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Datenschutz: Bundesregierung will kleine Änderungen mit großer Wirkung
In Brüssel wird derzeit unter Hochdruck am sogenannten Digital-Omnibus-Gesetz gearbeitet: Viele kleinere Änderungen an Rechtsakten sollen die Regulierung etwas aufräumen und die Wirtschaft von unnötigen Pflichten entlasten. Was die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses von der EU-Kommission beim Datenschutz will, hat das Bundesinnenministerium als Wünsche der Bundesregierung nach Brüssel übermittelt. Vor allem zwei Änderungsideen könnten große Auswirkungen haben.
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So schlägt die Bundesregierung unter anderem vor, dass der „Erwägungsgrund 40“ noch einmal deutlicher formuliert wird: Alle Rechtsgrundlagen für eine zulässige Datenverarbeitung sollen demnach noch einmal ausdrücklich gleichrangig nebeneinander stehen. Das gilt für die Einwilligung des Betroffenen ebenso wie – und das ist der in der Praxis relevanteste Teil – das sogenannte „berechtigte Interesse“, das zahlreiche Anbieter sehr gerne nutzen, um Daten zu erfassen. Im Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu, dass das in der DSGVO eigentlich bereits so angelegt sei — aber Aufsichtsbehörden und Gerichte hätten der Einwilligung in der Realität Vorrang vor den anderen Begründungen in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung eingeräumt. Dass diese klein wirkende Änderungsidee in der Praxis durchaus massive Folgen haben könnte, dessen ist sich das Innenministerium bewusst — und will genau das erreichen.
Sonntag soll Data-Breach-Notification-frei sein
Etwas überraschend ist, dass das Bundesinnenministerium, das neben dem Datenschutz auch für die Cybersicherheit verantwortlich zeichnet, die Meldepflichten bei entfleuchten Daten, sogenannten Data Breaches, ändern möchte: Insbesondere an Wochenenden sei die harte 72-Stunden-Frist „problematisch“, heißt es im BMI-Papier. Daher will Berlin lieber „3 Arbeitstage“ in der Datenschutzgrundverordnung hinterlegen, was nach deutschem Recht nur den Sonntag ausnimmt, da der Samstag ein regulärer Werktag ist.
Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden zu einem technischen Meldeweg für die „Data Breach Notifications“ verpflichtet werden. Dies – und auch, dass die teils überlappenden Meldepflichten zwischen DSGVO und NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollten – dürfte auf allgemeine Zustimmung und wenig Widerstand stoßen.
Pseudonymisierung und Anonymisierung sollen genauer spezifiziert werden
Der zweite potenziell sehr weitreichende Änderungsvorschlag verbirgt sich in den weiteren Ideen, die das BMI nach Brüssel geschickt hat. Diese sollen wohl nicht mehr in das wie erwähnt Digital-Omnibus genannte Artikelgesetz, aber doch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. In einem Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 der DSGVO geht es ans Eingemachte: Um die Frage, inwieweit Pseudonymisierung und Anonymisierung genauer ausspezifiziert werden sollen.
Hier schlägt die Bundesregierung zwei Wege vor, klarzustellen, dass anonyme Daten als von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen gelten und keine personenbezogenen Daten darstellen. Was tautologisch klingt, hat dabei große Relevanz: Immer wieder ist umstritten, was Anonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung überhaupt meint. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seiner verbindlichen Auslegung der DSGVO bereits eine „relative Anonymisierung“ ins Spiel gebracht, bei der eine Deanonymisierung unter Zuhilfenahme weiterer, dem Verarbeiter aber nicht zur Verfügung stehenden Daten zumindest theoretisch möglich wäre.
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Garantieerklärung für Datenschutzeinhaltung in Lieferkette?
Weitere Wünsche aus der Bundesregierung betreffen vor allem – aus Regierungssicht – potenziell missbräuchliche Auskunftsersuchen, allgemeine Erwägungen zur Frage eines weiter abgestuften Risikomodells für Datenverarbeitungen und eine neue Verpflichtung für Hersteller und Lieferanten, dass sie beim Datenschutz europäisches Recht einhalten.
Hier will das BMI also eine neue Verpflichtung einführen, analog zur KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act. Zur KI-Verordnung hatte die Regierung in einem zweiten Papier bereits umfangreich ihre Wünsche kundgetan.
(nen)
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Insolvenzverfahren: Käufer für Lidar-Firma Luminar gesucht
Volvo verzichtet in zukünftigen Fahrzeugen auf das Sicherheitsinstrument Lidar. Für Volvos Lidar-Lieferanten Luminar Technologies ist das der letzte Sargnagel. Das US-Unternehmen hat Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts beantragt. Die zu bedienenden Anleihen summieren sich aktuell auf 488 Millionen US-Dollar, hinzu kommen mindestens 72 Millionen Dollar Lieferantenforderungen. Lidars sind Systeme, die mit Laser punktweise Entfernungen messen. Sie werden unter anderem in Sicherheitssystemen von Kraftfahrzeugen verbaut.
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Aussicht auf profitable Geschäfte fehlt. Luminar Technologies wurde 2012 in der Absicht gegründet, die Kfz-Branche zu beliefern, insbesondere für selbstfahrende Autos, ohne parallel den Markt für Militärdrohnen und -roboter zu bespielen. Das Unternehmen setzte auf Eigenentwicklungen sowie größere Wellenlängen (1550 Nanometer statt 905 Nanometern), um bessere Resultate zu erzielen, speziell höhere Reichweite.
Partnerschaft mit Volvo kostete 200 Millionen Dollar
2020 gelang es Luminar, mit Volvo den ersten kommerziellen Vertrag über Lidars für Verbraucherfahrzeuge abzuschließen. Die Geräte sollten zur Standardausrüstung des elektrischen SUV EX90 gehören. Volvo verlangte von Lidar, nachzuweisen, ab 2024 mehr als 100.000 Lidars jährlich liefern zu können. Luminar hat nach Angaben des Insolvenzmanagers insgesamt 200 Millionen Dollar in die Volvo-Partnerschaft investiert, davon 52 Millionen Dollar in den Bau einer Fabrik in Mexiko. Anfang 2022 stellte Volvo die Bestellung von 1,1 Millionen Stück in Aussicht, kaufte dann aber weniger als 10.000.
Parallel hat Luminar ab 2021 mit der Volvo-Tochter Polestar zusammengearbeitet. Im Oberklasse-SUV Polestar sollten Luminars Lidars als Zusatzausstattung angeboten werden. Dazu kam es aber nicht, weil Polestars Software die Messergebnisse nicht verarbeiten konnte.
Ab 2022 versuchten Luminar und Mercedes-Benz gemeinsam, Fahrzeugtechnik zu entwickeln. Dieses Projekt scheiterte ebenfalls; zwar wurde ein Nachfolgeprojekt mit Mercedes beschlossen, aber nicht umgesetzt.
Im September 2025 machte Volvo kehrt: Lidar sei nur noch als aufpreispflichtige Zusatzausstattung vorgesehen und aus zukünftigen Modellen überhaupt gestrichen. Nachdem Luminar Volvo wegen Vertragsbruchs gemahnt hatte, kündigte der chinesische Autokonzern den Vertrag überhaupt. Damit musste Luminar jede Hoffnung fahren lassen. Bereits davor gesetzte Umschuldungen sowie Sparmaßnahmen, darunter verstärkte Auslagerung der Produktion und je eine Kündigungswelle 2024 und 2025, konnten nicht reichen, wenn der einzige nennenswerte Kunde abspringt. Eine neue Kooperation mit Caterpillar kam zu spät.
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Käufer gesucht
Laut Analyse des Insolvenzmanagers sind drei Faktoren wesentlich für die Zahlungsunfähigkeit: Mehrere Autohersteller seien daran gescheitert, Lidar in ihre Fahrzeuge zu integrieren, womit der Markt deutlich kleiner ist als von Luminar erwartet. Da die Firma nie Stückzahlen verkaufen konnte, machte sie mit jedem verkauften Lidar Verlust. Und schließlich wächst der Preisdruck chinesischer Anbieter.
Luminar hat eine solvente Tochterfirma namens Luminar Semiconductors, die integrierte Schaltkreise (ASIC) für Lidars entwickelt. Diese Tochter wird für 110 Millionen US-Dollar an ein Photonik-Unternehmen aus New Jersey namens Quantum Computing verkauft – sollte nicht noch jemand ein besseres Angebot unterbreiten.
Für das Hauptgeschäft der Luminar Technologies ist noch kein Käufer bekannt. Die Suche wird nicht einfach. Im Laufe des Jahres haben bereits mehrere Außenstehende unaufgefordert Übernahmegespräche eröffnet, die jedoch zu keinem Abschluss geführt haben. Luminar hofft dennoch, den Betrieb unter einem neuen Eigner fortführen zu können. Bis dahin sollen Bestandskunden weiter versorgt werden. Insgesamt beschäftigt die Firma circa 440 Personen.
In München unterhält Luminar Technologies eine Vertriebs- und Kundendienstniederlassung, die Luminar GmbH. heise online hat bei Luminar Technologies nachgefragt, ob auch diese deutsche Tochter Insolvenz anmelden wird müssen. Bislang ist in den Insolvenzbekanntmachungen kein entsprechender Eintrag zu finden.
SPAC
Luminar steht in der langen Liste von Firmen, die durch eine Special Purpose Acquisition Company (SPAC) eine Abkürzung an die Börse genommen, aber ihre Aktionäre binnen weniger Jahre enttäuscht haben. Gegen Luminar sind zwei Sammelklagen, zwei Aktionärsklagen und eine Untersuchung der Kapitalmarktbehörde SEC (Securities Exchange Commission) anhängig.
SPAC steht für Special Purpose Acquisition Company. So eine Firma wird nur dazu gegründet, Geld von Investoren einzusammeln, dann ohne eigentliche Geschäftstätigkeit an der Börse zu notieren, um schließlich binnen zweier Jahre mit einer noch nicht börsennotierten Firma – hier: Luminar Technologies – zu verschmelzen. Das war um das Jahr 2020 en vogue; für den übernommenen Betrieb ist das ein schneller und günstigerer Weg an die Börse.
Allerdings haben viele solcher SPAC-Konstrukte den Anlegern wenig Freude bereitet. Der Zwang, binnen zweier Jahre viele Millionen für irgendeine Akquisition ausgeben zu müssen, ist womöglich nicht der ideale Anreiz für die beste Investitionsentscheidung.
(ds)
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ICANN nimmt 2026 wieder Anträge für neue generische Top-Level-Domains entgegen
Die ICANN hat die nächste Runde für Anträge auf neue generische Top-Level-Domains (gTLD) angekündigt. Die Vergabestelle für einmalige Namen und Adressen im Internet wird ab Ende April entsprechende Vorschläge für Domain-Endungen wie .bochum oder .cpu annehmen, die bislang nicht registriert wurden. Finanzkräftige Antragsteller werden allerdings bevorzugt, denn die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) erhebt Gebühren von bis zu 227.000 US-Dollar für jeden akzeptierten Antrag. Zudem kann es in Streitfällen um bestimmte gTLD zu Auktionen kommen.
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Zuletzt wurden Anträge auf gTLD im Frühjahr 2012 angenommen, was Bewerber damals 185.000 Dollar gekostet hat. Trotzdem zählte die ICANN vor mehr als dreizehneinhalb Jahren fast 2000 Anträge für neue Top-Level-Domains. Insbesondere Städtenamen waren beliebt als gTLD. Über ein Jahr nach der Antragstellung gingen .berlin und .wien als erste Städte-Domains online. Mittlerweile sind .hamburg, .amsterdam und .stockholm hinzugekommen, aber auch gTLD wie .bank, .edeka, .game und .microsoft.
Umfangreicher Leitfaden für neue gTLD
Auf diese Anwendungsfälle verweist die ICANN jetzt zur neuen Runde im gTLD-Programm, denn sie können als Beispiele für neue Internetadressen dienen. Zudem stellt die Organisation einen Leitfaden für Bewerber bereit. Auf 440 Seiten werden so gut wie alle Details zu dieser gTLD-Antragsrunde dargelegt, bislang aber lediglich per PDF und nur auf Englisch. Eine HTML-Version soll im Januar 2026 folgen. Bis Ende Februar soll der Leitfaden auch in Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch zur Verfügung stehen. Eine Liste aller bislang registrierten 1438 Top-Level-Domains stellt die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) in Textform bereit:
„Es ist von Bedeutung, dass Antragsteller für neue gTLDs auf die Bewertung der von ihnen beantragten gTLD-Zeichenfolge sowie auf alle anderen erforderlichen Bewertungen, einschließlich der finanziellen und operativen Fähigkeiten, vorbereitet sind“, erklärt Kurtis Lindqvist, Präsident und CEO der ICANN in der Mitteilung der Organisation. „Der Leitfaden für Bewerber informiert sie genau über die Anforderungen und unterstützt sie bei der Durchführung des Verfahrens.“
gTLD-Antragsgebühr in fünf- bis sechsstelliger Höhe
Zu den Erfordernissen zählt auch ein recht hohes Budget der Antragsteller, denn allein die gTLD-Bewertungsgebühr beträgt schon 227.000 Dollar pro Antrag. Allerdings kann diese Gebühr bei sogenannten qualifizierten Bewerbern wie gemeinnützigen oder internationalen Organisationen, indigenen Gruppen oder Kleinunternehmen aus weniger entwickelten Volkswirtschaften, die finanzielle Unterstützung benötigen, um 75 bis 85 Prozent reduziert werden. Damit fallen dann nur noch 34.500 bis 56.750 Dollar pro gTLD-Antrag an.
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Die ICANN eröffnet ihr Verfahren für neue gTLD-Anträge am 30. April 2026. Hoffentlich läuft es besser als bei der ersten Runde 2012. Zunächst machte das Bewerbungssystem für neue Domains schlapp, sodass das Antragsverfahren für neue Top-Level-Domains vorzeitig abgebrochen wurde. Die Internetverwaltung begründete ihren Schritt mit einem Softwareproblem, das nach Berichten über „ungewöhnliches Verhalten“ des Systems entdeckt worden sei. Beim nächsten Versuch nur einen Monat später gab es ein Datenschutzproblem, wodurch das gTLD-Bewerbungssytem kurzzeitig offline genommen wurde. Denn das System gab Informationen von Bewerbern preis, die nicht für die Veröffentlichung gedacht waren.
(fds)
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Full-HD-Beamer Etoe Whale Pro im Test: Android TV, solides Bild, guter Klang
Der Etoe Whale Pro kostet 349 Euro. Er bringt Android TV 11, guten Klang und ein ordentliches Bild. Bei der Helligkeit schummelt der Hersteller allerdings.
Der Etoe Whale Pro für 349 Euro (Gutscheincode HeiseEtoe; gültig bis 22.01.26) ist das Nachfolgemodell des Etoe Seal Pro (Testbericht). Die Helligkeit soll von 1000 auf 1500 Ansi-Lumen gestiegen sein. Dazu kommt Android TV 11 mit nativer Netflix-Unterstützung. Wir haben uns den Etoe Whale Pro im Test genau angeschaut.
Design: Wie ist die Verarbeitung?
Der Etoe Whale Pro zeigt sich als kubischer Block in Anthrazit-Schwarz. Eine dezente rote Linie verläuft am unteren Gehäuserand. Der Look ist modern und passt ins Wohnzimmer.
An der Front dominiert die große Linse. Viele Lüftungsschlitze drumherum verraten: Hier wird ordentlich gekühlt. Die Abmessungen von 28 × 20 × 15 Zentimetern und das Gewicht von 3,7 Kilogramm machen den Beamer zum Stubenhocker. Zwei Hände zum Tragen sind Pflicht.
Das Plastikgehäuse fühlt sich robust und hochwertig an. Die Oberfläche ist wenig empfänglich für Fingerabdrücke. Abgerundete Kanten, keine scharfen Stellen, keine Verarbeitungsmängel. Die optische Einheit ist versiegelt und damit staubgeschützt.
Im Karton liegen neben dem Beamer eine Bluetooth-Fernbedienung, ein 180-Watt-Netzteil und eine mehrsprachige Anleitung.
Ausstattung: Was kann die Hardware?
Der Etoe Whale Pro löst nativ mit 1920 × 1080 Pixeln auf. Er dekodiert 4K-Inhalte und unterstützt HDR10. Das Kontrastverhältnis liegt bei etwa 3000:1. Die Projektionsgröße reicht bis 200 Zoll, wir empfehlen allerdings maximal 120 Zoll. Bei 2,7 Metern Abstand ergibt sich ein Bild mit etwa 100 Zoll Diagonale. Das Projektionsverhältnis liegt bei 1,22:1, der Mindestabstand zur Wand beträgt 1,2 Meter.
Als Anschlüsse gibt es einen HDMI-2.1-Port, USB und einen AUX-Ausgang. Drahtlos verbindet sich der Beamer über Dual-Band-WLAN mit 2,4 und 5 GHz sowie Bluetooth. Chromecast und Airplay sind integriert.
Als Prozessor arbeitet ein Amlogic S905. Im Betrieb zieht der Beamer etwa 130 Watt aus der Steckdose. MEMC-Technologie glättet Bewegungen bei Sport und Action. Einen integrierten Akku gibt es nicht.
Bildqualität: Wie gut und hell ist die Darstellung?
Etoe gibt die Helligkeit mit 1500 Ansi-Lumen an. Im Test erreicht der Whale Pro diesen Wert nicht. Der Beamer ist deutlich dunkler. Die übertriebene Angabe wirkt wenig vertrauenswürdig.
In abgedunkelten Räumen liefert der Etoe Whale Pro dennoch ein gutes Bild. Die Full-HD-Auflösung sorgt für ausreichende Schärfe. Die Farben wirken natürlich und intensiv. Der Kontrast überzeugt für einen LCD-Beamer in dieser Preisklasse. Die Schwarztöne sind besser als bei vielen LCD-Konkurrenten.
Der Autofokus arbeitet zuverlässig. Auch die automatische Trapezkorrektur justiert das Bild aus verschiedenen Winkeln korrekt. Die Bildmitte ist scharf, zu den Rändern zeigt sich eine leichte Weichheit. Typisch für LCD-Projektoren.
HDR10 bringt mehr Details in hellen und dunklen Bildbereichen. Bei Umgebungslicht fällt die Bildqualität jedoch stark ab. Der Whale Pro ist ein Beamer für das abgedunkelte Heimkino. Wer auch bei Tageslicht projizieren will, benötigt mehr Lumen.
Bedienung: Wie gut ist die Software?
Auf dem Etoe Whale Pro läuft Android TV 11. Netflix, Prime Video, Disney+ und Youtube sind nativ verfügbar. Das ist ein großer Vorteil.
Sideloading von Apps funktioniert problemlos. Allerdings ist das Betriebssystem veraltet: Das letzte Sicherheits-Update datiert vom 5. Februar 2024 und kann ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen. Im Alltag läuft Android TV dennoch rund, damit gehört der Beamer insgesamt zum Besten, was in dieser Preisklasse zu haben ist.
Google Assistant ermöglicht Sprachsteuerung über die Bluetooth-Fernbedienung. Die Menüführung ist selbsterklärend. Die Navigation läuft nicht immer flüssig, dafür ist der Prozessor zu schwach.
Am Gerät befinden sich die wichtigsten physischen Tasten für Ein/Aus und Menüzugriff. Die Fernbedienung ist für den Alltag trotzdem unverzichtbar.
Sound: Wie gut ist der Klang und wie laut ist der Lüfter?
Der Etoe Whale Pro hat zwei Lautsprecher mit je 10 Watt. Dolby Audio ist an Bord. Vier Klangmodi stehen zur Auswahl: Film, Musik, Standard und ein anpassbarer Modus. Der Klang mit präsentem Bass ist für integrierte Lautsprecher überdurchschnittlich kräftig. Damit ist er besser als viele Konkurrenten in der Preisklasse. Für echtes Heimkino-Gefühl empfehlen wir dennoch externe Lautsprecher über Bluetooth oder AUX.
Der Lüfter des Beamers ist vergleichsweise leise für diese Preisklasse und stört nur selten.
Preis: Wie teuer ist der Beamer?
Der Etoe Whale Pro kostet 349 Euro (mit Gutscheincode HeiseEtoe in Höhe von 20 Euro, gültig bis 22.01.26) statt 369 Euro. Die UVP liegt bei 439 Euro.
Fazit
Der Etoe Whale Pro bietet ein solides Gesamtpaket. Sein größter Trumpf: Android TV 11 mit nativer Netflix-Unterstützung. Die Verarbeitung ist für den Preis gut. Das kubische Design mit roten Akzenten wirkt elegant.
In abgedunkelten Räumen liefert der Beamer ein scharfes und farbintensives Full-HD-Bild. Autofokus und automatische Trapezkorrektur funktionieren zuverlässig. Die versiegelte optische Engine schützt vor Staub. Die 20-Watt-Lautsprecher mit Dolby Audio klingen besser als bei vielen Konkurrenten, dabei bleibt die Lautstärke des Lüfters im Rahmen.
Ärgerlich ist die übertriebene Helligkeitsangabe. Die angegebenen 1500 Ansi-Lumen erreicht der Whale Pro nicht. Für helle Räume ist der Beamer damit ungeeignet. Auch das letzte Sicherheits-Update vom Februar 2024 ist viel zu alt.
Trotzdem: Wer einen günstigen Heimkino-Beamer für abgedunkelte Räume sucht und Wert auf einfaches Streaming legt, findet im Etoe Whale Pro eine gute Option.
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