Drohnenverteidigung soll Menschen an Grenzen abwehren
Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen Drohnenabwehrsysteme künftig die Außengrenzen der Europäischen Union schützen. Die geplante Aufrüstung richtet sich jedoch nicht nur gegen potenziell militärische Bedrohungen etwa aus Russland, sondern auch gegen Menschen auf der Flucht. Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass sich zuständige Behörden mit konkreten Plänen bedeckt halten – während Menschenrechtler*innen eindringlich warnen.
Die Pläne zur europäischen Drohnenabwehr sehen aktuell ein EU-weites System zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung von fremden Drohnen vor. Allerdings soll es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Demnach soll es „helfen, nicht verteidigungsbezogene Bedrohungen oder andere Gefahren zu bewältigen, die an jeder EU-Grenze auftreten können“, heißt es im Vorschlag der EU-Kommission. Dazu gehören neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen auch transnational organisierte Kriminalität und die „Instrumentalisierung von Migration“.
Umfassendes Aufrüstungsprogramm
Das europäische Anti-Drohnensystem ist eines von vier zentralen Projekten eines umfassenden Aufrüstungsprogramms „Defense Readiness Roadmap 2030“, mit dem sich die EU-Kommission etwa auf einen potenziellen Angriff Russlands vorbereiten will. Die militärische Großmacht überzieht die Ukraine seit nunmehr knapp vier Jahren unter anderem mit massiven Luftangriffen. Den 16-seitigen Entwurf stellte die Kommission am 16. Oktober vor.
Neben der „Europäischen Drohnenabwehr-Initiative“ sieht dieser Fahrplan für die Verteidigung des Staatenbundes auch die „Eastern Flank Watch“ vor, die die Verteidigung östlicher Mitgliedstaaten verbessern soll, sowie einen Raketenabwehrschirm und ein Weltraumschutzschild. Die Drohnenabwehr hat demnach besondere Dringlichkeit und soll bis Ende 2027 voll funktionsfähig sein.
Technisch soll das System aus einer Mischung aus Maschinengewehren und Kanonen, Raketen, Flugkörpern und Abfangdrohnen bestehen, die feindliche Drohnen rammen oder in deren Nähe explodieren können. Auch die Ausstattung mit elektronischen Störsystemen und Laserwaffen ist geplant.
Wie alles begann
Angesichts des gehäuften Eindringens mutmaßlich russischer Drohnen in den EU-Luftraum seit September dieses Jahres sind Rufe nach einer verstärkten Drohnenabwehr laut geworden.
Zu Beginn hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Vertreter*innen östlicher EU-Staaten noch für einen sogenannte Drohnenwall an der östlichen EU-Flanke geworben. Diese Idee hatte von der Leyen am 1. Oktober bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen vorgestellt.
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Vom „Drohnenwall“ zur „European Drone Defence Initiative“
Allerdings reagierten die Vertreter*innen etlicher EU-Staaten sowohl auf das Konzept als auch auf den Namen skeptisch. In den darauffolgenden Tagen zweifelte unter anderem der französische Präsident Emmanuel Macron an, dass sich entlang der rund 3.000 Kilometer langen EU-Außengrenze mit Russland ein solcher Drohnenwall errichten lasse. Die Regierungschef*innen Italiens und Griechenlands, die Postfaschistin Giorgia Meloni und der Konservative Kyriakos Mytsotakis, kritisierten, dass von dem Militärprojekt vor allem östliche Mitgliedsländer profitieren würden. Andere Regierungsvertreter*innen mahnten, dass Brüssel sich damit zu sehr in Fragen der nationalen Verteidigung einmische.
Die Kommission weitete das Projekt daraufhin auf die gesamte EU aus und versah ihn zugleich mit einem neuen Namen: European Drone Defence Initiative. Außerdem überzeugte sie offenbar zögerliche EU-Mitgliedsstaaten mit dem Argument, dass das neue Drohnenabwehr-System künftig auch beim Grenzschutz und gegen undokumentierte Migration eingesetzt werden soll.
Waffen gegen „Migration als Waffe“?
Damit traf sie offenkundig einen Nerv. Anfang Oktober hatte das Europäische Parlament in seinem Beschluss zu den wiederholten Verletzungen des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten betont, dass auch die Südflanke der EU vor „direkten Sicherheitsherausforderungen“ stehe.
Knapp zwei Wochen später plädierte Meloni dafür, dass die EU auch gegen jene Bedrohungen aufrüsten müsse, „die aus den Konflikten und der Instabilität im Nahen Osten, in Libyen, im Sahel und am Horn von Afrika entstehen.“ In Anspielung auf Putin sagte sie: „Wir wissen, dass unsere Rivalen in diesen Regionen ebenfalls sehr aktiv sind. Gleichzeitig sind wir uns der Risiken bewusst, die aus dem Terrorismus und der Instrumentalisierung von Migration erwachsen können.“
Mit dem wachsenden Einfluss Russlands in Libyen warnten Politiker*innen wie Meloni, aber auch der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, dass Russland die Migration aus dem nordafrikanischen Land als „Waffe“ gegen die EU instrumentalisieren könnte. Seit Jahren werfen sowohl die Kommission als auch verschiedene europäische Regierungschefs Russland und Belarus vor, einen „hybriden Krieg“ gegen die EU zu führen, indem sie fliehende Menschen aus dem Mittleren Osten und Afrika an die polnische EU-Grenze schleusen und sie zu einem undokumentierten Übertritt nötigen. NGOs gehen davon aus, dass Dutzende Menschenwegen dieser Politik ihr Leben verloren haben.
Rüstungsunternehmen als „die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“
Dass Menschen, die sich auf den Weg zu den EU-Grenzen machen, als Bedrohung gesehen werden, die es zu neutralisieren gilt, stelle eine ernste Gefahr für Migrant*innen in ohnehin prekären Situationen dar, warnt Chris Jones, Leiter der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gegenüber netzpolitik.org. „Der Einsatz von Drohnenabwehr-Systemen zur Überwachung und Kontrolle von Migration würde im Kontext der aktuellen Migrationspolitik Menschen unweigerlich in extreme Gefahr bringen“, so Jones weiter.
Chloé Berthélémy von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) kritisiert, dass die Verschmelzung von militärischen und zivilen Anwendungen „vor allem dem militärisch-industriellen Komplex“ zugutekomme. „Diese florierende Industrie ist für viele Waffenexporte aus Europa in andere Regionen der Welt verantwortlich, die wiederum die Ursachen für Vertreibung vorantreiben: Menschen sind gezwungen, vor Konflikten, Krieg und Armut zu fliehen“, sagt Berthélémy. Dieselben Unternehmen erzielten nun zusätzliche Gewinne, indem sie Überwachungs- und Verteidigungstechnologien als vermeintliche Lösung für Migration verkaufen.
„Die Rüstungsunternehmen erweisen sich damit als die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“, so Berthélémy weiter. „Das Geld, was die EU für den Ausbau von Militär- und Überwachungssystemen ausgibt, könnte stattdessen in die tatsächliche Unterstützung und Aufnahme von Menschen investiert werden, die Schutz suchen.“
Projekt soll Anfang 2026 starten
Am 23. Oktober einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfeltreffen in Brüssel vorerst darauf, für konkrete Projekte zur besseren Verteidigung gegen Drohnen zusammenzuarbeiten. Die in der Abschlusserklärung gefundene Formulierung bleibt dabei deutlich hinter dem ambitionierten Plan der EU-Kommission zurück – weder der Name noch die Fristen zur Fertigstellung haben hier Eingang gefunden.
Laut Gipfelerklärung will die EU ihre Drohnenabwehr-Initiative mit Hilfe zweier Quellen finanzieren: Einerseits will sie auf das 150 Milliarden Euro schwere „Security Action For Europe“-Darlehen (SAFE) zugreifen, andererseits auf das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitstellt. Das SAFE-Darlehen ist ein Kreditprogramm der Europäischen Union, das es Mitgliedstaaten ermöglicht, zu niedrigen Zinsen Kredite aufzunehmen, um etwa Waffen zu kaufen.
Bis zum Ende dieses Jahres sollen sich Mitgliedsstaaten, die die Drohnenabwehr-Initiative anführen wollen, zunächst in einer sogenannten „Fähigkeitskoalition“ einfinden. Lettland und die Niederlande haben sich bereits dazu bereit erklärt. Der Start des Projekts ist auf Anfang 2026 terminiert.
Bundespolizei setzt bereits Drohnen ein
Wir haben uns bei den Regierungen verschiedener EU-Staaten erkundigt, wie sie zu der geplanten zivilen Anwendung der Drohnenabwehr stehen.
Das lettische Verteidigungsministerium schrieb uns daraufhin nur, dass „die nationale Verteidigung und die Stärkung der kollektiven Sicherheit die vorrangigen Ziele bleiben“.
Das polnische Verteidigungsministerium schrieb, dass es bereits über ein breites Spektrum an Technologien verfüge, das zur Überwachung und Verteidigung der eigenen Grenzen zum Einsatz komme. Im Hinblick auf die mögliche zivil-militärische Anwendung der Drohnenabwehr hoffe das Ministerium, dass die „Umsetzung dieses wichtigen Vorzeigeprojekts unsere Bemühungen zur Sicherung der gemeinsamen EU- und NATO-Grenzen unterstützt wird.“
Die Bundespolizei setzt jetzt schon Drohnen für die Grenzfahndung entlang von grenzüberschreitenden Straßen „zur Dokumentation und Aufklärung relevanter Vorfälle“ ein.
Weder das deutsche Verteidigungsministerium noch das Bundesinnenministerium (BMI) wollte sich zu unserer Anfrage äußern, ob die Bundesrepublik plant, die europäische Drohnenabwehr im Kampf gegen undokumentierte Migration einzusetzen.
Auf unsere Frage, mit welcher Position sich die Regierung in die Diskussion des Projekts eingebracht hat, schrieb eine BMI-Sprecherin nur, dass die genaue Ausgestaltung der geplanten Drohnenabwehr derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen auf nationaler und europäischer Ebene sei. Und ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte gegenüber netzpolitik.org mit, dass das deutsche Verteidigungsministerium in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro in Drohnen und Drohnenabwehr investieren werde.
Mehrmals hat Tim Philipp Schäfers in den vergangenen Monaten gezeigt, welche Folgen ein leichtfertiger Umgang mit Domains haben kann: Anfang des Jahres entdeckte der Sicherheitsforscher von Mint Secure, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Sicherheitsproblem schuf, weil es Test-Accounts für seine Systeme mit fiktiven E-Mail-Adressen auf einer Domain anlegte, die das Bundesamt nicht kontrollierte: testtraeger.de. Schäfers holte sich die bis dahin unregistrierte Domain und erhielt so Zugriff auf einen Administrator-Account eines Test-Systems.
Im Dezember folgte eine weitere Recherche: Frühere Behörden-Domains wurden leichtfertig abgestoßen, auch hier im Fall des BAMF. Das hieß früher BAFl und ließ die Domain bafl.de offenbar einfach auslaufen. Als Schäfers die Domain einige Jahre später für sich registrierte, stellte er fest, dass weiterhin regelmäßig automatisierte sowie manuelle Anfragen aus dem IP-Adress-Bereich von Bundesbehörden bei der Domain ankamen. Mittlerweile hat Schäfers die Domain zum BAMF zurückübertragen, berichtete er in einem Vortrag zum Thema auf dem 39. Chaos Communication Congress.
Eine Kleine Anfrage zeigte außerdem, dass Dritte abgelegte Behörden-Domains für sich registrieren und offenbar deren vormalige Vertrauenswürdigkeit ausnutzen, um dort Werbung für illegales Glücksspiel zu platzieren oder gar Schadsoftware zu verteilen. Eine Liste aller Bundesdomains zu veröffentlichen, verweigerte die Bundesregierung jedoch.
All das zeigt: Ein achtloser Umgang mit Domains ist sowohl ein Risiko für IT-Sicherheit als auch ein Einfallstor für Manipulation und Desinformation.
Deutschland und Estland sind Nachbarn auf der Tastatur
Auf dem 39. Chaos Communication Congress fasst Schäfers seine Erkenntnisse zusammen und präsentiert ein neues Problem: die Gefahr durch sogenannte Typosquatting- und Bitsquatting-Domains. Also Domains, die echten Web-Adressen ähnlich sind und die schnell durch Tippfehler und Fehler in der Datenverarbeitung entstehen.
Schäfers registrierte eine solche Domain. Sie heißt: bund.ee. Nur ein Buchstabe unterscheidet sie von bund.de, einer wichtigen Domain, die die deutsche Bundesregierung verwaltet und mindestens seit 1998 nutzt. Statt der Länder-Domain von Deutschland steht also dort diejenige von Estlands.
Bei einem Besuch von bund.de leitet die Seite auf das Bundesportal weiter. Darüber sollen Bürger:innen auf Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zugreifen können. Auf den zahlreichen Subdomains von bund.de finden sich beispielsweise Websites von Ministerien wie die des Innenministeriums unter bmi.bund.de. Auf anderen Unterseiten wie id.bund.de können sich Bürger:innen mit der BundID anmelden. Das ist ein zentrales Konto, über das sie etwa Bescheide von Behörden empfangen oder sich online ausweisen können. Unter gesund.bund.de befindet sich eine Service-Seite des Gesundheitsministeriums mit Informationen zur Arztsuche oder zu Diagnosen.
Schäfers war also gespannt, welche Anfragen bei bund.ee ankommen würden.
Menschen und Maschinen „vertippen“ sich
Dass Menschen aus Versehen versuchen würden, eine bund.ee-Adresse aufzurufen, war absehbar: Die Buchstaben D und E liegen auf den meisten Tastaturen direkt nebeneinander, schnell hat man sich vertippt und eine Mail nicht an beispielsweise „bewerbung@bmg.bund.de“, sondern „bewerbung@bmg.bund.de“ verschickt. Das sind menschliche Fehler. Treten die nicht nur bei einmaligen Vertippern auf, sondern haben sie sich in eine Konfigurationsdatei geschlichen, besteht der Fehler permanent, solange er nicht entdeckt wird.
Aber auch Maschinen versuchen teils, die falsche Domain bund.ee zu erreichen, etwa wenn es durch eine Fehlfunktion in der Übertragung zu einem falschen Bit kommt. In ASCII-Kodierung entspricht die „00110100“ einem „d“, die „00110101“ einem „e“. Also nur das letzte Bit ist anders, ein „Bitflip“. Damit liegen „d“ und „e“ auf Bitebene ähnlich nah aneinander wie auf vielen Tastaturen.
Alte Domains sind interessant.
Dass es zu einem Datenverarbeitungsfehler kommt, ein Bit „umkippt“ und dann ein Gerät die falsche Adresse ansteuert, kann unterschiedliche Ursachen haben. Große Hitze beeinträchtigt mitunter die Funktion von Computern und Bauteilen, sodass es zu Fehlern kommt. Intensive kosmische Strahlung, etwa nach Sonnenstürmen, ebenfalls. IT-Sicherheitsforscher von Cisco zeigten auf einer Konferenz im Jahr 2021, dass Bitsquatting-Domains ein Problem werden können.
Welche genauen Ursachen die Anfragen hatten, die Schäfers an bund.ee erfasste, lässt sich nicht feststellen. Sie zeigen aber: Würde ein böswilliger Angreifer Tipp- und Verarbeitungsfehler ausnutzen, sich eine entsprechende Domain registrieren und eine Weile mitlauschen, was auf der Adresse passiert, könnte er eine Menge Informationen erfahren, die nicht für ihn bestimmt sind.
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So zeigte Schäfers in seinem Vortrag, dass er Anfragen von einem Webmail-System des Bundesamtes für Risikoermittlung erhielt und Hostnamen interner Systeme mitgeteilt bekam. Außer wurden offenbar Mails versucht zuzustellen – unter anderem zu bnd.bund.ee.
Probleme lassen sich vermeiden
Schäfers Sicherheitsforschung zeigt: Behörden – und andere – sollten sorgfältig mit Domains umgehen. Aus den Problemen, die er in diesem Jahr fand, lassen sich einige hilfreiche Lehren ziehen.
Man sollte niemals Domains für Test-Accounts nutzen, die man nicht selbst kontrolliert. Die Ausnahme: explizit dafür vorgesehene Domain-Endungen oder Adressen. Dazu gehören etwa die Top-Level-Domains „.test“ oder „.example“. Auch „example.com“ kann sicher genutzt werden, da sie dauerhaft reserviert ist und nicht frei registriert werden darf. Test-Domains sollten auch sorgfältig dokumentiert, Test-Accounts regelmäßig auf notwendige Berechtigungen geprüft werden.
Domains, die nicht mehr benötigt werden, sollten nicht einfach achtlos wieder freigegeben werden. Schon bei der Registrierung einer neuen Domain sollten öffentliche Stellen überlegen, wie sie im späteren Verlauf damit umgehen. Verweise auf die Domain müssen aus anderen Systemen entfernt werden. Ist das Risiko zu hoch, dass Dritte die Domain missbräuchlich nutzen, sollte sie dauerhaft unter Kontrolle der Behörde bleiben. Um den Umgang mit Domains zu regeln, sollte es mindestens einheitliche Handlungsempfehlungen geben. Diese fehlen Bundesbehörden-übergreifend bislang.
Um zu vermeiden, zahllose extra registrierte Domains zu verwalten, sollten öffentliche Stellen auf Subdomains vertrauenswürdiger Adressen zurückgreifen, die eindeutig als Web-Auftritt staatlicher Institutionen zu erkennen sind. Für Bundesbelange steht dafür bund.de zur Verfügung. Die Domain gov.de ist Bestandteil einer „digitalen Dachmarke“, die auch Institutionen auf Länder- und kommunaler Ebene nutzen können. Sie ist aber noch sehr wenig verbreitet.
Behörden sollten klassische Vertipper- oder Bitsquatting-Domains im Blick haben, Methoden zur Vermeidung entsprechender Fehler implementieren und sie gegebenenfalls auch registrieren.
Geheimhaltung, welche Domains öffentliche Stellen nutzen, hilft nicht weiter. Sie verhindert Sicherheitsforschung und erschwert es Nutzenden zu prüfen, welche Domains zu staatlichen Stellen gehören.
Geheimhaltung löst keine Probleme
Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, veröffentlicht Tim Philipp Schäfers gemeinsam mit FragDenStaat nun eine Liste mit 2.000 derzeit bekannten Behörden-Domains und Subdomains: von 60-jahre-sozialstaat.de über brexit-training.it.bund.de bis punktereform.de.
Die Liste ergänzt bereits bestehende Domain-Listen, die Menschen teils mit Informationsfreiheitsanfragen erhalten hatten. Strukturiert Domains mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes herauszufinden, ist jedoch nicht erfolgversprechend. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte in einem Verfahren gegen das Bundesgesundheitsministerium, dass Behörden ihre Domain-Listen nicht offenbaren müssen.
Doch auch alternative Methoden geben Informationen über die Web-Adressen des Staates: „Suchmaschinen, automatisierte DNS-Scans, Zertifikatstransparenz-Logs, Fehlkonfigurationen oder einfache Leaks führen häufig dazu, dass solche Domains früher oder später entdeckt werden“, schreibt Schäfers auf FragDenStaat. „Die Annahme, eine unbekannte Domain bleibe dauerhaft unsichtbar, ist daher realitätsfern.“
Generell lehnt er den Ansatz der Geheimhaltung ab. Die bringe keine Sicherheit vor gezielten Angriffen. „Moderne IT-Sicherheit folgt deshalb dem Grundsatz, dass Systeme auch dann sicher sein müssen, wenn ihre Architektur und ihre Adressen bekannt sind“, so Schäfers. Denn: „Sicherheit entsteht nicht durch Verbergen – sondern durch Transparenz.“
39C3: Skynet Starter Kit – Forscher übernehmen humanoide Roboter per Funk und KI
Die Vision ist verlockend: Humanoide Roboter sollen uns in naher Zukunft „schmutzige“ oder gefährliche Arbeiten abnehmen. Konzerne wie Tesla und dessen Eigentümer Elon Musk treiben das Thema voran, doch der Marktführer bei den Stückzahlen ist oft der chinesische Hersteller Unitree. Dessen Modell G1 wird bereits massiv vertrieben – laut den Forschern Shipei Qu, Zikai Xu und Xuangan Xiao sind über 50.000 Einheiten verkauft. Doch während die Hardware beeindruckende Fortschritte macht, scheint die IT-Sicherheit in der Entwicklung kaum eine Rolle zu spielen. Unter dem provokanten Titel „Skynet Starter Kit“ zerlegten die Experten auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) in Hamburg das Ökosystem der Roboter.
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Der Unitree G1 wird standardmäßig per App oder einer Game-Controller-ähnlichen Funkfernbedienung gesteuert. Shipei Qu von der chinesischen IT-Sicherheitsfirma Darknavy erklärte am Sonntag, dass das Team das Funkmodul per Blackbox-Reverse-Engineering untersuchte, da der Hersteller die Chip-Beschriftungen entfernt hatte. Durch den Einsatz von Software Defined Radio (SDR) und „educated guessing“ fand das Trio heraus, dass der Roboter auf dem LoRa-Protokoll im 2,4-GHz-Band funkt.
Das Ergebnis der Analyse war erschreckend: Es gibt keine Verschlüsselung und nur eine extrem schwache Authentifizierung. Die Forscher konnten den sogenannten „Sync-Word-Parameter“ (2 Bytes) per Brute-Force knacken und so die Kontrolle über fremde Roboter übernehmen. In einer aufgezeichneten Demo zeigten sie, wie ein Angreifer einen G1 fernsteuern kann, ohne jemals physischen Zugriff oder das Pairing-Passwort gehabt zu haben. Die Antwort von Unitree auf diesen Fund: Die Lücke könne erst in der nächsten Hardware-Generation geschlossen werden.
WebRTC und Cloud: Einfallstor für Botnetze
Zikai Xu beleuchtete die Netzwerkschnittstellen. Über Protokolle wie WebRTC und MQTT kommuniziert der Roboter mit dem Internet und der Smartphone-App. Hier stießen die Forscher auf fundamentale Designfehler. So wird das Passwort für den Fernzugriff oft trivial aus der Seriennummer des Geräts abgeleitet.
Noch brisanter ist der Angriff auf den „Embodied AI Agent“. Der G1 nutzt das große Sprachmodell (LLM) von ChatGPT, um Sprachbefehle zu interpretieren und in Aktionen umzusetzen. Den Forschern gelang ein Prompt-Injection-Angriff: Durch gezielte Sätze brachten sie die KI dazu, Systembefehle mit Root-Rechten auszuführen. Damit wird die KI, die eigentlich die Interaktion erleichtern soll, zum Trojanischen Pferd, das Angreifern vollen Zugriff auf das Betriebssystem (einen Root-Shell) gewährt. Von hier aus lässt sich nicht nur der Videostream der Kopfkamera abgreifen, sondern theoretisch auch ein Botnetz aus tausenden Robotern koordinieren.
Vom Konsum-Roboter zur physischen Bedrohung
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Eindrucksvoll ist auch die Arbeit von Xuangan Xiao, der sich mit der Manipulation der Bewegungssteuerung beschäftigte. Die günstigere „Air“-Version des G1 ist softwareseitig so beschnitten, dass sie bestimmte komplexe Bewegungen nicht ausführen kann. Um diese Sperren zu umgehen, analysierte das Team die tief verschleierten Binärdateien der Steuerung.
(Bild: CC by 4.0 media.ccc.de)
Die Tüftler entdeckten eine virtuelle Maschine (VM) mit rund 80 eigenen Instruktionen, die nur dazu dient, die eigentliche Logik vor Reverse Engineering zu schützen. Nach zwei Wochen intensiver Arbeit konnten sie die VM disassemblieren und die Firmware patchen. Damit schalteten sie nicht nur gesperrte Funktionen frei, sondern „lehrten“ den Roboter auch gefährliche Bewegungen. In einer zweiten Demo nutzten sie diese Kontrolle, um den Roboter auf ein Codewort hin gezielte, kraftvolle Boxschläge gegen eine Testpuppe ausführen zu lassen. Terminator lässt grüßen!
Security-by-Design fehlt völlig
Die Forscher ziehen ein düsteres Resümee. Aktuelle kommerzielle Roboter sind ihnen zufolge vernetzte, KI-gesteuerte cyber-physische Systeme, denen grundlegende Schutzmechanismen fehlen. Während Hersteller wie Boston Dynamics (Spot) detaillierte Sicherheitskonzepte vorlegten, priorisierten Massenhersteller wie Unitree den Schutz ihrer Immaterialgüterrechte vor dem der Nutzer. Dass Unitree erst in diesem Jahr damit begonnen hat, ein dediziertes Sicherheitsteam aufzubauen, unterstreicht laut den Darknavy-Testern, wie weit die Branche der Humanoiden-Bauer noch hinter gängigen IT-Sicherheitsstandards zurückbleibt. Die „drei Gesetze der Robotik“ von Asimov sind in der Welt von Unitree & Co. derzeit eine ferne Illusion.
Millionen Kundendaten vom Wired-Magazin im Netz – Diebstahl bei Condé Nast?
Der Website Have I been Pwned, dem Cybersecurity-Experten Alon Gal und databreaches.net zufolge sind sensible Kundendaten von 2,3 Millionen Wired-Nutzern im Netz veröffentlicht worden. Weitere Millionen könnten folgen, da die Daten mutmaßlich aus einem umfassenderen Datendiebstahl bei der Wired-Mutterfirma „Condé Nast“ stammen sollen. Betroffen könnten dann auch Daten von bekannten Magazinen wie Vogue, The New Yorker, GQ, Glamour und Vanity Fair sein. In entsprechenden Foren wird bereits gedroht, Daten von mehr als 40 Millionen Nutzern zu veröffentlichen.
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Lovely brauchte Kontakthilfe
Demnach wurde der Blog databreaches.net schon im November von einer Person mit dem Alias „Lovely“ kontaktiert, die Wege suchte, mit Wired in Kontakt treten zu können. Die Kontaktaufnahme mit Wired und auch der Mutterfirma Condé Nast sei zunächst gescheitert, mithilfe des databreaches-Blogs konnte Lovely aber schlussendlich mit Wired kommunizieren. Wired gegenüber soll Lovely sechs Sicherheitslücken gemeldet und die erbeuteten Daten als Druckmittel für Zahlungen eingesetzt haben. Gemäß dem databreaches-Blog sind diese Informationen allerdings mit Vorsicht zu genießen, da sich Lovely unter falschen Angaben an den Blog wandte und auch im Kommunikationsverlauf weitere falsche Angaben machte.
Dass die bisher geleakten Daten sehr wahrscheinlich echt sind und tatsächlich von Wired stammen, wurde unter anderem von Alon Gal verifiziert. Sie umfassen mithin 2,3 Millionen E-Mail-Adressen, 285.936 Namen, 32.426 Telefonnummern und 102.479 Wohnadressen. Laut Have I Been Pwned sind aber auch Geburtsdaten, Angaben zum Geschlecht, sowohl Anzeigennamen als auch bürgerliche Namen und Ortsdaten Teil der Sammlung. Die letzten Datenbankeinträge sollen vom 8. September 2025 sein.
Wired und Condé Nast haben sich zu dem Vorfall bisher nicht öffentlich geäußert.