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US-Spionage: Rechtsgrundlage läuft aus, Spionage läuft weiter
Weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten.
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Führende Republikaner haben öffentlich ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Trump einen Erlass unterschreibt, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber. Mit so einem Erlass hat die Sache auch begonnen: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ordnete der damalige US-Präsident George W. Bush heimlich neue Überwachungsmethoden an. Das wurde 2005 ruchbar; 2007 schaffte das US-Parlament übergangsweise eine Rechtsgrundlage, die dann ebenfalls kurzzeitig auslief, bevor sie 2008 durch Abschnitt 702 ersetzt wurde.
Grundsätzlich soll er den Geheimdiensten erlauben, wahrscheinlich im Ausland befindliche Nicht-US-Personen nach Belieben auszuhorchen. Unter anderem greift die NSA (National Security Agency) dazu an den Backbones den gesamten Internetverkehr ab („Upstream“), zudem holt sie sich von den großen Diensteanbietern direkt Daten („Prism“). Die Informationen landen in einer Datenbank, die dann verschiedenen Teilen der US-Geheimdienste zur Verfügung steht. Seit 2017 können, nach chinesischem Vorbild, auch Dritte dazu gezwungen werden, die Spionage zu unterstützen.
Abschnitt 702 gilt theoretisch nicht als Rechtsgrundlage für die Bespitzelung von US-Personen, also US-Staatsbürgern, Ausländern mit Daueraufenthaltsrecht (Green Card) und in den USA registrierte Unternehmen. Dennoch wurden auch sie mit den selben Methoden in großem Maßstab bespitzelt. Nach einer Gesetzesnovelle 2023 soll die Zahl der nicht erlaubten Datenbankabfragen zwecks Inländerüberwachung um 87 Prozent auf gut 20 Fälle täglich gesunken sein.
Ärger über neuen Geheimdienstchef
Nun tritt der Gesetzesabschnitt überhaupt außer Kraft. Anlass ist, dass Trump Immobilienmillionär Bill Pulte als neuen Geheimdienstechef (Direktor of National Intelligence, DNI) eingesetzt hat. Pulte ist Trump-Fan ohne jede Erfahrung im Spionagewesen. Solche Postenbesetzungen müssen zwar vom Parlament bestätigt werden, doch übernimmt die Person sofort mit Nominierung die Amtsgeschäfte.
Nicht nur die oppositionellen Demokraten, sondern auch mehrere Republikaner halten Pulte für eine Fehlbesetzung. Damit ist vergangene Woche eine Verlängerung des Abschnitts 702 im Senat knapp gescheitert. Dennoch sollte wenigstens das Abgeordnetenhaus am Donnerstag zustimmen. Weil es sich um ein Eilverfahren handelte, wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Geworden ist es nicht einmal eine einfache Mehrheit, obwohl die Präsidentenpartei in beiden Kammern über die Mehrheit verfügt.
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Trump nominiert anderen Neuling
Inzwischen hat Trump den bisherigen Staatsanwalt Jay Clayton für den Posten des Geheimdienstechefs nominiert. Zu spät: Das Plenum des Unterhauses macht bis 22. Juni Pause. Danach wird die Verlängerung des Abschnitts 702 neu verhandelt werden.
Clayton hat ebenfalls keine Geheimdiensterfahrung. Er ist vor allem für zwei Dinge bekannt: Erstens dafür, während Trumps erster Amtszeit als US-Präsident Vorsitzender der Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde SEC (Securities Exchange Commission) gewesen zu sein. Und zweitens für seine politische Anklage gegen den Demokraten-Politiker Brad Lander wegen „Angriffs auf eine Strafverfolgungsbehörde“ vor rund einem Jahr. Landers angebliche Straftat: Er war Arm in Arm mit einem Einwanderer zu dessen Gerichtstermin gekommen. Am Donnerstag ist Lander freigesprochen worden; Ankläger Clayton dürfte die Karriereleiter hinauffallen.
(ds)
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Freitag: Google-TPUs von TSMC und Samsung, US-Spionage ohne US-Spionagegesetz
Die für 2028 geplante 10. TPU-Generation Googles könnte zum Teil von TSMC und von Samsung kommen. Für Samsung wäre dies ein großer Erfolg als Auftragsfertiger, nachdem der südkoreanische Elektronikkonzern jahrelang mit Verlusten im Chipgeschäft gekämpft hat und jetzt erst langsam aufholt. In den USA tritt ein berüchtigtes US-Gesetz für digitale Spionage am Freitag außer Kraft, nachdem das Abgeordnetenhaus der bislang obligatorischen Verlängerung nicht zugestimmt hat. An der Praxis soll sich dennoch nichts ändern, meinen führende Republikaner, denn US-Präsident Trump könnte die Spionage per Erlass anordnen. Derweil führt Alphabet-Tochter Waymo ein Treueprogramm namens „Waymo Premier“ ein, das regelmäßigen Nutzern seiner Robotaxis verschiedene Vorteile bietet. Mitglieder können damit Wartezeiten verkürzen, den Fahrpreis durch Cashback um 10 Prozent reduzieren und mehrfach kostenlos stornieren – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Google-Konzern Alphabet verhandelt derzeit offenbar mit Samsung Electronics über die teilweise Fertigung einer kommenden Generation von KI-Chips des Datenkonzerns. Diese lässt Google üblicherweise von TSMC in Taiwan produzieren, die auch den Großteil der für 2028 geplanten 10. TPU-Generation herstellen sollen. Der südkoreanische Elektronikkonzern könnte aber einige Teile der Produktion übernehmen, was für Samsung ein bedeutender Schritt als Auftragsfertiger von Halbleitern darstellen würde. Samsung hatte jahrelang Probleme mit Verlusten im Chipgeschäft. Zuletzt konnte sich der Konzern allerdings Aufträge von Tesla und Nvidia für die Chipproduktion sichern. Ein Google-Auftrag würde Samsungs Position in der Branche untermauern: Google könnte zur Fertigung neuer TPU-Generation neben TSMC auch Samsung nutzen.
Einen Rückschlag müssen die US-Regierung und dessen Geheimdienste hinnehmen. Denn weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten. Denn Trump könnte einen Erlass unterschreiben, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber: Rechtsgrundlage für US-Spionage läuft aus, Spionage läuft weiter.
Für Amerikaner gibt es auch positive Nachrichten, denn das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Waymo führt ein Treueprogramm mit Cashback und kostenlosen Stornierungen ein. Regelmäßige Nutzer des autonomen Taxi-Dienstes können für eine monatliche Gebühr von 29,99 US-Dollar „Waymo Premier“ buchen und erhalten dafür verschiedene Vorteile. Premier-Kunden können laut Waymo dank priorisierter Vermittlung die virtuelle Warteschlange umgehen und erhalten für jede Fahrt eine zehnprozentige Rückvergütung (Cashback) – in stark nachgefragten Zeiten sogar noch mehr. Zudem stehen ihnen monatlich fünf kostenlose Stornierungen zur Verfügung. Das wird zunächst in drei US-Großstädten angeboten, weitere sollen folgen: Waymo startet Treueprogramm für Robotertaxis.
Nach der Installation des Updates von Samsungs Galaxy-Geräten auf One UI 8.5 und dem Juni-Sicherheitspatch soll sich Nutzerberichten zufolge die Akkulaufzeit bisweilen drastisch verkürzen. So erklärt ein betroffener Nutzer, dass die Akkulaufzeit seines Galaxy S24 nach dem Update auf One UI 8.5 „eine absolute Katastrophe“ sei. Bei einem Galaxy S24 aus der Redaktion sieht es nicht anders aus: Das Gerät werde öfter heiß und es habe nach kurzer Zeit mehr Kapazität verloren als üblich. Gegen Abend müsse es zum Zwischenladen ans Netzteil. Der betroffene Kollege geht dabei davon aus, dass nicht das Update auf One UI 8.5 den Bug eingeschleust hat, sondern der letzte Sicherheitspatch vom 1. Juni mit Patchlevel vom 5. Mai. Eine Reaktion Samsungs steht noch aus: Samsung Galaxy mit Akku-Problemen nach Software-Updates.
Das Recht auf Löschung ist das zentrale Betroffenenrecht in der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast diskutieren wir über den Interessenkonflikt zwischen Löschaufforderungen und der Pflicht, bestimmte Daten aufzuheben. Das Thema führt tief in den Maschinenraum der Datenschutzpraxis: Ein Betroffener verlangt die Löschung seiner Daten. Diese Daten befinden sich aber in einem Sicherheitsprotokoll, das nach IT-Standards nicht nur unveränderbar sein soll, sondern auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden muss. Eine Norm verlangt also Löschung, die andere schützt gerade die unmodifizierte Erhaltung. Das betrifft auch Webserver-Logs, Backups, Compliance- und KI-Systeme sowie behördliche Fachverfahren. Dies ist das Thema der Auslegungssache 161: Löschpflicht trifft Speicherzwang.
Auch noch wichtig:
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(fds)
Künstliche Intelligenz
KVM-Switch mit HDMI für zwei Monitore kostet unter 50 Euro: Unitek V1312 im Test
Der Unitek V1312 ist ein günstiger Dual-Monitor-KVM-Switch mit zweimal HDMI 2.0 pro PC und drei USB-A-3.0-Ports für aktuell 48 Euro. Wir haben ihn getestet.
Wer zwei Rechner an gleich zwei Monitoren betreiben möchte, ohne dafür dreistellige Beträge auszugeben, sollte sich den Unitek V1312 genauer ansehen. Der wertig verarbeitete KVM-Switch verbindet zwei Computer mit zwei HDMI-Monitoren und stellt drei USB-A-3.0-Ports für Peripheriegeräte bereit. Im normalen Verkauf kostet er rund 60 Euro, mit dem aktuell aktivierbaren 20-Prozent-Coupon sind es nur 48 Euro. Damit gehört er zu den günstigsten Vertretern seiner Klasse, denn andere Dual-Monitor-KVMs kosten je nach Anschlussauswahl schnell weit über 100 Euro. Die Installation klappt nach dem Plug-and-Play-Prinzip ohne Treiberinstallation.
Wie er sich in der Praxis schlägt, haben wir getestet. Das Testgerät haben wir selbst erworben.
Design & Verarbeitung
Der Unitek V1312 setzt auf ein schlichtes, aber wertiges Aluminiumgehäuse. Lediglich die Bereiche um die Anschlüsse vorne und hinten sind mit schwarzem Kunststoff verkleidet – das mindert den Eindruck aber kaum, denn die Haptik bleibt insgesamt angenehm. Verarbeitungsmängel finden wir keine, die Kanten sind sauber gearbeitet und nichts knarzt oder wackelt.
An der Vorderseite sitzen der Umschaltknopf sowie ein Powerbutton. Mit diesem lässt sich der Switch im Nichtgebrauch komplett abschalten, sodass alle angeschlossenen Peripheriegeräte stromlos sind. Im normalen Standby zieht das Gerät rund 1,5 W aus der Steckdose – ein moderater Wert.
Im Lieferumfang steckt zudem ein kabelgebundener Druckknopf mit Klebefläche. Den kann man bequem unter oder seitlich am Schreibtisch anbringen und so den Switch aus der Distanz auslösen. Strom bezieht der V1312 über das mitgelieferte 5-V-2-A-Netzteil mit DC-Rundstecker. Insgesamt wirkt das Paket aus Aluminiumgehäuse und externem Schalter überraschend wertig für die Preisklasse.
Anschlüsse & Funktionen
Auf der Rückseite gibt es für jeden der beiden PCs jeweils zwei HDMI-2.0-Eingänge – also vier Eingänge insgesamt – sowie zwei HDMI-Ausgänge für die beiden Monitore.. Damit lassen sich beide Rechner gleichzeitig mit zwei Bildschirmen verbinden und per Knopfdruck umschalten. Die USB-Anbindung zu den Computern erfolgt über zwei USB-Typ-B-Anschlüsse, wofür Unitek auch zwei passende USB-A-auf-USB-B-Kabel beilegt.
Für Peripherie wie Maus, Tastatur oder einen USB-Stick stehen drei USB-A-3.0-Ports mit 5 GBit/s bereit. Damit ist der V1312 fit für moderne Eingabegeräte, externe Festplatten oder SSDs. HDCP 2.2 wird unterstützt, ebenso HDR und 3D.
Beim Thema Bildausgabe muss man die Einordnung allerdings realistisch vornehmen: HDMI 2.0 ist heute kein Highlight mehr, sondern der untere Standard. Aktuelle Grafikkarten und moderne Monitore arbeiten längst mit HDMI 2.1, und mit HDMI 2.2 steht die nächste Generation in den Startlöchern. Displayport wäre für ein zukunftssicheres Dual-Monitor-Setup oft die bessere Wahl gewesen, da er mehr Bandbreite bietet – ist aber je nach Endgerät weniger verbreitet, gerade bei Laptops und Konsolen. Laut Hersteller sind Auflösungen bis 4K bei 144 Hz möglich, ebenso 2K und 1080p. Diese Spitzenwerte gelten allerdings nur beim Betrieb eines einzelnen Monitors.
Wichtig zu wissen: Wer zwei 4K-Monitore parallel mit 120 Hz betreiben will, stößt an Grenzen. In diesem Szenario wird je nach Bildwiederholrate die Auflösung reduziert – ein Monitor fällt dann auf WQHD, der andere auf Full HD herab. Das ist der begrenzten Bandbreite von HDMI 2.0 geschuldet. Bei nur einem Monitor mit 4K oder einem mit hoher Bildwiederholrate gibt es hingegen keine Probleme.
Ein weiterer Punkt, der für viele Nutzer relevant ist: USB-C fehlt. Wer also einen gemeinsamen Arbeitsplatz mit Laptop und Gaming-PC betreiben möchte, kann den V1312 zwar grundsätzlich nutzen, muss sich beim Laptop aber mit weniger Komfort arrangieren. Im Zweifel hilft ein günstiger USB-C-Hub (Bestenliste), an dem HDMI und USB-A dauerhaft eingesteckt bleiben – so spart man sich das ständige Umstecken aller Kabel, wenn man den Laptop abseits des Arbeitsplatzes nutzen möchte. Was dem V1312 standardmäßig fehlt, ist eben der Komfort, den USB-C als ein Kabel für alles bietet. Auch Power Delivery zur Stromversorgung des Laptops ist nicht an Bord.
Geschaltet wird wahlweise über den Druckknopf am Gehäuse oder über den externen, kabelgebundenen Schalter mit Klebefläche. Eine Hotkey-Steuerung über die Tastatur oder eine Fernbedienung gibt es nicht. Treiber sind nicht erforderlich – einstecken, einschalten, fertig.
Praxistest
Im Alltag macht der Unitek V1312 einen rundum soliden Eindruck. Der Wechsel zwischen den beiden PCs gelingt zügig und ohne Verbindungsabbrüche. Maus und Tastatur stehen nach kurzer Verzögerung am jeweils aktiven Rechner bereit.
Auch beim Test der Datenübertragung mit unserer 5 GB großen Testdatei schlägt sich der Switch gut. Unter Windows erreichen wir in der Spitze 323 MB/s und übertragen die Datei in 15,61 Sekunden. An einem Laptop mit Fedora-Linux klappt es sogar mit 447 MB/s in der Spitze – die Datei ist nach 11,43 Sekunden komplett übertragen. Auch der Betrieb hochauflösender Monitore mit hoher Bildwiederholrate klappt im Test problemlos, solange man die oben beschriebene Bandbreitengrenze beachtet.
Preis
Regulär kostet der Unitek V1312 rund 60 Euro. Aktuell lässt sich auf der Amazon-Produktseite ein 20-Prozent-Coupon aktivieren, wodurch der Preis auf 48 Euro fällt. Damit zählt er zu den preiswertesten Dual-Monitor-KVMs überhaupt – die Konkurrenz mit ähnlicher Ausstattung verlangt oft das Doppelte oder mehr.
Fazit
Der Unitek V1312 ist ein überzeugender Dual-Monitor-KVM-Switch für preisbewusste Nutzer. Er bietet zwei HDMI-Ausgänge, drei USB-A-3.0-Ports und schaltet zuverlässig zwischen zwei Rechnern um. Die Datenübertragung erreicht im Test starke 323 MB/s unter Windows und sogar 447 MB/s unter Linux. Die Verarbeitung aus Aluminium ist wertig, der externe Schalter mit Klebefläche praktisch und der Powerbutton zum vollständigen Abschalten ein willkommenes Extra.
Den größten Wermutstropfen stellt der HDMI-2.0-Standard dar. Er ist heute klar der untere Standard, da HDMI 2.1 längst verfügbar ist und HDMI 2.2 bereits ansteht. Auch Displayport wäre für ein modernes Dual-Monitor-Setup die zukunftssicherere Wahl gewesen. Zwei 4K-Monitore mit jeweils 120 Hz parallel sind nicht drin – je nach Endgerät wird dann ein Bildschirm oder gar beide auf eine niedrigere Auflösung heruntergeregelt. USB-C samt Power Delivery fehlt zudem als vielseitiger Universalanschluss. Das macht den V1312 für Laptop-Nutzer zwar nicht unbrauchbar, denn ein zusätzlicher USB-C-Hub (Bestenliste) gleicht das aus. Der Komfort einer echten ‚Ein-Kabel-Lösung‘ bleibt aber Modellen jenseits der 100 Euro vorbehalten. Auch eine Hotkey-Steuerung oder Fernbedienung gibt es nicht.
Für den aufgerufenen Preis von 48 Euro mit Coupon sind das aber verschmerzbare Punkte. Wer einen günstigen, ehrlich ausgestatteten Dual-Monitor-KVM sucht, macht hier nichts falsch.
Künstliche Intelligenz
Apple gibt Cloud-Modell für kleinere Entwickler kostenlos frei
Apple ist sichtlich stolz auf seine Apple Foundation Models (AFM) der dritten Generation: Dank der Verknüpfung bestehender eigener Technik mit Googles Gemini-Modellen sollen Siri AI und weitere Anwendungen der Künstlichen Intelligenz auf iPhone, Mac oder iPad endlich auf einem aktuellen Stand sein. Auch für Entwickler haben die verschiedenen AFM-3-Varianten Vorteile: Apple will auch die – bei der Konkurrenz zunehmend teuren – Cloud-Modelle unter bestimmten Umständen kostenlos zur Verfügung stellen. Das gilt, so Josh Shaffer, Senior Director für den Bereich Platform Technologies bei Apple bei der diesjährigen „Platforms State of the Union“ des Konzerns, egal, ob es sich um die erste App eines Entwicklers handelt oder dieser schon länger dabei ist.
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Bessere KI kostet zunächst nichts
Wer also KI-Funktionen in seiner Anwendung benötigt, soll auch zu den Cloud-Modellen greifen dürfen, ohne dafür zu zahlen. Die Voraussetzung ist, dass eine App weniger als zwei Millionen Erst-Downloads im App Store hat. Damit ist die kostenlose Verwendung deutlich leichter zu erreichen als etwa Apples Small-Business-Entwicklerprogramm, bei dem im App Store eine geringere Provision zu zahlen ist, wenn der Umsatz im Jahr bei unter einer Million US-Dollar liegt.
API-Kosten, so Shaffer, fallen bei AFM in der Cloud nicht an. Die Modelle laufen mit Apples Datenschutzsystem Private Cloud Compute (PCC), bei dem weder Apple noch Dritte auf Inhalte schauen können. Das System lief bislang nur auf Apples eigenen KI-Servern, wird nun aber auch in die Google Cloud verlagert, wo Nvidia-Chips zum Einsatz kommen. Apple hat noch keine weiteren Angaben dazu gemacht, wie viel Entwickler zu zahlen haben, die über 2 Millionen Downloads liegen.
Schon vorher war Apple spendabel
Apple hatte Apple Intelligence schon zuvor über APIs Entwicklern zugänglich gemacht. Auch hier ging es darum, die Technik populärer zu machen. Da Apples Modelle technisch hinter OpenAI & Co. lagen, griffen Developer jedoch bei anspruchsvolleren Aufgaben zu deren Angeboten. Das will der Konzern nun augenscheinlich ändern.
Apple bietet insgesamt fünf neue Modelle. AFM 3 Core und AFM 3 Core Advanced laufen lokal auf den Geräten – mit drei Milliarden Parametern beziehungsweise 20 Milliarden (als „Sparse“-Architektur, die weniger Speicher braucht). In der Cloud laufen AFM 3 Cloud (Standardmodell, „Arbeitspferd“), ADM 3 Cloud (Image) (für Bildgenerierung und Bildeditierung) und AFM 3 Cloud Pro. Letzteres soll sich für „komplexes Reasoning“ sowie erstmals auch Agentic-Tool-Use eignen. Entwickler können die Modelle bereits im Rahmen der aktuellen Developer-Betaphase von iOS 27, macOS 27 & Co. ausprobieren.
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Update
11.06.2026,
16:52
Uhr
Apple nennt in der Platforms State of the Union nicht explizit, welche Cloud-Modelle kostenlos nutzbar sind. Es wäre damit zumindest denkbar, dass AFM 3 Cloud Pro nicht Teil des Angebots ist – bestätigt ist das noch nicht.
Shaffer bezeichnet die Verwendung der Apple Foundation Models (Mehrzahl) in Private Cloud Compute als von API-Kosten befreit, doch hat Apple ja drei Cloud-Modelle: AFM 3 Cloud, ADM 3 Cloud (Image) und eben AFM 3 Cloud Pro.
(bsc)
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