Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

BSI definiert, wann eine Cloud wirklich souverän ist


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nicht erst seit dem Beginn der zweiten Amtszeit Donald Trumps wird diskutiert, ob die Abhängigkeit von nichteuropäischen Cloud-Anbietern zu groß ist – von Hyperscalern wie AWS und Azure ebenso wie von Alibaba oder Huawei Cloud. Insbesondere für sicherheitskritische Anwendungen der öffentlichen Verwaltung und für Betreiber kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen gilt: Auf der Suche nach performanten und unabhängigen Lösungen gibt es viele Versprechungen – doch bei den Kriterien gibt es oft wenig Klarheit. Ist eine Cloudlösung souverän, wenn sie technisch sicher in der EU betrieben wird? Unabhängig von der Infrastruktur eines US-Unternehmens? Ohne Abhängigkeit von Instanzen außerhalb? Technische IT-Sicherheit ist das eine, technische Souveränität ein nicht immer deckungsgleiches Anforderungsprofil.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die engeren Sicherheitseigenschaften von Cloud-Diensten definiert bereits der kürzlich aktualisierte Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5). Der nun vorgestellte Vorschlag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt beim zweiten Begriff an: Die Fachleute der Bonner Bundesbehörde haben mit ihren heute veröffentlichten „Criteria Enabling Cloud Computing Autonomy“ (C3A) einen Vorschlag vorgelegt. Nutzer sollen damit von vornherein prüfen können, ob ein Dienst tatsächlich zu ihrem jeweiligen Souveränitäts-Risiko passt. Die Behörde begleitet die Diskussionen seit vielen Jahren als IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesverwaltung. Sie will damit vor allem eines leisten: „Es geht uns um technisch tragfähige Lösungen, die konkrete Bedingungen formulieren“, sagt Thomas Caspers, Vizepräsident des BSI.




Für den IT Summit 2026 suchen wir praxisnahe Berichte von Menschen, die Projekte zur digitalen Souveränität planen, leiten oder umsetzen. Vorträge und Keynotes auf dem IT Summit dauern 45 Minuten inklusive 5 Minuten Fagen und Antworten. Idealerweise kombinieren sie praktische Erfahrungen mit technischer Tiefe, sodass die Zuhörer und Zuhörerinnen konkrete Learnings mit nach Hause nehmen. Reichen Sie Ihre Vortragsideen bis zum 17. Mai 2026 ein.

Weniger diplomatisch interpretiert: Statt politisch lange über die Unabhängigkeit eines Anbieters zu diskutieren, will die Behörde mit einem konkreten Vorschlag in die Debatte um die Folgen des Cloud and AI Development Act (CADA) einsteigen. Den CADA will die EU-Kommission nach aktueller Zeitplanung am 27. Mai vorlegen; anschließend beraten ihn Mitgliedstaaten und Europaparlament. Denn Beobachter erwarten, dass EU-Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen mit dem CADA klarere Kriterien für Cloud-Souveränität vorgibt – und Diskussion und Lobbying mit der Vorstellung des Vorhabens im Mai erst richtig beginnen.

Dabei baut das BSI unter anderem auf sechs der acht Kriterien auf, die die eigentlich nur für die EU-Kommissions-eigene IT zuständige Generaldirektion DIGIT im vergangenen Jahr definiert hatte und konkretisiert diese um breitere Erfahrungen. Vor allem die französische IT-Sicherheitsbehörde ANSSI und das BSI haben umfangreiche Erfahrungen mit verschiedenen Abhängigkeitsvariationen gesammelt – in Deutschland zum Beispiel mit der SAP-Microsoft-Kooperation DelosCloud, mit Stackit von Schwarz-Digits oder der T-Systems-Sovereign-Cloud in Kooperation mit Google, mit Anforderungen etwa für „Polizei 2020“ (P20) oder für Amazons European Sovereign Cloud-Angebot. Parallel testete die dem französischen Premierminister unterstellte Behörde einen anderen Pfad, bei dem für die öffentliche Verwaltung stets französische Unternehmen beteiligt sind – beispielsweise der Rüstungskonzern Thales beim im Dezember nach den französischen SecNumCloud-Anforderungen zertifizierten S3NS, das zusammen mit Google betrieben wird oder etwa SAP auf OVH-Hardware.

Genau solche Erfahrungen sollen nun für die Zukunft relevant werden. Dass das BSI die C3A-Systematik nicht im luftleeren Raum entwickelt hat, sondern auch mit Anbietern gesprochen hat, zeigen auch eng daran angelehnte eigene Bewertungsstandards aus der Branche. „Wir haben unter anderem am Beispiel der AWS European Sovereign Cloud gesehen, wie viele Mechanismen eine Rolle spielen, um eine Cloud betriebsfähig zu halten“, erklärt Caspers. „Komplett entkoppelt wird man solche Angebote aber nicht über Jahre weiterbetreiben können.“

Weiterlesen nach der Anzeige

In den C3A sieht das dann beispielsweise so aus: SOV-4-09-C der C3A definiert, was bei einem Disconnect – also der Abkopplung von der außereuropäischen Betreibercloud – gewährleistet sein muss: Im Kern muss der Betrieb weiterlaufen, ohne dass Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit leiden. Zudem muss es einen dokumentierten Prozess für das Vorgehen und die Durchführung der Abkopplung geben und der Betreiber muss dies mindestens einmal jährlich getestet und dokumentiert haben, inklusive der Ergebnisse des Tests. Wer das weitergehende Kriterium SOV-4-09-AC erfüllen will, muss zudem seine Dokumentation mit den zuständigen IT-Sicherheitsbehörden am Ort des Rechenzentrums auf deren Verlangen hin teilen.

Ähnlich konkret sind auch die Vorgaben in juristischer Hinsicht, etwa wenn es darum geht, dass die Anbieter keiner Nicht-EU-Jurisdiktion unterliegen dürfen oder bei der Frage, von wo aus Mitarbeiter die wesentlichen IT-Pflegemaßnahmen durchführen. Und auch bei der Auswahl der Mitarbeiter gibt es entsprechend gestufte Kriterien: So verlangt SOV-4-01-C1, dass alle Mitarbeiter, die logischen oder physischen Zugang zu Betriebsmitteln des Clouddienstleisters haben, eine EU-Staatsbürgerschaft und einen EU-Wohnsitz haben müssen – noch schärfer ist die Anforderung nach SOV-4-01-C2: dann müssen alle Mitarbeiter nicht nur EU-Bürger sein, sondern auch ihren Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik haben.

Dieses Kriterium kommt insbesondere für Hochsicherheitsanwendungen in Frage, etwa für Sicherheitsbehörden oder auch die Bundeswehr. Für die hat das BSI zwar keine direkte gesetzliche Zuständigkeit. Doch für den Fall der Fälle enthalten die C3A ebenfalls Prüfkriterien. Denn was im grundgesetzlich geregelten Verteidigungsfall erfüllt sein sollte, wird nun auch klar definiert: entsprechend dem Muster aller Notstandsgesetzgebung müssen Clouddienstleister in der Lage sein, den Betrieb an die Bundesbehörden zu übergeben – „inklusive des notwendigen Materials und Personals“.

So wie ursprünglich auch beim C5-Katalog, der zwischenzeitlich jedoch etwa im Sozialgesetzbuch für die Gesundheits-IT qua Gesetz für verbindlich erklärt wurde, ist das bei den C3A ebenfalls nicht direkt der Fall. „Die Criteria Enabling Cloud Computing Autonomy sind aus sich heraus nicht verbindlich“, erklärt Caspers. „Sie können aber natürlich im Rahmen von Gesetzgebung oder bei Ausschreibungen zu Mindestanforderungen erklärt werden.“ Die C3A können jedoch, meint der Vizepräsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, „zur Benchmark der Bundesverwaltung werden.“

Das kommt auch durch eine Wechselwirkung der Vorgaben. „Stellen des Bundes sind verpflichtet, den IT-Grundschutz des BSI umzusetzen“, erklärt Martin Bierwirth, Referatsleiter Cloud-Sicherheit beim BSI. „Sofern sie externe Cloud-Dienste nutzen, müssen sie in diesem Rahmen auch den Baustein OPS 2.2 anwenden und erfüllen.“ Auf diesem baue auch der Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste (MST-NCD) auf. Die C3A wiederum würden auf dem C5 aufbauen und dessen Kriterien zur Informationssicherheit mit dem Thema digitale Souveränität ergänzen. Wer also nicht nur sichere, sondern auch souveräne Vorgaben erfüllen muss, wird darum in der Bundesrepublik absehbar schwer herumkommen. Ob große Hyperscaler diese erfüllen können, dürfte vom jeweiligen Anforderungsprofil der Kunden abhängen – und vom Druck, souveräne Lösungen wählen zu müssen.

Je nachdem, wie sich die europäische Diskussion weiterentwickelt, könnten die neuen Kriterien aber auch jenseits von Rhein und Oder eine maßgebliche Rolle spielen. Sollten mit dem Cloud and AI Development Act der EU solche Kriterien Einzug in die Anhänge der IT-Sicherheitsgesetze wie NIS2 oder Cybersecurity Act finden, würde wohl kaum ein Weg an dem deutschen Vorschlag vorbeiführen.

Lesen Sie auch


(fo)



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Geldwäsche: Kryptomixer „AudiA6“ stillgelegt, zwei Verantwortliche festgenommen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, der Schweiz und zahlreichen anderen Staaten haben mit „AudiA6“ einen angeblich besonders häufig genutzten Dienst zur Geldwäsche von Kryptowährungen lahmgelegt. Das hat die europäische Polizeibehörde Europol bekannt gegeben und dabei erklärt, dass über den Dienst zwischen 2022 und 2025 mehr als 336 Millionen Euro geflossen sein sollen, um deren Herkunft zu verschleiern. Das Geld stammte demnach unter anderem aus Erpressungen mit Ransomware. Zwei mutmaßlich Verantwortliche mit ukrainischer und russischer Staatsangehörigkeit seien in Georgien festgenommen worden. Zudem hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Auslieferung der Verdächtigen in die USA beantragt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Sogenannte Kryptomixer wie „AudiA6“ vermischen Kryptowährungen, um so Verbindungen zwischen Sendern und Empfängern zu verschleiern. Dafür verlangen die Verantwortlichen eine Provision. „AudiA6“ wurde laut Europol in Cybercrime-Foren als professionelle Dienstleistung beworben, die sich durch Anonymität und Geschwindigkeit ausgezeichnet haben soll. Die Ermittlungen gegen den Dienst wurden demnach unter anderem von der polnischen Polizei vorangetrieben. Sie hat im September 2025 einen Ukrainer festgenommen, der damit in Verbindung stand. Eine Durchsuchung seiner Elektronikgeräte habe dann Hinweise auf weitere Personen zutage gefördert. Zudem seien Verbindungen zu 15 Ermittlungsverfahren in aller Welt gefunden worden.

Bei der Operation am Mittwoch wurden demnach jetzt nicht nur die zwei mutmaßlichen Administratoren des Diensts festgenommen. Laut Europol wurden drei Grundstücke durchsucht und mehr als 80 Fahrzeuge konfisziert. Kryptogeld im Wert von fast 700.000 Euro seien eingefroren, noch einmal über 86.000 beschlagnahmt worden. Zudem wurden Telegram-Accounts des Netzwerks blockiert und dessen Seiten im Darknet und im Internet sowie das Cybercrime-Forum „Dark2Web“ gesperrt. Ferner wurden zahlreiche Internet-Domains gesperrt und dutzende Server beschlagnahmt. Eine Reihe davon hat die Behörden jetzt öffentlich gemacht, damit Kryptogeldbörsen in Verbindung stehende Accounts identifizieren und sperren können.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Transparenz nicht schwächen, sondern ausbauen


Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat Anfang dieses Jahres ein besonderes Gesetz Geburtstag gefeiert: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es verpflichtet Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2006, auf Anfrage relevante Informationen herauszugeben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), feierte das Jubiläum jetzt mit einem Symposium und forderte bei der Gelegenheit erneut eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz.

Specht-Riemenschneider stellte sich in diesem Zusammenhang auch gegen aktuelle Bestrebungen, die Informationsfreiheit zu schwächen. „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Informationszugang und demokratische Teilhabe müssten als Kernelemente des freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen wie etwa Studien, Protokolle oder Umweltdaten auf Anfrage in der Regel herausgeben müssen. Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen sorgen dafür, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Abschied vom Amtsgeheimnis

„Die Abkehr vom preußischen Amtsgeheimnis hin zu einem voraussetzungslosen Anspruch Jedermanns auf Informationszugang war vor 20 Jahren wahrlich nicht selbstverständlich“, so Specht-Riemenschneider in ihrer Eröffnungsrede beim 8. Symposium zur Informationsfreiheit. Sie sei das „Bekenntnis eines selbstbewussten Staates“ gewesen, „der vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verstecken hat.“

In der Praxis bleibt der Staat hinter diesem Anspruch aber oft zurück. Das zeigt unter anderem eine repräsentative Umfrage mit 2.500 Teilnehmenden, die die BfDI zum Thema durchführen ließ.

Demnach finden es nahezu alle Befragten (96 Prozent) sehr wichtig, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. Allerdings bewerten nur 35 Prozent die Arbeit der Behörden tatsächlich als eher transparent und nachvollziehbar. Lediglich drei Prozent halten die Arbeit von Behörden für sehr transparent und nachvollziehbar. 60 Prozent der Befragten werten Behördenarbeit als eher oder gar nicht transparent und nachvollziehbar.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Der Erhebung zufolge haben zehn Prozent der Teilnehmenden bereits eine IFG-Anfrage gestellt, die große Mehrheit hat dies noch nicht. Das liegt offenbar auch an den ausbaufähigen Bedingungen für die Informationsfreiheit: 37 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, an wen sie sich hätten wenden können. 31 Prozent wussten nicht mal, dass es dieses Recht gibt. 21 Prozent waren sich unsicher, ob sie die Dokumente überhaupt erhalten würden. 16 Prozent fürchteten Nachteile oder Konflikte und elf Prozent befürchten zu hohe Gebühren.

Informationsfreiheit unter Druck

Auch politisch hat die Informationsfreiheit derzeit einen schweren Stand. Während sich die gescheiterte Ampel-Koalition noch die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vorgenommen hatte, diskutierten Union und SPD bei der Regierungsbildung auf Vorschlag des CDU-Politikers Philipp Amthor über die Abschaffung der Informationsfreiheit. Nach einem öffentlichen Aufschrei schaffte es dieser Vorschlag zwar nicht in den Koalitionsvertrag, Transparenzorganisationen stellten der schwarz-roten Regierung zum Einjährigen trotzdem ein kritisches Zeugnis aus.

Noch düsterer sieht es in einigen Bundesländern aus, wo Informationsfreiheitsgesetze gerade teils zurückgestutzt werden. So etwa in Berlin, wo die schwarz-rote Regierung den Anschlag auf das Berliner Stromnetz als Begründung für eine drastische Beschneidung der Informationsfreiheit heranzieht.

Dem stellt sich Louisa Specht-Riemenschneider klar entgegen. „Einschränkungen von Transparenz wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken haben das Potenzial, Misstrauen zu schüren und damit antidemokratischen Bestrebungen in die Hände zu spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten. „Als stabile liberale Demokratie muss sich Deutschland dem Trend zur Falsch- und Desinformation sowie zur Beschränkung von Transparenz entschieden entgegenstellen und die Chancen ausschöpfen, die das IFG zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gerade in unruhigen Zeiten mit sich bringt.“

Ausbau statt Schwächung

Die BfDI fordert statt einer Schwächung deshalb erneut einen Ausbau der Informationsfreiheit. „Informationszugang und demokratische Teilhabe müssen als Kernelemente eines freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.“ Die Informationsfreiheit solle deshalb verfassungsrechtlich abgesichert werden, statt sie wie bisher nur in einem einfachen Gesetz verankert zu sein.

Außerdem brauche der Bund „ein echtes Transparenzgesetz“. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben, sondern solle wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen, barrierefrei und leicht auffindbar. Dafür sprachen sich im Datenbarometer auch 83 Prozent der Befragten aus. Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Fable 5 blockiert auch sicheren Code


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mehrere bekannte Sicherheitsforscher halten die Cybersecurity-Schranken von Anthropics neuem KI-Modell Fable 5 für zu scharf eingestellt. Sie berichten, dass die Schutzmechanismen nicht nur bei brisanten Anfragen anschlagen, sondern auch bei alltäglicher Arbeit aus Softwareentwicklung und IT-Sicherheit. Die Beispiele reichen vom Code Review über das Schreiben sicheren Codes bis hin zum Lesen eines Blogbeitrags zu einem Sicherheitsthema.

Weiterlesen nach der Anzeige

Fable 5 ist die öffentlich verfügbare Variante von Anthropics neuem Spitzenmodell Mythos 5. Anders als Mythos bringt Fable vorgeschaltete Schutzmechanismen für Themen aus Cybersecurity, Biologie, Chemie sowie Distillation mit – Letzteres soll verhindern, dass das Modell zum Training konkurrierender KI-Systeme missbraucht wird. Stuft ein sogenannter Classifier eine Anfrage als heikel ein, beantwortet nicht Fable die Frage, sondern das ältere Modell Claude Opus 4.8. Damit will Anthropic verhindern, dass Angreifer die Fähigkeiten des Modells für Cyberattacken oder andere schädliche Zwecke ausnutzen. Laut Anthropics offizieller Ankündigung sind die Safeguards bewusst konservativ kalibriert und treffen manchmal auch harmlose Anfragen.

Zu den Kritikern zählt Valentina „Chompie“ Palmiotti, Leiterin des Offensive-Research-Teams (XOR) bei IBM X-Force. Auf X schrieb sie, Fable lehne jede Anfrage ab, die auch nur am Rande mit Cybersecurity zu tun habe. Selbst harmlose Aufgaben wie das Lesen eines Blogbeitrags treffe es.

Damit beschreibt Palmiotti ein Problem, das die IT-Sicherheit als False Positive kennt: Ein Schutzmechanismus schlägt bei einer harmlosen Aktivität fälschlich Alarm. Genau diese Fehlklassifikationen werfen die Forscher den Schranken von Fable nun in großer Zahl vor.

Ähnlich äußerte sich der Cybersecurity-Experte Matt Suiche gegenüber TechCrunch. Wer Fable um sicheren Code bitte, den behandle das Modell so, als gehe es um Cybersecurity statt um normale Softwareentwicklung. Suiche vermutet, dass die Filter vor allem auf Schlüsselbegriffe reagieren. Seine Kritik trifft einen Bereich, der für viele Entwickler zum Alltag gehört: sichere Authentifizierung, Schutz vor SQL-Injection oder das sichere Speichern von Zugangsdaten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch der italienische Sicherheitsforscher Simone Margaritelli, in der Szene besser als „evilsocket“ bekannt, berichtet von Problemen. Auf X schrieb er, schon die Bitte um ein Code Review löse eine Rückstufung von Fable aus. Code Reviews gehören zu den Standardaufgaben professioneller Softwareentwicklung und helfen unter anderem dabei, Fehler und Sicherheitslücken früh zu erkennen.

Die Kritik beschränkt sich nicht auf einzelne Forscher. Der Entwickler Mehul Mohan schrieb auf X, Fable sei praktisch unbrauchbar, sobald Begriffe wie „cybersecurity“, „security audit“, „vulnerability“ oder die Bitte „help me make my app secure“ fielen. Diese Beispiele betreffen vor allem defensive Sicherheitsarbeit, also das Absichern eigener Systeme und Anwendungen.

Wie empfindlich die Filter reagieren, zeigen auch dokumentierte Fehlermeldungen. Der X-Nutzer @zeroxjf veröffentlichte einen Screenshot, in dem Fable einräumt: „Fable 5’s safety measures flagged this message for cybersecurity or biology topics. They may flag safe, normal content as well. Switched to Opus 4.8.“ Anschließend verweigerte auch Opus 4.8 die Antwort und verwies auf ausgelöste Cybersecurity-Schutzmechanismen. Bemerkenswert ist vor allem der Hinweis, dass die Filter auch sichere, normale Inhalte erfassen können.

Ähnliche Beobachtungen kommen aus professionellen Sicherheitstests. Rob T. Lee, Chief AI Officer und Forschungsleiter des SANS Institute, berichtet, dass Fable bei seinen ersten Tests auch Aufgaben aus Incident Response, Detection Engineering und digitaler Forensik automatisch zurückgestuft hat. Beim SANS Institute handelt es sich um eine der bekanntesten Ausbildungs- und Forschungsorganisationen für IT-Sicherheit.

Explizit stellen die Forscher die Schutzmechanismen gegen Missbrauch nicht grundsätzlich infrage. Sie kritisieren aber, dass die Schranken so breit greifen, dass sie auch legitime Arbeit erfassen: Sicherheitsanalysen, Code Reviews, sicheren Code, Incident Response oder das Auswerten sicherheitsrelevanter Informationen. Ob es sich um Kinderkrankheiten einer neuen Schutzarchitektur handelt oder um ein grundsätzliches Problem bei der Abgrenzung von legitimer und schädlicher Sicherheitsarbeit, ist offen. Anthropic hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.


(fo)



Source link

Weiterlesen

Beliebt