Künstliche Intelligenz
c’t-Story: Albert, der Geist, der in die Flasche kam
Albert Inglewood, sechzehnter Count of Wayburn, künftiger Erbe eines kleinen Vermögens sowie eines halb verfallenen Schlosses, das die Mitglieder seiner Familie schon seit unzähligen Generationen bewohnt und vernachlässigt hatten, war ein seltsames Kind.
Während andere Kinder lernten, zu laufen und mit dem Ball zu spielen, zählte er. Was auch immer ihm in die Finger geriet, es wurde gezählt statt mit einem Namen versehen. So waren ihm auch die Grundrechenarten bereits bekannt, bevor er ein einziges Wort lesen konnte. Die Welt der Literatur erschloss sich ihm auch in späteren Jahren nicht.

Was ist das: Es dreht sich um Technik, ist mal spannend, mal bestürzend, mal amüsant und hat nur sehr selten ein Happy End? Richtig: die c’t-Story. Seit gut 37 Jahren hat sie ihren festen Platz im Magazin – und seit einiger Zeit auch auf heise+. Mal kommt sie aus der Feder preisgekrönter Belletristik-Profis, mal sind die Verfasser hochkarätige Wissenschaftler – oder eigenwillige junge Science-Fiction-Debütanten. Viele unserer c’t-Story-Autoren haben in den vergangenen Jahren für ihre Werke renommierte Preise wie den Kurd-Laßwitz-Preis (KLP) oder den Deutschen Science-Fiction-Preis (DSFP) errungen.
Für die Welt und die Wissenschaften war es jedoch ein Glück, dass Albert sich dennoch entschloss, Lesen und Schreiben zu lernen. So konnte er mit anderen Menschen, die ähnliche Interessen hatten wie er, kommunizieren, ohne sie aufsuchen zu müssen. Ein solcher Korrespondenzpartner in Alberts frühen Jugendjahren war Charles Babbage. Der spätere Erfinder der Differenzmaschine zeigte sich stets aufs Neue überrascht und begeistert von Alberts frischen Ideen im Reich von Mathematik und Logik. Es ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die eine oder andere Idee, die später dem rührigen Mr. Babbage zugeschrieben wurde, ursprünglich aus Wayburn Castle stammte. Aber das hier weiter zu vertiefen, würde bedeuten, sich in das Reich der wilden Spekulationen zu begeben und die rein faktenorientierte Welt der Wissenschaften zu verlassen. Bleiben wir also bei den realen Dingen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Albert, der Geist, der in die Flasche kam“.
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Künstliche Intelligenz
„Sorry, Sandy“ – John Carmack bedauert das Ende des „Quake”-Teams
Am Montag dieser Woche wurde der Spiele-Meileinstein „Quake“ 30 Jahre alt. Entsprechend würdigten viele seiner Erfinder das Jubiläum auch in sozialen Medien. Dazu gehört auch der Designer Sandy Petersen, der bei id Software vor allem maßgeblich an den meisten Levels von „Doom II“ und alleinverantwortlich an der vierten Episode von „Quake“ beteiligt war.
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In einem kurzen Thread mit dem Titel „Wie Quake id Software ruiniert hat“ beschrieb er auf der Plattform X, warum das Kernteam der Quake-Macher um John Carmack und John Romero zerbrach. Schon lange ist bekannt, dass während der Entwicklung des Spiels zwischen diesen beiden ein Machtkampf tobte, den Romero verlor: Er wurde mit einer Abfindung aus der Firma gedrängt, und gründete darauf sein eigenes Studio „Ion Storm“. Auch zahlreiche andere Mitarbeiter, darunter Sandy Peterson, der Designer American McGee und das Assembler-Genie Mike Abrash schieden kurz nach „Quake“ aus der Firma aus.
Burnout nach Quake
Peterson zufolge waren alle „ausgebrannt“, als „Quake“ endlich fertig war, sogar „geistig gebrochen“ sei das Team gewesen. Man habe schlicht zu hart gearbeitet. John Carmack persönlich macht Peterson in seinem Thread aber keinen Vorwurf. Dem Designer zufolge sei das Ergebnis das alles aber wert gewesen. Nur, so seine Theorie: Das, was id Software damals war, sei durch die harte Arbeit unter extremen Bedingungen kaputtgegangen.
Nach einigen Stunden antwortete John Carmack, dem bisher durch seinen angeblich diktatorischen Führungsstil die Hauptschuld am Ende des klassischen id-Teams gegeben wird, auf Petersens Thread. Er schreibt auf X wörtlich von „seinen Fehlern“, zu denen vor allem der falsche Ansatz gehöre: „Quake“ sei „technisch zu ambitioniert“ gewesen. Er wollte damals unbedingt einen perfekten Multiplayer-Shooter in einer voll polygonalen Umgebung machen. Besser wäre es, so Carmack, aber gewesen, erst eine erweiterte Doom-Engine für Multiplayer per LAN und Internet, und dann ein neues, voll dreidimensionales Spiel zu entwickeln.
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Dauer-Startup klappt nicht
„Ich habe alle zu sehr unter Druck gesetzt“ gibt Carmack unumwunden zu. Wenn man ständig Menschen zu „dauerhafter Startup-Intensität“ dränge, würden sie darunter leiden. Es habe das auch an sich selbst zu dieser Zeit bemerkt. Als Management-Lektion führt er auch dann, dass etablierte Firmen – id war zu dieser Zeit schon millionenschwer – „mehr Lockerheit“ bräuchten. Zudem, und da spielt Carmack auf Romero an, ohne ihn namentlich zu nennen, sei die Firmenstruktur mit den Anteilen der Gründer falsch gewesen, und habe die falschen Anreize gesetzt. Hier ist zu betonen, dass die beiden Johns sich schon lange wieder versöhnt haben und unter anderem auf der diesjährigen QuakeCon miteinander auftreten werden.
Carmack schließt seinen Post mit einem schlichten „Sorry, Sandy“. Petersen hat diese Entschuldigung ganz offensichtlich auch völlig verdient, denn er tritt nie in der der Rolle des verbitterten Ex-Angestellten auf. In seinem Thread betont er auch, dass alle, die id damals verließen, in der Spielebranche weiter erfolgreich waren. Schon in einem vor sechs Jahren veröffentlichen Video zu den Umständen bei id während der Entwicklung von Quake stellte er klar, dass er Carmack schätze und ihm keine persönlichen Vorwürfe mache. Neben dem exzentrischen Code-Guru hat es Peterson zufolge bei id damals auch andere Mitarbeiter gegeben, welche die Arbeit ihrer Kollegen regelrecht sabotierten. So ganz zu Ende erzählt scheint die Geschichte um das Team hinter Quake also noch nicht.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Social Media ab 16: Australien verdoppelt Strafen für Plattformen
Das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Australien zeigt bisher wenig Wirkung. Nun will die Regierung die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen und verdoppelt ihre Strafen. Unternehmen, welche die neuen Regeln nicht richtig umsetzen, will die Regierung jetzt mit 99 Millionen australischen Dollar (rund 60 Millionen Euro) zur Kasse bitten, anstatt vorher 49,5 Millionen Dollar (rund 30 Millionen Euro).
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Als erstes Land auf der Welt hatte Australien im Dezember ein generelles Verbot sozialer Medien für Menschen unter 16 verhängt. Unternehmen wie Meta oder Google sollten entsprechende technische Maßnahmen ergreifen, um das gesetzeskonforme Alter ihrer australischen Nutzer sicherzustellen. Doch das klappt eher schlecht als recht. Bei einer Umfrage unter 12- bis 15-Jährigen in Australien gaben 61 Prozent an, weiterhin Zugriff auf eines ihrer Social-Media-Konten zu haben. Gründe liegen demnach in zu laschen und teils sogar ausgebliebenen Alterskontrollen. Diese erfolgen meist anhand eines Selfies oder Ausweiskontrollen und sind für viele Kinder leicht zu umgehen.
Ministerin: Plattformen nutzen all ihre Tricks
„Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Technologieunternehmen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Minderjährige unter 16 Jahren von ihren Plattformen fernzuhalten“, erklärte Australiens Kommunikationsministerin Anika Wells in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Premierminister Anthony Albanese. Verantwortlich für die Durchsetzung des Gesetzes ist Australiens eSafety-Kommission, die Wells unterstellt ist. Aufgrund der regelmäßigen Berichte, die sie vom eSafety-Beauftragten erhalte, sei ihr klar, dass Social-Media-Plattformen mit all ihren Tricks arbeiteten und nur das Nötigste täten, um das neue Verbot zu überwachen.
Albanaese will die Kommission jetzt mit neuen Regelungen stärken. Die Kommission soll künftig Informationen und Dokumente anfordern können, um sicherzustellen, dass die Plattformen sich an die Regeln halten. Dabei sollen auch Informationen von Dienstleistern eingeschlossen sein, etwa Anbieter von Altersüberprüfungen in App Stores. Solche Möglichkeiten hatten Australiens Behörden vorher offenbar nicht. Bei systematischen Verstößen droht den Plattformen dann eine Strafe von 99 Millionen Dollar. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, steht noch nicht fest, wie die Nachrichtenagentur Reuters von einem Sprecher des Premierministers erfuhr. Bisher wurden laut der australischen Regierung insgesamt fünf Millionen Social-Media-Accounts von Menschen unter 16 entfernt.
Albanese zeigte sich erfreut über die weltweite Debatte und die Verbotspläne anderer Länder, die Australiens Schritt angefacht habe. „Aber es ist klar, dass die großen Technologiekonzerne nicht genug tun, um das Gesetz einzuhalten – es gibt immer noch zu viele Kinder in den sozialen Medien“, sagte er.
Australiens Idee ist auch hier beliebt. Die CDU will Social Media erst ab 14 erlauben – genau wie ihr Koalitionspartner SPD. Der deutsche Ärztetag fordert ein Verbot bis 16. Und zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus, ergab eine repräsentative Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt). Von den Bildungsministern wird bisher aber ein anderer Kurs verfolgt. Die Bildungsministerkonferenz (BMK) hat am 12. Juni eine gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Social Media an Schulen verabschiedet. BMK-Präsidentin Anna Stolz (Freie Wähler) sprach von einem „Dreiklang aus sensibilisieren, stärken, schützen“ – der Fokus liege auf der Entwicklung digitaler Resilienz und Medienkompetenz, nicht auf Verboten.
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Zahlreiche weitere europäische Länder, etwa Frankreich, Norwegen, Österreich planen entsprechende Verbote. Großbritannien will sein Social-Media-Verbot bis 16 bereits im Frühjahr 2027 einführen. Ob Australiens ernüchternde Erfahrungen mit der Verbotspraxis dabei einfließen werden, bleibt abzuwarten.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Verfassungswidrig? Scharfe Kritik an geplanter Streaming-Abgabe
Der Plan der Bundesregierung, Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ zu mehr Reinvestitionen in den deutschen Filmmarkt zu verpflichten, stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Ein Rechtsgutachten stellt dem von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorangetriebenen Entwurf ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
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Der Rechtswissenschaftler Udo Di Fabio kommt in seiner medienrechtlichen Analyse laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Das Gutachten, das Amazon Prime Video in Auftrag gegeben hat, wirft grundlegende Fragen über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Medienpolitik auf.
Der Kern des Anstoßes liegt in den weitreichenden Eingriffen, die der Entwurf skizziert. Weimer will Video-on-Demand-Riesen dazu zwingen, künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen zu stecken. Doch das Vorhaben geht weit über eine finanzielle Abgabe oder Investitionspflicht hinaus. Es verknüpft diese Vorgabe mit hochgradig regulierenden Instrumenten, die nach Ansicht Di Fabios die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verletzen. Vor allem zwei Vorgaben stehen dabei im Zentrum seiner Kritik: der sogenannte Rechterückfall und die strengen Quoten für deutschsprachige Produktionen.
Eingriff in Streaming-Bibliotheken
Paragraf 8 des Entwurfs sieht vor, dass die Rechte an einem audiovisuellen Werk entsprechend der Höhe des Eigenanteils des lokalen Herstellers nur zeitlich begrenzt an die Streaming-Plattform übertragen werden. Nach Ablauf einer Frist von meist drei bis sieben Jahren fallen diese Rechte automatisch an die heimischen Filmproduzenten zurück. Di Fabio spricht hier laut der FAZ von einer gesetzlichen Entziehung von Eigentums- und Urheberrechten.
Für die Streaming-Dienste würde das der Analyse zufolge in den Kern ihres Geschäftsmodells eingreifen. Plattformen leben im digitalen Zeitalter maßgeblich davon, eine breit gefächerte, exklusive und dauerhaft verfügbare Medienbibliothek vorzuhalten. Wenn ihnen diese Inhalte nach wenigen Jahren entzogen würden, käme dies einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Vertragsfreiheit gleich.
Ferner sieht der Jurist die Kompetenzen des Bundes klar überschritten. Medienvielfalt und kulturpolitische Ziele seien hierzulande historisch und verfassungsrechtlich verankerte Kernkompetenzen der Länder. Wenn der Bund versuche, über das Instrument einer Investitionslenkung die Struktur der europäischen und deutschen Filmwirtschaft zu formen und Marktergebnisse politisch zu steuern, begebe er sich auf dünnes Eis. Für Di Fabio weist dieser erzwungene Rechteentzug zudem keinen sachlich zwingenden Zusammenhang mit der eigentlichen Investitionsverpflichtung auf. Der Bund müsse sich bei derartigen Maßnahmen in der Sache strikt zurückhalten, um die Kulturhoheit der Länder nicht zu untergraben.
Kollision mit Europarecht
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Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auf nationaler Ebene kollidiert der Gesetzentwurf laut der Expertise auch mit dem EU-Recht. Der beabsichtigte automatische Rechterückfall lasse sich nicht durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verteidigen und sei damit rechtswidrig, meint Di Fabio. Er schränke die vertraglich garantierten Grundfreiheiten internationaler Mediendienstanbieter in unzulässiger Weise ein. Auch die im Entwurf hoch angesetzten nationalen Subquoten für Werke in deutscher Originalsprache verstießen potenziell gegen EU-Prinzipien. Zwar seien nationale Quoten unter engen Voraussetzungen rechtlich denkbar. Sie erforderten aber eine kritische Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit.
Der Gutachter bezweifelt auch, ob das Gesetz überhaupt das gewünschte Ziel erreichen würde. Es sei unklar, ob der erzwungene Rechterückfall zulasten der Streaming-Anbieter tatsächlich dazu beitrage, die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig zu stärken. Er könnte auch internationale Investoren abschrecken und den Produktionsstandort Deutschland isolieren.
Als verfassungskonforme Alternative schlägt Di Fabio einen flexibleren „Carry-over“-Mechanismus vor. Ein solches Modell würde es den Plattformen erlauben, eine Übererfüllung der Investitionsquote aus einem Jahr auf die Folgejahre anzurechnen. Das würde der volatilen und schwer kalkulierbaren Realität des Filmmarktes gerecht werden, in der Erfolge von Serien und Filmen kaum exakt im Voraus planbar sind. Für den Gesetzgeber zeigt das Gutachten so einen Ausweg: Durch den Verzicht auf den ordnungspolitisch motivierten Rechterückfall und durch den Einbau flexiblerer Marktmechanismen ließe sich das Vorhaben verfassungsrechtlich absichern und vor einem potenziellen Scheitern vor den Gerichten bewahren.
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