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Bundestag ermöglicht Online-Verfahren an Gerichten


Deutschlands Justiz soll digitaler werden. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Weg dafür freigemacht, Online-Verfahren an einzelnen Zivilgerichten zu erproben. Ein von den Abgeordneten verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, zivilrechtliche Klagen über ein digitales Eingabesystem einzureichen – allerdings nur in jenen Bundesländern, die sich freiwillig an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligen.

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Bei der Einführung der elektronischen Justiz-Akte wird den Gerichten hingegen eine längere Übergangsfrist eingeräumt. Ein ebenfalls zu nächtlicher Stunde verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Akten bis Ende 2026 in Ausnahmefällen auch in Papierform anzulegen. Eigentlich sollte die E-Akte schon zum 1. Januar 2026 verbindlich sein. Es bestehe aber „das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken“, heißt es in der Gesetzesbegründung.


(mho)



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China holt gestrandete Raumfahrer aus dem All zurück


Nach Tagen der Ungewissheit im All sollen die drei gestrandeten Astronauten aus China am heutigen Freitag auf die Erde zurückkehren. Wie die Behörde für bemannte Raumfahrt mitteilte, sollen die Männer der „Shenzhou 20“ in der Raumkapsel zurückkehren, die zuvor ihre Nachfolger der Mission „Shenzhou 21“ zur Raumstation „Tiangong“ (Himmelspalast) gebracht hatte.

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Ankommen sollen Chen Dong, Chen Zhongrui und Wang Jie im Landegebiet Dongfeng in Chinas autonomer Region Innere Mongolei in der Wüste Gobi. Eine geplante Uhrzeit für die Landung gab die Behörde nicht bekannt. Die drei Astronauten seien in guter Verfassung, hieß es.

China hatte zuvor eine ursprünglich für den 5. November geplante Rückkehr der drei Astronauten von der Raumstation „Tiangong“ verschoben. Hintergrund war der Verdacht eines Zusammenpralls ihrer Raumkapsel, die an der Raumstation angedockt ist, mit kleinen Weltraumschrottteilen. Wann genau sich dieser Vorfall ereignet haben könnte, blieb offen. Für die Untersuchung verschob China die Heimreise der drei Männer deshalb auf unbestimmte Zeit.

Weltraumschrott ist schon länger ein Problem im All. Darunter versteht man alle nicht mehr verwendeten Objekte wie Satelliten oder Bruchstücke davon, die aus Kollisionen oder Explosionen entstanden sind. Sie können winzig klein sein oder auch mehrere Meter groß. Der Weltraummüll kreist unter anderem in erdnahen Bahnen um die Erde. Die Europäische Weltraumorganisation ESA schätzt, dass insgesamt mehr als eine Million Stücke Müll, die größer als ein Zentimeter sind, um die Erde rasen.

Zunächst hatten die Experten am Boden nach eigenen Angaben Untersuchungen eingeleitet. Am Dienstag teilte die Behörde für bemannte Raumfahrt mit, Notfallmaßnahmen in Gang gesetzt und weitere Prüfungen und Simulationen durchgeführt zu haben. Im Landegebiet wurde demnach für die Landung der Crew geübt.

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Die Behörde betonte, dass die Raumstation in normalem Zustand sei und zwei Astronauten-Mannschaften beherbergen könne. Staatsmedien zeigten Aufnahmen, wie die beiden Crews zusammen auf der Raumstation lebten und arbeiteten. Nähere Angaben zum Zustand der betroffenen Kapsel machte die Behörde nicht.

Für China ist die abrupte Änderung seiner Raumfahrpläne neu. Erstmals seit dem Beginn seines bemannten Raumfahrtprogramms im Jahr 2003 mussten die Astronauten unerwartet ihre ursprünglichen Zeitpläne verwerfen, noch während sie im All waren. Die Rückholaktion zeigt nun auch, wie China bei außerplanmäßigen Zwischenfällen im All reagiert und über welche Notfallpläne die Volksrepublik verfügt.

Die Missionsleitung entschied sich, die gestrandeten Astronauten in der Raumkapsel der „Shenzhou 21“ zurückzuschicken. Deren ursprüngliche Besatzung hat damit erst einmal keine Rückkehrmöglichkeit. „Zu einem passenden Zeitpunkt in der Zukunft“ will China das Raumschiff „Shenzhou 22“ dann zur Raumstation schicken. Unklar ist, was mit der „Shenzhou 20“ passiert.

Die „Shenzhou 20“-Astronauten waren am 24. April im halbjährlichen Wechselturnus zur „Tiangong“ aufgebrochen und hatten damit nun etwas mehr als ein halbes Jahr im All verbracht. Dort führten sie wissenschaftliche Experimente durch und bauten den Schutz der Raumstation gegen Weltraumschrott aus. Bevor die drei zurückkehren konnten, brachte China drei neue Astronauten zur „Tiangong“, denen die Raumstation übergeben wurde.

Auch die neue „Shenzhou 21“-Crew um Zhang Lu, der mit der „Shenzhou 15“ vor zwei Jahren bereits im All war, sowie den Weltraum-Debütanten Wu Fei und Zhang Hongzhang soll rund sein halbes Jahr lang die Raumstation warten, wissenschaftliche Experimente durchführen und Weltraumspaziergänge absolvieren. Die Mission ist Teil von Chinas langfristigen Weltraumplänen, zu denen auch eine bemannte Mondlandung bis 2030 gehört.

Die verschobene Rückkehr der Chinesen erinnert an einen Vorfall mit einer Crew der Internationalen Raumstation (ISS), die ungeplant ihren Aufenthalt im All um Monate verlängern musste. Barry Wilmore und seine Kollegin Suni Williams waren Anfang Juni 2024 zur ISS gekommen und sollten eigentlich nur rund eine Woche dort bleiben.

Aufgrund von technischen Problemen mit ihrem Starliner-Raumschiff entschied die NASA aus Sicherheitsgründen jedoch, sie mit einem Crew Dragon und erst rund neun Monate später wieder zur Erde zurückkehren zu lassen.


(mho)



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Kommentar zum AWS-Fail: Hinter dem Sündenbock DNS steht Hyperscaler-Inkompetenz


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Am 19. und 20. Oktober 2025 gab es einen Ausfall der AWS-Cloud in der Region us-east-1 (North Virginia), einem der Kernstandorte von AWS. Dieser Ausfall erschütterte populäre und auch weniger sichtbare, aber kritische Internetdienste. Ausgelöst durch den Ausfall waren diese Dienste nicht oder nur sehr eingeschränkt erreichbar. Darunter waren Amazons eigene Streamingangebote, Atlassian, Docker, der Epic Game Launcher und der Messenger Signal.

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Carsten Strotmann unterstützt als Consultant bei der sys4 AG Kunden beim Betrieb von DNS/DNSSEC/DANE-Infrastrukturen und arbeitet als Trainer fürs Internet Software Consortium und Linuxhotel.

Amazon berichtete von DNS-Auflösungsproblemen, und schnell wurde wieder das Meme „It’s always DNS“ ausgepackt, um den Ausfall zu erklären. DNS als *der* Infrastrukturdienst des Internets scheint eine Art Naturgewalt zu sein, der selbst die allgewaltigen Hyperscaler schutzlos ausgeliefert sind. Eine Woche später, am 29. Oktober, hatte dann auch Microsoft Azure mit einem Ausfall zu kämpfen – der angegebene Auslöser: DNS!

Ist DNS nun die Nemesis der Cloud? AWS schreibt in der Post-Mortem-Analyse: „a latent race condition in the DynamoDB DNS management system“ – ein Fehler im DNS-Managementsystem der Amazon DynamoDB hatte falsche Daten in das DNS geschrieben. Das DNS, ein weltweiter Verzeichnisdienst, der es erlaubt, hinter Domainnamen Daten abzulegen und wieder abzurufen, hat zuverlässig funktioniert: Er hat die eingetragenen – falschen – Daten ausgeliefert.

Der Fehler lag nicht im DNS, er lag in der DynamoDB. DNS arbeitet nach dem in der IT bekannten GIGO-Prinzip: Garbage in – Garbage out. DNS weiß nicht, welche Daten korrekt sind und welche nicht. Es gibt die Daten zurück, die Menschen oder Maschinen dort hinterlegen.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass große Teile der Internetdienste, Fachpresse und Hyperscaler-Kunden auf der Suche nach einem Sündenbock sind: Es zeigt sich, dass auch die hoch spezialisierten Experten der Hyperscaler die Komplexität der Systeme nicht beherrschen. Statt zu der Erkenntnis zu gelangen, dass ein Cloud-Anbieter den Verantwortlichen im Unternehmen nicht die Arbeit abnimmt, einen hochverfügbaren Dienst zu erstellen und Gegenmaßnahmen für Ausfälle zu implementieren, zeigt man lieber auf das Naturereignis DNS. DNS lässt sich anscheinend nicht bändigen, nicht einmal von den Hyperscalern.

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Vor dem DNS gab es im Internet einen zentralen Dienst für die Namensauflösung, die Datei hosts.txt. Sie wurde am Stanford Research Institute zentral verwaltet und auf alle Rechner des Internets verteilt. Die frühen Baumeister des Internets erkannten, dass die zentral ausgelieferte hosts.txt die Verfügbarkeit von Diensten im Internet gefährdet, und ersetzten sie 1983 durch DNS als explizit dezentralen Dienst.

Es ist eine Ironie der Geschichte, dass heute bei Ausfällen zentralisierter Dienste die Schuld bei ebendiesem dezentralen Dienst gesucht wird, der aber bestens und fehlerfrei funktioniert. Die Erkenntnis aus dem Jahr 1983, dass sich Ausfallsicherheit und die Zentralisierung von Diensten im Internet ausschließen, ist wohl in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten.

Dieser Kommentar ist das Editorial der iX 12/2025, die am 21. November 2025 erscheint.


(axk)



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Belkin ruft Produkte wegen Brandgefahr zurück


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Laut Belkin sind sowohl der „Auto-Tracking Stand Pro“ (MMA008) als auch die „BoostCharge USB-C PD Power Bank 20K“ (BPB002) von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf betrifft auch das Modell PB0003 der Powerbank, die laut Belkin jedoch nicht in Deutschland angeboten wird. Der Hersteller bietet gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs oder der Seriennummer eine vollständige Rückerstattung an oder eine Gutschrift in voller Höhe plus 20 Prozent auf den Kauf eines Produkts über die Belkin-Webseite.

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Wie Belkin in seiner Meldung zum Rückruf schreibt, kann der Lithium-Ionen-Akku aufgrund eines Herstellungsfehlers zur Überhitzung der Zellen der Produkte führen. Dies könnte eine Brandgefahr für Verbraucher darstellen, heißt es. Der Hersteller rät ausdrücklich von der weiteren Nutzung der beiden Produkte ab.


Belkin Autostand

Belkin Autostand

Neben der Powerbank ruft Belkin auch den „Auto-Tracking Stand Pro“ zurück.

(Bild: Belkin)

Zudem solle man sie von der Stromversorgung oder anderen Produkten trennen und mit Belkin für weitere Anweisungen in Kontakt treten. Ferner rät Belkin, die Modelle mit den Modellnummern „BPB002“ und „MMA008“ an „einem sicheren, trockenen Ort“ aufzubewahren und von „brennbaren Gegenständen oder anderen Gegenständen, die die Powerbank beschädigen könnten“ fernzuhalten.

Laut Belkin können Kundinnen und Kunden feststellen, ob ihr Gerät von der Rückrufaktion betroffen ist, indem sie die Modellnummer auf der Rückseite oder Seite des Produkts suchen. Sollte auf dem Belkin-Produkt die Modellnummer „MMA008“ oder „BPB002“ lauten, sollten Besitzer die Seriennummer und/oder den Kaufbeleg heraussuchen und das Rückrufformular ausfüllen. Die Seriennummer befindet sich laut Hersteller auf dem Produktetikett an der Rück- oder Unterseite des Produkts.

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Die Powerbank und der Auto-Tracking-Ständer dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Betroffene müssen sie bei Einrichtungen, die Lithiumbatterien annehmen, wie etwa Wertstoffhöfen oder Händlern, die Batterien verkaufen, abgeben.

Es ist nicht der erste Rückruf eines Belkin-Produkts wegen Brandgefahr: Zuletzt hatte der Hersteller im Oktober 2024 das Ladegerät Belkin BoostCharge Pro BPD005 für iPhones und die Apple Watch wegen „großer Wärmeentwicklung“ zurückgerufen.


(afl)



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