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Datenschutz & Sicherheit

„Die Polizei wird zum Datenlieferanten“


Erst Mannheim, dann Hamburg, dann die halbe Republik: Gerade breitet sich rasant eine Überwachungstechnologie aus, mit der die Polizei vollautomatisch Gewalt detektieren will. Wissenschaftler*innen haben die erste Ausbaustufe in Hamburg ein Jahr lang beobachtet, den medialen und parlamentarischen Diskurs dazu analysiert sowie zahlreiche Interviews mit unterschiedlichen Beteiligten und Betroffenen geführt. Das Projekt “Lokale Öffentlichkeiten und soziale Konflikte um KI-gestützte Sicherheitstechnologien“, kurz LoKI, war an der Uni Hamburg und der TU Chemnitz angesiedelt. Geleitet haben es Stephanie Schmidt und Philipp Knopp, Fabian de Hair hat als wissenschaftlichem Mitarbeiter mitgewirkt. Mit uns sprechen der Sozialwissenschaftler Knopp und der Kriminologe de Hair über die Forschungsergebnisse.

netzpolitik.org: Was haben Sie herausgefunden?

Philipp Knopp: Was da als Test gerahmt wird, ist mit dem Konzept Test eigentlich nicht ausreichend zu verstehen. Es gibt keine festgelegte Technik, die nach fixen Kriterien bewertet wird. Es ist eher ein Überwachungs-Experiment. Da werden eine Überwachungstechnologie und das Setting vor Ort kalibriert, das Verhältnis von Raum und Kamera optimiert. Gleichzeitig ändern sich die Anforderungen an die Beamt*innen, die jetzt bewerten müssen, ob die KI etwas richtig detektiert hat. Und es wurde ja auch der rechtliche Rahmen angepasst. Experiment ist nicht normativ gemeint. Wir wollen mit dem Begriff das Unfestgelegte aufzeigen. Es geht in Hamburg darum, ein experimentelles System zum Laufen zu bringen.

netzpolitik.org: Hamburg ist nach Mannheim die zweite deutsche Stadt, die Verhaltensscanner einsetzt. Zahlreiche weitere Städte und Länder haben Interesse an der Technologie angemeldet. Warum hat die gerade so einen Lauf?

Fabian de Hair: Die Technologie der sogenannten Bewegungsmusteranalyse gilt als vermeintlich bessere Alternative zur konventionellen und biometrischen Videoüberwachung. Es heißt, sie würde die Polizeiarbeit durch die Automatisierung einerseits erheblich effizienter machen, andererseits sei das technische Verfahren dazu besonders datenschutzsensibel. Überprüfbar ist das im derzeitigen Entwicklungsstadium nicht. Vielmehr wird mit einer Zukunftsvision der KI-Technologie argumentiert, deren konkrete Nutzungsszenarien offenbleiben.

Die Deutungen der vermeintlichen Vorzüge dieser KI-Überwachung finden sich insbesondere prominent im Mediendiskurs, der von Akteur*innen der inneren Sicherheit und ihren Bewertungen geprägt ist. Kritische Positionen kommen vor, aber werden nicht zum Anlass der Berichterstattung. Was sich da im Diskurs zeigt, nennen wir eine Purifizierung, eine rituelle Läuterung also, durch die bisherige zentrale Kritiken an Formen der Videoüberwachung direkt adressiert und gleichzeitig abgestreift werden. Die Purifizierung erhöht die Durchsetzbarkeit der Maßnahme, weil die Bewegungsmusteranalyse jetzt als sozusagen gute Überwachung erscheint.

Ausweitung in Aussicht

Philipp Knopp: Gleichzeitig drängt die Technologie auf ihre eigene Ausweitung. Für KI-Training braucht man Daten.

Fabian de Hair: Die Hoffnung ist: Je mehr Landespolizeien sich daran beteiligen, umso präziser wird das Modell.

netzpolitik.org: Das heißt, künftig werden immer mehr und mehr Areale damit überwacht?

Philipp Knopp: Es weiß noch niemand, worauf es am Ende hinauslaufen wird. Auch das Sondieren von Einsatzmöglichkeiten ist Teil des Experimentierens mit der neuen Technik. Es gibt die Idee des Black Screens, wo nur dann jemand auf den Bildschirm schaut, wenn die KI eine verdächtige Situation präsentiert. Dann gibt es die Variante, dass die KI als Assistenzsystem zusätzlich zur menschlichen Überwachung im Hintergrund läuft. Und dann gibt es noch Überlegungen, damit den Überwachungsbereich auszuweiten, weil man nicht mehr so viele Menschen braucht, um auf die Videobilder zu schauen und man davon ausgeht, dass diese Form der Überwachung nicht so stark in die Freiheitsrechte der Bürger*innen eingreift. Also hin zu einem Basislevel von Videoüberwachung von größeren Bereichen.

netzpolitik.org: Die Logik der Verhaltensscanner-Befürworter*innen ist: Weil da kein Mensch, sondern nur eine Software zuschaut, ist es keine Überwachung mehr.

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Fabian de Hair: Das ist das Framing. Aber faktisch wird dabei die komplette Datenpipeline – also das technische Verfahren von der Vektorisierung menschlicher Körper auf Videobildern, über die Kategorisierung dieser Vektorenbündel bis zur Alarmierung – ausgeblendet. Die Praxis der Überwachung wird hier auf die Prüfung durch Polizeibeamt*innen, also das menschliche Sehen, reduziert.

99 von 100 zu Unrecht beobachtet?

netzpolitik.org: Ist die Technologie denn so effektiv wie von den Befürworter*innen erhofft?

Philipp Knopp: Es gibt da unterschiedliche Bewertungsmuster. Als Erfolg gilt auch schon die positive Resonanz von Medien und anderen Polizeien. Nach einem ersten Test wurden auch einige Kennzahlen vorgelegt. Allerdings wurden dabei die falsch-positiven Meldungen im Vergleich zu den korrekten Detektionen recht ungenau angegeben. Überwachungskritische Bewegungen haben daraufhin berechnet, dass nur etwa ein Prozent der Alarme eine korrekte Detektion war. Das heißt, in 99 von 100 Fällen wurden Menschen aus Sicht der Kritiker*innen zu Unrecht beobachtet.

netzpolitik.org: Angeblich verhindere die Verhaltensanalyse Diskriminierung, weil sie nicht berücksichtigt, welche Hautfarbe, welches Geschlecht oder Alter eine Person hat.

Fabian de Hair: Die Idee hinter dieser KI-Überwachung ist die Automatisierung von Verdachtspraktiken. Es geht um Kategorien wie zum Beispiel Schlagen, Treten, Liegen, Fallen. Der Mensch wird zu einem Bündel von Vektoren umgerechnet, wodurch der soziale Kontext eines Ortes, einer Situation oder einer Bewegung gelöscht wird. Dabei kann eine Bewegung je nach Kontext verschiedene Bedeutungen haben. Und es lässt sich auch an bestimmten Verhaltensweisen feststellen, ob jemand zu einer marginalisierten Gruppe gehört. An einem Ort wie dem Hamburger Hansaplatz, wo es unter anderem Straßenprostitution gibt, hat Stehen eine soziale Bedeutung. Weil ebenso Obdachlose den Platz nutzen, hat auch Liegen eine soziale Bedeutung. Und in der technischen Formatierung werden diese Bewegungen dann in einen Verdacht übersetzt.

Die Polizei als Akteur in der Datenökonomie

netzpolitik.org: Die Rechte für die Technologie liegen beim Fraunhofer IOSB, einer Forschungsorganisation. Trainiert wird sie mit den Daten von zahllosen Menschen in Mannheim und Hamburg.

Philipp Knopp: Das ist auch etwas Neues, das sich durch die rechtlichen Neuerungen im Hamburger Polizeigesetz anbahnt. Die Polizei wird zum Akteur in einer globalen Datenökonomie rund um KI-Training, zum Datenlieferanten. Diese Entwicklung ist nicht auf den Hamburger Fall beschränkt. Auch in anderen Bundesländern versteht die Polizei zunehmend, dass sie über besondere Daten und eine seltene Anwendungsumgebung verfügt, die sie für die Technologieentwicklung einsetzen will.

Fabian de Hair: Das ist eine sehr spezielle Form der Datenverarbeitung, die besondere Aufmerksamkeit bedarf.

Philipp Knopp: Da ist auch immer die Frage, welche sozialen Gruppen sind davon betroffen, wessen Alltag wird in diesen Daten festgehalten. Die Verhaltensanalyse wird in Hamburg auf einem Platz getestet, wo Menschen sich nicht so gut wehren können wie in einem noblen Viertel. Da gibt es viele Menschen, die keine deutschen Staatsbürger*innen sind. Es gibt Wohnungslose, Trinker*innen, Menschen, die viel Zeit auf der Straße verbringen und nicht beispielsweise in Parteien organisiert sind. Ihnen fehlen die politischen Einflussmöglichkeiten und teilweise sind die überwachten Orte für diese Menschen sehr wichtig. Sie können nicht einfach woandershin ausweichen und werden notgedrungen Teil dieses KI-Trainings.

Tanz als Widerstand

netzpolitik.org: In Hamburg sind auch Grüne und Datenschutzbehörden einverstanden mit der Verhaltensanalyse. Gibt es denn überhaupt noch Gegner*innen?

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Fabian de Hair: Ja, definitiv. Das Bündnis Hansaplatz zum Beispiel. Die Aktivist*innen haben eine Demo und Veranstaltungen zum Thema organisiert sowie die Entwicklung kritisch begleitet. Es gibt auch noch andere nachbarschaftliche Organisationen am Hansaplatz, die sich ebenfalls kritisch äußern. Aber sie sind, wie bereits erwähnt, medial nicht durchgedrungen mit ihrer Position, dass es sich um eine weitergehende Kriminalisierung sozialer Probleme handele.

netzpolitik.org: Was können kritische Akteur*innen tun, um im Diskurs mehr Gewicht zu bekommen?

Philipp Knopp: Diese Tests mit Bewegungsdetektion haben interessante neue Formen der Widerständigkeit hervorgebracht: Tanzperformances, die die angenommene Korrelation von Bewegung und Kriminalität hinterfragen. Das gab es in Mannheim und darüber haben Medien dann auch berichtet. Was sich außerdem gezeigt hat: Die meisten Bündnisse, die sich mit solchen Überwachungsprojekten beschäftigen, überlegen, wie sie eine soziale Basis aufbauen und alternative Sicherheitskonzepte weiterentwickeln können wie etwa soziale Sicherheit. Sie schauen über den Anlass Kamera hinaus und stellen die Frage: Welche Probleme gibt es im Viertel und wie können wir damit arbeiten?

Fabian de Hair: Unsere Interviews zeigen, dass fehlende Transparenz seitens der Überwachungs-Betroffenen bemängelt wird. Eine Informationsgrundlage herzustellen, mit der Zivilgesellschaft und Wissenschaft agieren können, ist hier insofern elementar. In Hamburg hat Die Linke als Oppositionspartei mit vielen Kleinen Anfragen dazu beigetragen.

Das Gefühl, beobachtet zu werden

netzpolitik.org: Die Verhaltensanalyse sucht sogenanntes atypisches Verhalten. Geht damit die Gefahr einher, dass Menschen sich im Überwachungsbereich angepasster verhalten?

Philipp Knopp: Es ist schwierig, das empirisch zu belegen. Die Wirkung von Videoüberwachung lässt sich schlecht isolieren. In Medienberichten kam aber heraus, dass sich Menschen, die viel auf dem Platz sind, permanent beobachtet fühlen.

netzpolitik.org: Wenn eine KI die Videos beobachtet statt eines Menschen – wird dann die Überwachung entmenschlicht?

Philipp Knopp: Die Automatisierungsleistung der Technologie ist es, den Bürger und den Notruf auszuklammern aus der Verbindung von Polizei und Ereignis. Die Polizei muss nicht mehr hinzugerufen werden – sie kommt von alleine. Befürworter*innen sehen darin durchaus etwas Positives: Die Polizei wird unabhängig von den Bürger*innen und deren Wachsamkeit und Courage.

Die andere Seite der Medaille ist allerdings, dass gerade diese Abhängigkeit die Polizei zur Bürgernähe anhält. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, muss sie nämlich daran arbeiten, dass die Bevölkerung ihr vertraut. Für eine demokratische Polizei ist diese Abhängigkeit von der Bevölkerung ein notwendiges Momentum externer Kontrolle. Dieser Effekt kann durch die Automatisierung abgeschwächt werden. Sie verschiebt das Verhältnis zwischen Bevölkerung und Polizei in eine bestimmte Richtung.

netzpolitik.org: Ist die KI-Überwachung eine politische Maßnahme, um Handlungsfähigkeit zu suggerieren?

Philipp Knopp: Diese Annahme wird in Studien zu Videoüberwachung häufig geäußert. Kameras sind auf jeden Fall ein kostengünstiges Mittel, um zu sagen: Wir tun etwas.



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iPhone-Klau-Krise: Apple arbeitet mit Londoner Polizei zusammen


Die Londoner Stadtpolizei (Metropolitan Police, kurz Met) versucht, den wachsenden Handy-Diebstahl in der britischen Hauptstadt mit technischen Maßnahmen einzudämmen. Dazu arbeitet sie nun mit Apple zusammen, berichtet der örtliche Sender BBC. Laut Angaben von Polizeichef Mark Rowley teilt man unter anderem Daten mit dem iPhone-Hersteller, um ein „globales Bild“ der Situation zu erhalten. Es ginge darum, zu verhindern, dass gestohlene Geräte gelöscht und dann reaktiviert werden. „Dann bricht deren Wert zusammen und der Anreiz, sie zu stehlen, geht zurück.“

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London leidet – wie viele andere Städte auch – seit Jahren unter einer Smartphone-Klau-Epidemie. Zuletzt werden die Diebe immer dreister: Sie versuchen, die Geräte direkt während ihrer Benutzung zu entwenden, damit sie noch entsperrt sind. Dabei werden die Geräte etwa mittels E-Bike oder Elektroroller von Personen entwendet, die an der Straße stehen. Alternativ kommt immer auch noch das Ausspionieren von PIN-Codes vor dem Klau vor, so der BBC-Bericht. Noch im vergangenen Jahr hatte die Met Apple dafür kritisiert, nicht mit den Gesetzeshütern beim Aufbau einer Datenbank gestohlener Geräte zusammenzuarbeiten – das ist nun offenbar vom Tisch.

Der Konzern scheint jedenfalls sensibilisiert zu sein: Apple hatte bereits mit iOS 17.3 im Jahr 2024 den sogenannten Stolen Device Mode (erweiterter Diebstahlschutz) eingeführt, der allerdings erst seit diesem Jahr standardmäßig auf allen Geräten mit iOS 26.4 oder höher aktiv ist. Dabei wird es Dieben erschwert, bei Kenntnis der PIN den Apple-Account zu übernehmen. Der Apple-Account ist wiederum der Schlüssel zu zahllosen weiteren Daten wie dem auf dem iPhone enthaltenen Passwortmanager, was unter anderem zu Kontoplünderungen führen konnte – oder dem Einsatz von Apple Pay zum Kauf von Produkten.

Die sogenannten Phone Snatcher, also Personen, die entsperrte Smartphones direkt von Benutzern klauen, nutzen laut Met bestimmte Software, die es ihnen ermöglicht, die Geräte zurückzusetzen. Apple will dieses Problem inzwischen gelöst haben, so Rowley. Zuletzt seien die meisten gestohlenen Geräte in London nicht mehr zurückgesetzt worden. Ein weiteres Problem, das bei Android bereits gelöst ist, bleibt die Tatsache, dass sich die iPhones nicht automatisch sperren, wenn die Diebe nur schnell genug sind.

Laut einem Medienbericht plant Apple hier, Diebstähle künftig zu erkennen, unter anderem durch die Bewegungssensoren, Bluetooth oder WLAN-Standort. Eine abrupte Entwendung würde dann dazu führen, dass sich ein Gerät automatisch sperrt. Bei Google nennt sich das Feature Theft Protection Lock. Die Met will sich weiter mit Apple austauschen, um die Diebstahlfälle in London besser zu verstehen und womöglich weitere technische Maßnahmen zu empfehlen. Das Problem: Lassen sich Geräte nicht zurücksetzen, werden sie als Ersatzteilquelle verkauft – denn auch diese haben einen hohen Wert.

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(bsc)



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Geldwäsche: Kryptomixer „AudiA6“ stillgelegt, zwei Verantwortliche festgenommen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, der Schweiz und zahlreichen anderen Staaten haben mit „AudiA6“ einen angeblich besonders häufig genutzten Dienst zur Geldwäsche von Kryptowährungen lahmgelegt. Das hat die europäische Polizeibehörde Europol bekannt gegeben und dabei erklärt, dass über den Dienst zwischen 2022 und 2025 mehr als 336 Millionen Euro geflossen sein sollen, um deren Herkunft zu verschleiern. Das Geld stammte demnach unter anderem aus Erpressungen mit Ransomware. Zwei mutmaßlich Verantwortliche mit ukrainischer und russischer Staatsangehörigkeit seien in Georgien festgenommen worden. Zudem hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Auslieferung der Verdächtigen in die USA beantragt.

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Sogenannte Kryptomixer wie „AudiA6“ vermischen Kryptowährungen, um so Verbindungen zwischen Sendern und Empfängern zu verschleiern. Dafür verlangen die Verantwortlichen eine Provision. „AudiA6“ wurde laut Europol in Cybercrime-Foren als professionelle Dienstleistung beworben, die sich durch Anonymität und Geschwindigkeit ausgezeichnet haben soll. Die Ermittlungen gegen den Dienst wurden demnach unter anderem von der polnischen Polizei vorangetrieben. Sie hat im September 2025 einen Ukrainer festgenommen, der damit in Verbindung stand. Eine Durchsuchung seiner Elektronikgeräte habe dann Hinweise auf weitere Personen zutage gefördert. Zudem seien Verbindungen zu 15 Ermittlungsverfahren in aller Welt gefunden worden.

Bei der Operation am Mittwoch wurden demnach jetzt nicht nur die zwei mutmaßlichen Administratoren des Diensts festgenommen. Laut Europol wurden drei Grundstücke durchsucht und mehr als 80 Fahrzeuge konfisziert. Kryptogeld im Wert von fast 700.000 Euro seien eingefroren, noch einmal über 86.000 beschlagnahmt worden. Zudem wurden Telegram-Accounts des Netzwerks blockiert und dessen Seiten im Darknet und im Internet sowie das Cybercrime-Forum „Dark2Web“ gesperrt. Ferner wurden zahlreiche Internet-Domains gesperrt und dutzende Server beschlagnahmt. Eine Reihe davon hat die Behörden jetzt öffentlich gemacht, damit Kryptogeldbörsen in Verbindung stehende Accounts identifizieren und sperren können.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Transparenz nicht schwächen, sondern ausbauen


Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat Anfang dieses Jahres ein besonderes Gesetz Geburtstag gefeiert: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es verpflichtet Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2006, auf Anfrage relevante Informationen herauszugeben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), feierte das Jubiläum jetzt mit einem Symposium und forderte bei der Gelegenheit erneut eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz.

Specht-Riemenschneider stellte sich in diesem Zusammenhang auch gegen aktuelle Bestrebungen, die Informationsfreiheit zu schwächen. „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Informationszugang und demokratische Teilhabe müssten als Kernelemente des freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen wie etwa Studien, Protokolle oder Umweltdaten auf Anfrage in der Regel herausgeben müssen. Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen sorgen dafür, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Abschied vom Amtsgeheimnis

„Die Abkehr vom preußischen Amtsgeheimnis hin zu einem voraussetzungslosen Anspruch Jedermanns auf Informationszugang war vor 20 Jahren wahrlich nicht selbstverständlich“, so Specht-Riemenschneider in ihrer Eröffnungsrede beim 8. Symposium zur Informationsfreiheit. Sie sei das „Bekenntnis eines selbstbewussten Staates“ gewesen, „der vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verstecken hat.“

In der Praxis bleibt der Staat hinter diesem Anspruch aber oft zurück. Das zeigt unter anderem eine repräsentative Umfrage mit 2.500 Teilnehmenden, die die BfDI zum Thema durchführen ließ.

Demnach finden es nahezu alle Befragten (96 Prozent) sehr wichtig, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. Allerdings bewerten nur 35 Prozent die Arbeit der Behörden tatsächlich als eher transparent und nachvollziehbar. Lediglich drei Prozent halten die Arbeit von Behörden für sehr transparent und nachvollziehbar. 60 Prozent der Befragten werten Behördenarbeit als eher oder gar nicht transparent und nachvollziehbar.

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Der Erhebung zufolge haben zehn Prozent der Teilnehmenden bereits eine IFG-Anfrage gestellt, die große Mehrheit hat dies noch nicht. Das liegt offenbar auch an den ausbaufähigen Bedingungen für die Informationsfreiheit: 37 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, an wen sie sich hätten wenden können. 31 Prozent wussten nicht mal, dass es dieses Recht gibt. 21 Prozent waren sich unsicher, ob sie die Dokumente überhaupt erhalten würden. 16 Prozent fürchteten Nachteile oder Konflikte und elf Prozent befürchten zu hohe Gebühren.

Informationsfreiheit unter Druck

Auch politisch hat die Informationsfreiheit derzeit einen schweren Stand. Während sich die gescheiterte Ampel-Koalition noch die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vorgenommen hatte, diskutierten Union und SPD bei der Regierungsbildung auf Vorschlag des CDU-Politikers Philipp Amthor über die Abschaffung der Informationsfreiheit. Nach einem öffentlichen Aufschrei schaffte es dieser Vorschlag zwar nicht in den Koalitionsvertrag, Transparenzorganisationen stellten der schwarz-roten Regierung zum Einjährigen trotzdem ein kritisches Zeugnis aus.

Noch düsterer sieht es in einigen Bundesländern aus, wo Informationsfreiheitsgesetze gerade teils zurückgestutzt werden. So etwa in Berlin, wo die schwarz-rote Regierung den Anschlag auf das Berliner Stromnetz als Begründung für eine drastische Beschneidung der Informationsfreiheit heranzieht.

Dem stellt sich Louisa Specht-Riemenschneider klar entgegen. „Einschränkungen von Transparenz wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken haben das Potenzial, Misstrauen zu schüren und damit antidemokratischen Bestrebungen in die Hände zu spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten. „Als stabile liberale Demokratie muss sich Deutschland dem Trend zur Falsch- und Desinformation sowie zur Beschränkung von Transparenz entschieden entgegenstellen und die Chancen ausschöpfen, die das IFG zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gerade in unruhigen Zeiten mit sich bringt.“

Ausbau statt Schwächung

Die BfDI fordert statt einer Schwächung deshalb erneut einen Ausbau der Informationsfreiheit. „Informationszugang und demokratische Teilhabe müssen als Kernelemente eines freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.“ Die Informationsfreiheit solle deshalb verfassungsrechtlich abgesichert werden, statt sie wie bisher nur in einem einfachen Gesetz verankert zu sein.

Außerdem brauche der Bund „ein echtes Transparenzgesetz“. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben, sondern solle wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen, barrierefrei und leicht auffindbar. Dafür sprachen sich im Datenbarometer auch 83 Prozent der Befragten aus. Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.



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