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Künstliche Intelligenz

Donnerstag: Zwist um Exporte von KI-Chips, Kalifornien gegen Groks KI-Bilder


Kaum hat Donald Trump den Verkauf von Nvidias H200-Prozessoren an China mit Strafsteuer erlaubt, sagt Peking: „Das kommt bei uns nicht durch den Zoll.“ Die chinesische Regierung will die eigenen Entwicklungen schützen, aber untergräbt damit auch die USA. Denn der US-Präsident lässt den Export nur gegen eine 25-prozentige Strafsteuer zu. Derweil will Elon Musk nichts von per KI auf X erstellten Nacktbildern von Kindern gewusst haben. Dabei wurde mehrfach darüber berichtet und Grok ist in manchen Ländern deshalb bereits verboten. Auch die EU und Großbritannien haben entsprechende Schritte angekündigt. Nun nimmt mit Kalifornien erstmals ein US-Bundesstaat Ermittlungen auf. In Großbritannien wird es verpflichtende digitale Ausweise auf Smartphones doch nicht geben. Die britische Regierung hatte diese Maßnahme im Kampf gegen Schwarzarbeit geplant, aber es gab Kritik, selbst von Mitgliedern der regierenden Arbeiterpartei. Jetzt werden andere Waffen gegen Schwarzarbeit gezogen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Volksrepublik China möchte sich nicht mit zweitklassigen KI-Chips abspeisen lassen. Peking hat seine Zöllner angewiesen, Nvidias H200-Prozessoren nicht ins Land zu lassen. Den Verkauf der besseren Chips der Blackwell-Serie (GB100, GB102, GB200) nach China hat US-Präsident Donald Trump aber untersagt. Bis Anfang der Woche galt zudem ein Verbot der Lieferung von H200-Prozessoren und konkurrierender Produkte wie AMDs Radeon Instinct MI325X. Doch am Dienstag hat das US-Handelsministerium mitgeteilt, ab Donnerstag Anträge auf Exportlizenzen für H200 und MI325X zum Verkauf an Nicht-Militärs in China zu prüfen. Doch China macht Trump einen doppelten Strich durch die Rechnung und verhängt einen Importstopp: Trump erlaubt Ausfuhr, doch Peking verbietet Einfuhr von Nvidias H200-Chips.

Nicht mehr erlauben will Kalifornien die sexualisierten KI-Bilder von Frauen und Kindern auf Elon Musks Online-Plattform X. Der US-Bundesstaat ist die erste offizielle Stelle der USA, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta leitete am Mittwoch eine Untersuchung zu der Verbreitung von sexuell explizitem Material ein, das mit Grok, einem von xAI entwickeltem KI-Modell, generiert wurde. Zuvor hatten bereits andere Staaten und die EU entsprechende Schritte angekündigt oder eingeleitet. Doch Elon Musk zeigt sich überrascht und erklärte, dass ihm „keine Nacktbilder von Minderjährigen bekannt sind, die von Grok generiert wurden, absolut keine“: Erster US-Bundesstaat geht gegen xAI und Grok wegen sexualisierter KI-Bilder vor.

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Großbritannien ist zuvor bereits gegen Groks Freizügigkeit vorgegangen, aber jetzt lässt die Regierung des Vereinigten Königreichs ihren Plan fallen, alle Einwohner zu digitalen Ausweisen und Smartphones zu zwingen. Die im Herbst angekündigte Maßnahme war unpopulär. Auch Abgeordnete der regierenden Arbeiterpartei lehnten sie ab. Begründet wurde der ursprüngliche Plan mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit. Aber auch sonst sollten die digitalen Ausweise am Handy für staatliche und private Leistungen herangezogen werden. Am Kampf gegen Schwarzarbeit hält die Regierung fest. Sie will aber nicht mehr alle Bürger zu digitalen Ausweisen und Smartphones zwingen. Die Arbeitsberechtigung soll ab 2029 stattdessen online nachgewiesen werden: Doch kein Zwang zu digitalem Ausweis und Handy im Vereinigten Königreich.

Internationale Strafverfolger haben zusammen mit Microsoft den virtuellen Hoster RedVDS vom Netz genommen, dessen Infrastruktur für verschiedene Betrugstaten genutzt worden sein soll. Herzstück des von IT-Kriminellen frequentierten Dienstes soll ein Rechenzentrum in Deutschland gewesen sein. Ab 24 US-Dollar monatlich bot RedVDS virtuelle dedizierte Server und internationale IP-Adressen sowie weitere anonyme Dienstleistungen an. Das Angebot wurde nach Erkenntnissen Microsofts und der Strafverfolger für zahlreiche Betrugsfälle genutzt, darunter der massenhafte Versand von Phishing-E-Mails oder das „Hosten von Scam-Infrastruktur“. Nach der Tat werden die Server gelöscht und erschweren damit die Ermittlungen: Nach Razzia in Deutschland machen Behörden Cybercrime-Hoster RedVDS dicht.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über das Metaverse, dessen Vision an Glanz verliert. Auch Spielestudios ziehen sich zurück. Was ist aus den großen Versprechen geworden? Warum scheitern selbst etablierte Entwickler mit ihren Metaverse-Projekten? Während Meta abbaut, kauft Apple KI bei Google ein und setzt nach dem Siri-Debakel für seine KI-Modelle auf Google Gemini. Warum greift ausgerechnet Apple zur Konkurrenz-Technologie? Was bedeutet das für die Zukunft von Siri? In Deutschland hat ein Gericht entschieden, dass ChatGPT in der Schule auch ohne explizites Verbot eine Täuschung ist. Wie sollen Schulen mit KI-Tools im Unterricht umgehen? Ist ein pauschales Verbot der richtige Weg? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Metaverse, Apple-KI, ChatGPT in der Schule.

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(fds)



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Rechtliche Tipps zum Selfhosting von LLMs


Der Eigenbetrieb großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) ist längst kein Hexenwerk mehr. Leistungsfähige Open-Source- und Open-Weight-Modelle wie Llama, Mistral und Qwen stehen kostenlos zur Verfügung, und brauchbare Hardware kann man zu erschwinglichen Preisen kaufen. Zudem unterstützen komfortable Anwendungsumgebungen wie LM Studio oder Ollama auch technisch weniger erfahrene Anwender bei der Installation und Integration.

Der Eigenbetrieb verspricht einige Vorteile. Insbesondere hat man die volle Kontrolle über das genutzte Modell und verarbeitet sowohl Nutz- als auch Trainingsdaten selbst. Gerade der letzte Punkt macht Selfhosting für viele Unternehmen attraktiv, die sensible Informationen nicht an US-amerikanische oder gar chinesische Dienste übermitteln möchten. Zudem entfällt die Abhängigkeit von kommerziellen LLM-Anbietern.

  • Wer ein Sprachmodell im geschäftlichen Umfeld lokal installiert und einsetzt, muss sich mit organisatorischen und rechtlichen Fragen beschäftigen.
  • Gemäß DSGVO steht man für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verantwortung.
  • Daraus resultieren Pflichten, etwa zur Dokumentation, Folgenabschätzung und Haftung.

Zwar entledigt man sich mit dem Hosting von LLMs auf der eigenen Infrastruktur so mancher kniffliger Rechtsfragen. Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Haftungsrecht können Probleme machen, wenn man allzu sorglos mit selbst betriebenen LLMs umgeht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Rechtliche Tipps zum Selfhosting von LLMs“.
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Ricoh GR IV Monochrome: Kompaktkamera mit Sensor für die Schwarz-Weiß-Fotografie


Ricoh stellt mit der GR IV Monochrome das dritte Modell der GR-IV-Reihe vor. Die Kompaktkamera richtet sich an Fotografinnen und Fotografen, die sich auf Schwarz-Weiß-Fotografie konzentrieren. Im Unterschied zur GR IV und GR IV HDF verzichtet der APS-C-Sensor auf einen Farbfilter. Dadurch erfasst jedes Pixel direkt die Helligkeitsinformationen des Motivs, es findet keine Interpolation von Farbinformationen über mehrere Pixel statt. Ricoh verspricht scharfe Aufnahmen mit feinen Tonwertabstufungen.

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Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Der rückwärtig belichtete CMOS-Sensor liefert eine Auflösung von 25,7 Megapixeln. Der ISO-Bereich erstreckt sich von 160 bis 409.600. Damit liegt die maximale Empfindlichkeit doppelt so hoch wie beim Basismodell GR IV, das ISO 204.800 erreicht. Laut Ricoh eignet sich die hohe Empfindlichkeit für Aufnahmen mit betontem Korn-Effekt.

Das Objektiv bietet eine Brennweite von 18,3 Millimetern (28 Millimeter im Kleinbildäquivalent) bei einer Lichtstärke von f/2.8. Es besteht aus sieben Elementen in fünf Gruppen, darunter drei asphärische Linsen.

In die Objektiveinheit hat Ricoh einen physikalischen Rotfilter eingebaut. Über die Fn-Taste lässt sich dieser ein- und ausschalten. Der Filter soll blaue Himmelstöne abdunkeln und den Kontrast zu weißen Wolken verstärken. Rote Motivbereiche erscheinen dagegen heller.


Die Rückseite der Ricoh GR IV Monochrom

Die Rückseite der Ricoh GR IV Monochrom

Ein Druck auf die Fn-Taste schiebt den Rotfilter in den Strahlengang.

(Bild: Ricoh)

Der Rotfilter ersetzt den ND-Filter des Grundmodells GR IV beziehungsweise den HDF-Filter der GR IV HDF. Zusätzlich verfügt die Monochrome-Variante über einen elektronischen Verschluss mit Zeiten bis zu 1/16.000 Sekunde. Dieser erlaubt Aufnahmen mit offener Blende auch bei starkem Licht. Ricoh plant, diese Funktion später per Firmware-Update auch in die GR IV zu integrieren.

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Die Kamera bietet mehrere voreingestellte Modi zur Bildsteuerung. Der Modus Solid erzeugt harte Kontraste und klare Kanten. Mit Grainy entstehen Bilder mit starker Körnung, die an analoge Silberhalogenid-Abzüge erinnern sollen. Fotografen können Parameter wie Kontrast, Schärfe, Tonung und Körnungseffekt anpassen. Drei benutzerdefinierte Speicherplätze stehen für eigene Einstellungen zur Verfügung.

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Ricoh hat das Gehäuse komplett in mattem Schwarz gehalten, um die Ausrichtung der Kamera auf die Schwarz-Weiß-Fotografie zu betonen. Das betrifft das Magnesiumgehäuse, den Auslöser und die Ringkappe. Das GR-Logo auf der Vorderseite zeigt einen seidenmatten Glanz. Der Ein- und Ausschalter soll nun weiß statt grün leuchten.

Die weiteren Spezifikationen entsprechen dem Basismodell. Ein 5-Achsen-Bildstabilisator soll Verwacklungen um bis zu sechs Blendenstufen kompensieren. Der Hybrid-Autofokus kombiniert Kontrast- und Phasenerkennung. Die Startzeit liegt nach Herstellerangaben bei 0,6 Sekunden.

Das 3-Zoll-Touch-Display umfasst 1.037.000 Bildpunkte. Der interne Speicher mit einer Größe von 53 Gigabyte soll etwa 937 Raw-Aufnahmen aufnehmen können. Videos zeichnet die Kamera weiterhin nur in Full-HD mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auf.

Der Akku mit 1.800 mAh soll laut Ricoh für rund 250 Aufnahmen ausreichen. Das kompakte Gehäuse passt mit einer Größe von 10,4 × 6,1 × 3,3 Zentimetern in jede Jackentasche und wiegt dabei nur rund 265 Gramm.

Mit der Monochrome-Version umfasst die GR-IV-Serie jetzt drei Kameras. Die Basisversion der GR IV für Farbaufnahmen bietet einen ND-Filter, der zwei Blendenstufen abdunkelt und so entweder Langzeitbelichtungen oder das Fotografieren bei sehr hellen Lichtverhältnissen vereinfacht. In die GR IV HDF hat Ricoh einen Highlight-Diffusion-Filter eingebaut, der für weiche Bilder mit diffusen Lichtern sorgen soll. Die GR-Serie feiert 2026 zudem ihr 30-jähriges Bestehen – die erste GR1 erschien 1996 als analoge Filmkamera.

Die Ricoh GR IV Monochrom soll ab Februar 2026 für 1.800 Euro erhältlich sein.


(cbr)



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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend


Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.

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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.

Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.

Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.

Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.

Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.

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(mack)



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