Datenschutz & Sicherheit
Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen
Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit jeder neuen Legislaturperiode kommt auch die Forderung nach erneutem Ausbau der geheimdienstlichen Überwachung. Aktuell wird dem Bundesnachrichtendienst (BND) seine Wunschliste kredenzt. Tagesschau.de berichtet über die geplante erhebliche Ausweitung der BND-Befugnisse, über die sich derzeit die Bundesregierung abstimmt.
Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.
Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.
Manche der bekanntgewordenen Pläne sind noch vage und ohne technische Details. Erst der Wortlaut im geplanten Gesetz wird Klarheit bringen. Sicher ist aber: All diese Überwachungsmaßnahmen sind geheim, was einen Rechtsschutz für Betroffene fast unmöglich macht. Die Kontrolle dieser mächtigen Instrumente soll im Kern beim Nationalen Sicherheitsrat liegen, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Sieht er eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ oder eine „systematische Gefährdung“ und stimmt das Parlamentarische Kontrollgremium zu, können die Geheimen loslegen.
Schon jetzt massenhafte Überwachung
Der deutsche Auslandsgeheimdienst darf bereits heute weiträumig abhören und Metadaten durchforsten. Zum einen erlaubt das derzeitige BND-Gesetz ihm das zur Gewinnung von Erkenntnissen aus dem Ausland, die außen- oder sicherheitspolitisch wichtig sind. Juristen nennen das die „strategische Fernmeldeaufklärung“. Praktisch ist es eine gewaltige Rasterfahndung direkt an den Glasfaserkabeln der Internetknoten, die in Echtzeit stattfindet. Zum anderen kann der Geheimdienst auch nach dem G10-Gesetz rasterfahnden, wenn es um das strategische Belauschen derjenigen internationalen Kommunikation geht, die in Deutschland beginnt oder endet.
Die massenhafte Überwachung der Ausland-Ausland-Kommunikation durch den BND wurde jahrelang ohne ausreichende gesetzliche Grundlage durchgeführt und war damit rechtswidrig. Im NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, der ab März 2014 die Praktiken des BND unter die Lupe nahm, blieb daran kein Zweifel. Das Kanzleramt schaffte in der Folge die gesetzlichen Grundlagen und ebnete den Weg für die bruchlose Fortführung der Massendatenanalysen, nur diesmal gesetzlich normiert. Einst Rechtswidriges und weitere neue Befugnisse sind seither legalisiert, weitere Reformen folgten.
Reporter ohne Grenzen (RSF) geht gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) seit März 2025 mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das aktuelle BND-Gesetz vor. Der Schutz von Medienschaffenden sei darin nicht ausreichend berücksichtigt. Die umfassende Erlaubnis zur Überwachung auch von Journalisten gefährde die Pressefreiheit. Auch gegen die Staatstrojaner-Nutzung durch den BND geht RSF gerichtlich vor.
Den Argumenten von RSF und GFF schenkt das Kanzleramt nicht nur kein Gehör, sondern will die menschenrechtlich fragwürdigen Befugnisse noch drastisch ausweiten. Der BND soll weiter an einigen Internetknoten bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent den gesamten Datenverkehr abgreifen dürfen. Dabei geht es um eine unsinnig hoch liegende Grenze von „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“, die bei den heutigen Kommunikationsgegebenheiten ohne Zweifel weit über dem liegt, was der BND technisch überhaupt leisten könnte. Aber statt die Massendaten wie bisher mit Filterbegriffen zu durchsuchen, soll er nach den neuen Vorstellungen künftig auch noch die Inhalte analysieren dürfen.
Der Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung, den Juristen des Kanzleramts nach Angaben der Journalisten von WDR und NDR gezogen haben, wirkt hier reichlich schief. Da nicht jeder Provider in die Pflicht genommen wird, um alle Verbindungsdaten vorzuhalten, sondern nur große Internetknoten zur Kooperation gezwungen würden, wäre das Vorhaben keine Vorratsdatenspeicherung, so die namenlosen Juristen.
Allerdings bezog und bezieht sich die Vorratsdatenspeicherung nie auf anlasslos gespeicherte Inhaltsdaten, sondern auf Verkehrsdaten der Kommunikation. Für den BND hingegen sollen künftig auch die Inhalte der Kommunikation zur Analyse vorgehalten werden. Dagegen ist die seit zwanzig Jahren diskutierte und in Deutschland aktuell schon wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung also ein quantitativ und qualitativ weit geringerer Eingriff in Grundrechte.
Gezieltes Hacken und Sabotage
Es ist weiter eine Art Wettrüsten im Gange. Denn die Erlaubnis zur Massenspeicherung und -analyse und zum ausgiebigeren Hacken für den BND begründet das Kanzleramt laut Süddeutscher Zeitung mit den Fähigkeiten anderer Geheimdienste. Die Gesetzesnovelle diene auch dazu, „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten“.
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Ein gezieltes Hacken oder Sabotieren ist eine glasklare Eingriffsbefugnis und damit weit weg von den Aufklärungsmaßnahmen, für die der BND geschaffen wurde, aber gefährlich nah am Gewaltverbot des Grundgesetzes, das selbstverständlich auch den Auslandsgeheimdienst bindet. Es mag sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Hacking-Angriffe durch ihre Häufigkeit bei manchen Menschen ein gewisses Normalitätsgefühl hervorrufen. In Wahrheit ist aber eine Erlaubnis für aktives Hacken und Sabotage für den deutschen Auslandsgeheimdienst eine ganz erhebliche Ausweitung seiner Befugnisse, die nicht mal im Ansatz mit einer ausgewogenen Kontrollmöglichkeit durch das Parlament oder gar die Öffentlichkeit versehen werden kann. In diese Karten werden sie sich nicht blicken lassen.
Das wiegt umso schwerer, als dass gerade bei diesem Geheimdienst eine verbesserte Kontrolle eigentlich ein Muss wäre. Der BND ist in seiner Geschichte so oft beim Lügen erwischt worden, dass allein das Lesen der zugehörigen Wikipedia-Seiten über die Skandale Stunden einnehmen kann. Man könnte nach der Lektüre meinen, Gesetze interessieren die Geheimen ohnehin wenig.
Kaum oder nur schlecht kontrollierte geheime Instanzen mit Milliarden-Budget und so mächtigen Werkzeugen darf es in einer parlamentarischen Demokratie gar nicht geben. Schon gar nicht, wenn sie in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen haben, dass sie die Kontrollgremien über technische Sachverhalte und Operationen gar nicht oder nur lückenhaft informieren.
Noch kein Zeitplan
Ein Zeitplan für das neue BND-Gesetz steht noch nicht. Die Ressort-Abstimmungen laufen aber bereits.
Der Deutsche Journalisten-Verband protestiert und sieht nach den vorab bekannt gewordenen neuen Plänen die Pressefreiheit in Gefahr. Um den mit hoher Sicherheit umfangreichen Gesetzentwurf genauer zu analysieren, muss er aber erstmal vorliegen. Dass auch diesmal wieder nur eine Simulation der Verbändebeteiligung stattfinden wird, ist nicht auszuschließen.
Datenschutz & Sicherheit
Anthropic-CEO nennt Vorgehen des Pentagons „vergeltend und strafend“
Anthropic-Gründer Dario Amodei hat nun öffentlich auf die Einstufung seines Unternehmens als Sicherheitsrisiko durch das US-Verteidigungsministerium reagiert. In einem Interview mit CBS, das spricht er von einem beispiellosen Vorgang: „Diese Einstufung hat es noch nie zuvor bei einem amerikanischen Unternehmen gegeben. Und ich denke, es wurde in einigen ihrer Erklärungen, in ihrer Wortwahl, sehr deutlich, dass dies vergeltend und strafend war“, so Amodei.
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Im Interview, das in Auszügen etwa bei YouTube zu sehen ist, stellte der Anthropic-Chef den Konflikt als Frage amerikanischer Grundwerte dar. Was man getan habe, geschah zum Wohl des Landes und zur Unterstützung der nationalen Sicherheit der USA. Die roten Linien, die Anthropic gezogen habe, seien ebenfalls Ausdruck dieser Werte.
Als das Pentagon mit der Lieferketten-Einstufung und dem Defense Production Act gedroht habe, habe Anthropic lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. „Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung sind das Amerikanischste auf der Welt“, so Amodei gegenüber CBS.
In einer Mitteilung kündigte das Unternehmen an, die Einstufung als Lieferkettenrisiko gerichtlich anzufechten. Eine solche Einstufung hat zur Folge, dass Unternehmen, die mit dem Pentagon Geschäfte machen wollten, keine Verträge mit Antrophic schließen dürften. Laut dem Antrophic-Statement auf der Unternehmenswebsite sei die Maßnahme rechtlich nicht haltbar und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall für jedes amerikanische Unternehmen, das mit der Regierung verhandelt.
Das sind die zwei roten Linien
Das Pentagon hatte Anthropic im Juli 2025 einen 200-Millionen-Dollar-Vertrag für die Entwicklung agentischer KI-Arbeitsabläufe zugesagt. In den anschließenden Verhandlungen forderte Anthropic jedoch Leitplanken für zwei konkrete Einsatzbereiche. Öffentlich eskalierte der Streit, als bekannt wurde, dass Anthropic-Technologie bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde – in welcher Form genau, wurde nicht offengelegt.
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Wie Amodei in einem parallel veröffentlichten Blogbeitrag auf der Anthropic-Website darlegt, lehnt das Unternehmen den Einsatz von Claude für massenhafte Inlandsüberwachung sowie für vollständig autonome Waffen ab. Bei der Überwachung argumentiert Anthropic, dass KI verstreute, einzeln harmlose Daten automatisiert zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zusammenführen könne – in einem Ausmaß, mit dem die bestehende Gesetzgebung nicht Schritt halte.
Bei autonomen Waffen verweist das Unternehmen darauf, dass heutige KI-Systeme nicht zuverlässig genug seien, um ohne menschliche Kontrolle Ziele auszuwählen und anzugreifen. Anthropic habe dem Pentagon angeboten, gemeinsam an der Verbesserung dieser Zuverlässigkeit zu forschen – das Angebot sei laut Amodei jedoch abgelehnt worden.
Das Pentagon sieht das anders. Laut CBS News erklärte Emil Michael, Technologiechef des Pentagons, das Militär habe Anthropic gegenüber erhebliche Zugeständnisse gemacht. Man müsse dem Militär aber irgendwann zutrauen, verantwortungsvoll zu handeln.
OpenAI schnappt sich Deal
Unterdessen hat OpenAI-Chef Sam Altman auf X bekannt gegeben, dass man mit dem Pentagon eine Vereinbarung getroffen habe. Offenbar springt das Unternehmen also in Anthropics Lücke.
Altman erklärte, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. Laut Altman stimme das Kriegsministerium diesen Grundsätzen zu und wolle sie in Gesetze und Richtlinien aufnehmen.
Was allerdings konkret zwischen OpenAI und dem Pentagon vereinbart wurde, ist noch unklar.
(ssi)
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OpenAI erhält wohl Pentagon-Auftrag nach Bruch mit Anthropic
Im Streit zwischen dem Pentagon und der KI-Firma Anthropic um die Verwendung von Software mit Künstlicher Intelligenz im US-Militär hat offenbar der Rivale OpenAI den Zuschlag bekommen. In einem Statement auf der Plattform X verkündete OpenAI-Chef Sam Altman, man habe eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium getroffen. Details blieben dabei zunächst unklar. Die Ankündigung folgt wenige Stunden, nachdem das Pentagon Anthropic wegen der Unstimmigkeiten beim Einsatz von KI als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft hatte.
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ChatGPT-Betreiber OpenAI und die Firma Anthropic wetteifern darum, ihre Software mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Behörden unterzubringen.
Altman spricht von wichtigen Sicherheitsprinzipien
Nun springt offenbar OpenAI in die Lücke. „Heute Abend haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in dessen klassifiziertem Netzwerk einzusetzen“, schrieb Altman bei X. Pentagon-Chef Pete Hegseth repostete das Statement, ebenso wie der ranghohe Beamte Emil Michael.
Altman erläuterte weiter, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. „Das Kriegsministerium stimmt diesen Prinzipien zu, verankert sie in Gesetz und Richtlinien, und wir haben sie in unsere Vereinbarung aufgenommen.“
Streit zwischen Pentagon und Anthropic eskalierte
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Im Kern hatte auch Konkurrent Anthropic auf diese beiden Punkte gepocht. Das Unternehmen wollte ihrem Chef Dario Amodei zufolge als Grenzen für die Verwendung seiner KI-Software im US-Militär durchsetzen, dass die KI der Firma nicht für Massenüberwachung in den USA sowie nicht in komplett autonomen Waffen eingesetzt wird.
Am Freitag eskalierte der Streit: Hegseth ordnete an, Anthropic als „Supply-Chain Risk to National Security“, also als Lieferketten-Risiko für die nationale Sicherheit, einzustufen. Mit sofortiger Wirkung dürften Auftragnehmer, Zulieferer oder Partner des US-Militärs keine Geschäfte mehr mit dem Unternehmen machen, schrieb Hegseth bei X. Anthropic solle dem Verteidigungsministerium noch maximal sechs Monate lang Dienstleistungen bereitstellen, um einen Übergang zu einem „besseren und patriotischeren“ Anbieter zu ermöglichen.
Die Maßnahme erfolge im Zusammenhang mit einer Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach alle Bundesbehörden die Nutzung von Anthropic-Technologie einstellen sollen.
Anthropic: KI nicht verlässlich für autonome Waffen
Das Verteidigungsministerium will nur mit KI-Firmen zusammenarbeiten, die „jedem legalen Einsatz“ ihrer Software zustimmen. Anthropic hatte jedoch darauf beharrt, dass die von der Firma geforderten Einschränkungen wichtig seien.
So warnte Amodei in einem Blogbeitrag, dass Künstliche Intelligenz es mache, über das Netz verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem ausführlichen Bild ihres Lebens zusammenzusetzen. Und zugleich sei KI noch nicht verlässlich genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. „Wir werden nicht wissentlich ein Produkt liefern, das Amerikas Krieger und Zivilisten in Gefahr bringt“, so der Anthropic-Chef.
Spannungen zwischen Anthropic und dem Pentagon wurden öffentlich, nachdem bekannt wurde, dass Software der Firma bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde. Wofür genau sie dabei verwendet wurde, blieb unklar.
Details des OpenAI-Deals nicht klar
Was die Vereinbarung zwischen dem Pentagon und OpenAI nun im Detail bei den Punkten Massenüberwachung und autonome Waffen vorsieht, blieb zunächst unklar.
In seinem Statement auf X rief OpenAI-Chef Altman das Pentagon zugleich dazu auf, diese gleichen Bedingungen allen KI-Unternehmen anzubieten – „Bedingungen, die unserer Meinung nach jedes Unternehmen akzeptieren sollte“. Man habe den Wunsch nach Deeskalation zum Ausdruck gebracht.
Er erklärte auch, dass OpenAI technische Schutzmaßnahmen entwickeln werde, um sicherzustellen, dass sich die Modelle wie vorgesehen verhielten, was auch dem Wunsch des Ministeriums entspreche. Zudem betonte Altman, das Pentagon habe bei allen Interaktionen tiefen Respekt gezeigt für Sicherheit und den Wunsch, gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Der Pentagon-Beamte Michael schrieb bei X, wenn es um Leben und Tod der US-Soldaten gehe, sei es im Zeitalter von KI von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und beständigen Partner zu haben, der in gutem Glauben handele.
(ssi)
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Die Woche, in der wir eine Blamage kommen sehen
Liebe Leser:innen,
es gibt Wochen, da zieht sich ein bestimmtes Thema über Tage bei uns durch. Und es gibt andere Wochen, da ist es nur ein Fragment, das kurz aufblitzt und hängen bleibt.
In dieser Woche war es ein Fragment. Konkret: eine Antwort des sächsischen Innenministeriums.
Das Haus von Armin Schuster (CDU) will den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben. Eine Polizeigesetznovelle soll den Weg dafür ebnen.
Schuster begründet die neuen Befugnisse damit, dass sich „eine Blamage“ wie bei der RAF-Terroristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klette war über Jahre untergetaucht, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort hatten dann zwei Journalisten mit Hilfe der umstrittenen Gesichtersuchmaschine PimEyes gefunden.
Allerdings steht Schuster vor hohen Hürden. Denn für einen biometrischen Abgleich braucht sein Ministerium eigentlich eine sehr, sehr große biometrische Datenbank. Eine solche anzulegen oder zu nutzen, verbietet aber die KI-Verordnung der EU – „und zwar ausnahmslos“, wie die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch in einem Gutachten festgestellt hat.
Das sächsische Innenministerium ficht das nicht an. Man werde Tools verwenden, „die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen“. Außerdem fokussiere sich die geplante Novelle „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“.
Ein biometrischer Abgleich ohne Referenzdatenbank? Das geht effektiv nicht, sagt nicht nur AlgorithmWatch, sondern schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem kürzlich veröffentlichten Gutachten.
Und Gefahrenabwehr wird als Argument wohl kaum ausreichen, um die KI-Verordnung auszuhebeln, falls das sächsische Innenministerium etwas derartiges plant. Eine abschließende Entscheidung über deren Auslegung obliege dem Europäischen Gerichtshof, schreiben vorausahnend die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht – und wer sich am Ende wie blamiert. Haben wir hier etwas missverstanden? Hat das Ministerium die Sachlage intern noch nicht ausreichend geklärt? Oder sind das Anzeichen eines Schusterschen Trumpismus, der Expertise und rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal über Bord wirft?
Habt ein frühlingshaftes Wochenende
Daniel
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