Künstliche Intelligenz
Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service
Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post – das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete.
Weiterlesen nach der Anzeige
Müller sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Im Sommer hatte die BNetzA ein neuer Höchststand an Beschwerden über die Post erreicht. „Das ist jetzt etwas weniger geworden. Und die Post hat Besserung gelobt“, sagte Müller. Das werde seine Behörde nun beobachten.
Postgesetz-Neuerung brachte Probleme ans Licht
Im ersten Halbjahr waren 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtet sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Auch Post-Chef Tobias Meyer äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe und pochte auf die „sehr gute Qualität“, welche die Post liefere.
Dieses Jahr musste der Bonner Konzern auch erstmals öffentliche Angaben zu den Beschwerden machen, die er direkt erhalten hatte. Bei rund 14 Milliarden Brief- und Paketsendungen im Jahr 2024 lag der Beschwerdeanteil bei 0,003 Prozent. Mit 420.000 Beschwerden waren es gut zehnmal mehr als bei der Bonner Aufsichtsbehörde eingegangen sind.
Vorher war nur bekannt gewesen, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 etwa 39.500 Beschwerden erhalten hatte, die sich auf die Deutsche Post bezogen. So manch ein Kunde dürfte seinem Ärger aber lieber bei der Post direkt Luft machen. Dass auch diese Fälle ans Licht kommen, ermöglicht das novellierte Postgesetz von 2024 – es verlangt, dass Postdienstleister auch ihre eigenen Beschwerdezahlen veröffentlichen.
Millionenstrafe für die Post möglich
Weiterlesen nach der Anzeige
Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz (PostG) ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann – nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieses Zwangsgeld dient zur Durchsetzung von Anordnungen, welche die BNetzA gegenüber der Post verhängen kann. Anordnen kann die BNetzA hier Maßnahmen, damit ein Postdienstleister seine Verpflichtungen nach dem PostG erfüllt.
Zurzeit ersetzt die Post auch einen Teil ihrer Postfilialen durch Automaten. Müller findet das grundsätzlich gut: „Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen“. Für diese Kunden seien gut gemachte Automaten mit 24-Stunden-Service eine gute Sache.
Seine Behörde genehmigt die Umstellung auf solche Automaten. Dafür sei wichtig, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den betreffenden Kommunen sagten. „Und es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren“, betonte er. „Wenn das nachgewiesenermaßen keinen Erfolg hatte, kommen Automaten infrage. Automaten sind besser als gar keine Post vor Ort.“
(nen)
Künstliche Intelligenz
Wegwerfprodukt: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an
Die Bundesregierung will dem Druck aus dem Bundestag, von den Ländern sowie von Verbänden nachkommen und das Aus für Einweg-E-Zigaretten besiegeln. Die Exekutive werde ein Verbot solcher sogenannten Vapes auf den Weg bringen, kündigte Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, in einer am Freitag während der Plenarsitzung des Bundesrats zu Protokoll gegebenen Erklärung an. Die SPD-Politikerin schränkte dabei aber ein, dass aus ihrer Sicht ein solcher Schritt durch die EU-Kommission gebilligt werden müsse.
Weiterlesen nach der Anzeige
Angesichts dieser Zusage der Bundesregierung ließ der Bundesrat die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trotz massiver Bedenken passieren. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte dem Plenum zuvor empfohlen, zu der Reform den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Er zielte damit darauf ab, in das Gesetz ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-Zigaretten einzufügen. Zuvor hatte sich die Länderkammer Ende September in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf erneut für eine solche Initiative ausgesprochen.
Der Umweltausschuss sieht im jährlichen Konsum von geschätzt über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde. Das Inverkehrbringen von Einwegartikeln wie diesen Kunststoffprodukten, für die es nachfüllbare Alternativen gibt, widerspreche dem obersten Ziel der Kreislaufwirtschaft: der Abfallvermeidung. Durch die illegale Entsorgung über den Hausmüll gingen wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe und Lithium verloren.
Kostspielige Brände in Recycling-Höfen
Zudem führen die enthaltenen Batterien bei unsachgemäßer Entsorgung zu Bränden in Entsorgungsanlagen, gaben die Umweltpolitiker der Länder zu bedenken. Damit entstünden erhebliche Risiken für die Beschäftigten, hohe Sachschäden und Umweltverschmutzung. Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft leide unter zunehmenden, teils existenzbedrohenden Bränden aufgrund falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akkus, deren Gesamtschaden auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt wird. Diesen müssten letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren.
Der Ausschuss sieht angesichts des hohen Handlungsdrucks, dem bereits andere europäische Staaten nachgekommen seien, in der vom Bundestag vorgesehenen reinen Rücknahmepflicht kein geeignetes Mittel zur Lösung des Problems. Bereits bestehende kostenlose Abgabemöglichkeiten würden nämlich kaum genutzt. Eine solche Regelung schaffe stattdessen vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Handel und Wirtschaft.
Auch der Bundestag forderte die Bundesregierung vorige Woche beim Beschluss der Novelle auf, eine Untersagung der umstrittenen Wegwerf-Rauchergeräte zu prüfen. Die Abgeordneten verwiesen dabei etwa auf das entsprechende Vorgehen Frankreichs und Belgiens, wo allerdings der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Der Verkauf von Vapes ist in Deutschland ein Milliardengeschäft. Nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für tabakfreien Genuss geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte; der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.
DUH: Verbot ist überfällig
Weiterlesen nach der Anzeige
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Ankündigung der Exekutive als „richtigen, aber längst überfälligen Schritt“. Die zivilgesellschaftliche Organisation habe „frühzeitig darauf hingewiesen, wie gefährlich diese Wegwerfprodukte für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit“ seien. Deshalb habe sie eine breite Allianz aus 17 Verbänden aufgebaut, der etwa die Bundesärztekammer, das Deutsche Krebsforschungszentrum oder das Kinderhilfswerk angehörten. Mehr als 40.000 Bürger hätten daraufhin eine Verbotspetition unterzeichnet, freut sich Metz. Ein Verbot könnte etwa durch eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung erfolgen, wenn ein solcher Ansatz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln.
Mit dem überarbeiteten Elektronikgerätegesetz will die Politik vor allem Elektroschrott effektiver bekämpfen. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Vapes einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Neue Videokursserie: JUnit 5 praxisnah lernen
JUnit 5 ist die aktuelle Version des beliebten Java-Testframeworks und bietet gegenüber JUnit 4 unter anderem neue Möglichkeiten bei Assertions, Test-Lifecycle und Erweiterungen. Die heise academy hat eine Videokursserie veröffentlicht, die Entwickler Schritt für Schritt mit den Testkonzepten von JUnit 5 und deren praktischer Umsetzung vertraut macht. Die Inhalte richten sich an alle, die über einfache Testfälle hinausgehen wollen, und bietet tiefere Einblicke in moderne Testarchitekturen mit JUnit 5 – insbesondere, wie Tests modular gestaltet und auf eigene Projektanforderungen zugeschnitten werden können.
Weiterlesen nach der Anzeige
Schritt für Schritt zu JUnit 5: Die Videokurse
In „Teil 1: Einstieg in die Welt des Testens mit Java“ führt Java-DevSecOps-Experte Sven Ruppert in die Grundlagen von JUnit 5 ein – von der Einrichtung der Testumgebung bis zu strukturierten Tests mit Assertions, Assumptions und den wichtigsten Lifecycle-Annotationen.
„Teil 2: Parametrisierte Tests und erweiterte Techniken“ stellt leistungsstarke Features in JUnit 5 vor, die es ermöglichen, Unit-Tests flexibler und besser lesbar zu gestalten, was grundlegend ist für die Testautomatisierung in der Java-Entwicklung.
„Teil 3: Fortgeschrittene Testtechniken und Erweiterungen“ widmet sich fortgeschrittenen Testmethoden und dem Extension-Mechanismus. Damit lassen sich Tests nicht nur modular und wiederverwendbar gestalten, sondern auch flexibel anpassen und erweitern.
„Teil 4: Erweiterungen und Custom Test Engines“ erscheint 2026.
Grundkenntnisse in der Java-Programmierung sind erforderlich. Erfahrungen im Umgang mit Entwicklungswerkzeugen wie IDEs (z.B. IntelliJ, Eclipse) sind von Vorte
Fachliche Einblicke im Blog: Konzepte und Praxis
Weiterlesen nach der Anzeige
Parallel dazu behandelt Sven Ruppert die Inhalte der Videokursserie im heise academy Blog: Von „Testing mit Assertions und Assumptions“ über „Parametrisierte Tests“ bis hin zu „Extensions“ orientieren sich die Beiträge an den einzelnen Teilen der Videokursserie und geben einen Überblick über die umfassenden Möglichkeiten des Testens mit JUnit 5.
Die Blogbeiträge stehen kostenfrei zur Verfügung – ideal, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Für alle, die noch tiefer in die Themen eintauchen möchten, sind die einzelnen Videokurse zum Preis von 95 € bzw. 195 € erhältlich. Besonders attraktiv ist der heise academy Pass: Für nur 49 € im Monat besteht uneingeschränkter Zugriff auf das gesamte Kursangebot der heise academy, wobei jährlich 45 neue Videokurse dazukommen.
Alle Infos zum Angebot finden sich auf der Website der heise academy.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
()
Künstliche Intelligenz
Achtloser Umgang mit Miet-E-Scootern: Florenz zieht die Reißleine
Die italienische Stadt Florenz verbannt Miet-E-Scooter im kommenden Jahr von ihren Straßen und Gehwegen. Die Stadtverwaltung der 360.000-Einwohner-Stadt in der Toskana werde keine Verträge mit den bisherigen Anbietern von E-Scootern mehr verlängern, meldete die Nachrichtenagentur Ansa. Der Stopp greift demnach ab dem 1. April 2026.
Weiterlesen nach der Anzeige
Florenz gehört zu den meistbesuchten Städten Italiens, das neue Verbot dürfte auch viele Reisende betreffen. E-Scooter lassen sich per Smartphone-App ausleihen. Die E-Scooter der Verleihfirmen sind besonders bei Touristen beliebt, um die Stadt am Fluss Arno schnell und flexibel zu erkunden. Berühmt ist Florenz vor allem für den eindrucksvollen Dom und die weltbekannten Uffizien, ein Kunstmuseum.
Seit Ende 2024 Helmpflicht
Begründet wurde der Schritt damit, dass die Durchsetzung der in Italien seit Ende 2024 geltenden Helmpflicht für E-Scooter nicht gewährleistet werden kann. Von der Stadt hieß es zudem, die Fahrzeuge führten zu Problemen in der Stadt. „Oftmals werden sie falsch geparkt, in die falsche Richtung gefahren oder auf Gehwegen abgestellt“, sagte Verkehrsassessor Andrea Giorgio.
E-Scooter gehören in vielen Städten Italiens seit einigen Jahren zum Stadtbild, vor allem in der Hauptstadt Rom sowie in Mailand im Norden. Bei Einheimischen sorgen sie oft für Ärger, für manche sind sie ein Dorn im Auge.
Andere europäische Städte legten bereits vor
Alternativ will die Stadtverwaltung von Florenz nun vermehrt auf Leihfahrräder setzen und deren Anzahl erhöhen. Gleichzeitig wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt künftig neue und besser kontrollierte Formen des E-Scooter-Verleihs prüft, „basierend auf einem klaren Rechtsrahmen und technologischen Lösungen, die die Helmpflicht effektiv durchsetzen“, hieß es.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch in anderen europäischen Städten werden E-Scooter reguliert oder ganz verboten. So verbannten bereits Madrid oder Paris die Leihroller aus dem Stadtgebiet. Als erste deutsche Stadt ging Gelsenkirchen diesen Weg.
(nen)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 1 MonatIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenJetzt patchen! Erneut Attacken auf SonicWall-Firewalls beobachtet
-
Online Marketing & SEOvor 3 Monaten„Buongiorno Brad“: Warum Brad Pitt für seinen Werbejob bei De’Longhi Italienisch büffeln muss
-
Online Marketing & SEOvor 3 MonatenCreator und Communities: Das plant der neue Threads-Chef
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
