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Datenschutz: Bundesregierung will kleine Änderungen mit großer Wirkung


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In Brüssel wird derzeit unter Hochdruck am sogenannten Digital-Omnibus-Gesetz gearbeitet: Viele kleinere Änderungen an Rechtsakten sollen die Regulierung etwas aufräumen und die Wirtschaft von unnötigen Pflichten entlasten. Was die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses von der EU-Kommission beim Datenschutz will, hat das Bundesinnenministerium als Wünsche der Bundesregierung nach Brüssel übermittelt. Vor allem zwei Änderungsideen könnten große Auswirkungen haben.

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So schlägt die Bundesregierung unter anderem vor, dass der „Erwägungsgrund 40“ noch einmal deutlicher formuliert wird: Alle Rechtsgrundlagen für eine zulässige Datenverarbeitung sollen demnach noch einmal ausdrücklich gleichrangig nebeneinander stehen. Das gilt für die Einwilligung des Betroffenen ebenso wie – und das ist der in der Praxis relevanteste Teil – das sogenannte „berechtigte Interesse“, das zahlreiche Anbieter sehr gerne nutzen, um Daten zu erfassen. Im Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu, dass das in der DSGVO eigentlich bereits so angelegt sei — aber Aufsichtsbehörden und Gerichte hätten der Einwilligung in der Realität Vorrang vor den anderen Begründungen in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung eingeräumt. Dass diese klein wirkende Änderungsidee in der Praxis durchaus massive Folgen haben könnte, dessen ist sich das Innenministerium bewusst — und will genau das erreichen.

Etwas überraschend ist, dass das Bundesinnenministerium, das neben dem Datenschutz auch für die Cybersicherheit verantwortlich zeichnet, die Meldepflichten bei entfleuchten Daten, sogenannten Data Breaches, ändern möchte: Insbesondere an Wochenenden sei die harte 72-Stunden-Frist „problematisch“, heißt es im BMI-Papier. Daher will Berlin lieber „3 Arbeitstage“ in der Datenschutzgrundverordnung hinterlegen, was nach deutschem Recht nur den Sonntag ausnimmt, da der Samstag ein regulärer Werktag ist.

Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden zu einem technischen Meldeweg für die „Data Breach Notifications“ verpflichtet werden. Dies – und auch, dass die teils überlappenden Meldepflichten zwischen DSGVO und NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollten – dürfte auf allgemeine Zustimmung und wenig Widerstand stoßen.

Der zweite potenziell sehr weitreichende Änderungsvorschlag verbirgt sich in den weiteren Ideen, die das BMI nach Brüssel geschickt hat. Diese sollen wohl nicht mehr in das wie erwähnt Digital-Omnibus genannte Artikelgesetz, aber doch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. In einem Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 der DSGVO geht es ans Eingemachte: Um die Frage, inwieweit Pseudonymisierung und Anonymisierung genauer ausspezifiziert werden sollen.

Hier schlägt die Bundesregierung zwei Wege vor, klarzustellen, dass anonyme Daten als von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen gelten und keine personenbezogenen Daten darstellen. Was tautologisch klingt, hat dabei große Relevanz: Immer wieder ist umstritten, was Anonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung überhaupt meint. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seiner verbindlichen Auslegung der DSGVO bereits eine „relative Anonymisierung“ ins Spiel gebracht, bei der eine Deanonymisierung unter Zuhilfenahme weiterer, dem Verarbeiter aber nicht zur Verfügung stehenden Daten zumindest theoretisch möglich wäre.

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Weitere Wünsche aus der Bundesregierung betreffen vor allem – aus Regierungssicht – potenziell missbräuchliche Auskunftsersuchen, allgemeine Erwägungen zur Frage eines weiter abgestuften Risikomodells für Datenverarbeitungen und eine neue Verpflichtung für Hersteller und Lieferanten, dass sie beim Datenschutz europäisches Recht einhalten.

Hier will das BMI also eine neue Verpflichtung einführen, analog zur KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act. Zur KI-Verordnung hatte die Regierung in einem zweiten Papier bereits umfangreich ihre Wünsche kundgetan.


(nen)



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Tisch wird zu Tastatur und Touchpad: Meta Quest führt „Surface Typing“ ein


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Dass Computerbrillen noch immer ein Nischendasein fristen, liegt auch an fehlenden Alternativen für Tastatur, Maus und Touchpad. Da produktives Arbeiten ohne diese Werkzeuge kaum möglich ist, bleibt der Nutzen im Alltag begrenzt. Zwar lassen sich in vielen Fällen externe Bluetooth-Geräte koppeln, doch die Notwendigkeit, zusätzliches Zubehör mitzuführen, widerspricht dem mobilen Kernkonzept der Computerbrillen.

Mit dem jüngsten System-Update für Horizon OS führt Meta eine Eingabemethode ein, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Die integrierten Kameras erfassen Tisch und Hände und projizieren nach einer kurzen Kalibrierung eine virtuelle Tastatur samt Touchpad auf die Oberfläche.

Die erste, experimentelle Version der „Oberflächentastatur“ konzentriert sich auf grundlegende Texteingabe und Cursorsteuerung: Während die Tastatur über einen Basissatz an Tasten verfügt, unterstützt das Touchpad Ein-Finger-Aktionen wie Bewegen, Klicken und Ziehen sowie das Scrollen mit zwei Fingern. Auf die Shift-Funktion per Zwei-Finger-Tippen müssen Nutzer noch verzichten. Da es sich um eine experimentelle Funktion handelt, muss sie in den Einstellungen zuerst aktiviert werden.

Obwohl virtuelle Tastaturen eine Standardfunktion von Geräten wie Meta Quest und Apple Vision Pro sind, schweben diese für gewöhnlich im freien Raum und bieten dadurch keinerlei haptisches Feedback. Zudem fehlte bislang ein virtuelles Touchpad.

Meta forscht seit vielen Jahren an einer virtuellen Oberflächentastatur. Im Jahr 2024 stellten Forscher der Meta Reality Labs und der ETH Zürich eine Lösung namens „TouchInsight“ vor, auf welche die aktuelle Implementierung zurückgeht. Sie nutzt optische Handverfolgung und ein neuronales Netzwerk, das den Zeitpunkt eines Berührungsereignisses sowie die Berührungsposition vorhersagt.

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Laut einer Studie der Forscher lassen sich mit „TouchInsight“ durchschnittlich 37 Worte pro Minute (WPM) bei einer Fehlerrate von knapp 3 Prozent erzielen. Damit rückt das virtuelle System nah an das Schreibtempo und die Fehlerrate auf einem Smartphone heran. Physische Tastaturen bleiben mit durchschnittlich 40 bis 60 WPM weiterhin überlegen. Mit der schwebenden Quest-Tastatur werden laut der Studie durchschnittlich 20 WPM erreicht bei einer Fehlerrate von 8 Prozent.

Die neue Eingabemethode rollt derzeit mit der Testversion von System-Update 85 aus. Geht alles nach Plan, könnte sie schon bald für alle Nutzer verfügbar werden.

Um die neue Funktion mit etwas Glück jetzt schon testen zu können, müssen Sie über die Smartphone-App „Meta Horizon“ dem „Public Test Channel“ (PTC) beitreten. Das ist unter Geräte > Headset-Einstellungen > Erweiterte Einstellungen möglich, sofern Testplätze verfügbar sind. Da die neue Funktion schrittweise ausgerollt wird, erhalten nicht alle Nutzer sofort Zugriff darauf. Zudem wird derzeit nur Meta Quest 3 unterstützt.


(tobe)



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Nothing Phone (3) bleibt Flaggschiff für 2026 – Fokus auf KI und Mittelklasse


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Nothing-Mitgründer und -CEO Carl Pei hat in einem Video über die Pläne des Unternehmens für das Jahr 2026 gesprochen. Er erteilte im Zuge dessen dem Phone (4) für dieses Jahr eine Absage: „Das Phone (3) ist das Flagship für 2026“, sagte Pei.

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„Wir werden nicht einfach jedes Jahr ein neues Flaggschiff auf den Markt bringen, nur um der Markteinführung willen. Wir möchten, dass jedes Upgrade einen bedeutenden Fortschritt darstellt. Nur weil der Rest der Branche bestimmte Dinge auf eine bestimmte Art und Weise macht, heißt das nicht, dass wir das auch tun müssen“, erklärte Pei die Entscheidung.

Das Phone (3) war das erste Smartphone, das der Hersteller als „Flaggschiff“ bezeichnete; zudem lagen zwischen dem Vorgänger, dem Phone (2) und dem Nachfolger auch zwei Jahre. Das Phone (2) erschien im Juli 2023, das Phone (3) erst im Juli 2025. Im Grunde ist es daher keine große Überraschung, dass Nothing sich mit dem Phone (4) abermals mehr Zeit lässt.

Laut Pei erhalte das Phone (3) indes größere Softwareupdates – vorwiegend im Bereich KI mit den 2025 eingeführten Essential Apps – zuerst. Die KI-Funktion soll bald aus der Alpha-Phase in die Beta-Phase entlassen werden. Später sollen einige Funktionen aber auch für die A-Serie verfügbar sein.

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Pei sagte überdies, dass die Mittelklassemodelle für Nothing ohnehin wichtiger seien und diese in diesem Jahr mit dem Phone (4a) ein offenbar substanzielles Update bekommen. Die nächste A-Serie soll sich in vielen Bereichen mehr wie ein Flaggschiff anfühlen, so Pei – von den Materialien über Design und Bildschirm bis zur Kamera. Laut Pei experimentiere man auch mit den Farben und dem „Look-and-Feel“ der Serie, das seinen Aussagen zufolge „ziemlich interessant“ sei.

Laut einem Eintrag in der EPREL-Datenbank könnte das Phone (4a) zudem einen Schutz nach IP65 erhalten, wobei das mit Vorsicht zu genießen ist, da schon häufiger beobachtet wurde, dass die Angaben dort bisweilen fehlerhaft sind. Zum Vergleich: das Phone (3a) hatte ein IP64, was einem Spritzwasserschutz entspricht. IP65 bedeutet, dass Geräte absolut staubdicht sind und Schutz gegen Strahlwasser aus jedem Winkel bieten.

Der Nothing-Chef ergänzte, dass die Smartphone-Preise in diesem Jahr wegen der Speicherkrise steigen werden. Das sagte er indes schon einmal Mitte Januar. Damals sagte er, dass der KI-Boom die Nachfrage grundlegend verändert habe. Denn der gleiche Speicher, der in Smartphones verwendet wird, kommt nun auch in KI-Rechenzentren zum Einsatz. Damit stünden zum ersten Mal „Smartphones in direktem Wettbewerb mit der KI-Infrastruktur, was zu einem starken Anstieg der Speicherpreise führt“.

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Neben den Modellen der A-Serie, die womöglich wieder aus einem Basis- und einem Pro-Modell bestehen könnte, bereitet Nothing auch neue Kopfhörer vor. Näheres ist dazu indes nicht bekannt, man munkelt, es könnte ein Over-Ear-Modell als Ergänzung zu den Mittelklasse-Smartphones sein. Die Vorstellung der Produkte wird noch im Laufe des ersten Quartals, also bis Ende März 2026, erwartet.


(afl)



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Partitionierungs-Tool GParted aktualisiert: stabiler und zuverlässiger


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Die Entwickler des freien Partitionierungs-Tools GParted haben Version 1.8.0 veröffentlicht. Das Update konzentriert sich vor allem auf Stabilitätsverbesserungen und die Behebung kritischer Fehler. Kurz darauf folgte GParted Live 1.8.0-2, ein bootbares Live-System, welches die aktuelle GParted-Version umfasst.

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Die neue GParted-Version behebt einen Absturz, der auftrat, wenn das Programm Icons nicht laden konnte. Bisher fehlte eine Prüfung auf Fehler beim Laden von Grafikelementen. Das führte zum Programmabsturz, wenn Ressourcen nicht verfügbar waren. Ein weiterer behobener Fehler betrifft das Setzen von FAT-Labels: Wenn ein Label einem existierenden Root-Ordner-Eintrag entsprach, reagierte GParted nicht mehr. Die Entwickler haben die Handhabung dieser Situation verbessert und gleichzeitig die Fehlermeldungen präzisiert, um irreführende Informationen zu vermeiden.

Zusätzlich löscht GParted nun vor allen Dateisystem-Kopien alte Signaturen. Diese Maßnahme reduziert Konflikte durch residuelle Metadaten bei der Partitions-Duplikation und macht den Kopiervorgang insgesamt sicherer und konsistenter. Die Entwickler beheben außerdem einen Absturz in der Klasse CommandStatus, der bei der Kompilierung ohne Optimierung auftrat.

Neben den zentralen Bugfixes bringt GParted 1.8.0 auch funktionale Verbesserungen. Bei Kopier- und Einfügevorgängen bleiben nun GPT-Partition-Type-GUIDs und der EFI-System-Partition-Type erhalten. Anwender erhalten explizite Warnungen, wenn sie versuchen, logische EFI-System-Partitionen anzulegen. Das Programm setzt außerdem das LBA-Flag beim Erstellen von FAT16-, FAT32- und Extended-Partitionen auf MSDOS-Partitionstabellen.

Die Bedienoberfläche zeigt nun Aktualisierungen bei wartenden Jobs an. Bei der Ausgabe von Kommandozeilenbefehlen kommt eine Fixed-Width-Schriftart zum Einsatz, was die Lesbarkeit verbessert. Mount-Points werden in einem privaten, temporären Verzeichnis angelegt. Eine weitere Änderung betrifft ext4-Dateisysteme: GParted deaktiviert den 64-Bit-Support bei Dateisystemen unter 16 TByte nicht mehr automatisch.

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Die parallel veröffentlichte Version GParted Live 1.8.0-2 basiert auf dem Debian-Sid-Repository vom 27. Januar 2026 und bringt Linux-Kernel 6.18.5-1 mit. Der neue Kernel verbessert die Hardwareunterstützung, insbesondere für neuere Grafikkarten und Peripheriegeräte, und verbessert die Kompatibilität mit modernen Systemen und virtuellen Maschinen.

Die Entwickler haben einen neuen Mechanismus implementiert, um einen leeren Bildschirm zu vermeiden. Allerdings bleibt ein bekanntes Problem bestehen: In virtuellen Maschinen öffnet sich beim Aufruf von „Help Contents“ ein komplett schwarzes Fenster. Als Workaround empfehlen die Entwickler, die Dokumentation über die entsprechende Webseite im Browser aufzurufen. Bei Grafikproblemen sollten Anwender die Startoption „GParted Live (Safe graphics setting, vga-normal)“ verwenden.

Die Live-Version steht nur noch für amd64 (x86-64) zur Verfügung. Debian Sid hat die Unterstützung für i386/i686-Pakete eingestellt, weshalb es GParted Live für diese Architektur auch nicht mehr gibt. Für die Kompilierung von GParted 1.8.0 aus den Quellen benötigen Entwickler einen Compiler mit C++14-Unterstützung, was mindestens GCC 5 voraussetzt.

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(fo)



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