinen telemedizinischen Zugang wie in der bisherigen Form. Das heißt also im Gegenzug, dass der Großteil der Patienten ohne Behandlung wäre – mit allen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen für beide Gruppen.
Wird medizinisches Cannabis denn von den Krankenkassen übernommen?
In unserem Modell nicht, weil es bislang kein Interesse seitens der Krankenkassen gab, hier Verträge zu schließen. Ich persönlich habe unzählige Gespräche geführt. Dabei wäre das technisch längst möglich. Es fehlt schlicht der Wille. Die kassenärztliche Versorgung existiert, wie man an den auch vom BMG zitierten Zahlen sieht, spielt sie jedoch eine untergeordnete Rolle.
Arbeiten Sie mit Versandapotheken im Ausland zusammen?
Nein, das ist bei Cannabis gar nicht erlaubt. Es darf nur innerhalb Deutschlands verschickt werden, weshalb wir ausschließlich mit spezialisierten deutschen Apotheken kooperieren. Diese haben über Jahre Know-how und viele Arbeitsplätze aufgebaut.
Konsumieren Sie selbst medizinisches oder anderes Cannabis?
Nein, ich bin weder Patient noch Konsument. Zum Glück habe ich keine chronischen Erkrankungen. Aber ich habe mit vielen Patienten gesprochen, die dank Cannabis ein neues Leben führen können – etwa Menschen mit ADHS, die von Ritalin wegkommen. Das ist beeindruckend.
(mack)
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Europäischer SFS-Award 2025 geht an VLC-Entwickler Jean-Baptiste Kempf
Am Freitag dieser Woche hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) zusammen mit der Linux User Group Bolzano-Bozen-Bulsan (LUGBZ) den europäischen SFS-Award 2025 an den VLC-Entwickler Jean-Baptise Kempf verliehen. Die Verleihung findet im Rahmen der SFSCON 2025 (South Tyrol Free Software Conference) im italienischen Bozen statt.
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Die Vereinigung der Open-Source-Freunde will Kempf für seine herausragenden und anhaltenden Beiträge zur Freien-Software-Bewegung und langjährige Arbeit am VLC-Projekt ehren. VLC sei 1996 als Studentenprojekt gestartet und habe sich zum All-in-one-Mediaplayer entwickelt, der nahezu alles mühelos abspielt. Ursprünglich sei VLC ein einfacher Netzwerk-Streaming-Client gewesen und sei zu einem mächtigen Universal-Mediaplayer gewachsen, der „sich weiterhin entwickelt und beeindruckt“.
FSFE-Präsident Matthias Kirschner erklärte während der Verleihungszeremonie: „Für viele Menschen mit nicht-freien Betriebssystemen war das der erste Kontakt mit freier Software, die sie installiert haben. Für viele Menschen, die freie Software nutzen, ersparte es das Installieren und Starten von proprietären Betriebssystemen“.
Startschuss als Student
Jean-Baptiste Kempf sei als Student zu dem Projekt dazugestoßen, und als es aufgrund der Abschlüsse der Originalentwickler zu sterben drohte, nahm er die Zügel in die Hand, erörtert die FSFE. „Zusammen mit anderen Hauptentwicklern hat er VLC in den unverzichtbaren Media-Player verwandelt, auf den wir uns heute verlassen“. Über die Jahre ist Kempf nicht nur Präsident der VideoLAN-Non-profit-Organisation geworden, sondern der leitende Entwickler von VLC.
Jean-Baptiste Kempf erklärte dazu: „Ich fühle mich extrem geehrt, den europäischen SFS-Award zu erhalten. Die Free-Software-Multimedia-Community ist eine ziemliche Nische und unbekannt, aber wir arbeiten hart, sodass Video-Inhalte frei sein können, und wiedergegeben und verarbeitet werden können. Die Arbeit, die in der und rund um die VideoLAN-Community geleistet wurde, ist trotz ihrer geringen Ressourcen enorm. Ich möchte den VideoLAN- und FFmpeg-Teams danken, die ihre Zeit den Projekten vermacht haben – oftmals mit geringer Anerkennung“.
Der europäische SFS-Award will Menschen Anerkennung verschaffen, die mit ihrer Arbeit einen signifikanten und nachhaltigen Beitrag zum Fortschritt freier Software in Europa leisten. Ursprünglich in Südtirol durch die LUGBZ ins Leben gerufen, wird der Award seit 2023 zusammen mit der FSFE vergeben. In den vergangenen Jahren ging der europäische SFS-Award an Frank Karlitschek von Nextcloud (2023) und an den 2023 verstorbenen Erfinder und Hauptautor des Vim-Editors Bram Moolenar (2024).
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(dmk)
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#TGIQF: Das Quiz rund um Videospielverfilmungen
Das Kino wird dieser Tage 130 Jahre alt. Am 1. November 1895 wurden in Berlin erste Kurzfilme vorgeführt. Insbesondere in jüngster Zeit sind dabei Filmumsetzungen von Computerspielen immer beliebter geworden. Anfangs waren die allerdings eher berühmt berüchtigt, da nicht jeder Regisseur in der Lage war, aus einem erfolgreichen Computerspiel einen gelungenen Film zu adaptieren.
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Es gab zwei Probleme: Man schaffte es oft nicht, ein Spielkonzept auf eine 90-Minuten-Leinwandverfilmung zu übertragen. Andererseits waren die Umsätze verschiedener Spielserien zu verlockend, um es nicht zu tun. Mittlerweile sind in Spielproduktionen auch Drehbuchautoren beteiligt. Und eine Filmumsetzung wird auch nicht mehr als Nerd-Bespielung abgetan.
Der 2023 erschienene Animationsfilm „Der Super Mario Bros. Film“ schlug (fast) alle Rekorde. Der ist nicht zu verwechseln mit dem Flop „Super Mario Bros.“ aus dem Jahr 1993, der Nintendo dazu nötigte, über Jahrzehnte Realverfilmungen seiner Spielserien nicht mehr anzufassen.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Wir nutzen daher das Kino-Jubiläum für ein kleines Nerd-Quiz rund um Computerspielverfilmungen. Leider ist „Indiana Jones and the Fate of Atlantis“ nicht dabei: Das Spiel, was für viele Fans eine perfekte Fortsetzung der Indy-Reihe geboten hätte, schaffte es aber leider nie in die Spielhäuser.
Cinematisch ging es auch in der heiseshow ab: Moderatorin Anna Bicker stellte Dr. Volker Zota sowie Malte Kirchner drei Fragen dazu vorab: Die Fragen waren nicht einfach, aber es gab schöne eigene Spiel-Film-Vorschläge.
Die Uhr läuft mit und belohnt schnelles Raten in 11 Fragen mit maximal-satten 220 Punkten. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik ist wie immer gern genommen.
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Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quiz haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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YouTube geht wieder gegen Adblocker vor
Massenhaft sahen Nutzer plötzlich graue Flächen statt YouTube-Videos: Tausende haben sich in den USA über Probleme beim Anschauen von YouTube-Videos beklagt, die Ausfallmeldungen für die Seite schossen in die Höhe. Tatsächlich steckt aber ein veränderter Umgang von YouTube mit Adblocker-Nutzern dahinter.
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Nutzerberichten zufolge ist da, wo normalerweise das Video zu sehen sein sollte, plötzlich eine graue Fläche, ebenso bei den Thumbnails vorgeschlagener Videos. Es stellte sich aber heraus, dass die Seite ohne Adblocker ganz normal funktionierte und nur die Nutzer eines solchen Programms betroffen waren.
Das Problem scheint je nach Internetbrowser und genutzter Adblocker-Erweiterung unterschiedlich stark zu sein. Besonders betroffen ist Nutzern zufolge Opera GX. Hier soll YouTube auch mit ausgeschalteter Adblock-Erweiterung nicht funktionieren. Ein Grund dafür könnte allerdings sein, dass Opera GX standardmäßig eine Blockierfunktion für Online-Werbung mitbringt. Andere berichten davon, dass sie mit Googles Chrome-Browser auch mit Adblocker weiterhin problemfrei YouTube nutzen können. Ein Test mit Mozilla Firefox und uBlock Origin verlief erfolgreich. Unklar ist, ob die aktuellen Probleme überhaupt in Europa und anderen Regionen außerhalb der USA auftreten.
Schon im Juni hatte es Probleme für Adblocker-Nutzer gegeben. YouTube hat offenbar Wege gefunden, diese zu erkennen und entsprechende Lücken zu schließen. Nutzer von Adblockern sahen dann Warntafeln, dass solche Programme gegen die YouTube-Nutzungsrichtlinien verstoßen. Auch 2023 gab es das schon mal. Die Videoplattform liefert sich seit Langem ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Entwicklern solcher Programme. Das Portal Tom’s Guide geht davon aus, dass YouTube erkennt, wenn ein Browser bestimmte Skripte für das Anzeigen von Werbung nicht abfragt. Auch kleine Codesnippets, die typisch für Werbung sind, und gezielt von YouTube platziert werden, könnten demnach eine Rolle spielen. Filtert der Browser diese aus, könnte YouTube das als Hinweis für einen Adblocker werten.
YouTube-Werbung im wichtigsten Video-Moment
Im Mai hatte die Plattform etwas angekündigt, was viele zur Nutzung eines Adblockers verleitet haben dürfte. YouTube will Werbung künftig gezielt an Peak Points – den inhaltlich wichtigsten Momenten von Videos – einspielen. Diese sollen mithilfe von Googles Gemini-KI identifiziert werden. Werbung soll so eine besonders hohe Aufmerksamkeit durch Zuschauer erhalten.
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Mit dem Kampf gegen Adblocker will YouTube seine Existenzgrundlage sichern. Denn die Plattform finanziert sich durch Werbung und Abonnements für YouTube Premium, welche ein werbefreies Zuschauen ermöglichen. Zumindest für die von YouTube selbst platzierten Anzeigen, nicht für die, welche große Creator in ihren Inhalten selbst unterbringen.
(nen)
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