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Künstliche Intelligenz

Bloomwell-Gründer: Cannabis-Pläne sind „Rückschritt in die analoge Steinzeit“


Die Debatte um strengere Regeln für den Handel mit medizinischem Cannabis sorgt für Unruhe bei Anbietern und Patienten. Damit sollen Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis deutlich strenger geregelt werden – dabei hatte der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Gesetzesänderung erst kürzlich auf den Weg gebracht.

Dadurch, dass die Änderungen wieder rückgängig gemacht werden sollen, wächst die Sorge vor massiven Einschnitten bei der Versorgung – insbesondere durch mögliche Beschränkungen der Telemedizin und des Apothekenversands bei Plattformbetreibern und Patienten. Das geht aus dem von der Plattform Bloomwell veröffentlichten Cannabis-Barometer hervor, für das rund 2500 Patienten befragt wurden.


Julian Wichmann

Julian Wichmann

Dr. Julian Wichmann

(Bild: Bloomwell)

Der Geschäftsführer der Bloomwell GmbH, Dr. med. Julian Wichmann, warnt vor einem gesundheitspolitischen Rückschritt. Im Interview erklärt er, warum die geplanten Änderungen aus seiner Sicht nicht nur medizinisch unsinnig sind, sondern auch den Weg zu einer wirksamen Therapie abschneiden könnten. Das Unternehmen will auch mittels datenbasierten Forschungsaktivitäten zur Entstigmatisierung von Cannabis in der Medizin beitragen.

Warum ärgern Sie sich über den Referentenentwurf (PDF) zum medizinischen Cannabis?

„Ärgern“ ist vielleicht das falsche Wort – wir sind eher besorgt. Denn der aktuelle Vorschlag stellt in unseren Augen tatsächlich einen großen Rückschritt dar, und zwar in die analoge Steinzeit. Vor allem geschieht das nicht im Sinne der Patienten – der vorliegende Entwurf trägt weder zu ihrer Sicherheit bei, noch gewährleistet er eine zuverlässige Arzneimittelversorgung. Im Gegenteil torpediert er diese Ziele.

Was genau bereitet Ihnen Sorgen?

Wir bekommen bereits vermehrt Anfragen von Patienten, die sich fragen, ob sie in Zukunft überhaupt noch eine Cannabisbehandlung in Deutschland erhalten können. Viele haben durch diese Therapieform entscheidend an Lebensqualität gewonnen – und das steht jetzt auf dem Spiel. Der Entwurf ist aus unserer Sicht übertrieben und basiert auf unbelegten Behauptungen. Es wird etwa von Missbrauch und Gesundheitsgefahren wie Sucht gesprochen – doch für medizinisches Cannabis gibt es dafür keinerlei wissenschaftliche Grundlage.

Die angeführten Zahlen sind eher wirtschaftlicher Natur – etwa, dass Cannabisimporte stärker zugenommen haben als Verschreibungen bei Kassenärzten. Der Rückschluss, dass es deshalb Missbrauch geben müsse, ist nicht nachvollziehbar. In der Realität ist es so, dass in der kassenärztlichen Versorgung medizinisches Cannabis nur eine sehr kleine Rolle spielt. Der Großteil der Patienten befindet sich im Selbstzahlerbereich.

Auch erste Ergebnisse der vom Bund selbst in Auftrag gegebenen Evaluationen zeigen nichts dergleichen. Es gibt keine Hinweise auf Suchtproblematiken, keine auffälligen Zahlen im Straßenverkehr oder in Suchtkliniken. Im Gegenteil: Die Erfahrungen sind überwiegend positiv.

Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Nutzen von medizinischem Cannabis belegen?

Ja, zum Beispiel aus den USA. Dort zeigen Studien, dass mit der Zugänglichkeit von medizinischem Cannabis der Einsatz von Opioiden und Schlafmitteln deutlich zurückgeht – teils um 70 bis 80 Prozent. Und das sind Medikamente, bei denen ein Missbrauch in Deutschland längst belegt ist. Geschätzte zwei Millionen Menschen sind allein abhängig von Schlafmitteln. Cannabis hingegen wird verteufelt, obwohl es dafür keine Belege gibt. Basierend auf unseren Real-World-Daten haben auch Wissenschaftler von zwei angesehenen deutschen Universitäten zur Wirkung von medizinischem Cannabis geforscht und die vielversprechenden Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert. Die Evidenzlage hat sich in den letzten Jahren extrem verbessert. Gerade die ausbleibenden oder nur leichten Nebenwirkungen sind oft Anlass für einen Therapieversuch.

Was halten Sie dem Referentenentwurf konkret entgegen?

Ursprünglich war geplant, die Evaluationen abzuwarten und auf deren Basis Entscheidungen zu treffen. Jetzt wird ein Schritt vorgezogen, ohne dass Zahlen vorliegen. Das ist gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar. Es wird medizinisches Cannabis mit illegalem Straßen-Cannabis gleichgesetzt – obwohl es sich um zwei völlig verschiedene Produkte handelt. In der medizinischen Versorgung haben wir pharmazeutisch reine Produkte, eine kontrollierte Abgabe, Altersverifikation, ärztliche Ansprechpartner – im Schwarzmarkt nichts davon.

Kritiker führen auch Missbrauchspotenziale im Online-Medikamentenhandel an. So ist es möglich, über Telemedizin-Anbieter Medikamente unter Angabe falscher Daten zu erhalten. Versendet werden diese dann von niederländischen Versandapotheken mit Briefkastenadressen.

Theoretisch gibt es in jeder Form der Medikamentenvergabe ein Missbrauchsrisiko – auch bei niedergelassenen Ärzten. Wichtig ist deshalb, dass Anbieter verantwortungsvoll arbeiten. Wir zum Beispiel arbeiten nur mit deutschen Apotheken, haben digitale Identitätsprüfungen mit Ausweis und bieten regelmäßige Videosprechstunden und auch vor Ort Sprechstunden an. Missbrauchsfälle wie der von Ihnen geschilderte – mit gefälschten Angaben bei niederländischen Anbietern – sind bei uns ausgeschlossen.

Welche Konsequenzen hätte der Referentenentwurf Ihrer Ansicht nach?

Der Entwurf würde nicht nur den Zugang für Ärzte und Patienten massiv einschränken, sondern sogar Apotheken verbieten, Cannabis zu verschicken. Dabei hat sich gerade dieses Modell bewährt. Cannabis ist ein Naturprodukt, das besondere Handhabung und Erfahrung sowie kurze Lagerzeiten erfordert – dafür braucht es spezialisierte Apotheken. Der Versand ist essenziell, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Eine Analyse unsererseits hat gezeigt, dass bei der Hälfte der Cannabis-Patientinnen die nächste auf Cannabis spezialisierte Apotheke weiter als zehn Kilometer entfernt ist. In einigen ländlichen Regionen dürften es über hundert Kilometer sein. So etwas kann man Patienten, teils schwer erkrankt, mit eingeschränkter Mobilität, nicht zumuten.

Welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung?

Medizinisches Cannabis ist ein Paradebeispiel für digitale Versorgung. Patientengespräche finden oft per Videosprechstunde statt. Patienten und Ärzte haben online komplette Transparenz über Preise und Verfügbarkeit. Sogar psychotherapeutische Behandlungen werden mittlerweile vollständig online durchgeführt – warum soll das bei Cannabis plötzlich nicht gelten? Zudem findet man kaum Hausärzte, die mit Cannabis arbeiten. Der Entwurf würde Patienten in eine Odyssee zwingen – oder in den Schwarzmarkt treiben.

Gibt es dazu Zahlen?

Ja. In einer Umfrage mit etwa 2.500 Teilnehmern würden über 40 Prozent bei Beschränkung der legalen telemedizinischen Versorgung auf illegales Cannabis zurückgreifen. Aber auch die übrigen 60 Prozent hätten keinen telemedizinischen Zugang wie in der bisherigen Form. Das heißt also im Gegenzug, dass der Großteil der Patienten ohne Behandlung wäre – mit allen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen für beide Gruppen.

Wird medizinisches Cannabis denn von den Krankenkassen übernommen?

In unserem Modell nicht, weil es bislang kein Interesse seitens der Krankenkassen gab, hier Verträge zu schließen. Ich persönlich habe unzählige Gespräche geführt. Dabei wäre das technisch längst möglich. Es fehlt schlicht der Wille. Die kassenärztliche Versorgung existiert, wie man an den auch vom BMG zitierten Zahlen sieht, spielt sie jedoch eine untergeordnete Rolle.

Arbeiten Sie mit Versandapotheken im Ausland zusammen?

Nein, das ist bei Cannabis gar nicht erlaubt. Es darf nur innerhalb Deutschlands verschickt werden, weshalb wir ausschließlich mit spezialisierten deutschen Apotheken kooperieren. Diese haben über Jahre Know-how und viele Arbeitsplätze aufgebaut.

Konsumieren Sie selbst medizinisches oder anderes Cannabis?

Nein, ich bin weder Patient noch Konsument. Zum Glück habe ich keine chronischen Erkrankungen. Aber ich habe mit vielen Patienten gesprochen, die dank Cannabis ein neues Leben führen können – etwa Menschen mit ADHS, die von Ritalin wegkommen. Das ist beeindruckend.


(mack)



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Vodafone und AST SpaceMobile bauen Satelliten-Betriebszentrum in Deutschland


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der britische Konzern Vodafone und der texanische Satellitenbetreiber AST SpaceMobile (ASTS) haben Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. Die beiden Unternehmen haben gemeinsam einen europäischen Satellitenprovider namens SatCo gegründet, der europäischen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) Satelliten- und Netzwerkkapazitäten anbieten soll, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden Breitband-Internet auf herkömmlichen Smartphones in unterversorgten Gebieten anbieten können.

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Mit dem Joint Venture SatCo wollen die beiden Unternehmen den Markt für Satellitenkommunikation auf Smartphones frühzeitig besetzen und Mitbewerbern wie Starlink in Europa das Wasser abgraben. Laut Vodafone haben MNOs in 21 EU-Mitgliedstaaten und weiteren europäischen Ländern Interesse an der Nutzung des Dienstes bekundet, dessen kommerzieller Start ab 2026 geplant ist. Laut ASTS und Vodafone strebt SatCo eine „100-prozentige geografische Abdeckung in ganz Europa an“, um Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu „sicheren weltraumgestützten zellularen Breitbandverbindungen über ihren Mobilfunkbetreiber“ zu ermöglichen.

Im Zuge des Aufbaus des Angebots haben Vodafone und AST SpaceMobile Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. In diesem soll die Steuerzentrale für die notwendige Satelliten-Technik am Boden untergebracht sein. Jedoch haben sie sich noch nicht fest für einen Standort der Operationszentrale entschieden: Es soll entweder „in der Nähe von München oder Hannover entstehen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verhandlungen über den Standort seien noch nicht abgeschlossen.

Laut Vodafone soll von diesem Betriebszentrum aus das „Satelliten-Netzwerk für ganz Europa technisch gesteuert, orchestriert und überwacht werden“. Über die Steuerzentrale sollen beispielsweise alle Telemetrie-, Tracking- und Kontroll-Verschlüsselungen für das sogenannte S-Band zur Verbindung von Smartphones aus dem Weltraum orchestriert werden. Auch das sogenannte Q/V-Band für Verbindungen zwischen Satelliten und Erdbodenstationen soll man von hier „schnell und jederzeit anpassen“ können. Zudem könne über die Steuerzentrale „die Modifikation von Dienstverschlüsselungsschlüsseln für die Kommunikation über den gesamten Kontinent“ durchgeführt werden, „ebenso die Aktivierung, Deaktivierung und Ausrichtung von Satelliten-Abdeckungskreisen in ganz Europa“, so Vodafone.

Neben dem kommerziellen Angebot eines Mobilfunkbreitbands, mit dem Nutzer auch in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung Videoanrufe, Streaming oder Messenger nutzen können, soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Unterstützung öffentlicher Schutz- und Katastrophenhilfe (PPDR) dienen, um Einsatzkräften eine ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur bereitzustellen. Laut Vodafone soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Entwicklung eines „paneuropäischen Mobilfunkbreitbandsystems“ beitragen, das die Kommunikation und Koordination von Notdiensten während Krisen und Katastrophen verbessern soll. Dieses soll „im Einklang mit der Vision des EU-kritischen Kommunikationssystems (EUCCS)“ stehen.

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Neben der Steuerung des Satelliten-Netzwerks, die weitgehend automatisiert erfolgt, sollen Ingenieure im Betriebszentrum Ereignisse im Weltraum wie beispielsweise Sonnenstürme überwachen, um eventuelle Auswirkungen auf die Satelliten-Technik rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls darauf zu reagieren.

In ersten Tests konnten die Partner nach eigenen Angaben erste Erfolge erzielen, darunter die ersten 4G- und 5G-Anrufe sowie einen Videoanruf aus dem All zu einem unveränderten Smartphone in Europa. Dabei wurden Download-Geschwindigkeiten von über 20 Mbit/s gemessen. Die neue Generation der von ASTS entwickelten BlueBird-Satelliten gelten als fortschrittlich; sie liefern unter anderem aufgrund ihrer riesigen Antennen mit 223 m² Fläche laut Vodafone Spitzendatenraten von bis zu 120 Mbit/s. Vodafone und ASTS haben auf dieser Basis erst Anfang des Jahres das erste satellitengestützte Videotelefonat mit handelsüblichen Smartphones demonstriert. Damals hieß es, dass man das Angebot schon 2025 starten wollte.


(afl)



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Berliner Stadtparlament lehnt Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ ab


Die Initiative für den „Volksentscheid Berlin autofrei“ ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus abgeblitzt. Das Parlament lehnte es ab, einen Gesetzentwurf des Bündnisses für ein weitreichendes Autoverbot in der Innenstadt zu beschließen. Die Initiative hatte für diesen Fall bereits angekündigt, im Zuge eines Volksbegehrens im Januar eine Unterschriftensammlung zu starten, mit dem Ziel, danach alle Bürger bei einem Volksentscheid über das Gesetz abstimmen zu lassen.

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Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.


(fpi)



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Weckerprobleme: So geht es in iOS 26.1 zum alten System zurück


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Wer sein iPhone auf iOS 26.1 aktualisiert hat, wird am frühen Morgen (oder beim Setzen anderer zeitgesteuerter Signalisierungen) mit einer neuen Funktion konfrontiert: Statt den Wecker mittels schlichtem Knopfdruck deaktivieren zu können, muss man nun eine Wischgeste vollführen. Die Idee hinter diesem „Slide to Stop“: Verschlafene Nutzer sollen den Wecker nicht – wie das angeblich zuvor passiert sein soll – versehentlich abdrehen können. Nur die Schlummern-Funktion ist wie gewohnt über einen einfachen Klick erreichbar. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Verhalten rückgängig zu machen.

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Apple hatte zuvor schon länger am Alarm-Design geschraubt: Mit iOS 26 gab es zwei gleich große Knöpfe für „Schlummern“ und das Beenden des Alarms. Zwar war der Beenden-Knopf dunkel eingefärbt und somit zumindest gefühlt auch im müden Zustand schwer(er) zu treffen, doch scheint es immer wieder Fälle gegeben zu haben, in denen Nutzer statt zu schlummern den Wecker ganz deaktivierten. In iOS 18 hatte Apple eine andere Lösung: Der Schlummern-Knopf war mittig groß untergebracht, die Wecker-Deaktivierung hingegen klein ganz unten.

Warum es überhaupt zu der Designänderung kam, ist unbekannt. Jedenfalls gab es nun in iOS 26.1die erwähnte Änderung: Die alte Wischgeste, mit der man bislang sein iPhone entsperren konnte („Slide to Unlock“), kehrte für den Wecker zurück. Aber auch das scheint einigen Usern nicht ganz zu schmecken, da ihnen am frühen Morgen womöglich die notwendige Koordinationsfähigkeit fehlt. Auch Menschen mit Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkungen freuen sich womöglich nicht über das neue Design.

Apple ermöglicht im Rahmen der Weckereinstellungen keine Änderungen der neuen Funktion. Stattdessen hat der iPhone-Hersteller die Deaktivierung gut versteckt – und sie greift zudem nicht nur für den Wecker. Wer die Wischgeste loswerden möchte, begibt sich zunächst in die Systemeinstellungen und dort in den Bereich „Bedienungshilfen“. Hier sucht man den zweiten Hauptbereich „Physisch und motorisch“ und geht auf „Tippen“. Dann ganz nach unten scrollen: Hier muss dann „Einzeltippaktionen bevorzugen“ aktiviert werden.

Damit wird sichergestellt, dass „für die Bedienoberfläche ein einzelnes Tippen anstelle einer Schiebeaktion erforderlich ist“, so Apple. Resultat ist das alte Verhalten aus iOS 26: Man sieht, wenn der Wecker läutet, wieder zwei große Knöpfe: „Schlummern“ und „Stopp“. Einziger Unterschied: Der Stopp-Knopf ist dunkler und damit etwa schlechter zu treffen. Zu bedenken bleibt auch, dass alle Schiebeaktionen künftig zu Knöpfen werden.

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(bsc)



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