Künstliche Intelligenz
Elektronische Fußfessel: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause kommen
Elektronische Fußfesseln nach „spanischem Modell“ für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das „spanische Modell“ sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.
Der konkrete Abstand zählt
Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es „offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.“
Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: „Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.“
Nicht nur Fußfessel, auch Erhöhung des Strafrahmens
Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder „besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen“. Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“ Zusätzlich soll „zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können“, sagte Hubig der SZ.
Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, „[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich“. Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Strippe und „Wandwarze“: Twelve South bringt neue USB-C-Ladegeräte in die EU
Der Zubehörspezialist Twelve South, bekannt für iPhone-, iPad- und Mac-Peripherie, hat zwei seiner bislang nicht für die EU verfügbaren Produkte europäisiert. So gibt es nun sowohl den Mehrfachlader PowerBug als auch PowerCord, eine Kombination aus Ladegerät und USB-C-Kabel, als Eurostecker-Variante. Zuvor wurden die Geräte nur für den US-Markt und Großbritannien angeboten. Beide Produkte sollen zu Hause oder im Büro möglichst wenig Platz verbrauchen und sind in ihrer Form recht speziell.
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PowerCord: Die Old-School-Strippe
Geräte mit integriertem Netzteil haben den Vorteil, dass man dafür nur ein Kabel und keine zusätzliche „Wandwarze“ benötigt – etwas, was es in USB-C-Zeiten immer seltener gibt. Das PowerCord-Zubehör holt diese Old-School-Ladetechnik zurück: Ein kompaktes Netzteil (Tiefe: 47,3 mm), das man direkt in die Steckdose einschiebt, wird mit einem fest montierten USB-C-Kabel kombiniert. Das eigentliche Netzteil steht dabei deutlich weniger hervor als etwa Ladegeräte eines MacBook.
PowerCord leistet 30 Watt mit Power Delivery (PD) und ist in den Farben Schwarz und Weiß erhältlich. Das Kabel ist mit einem Gewebemantel überzogen und soll sich dadurch nur schwer verwickeln können. Die Variante mit 1,2 Metern kostet 29,95 Euro, die mit 3 Metern 39,95 Euro. Nachteil ist natürlich, dass man bei einem Defekt an Kabel oder Netzteil das ganze Paket reparieren (oder entsorgen) muss.
Mehrfachlader mit Kabel und drahtlos
Der PowerBug ist ähnlich minimalistisch. Er kann zwei Geräte gleichzeitig laden: Eines über eine MagSafe- beziehungsweise Qi2-Ladespule und eines über einen unten angebrachten USB-C-Power-Delivery-Port. „Macht aus einer Steckdose eine Ladestation“, schreibt Twelve South dazu. Dank Eurostecker schließt der PowerBug bündig mit der Wand ab. MagSafe/Qi2 leistet maximal 15 Watt, via USB-C-PD sind 35 Watt möglich.
Nutzt man beide Lademöglichkeiten, reduziert sich die Wattzahl per Kabel auf 20 Watt. iPhones lassen sich auch horizontal anbringen, um Apples StandBy-Modus zu verwenden. Twelve South verkauft die Hardware in den Farben „Schiefer“ (Schwarz) und „Düne“ (Weiß) zum Preis von 59,95 Euro. Beide Geräte sind derzeit über den Hersteller bestellbar, dürften aber in den kommenden Wochen auch bei Resellern ankommen.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Telco-Manager: Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit in Gefahr
23 Führungskräfte der größten europäischen Telekommunikationskonzerne und von Verbänden wie Connect Europe oder GSMA haben in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ihre ernsthafte Besorgnis über das langsame und zögerliche Vorgehen der Brüsseler Regierungsinstitution bei dringend notwendigen digitalen Reformen signalisiert. Vor allem der schon seit Längerem angekündigte Digital Networks Act (DNA) lässt ihnen zufolge auf sich warten.
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Die Chefs von Unternehmen wie der Deutschen Telekom, Vodafone, Orange und Telefónica fordern im Kern: Weniger Regulierung, mehr „europäische Champions“, die im internationalen Wettbewerb reüssieren.
Das einst im Telekommunikationssektor führende Europa hinke mittlerweile in Bezug auf wirtschaftliches Wachstum, Sicherheit und Innovationsförderung hinterher, monieren die CEOs. Das liege maßgeblich an der digitalen Fragmentierung und wertzerstörenden Politik der letzten Jahre, während die USA und Asien massives Kapital und Skaleneffekte nutzten.
Die Branche ist gespalten
Trotz Investitionen von über 500 Milliarden Euro durch europäische Mobilfunkbetreiber in den vergangenen zehn Jahren sei ein Markt mit über 100 Anbietern in diesem Bereich in 27 Mitgliedsstaaten ein strukturelles Hindernis, heißt es. Ohne mutige Maßnahmen zur Erzielung von Skaleneffekten könnten europäische Firmen nicht mit der Investitionsgeschwindigkeit der außereuropäischen Konkurrenz mithalten.
Nur 2 Prozent der Europäer telefonierten oder surften über 5G-Standalone-Netzwerke, beklagen die Unterzeichner. Die USA und China seien hier mit 25 beziehungsweise über 77 Prozent schon deutlich weiter. Dadurch würden erhebliche wirtschaftliche und soziale Chancen verpasst, insbesondere bei industriellen Daten und dem Einsatz von KI. Auch andere europäische Industriezweige wie Automobil oder FinTech drohten ohne erstklassige Konnektivität zur Erforschung, Skalierung und Anwendung neuer Telekommunikationsdienste ins Wanken zu geraten.
Der DNA sei entscheidend, um die Souveränität, Sicherheit und Werte Europas zu sichern, heben die Manager hervor. Die Kommission müsse endlich einen stark vereinfachten Regulierungsrahmen schaffen, um die Investitionskapazitäten in allen einschlägigen Industriesektoren zu erhöhen. Schon vor über einem Jahr und erneut im Juli machten Branchenriesen, Connect Europe & Co. vergleichbaren Druck auf Brüssel – wenn auch damals noch in kleinerer Besetzung. Herausforderer der Platzhirsche befürchten dagegen dramatische Folgen für den Wettbewerb und den Glasfaserausbau in Europa, wenn der DNA in die falsche Richtung weise. Die Regulierung ehemaliger Monopole dürfe nicht gelockert werden.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Verwirrung um Grafiktreiber von AMD für RDNA 1 und 2 im Wartungsmodus
Ein Vermerk in den Release Notes des aktuellen Adrenalin-Treibers für AMD-GPUs hatte in den letzten Tagen für Verwirrung gesorgt. Demnach sollen Optimierungen für neue Spiele nur noch für Grafiklösungen erscheinen, die den Serien RX7000 und RX9000 angehören. Diese basieren auf den Architekturen RDNA 3 und 4.
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Der Hinweis steht zum Zeitpunkt dieser Meldung immer noch auf der Downloadseite für den Treiber Adrenalin 25.10.2 – damit ist aber laut neuesten Erklärungen von AMD nicht gemeint, dass RDNA 1 und 2 keinen Support mehr erhalten sollen. Dies sagte das Unternehmen unter anderem Tom’s Hardware auf Anfrage. Zahlreiche andere Technikmedien hatten über den Umstand berichtet, weil AMD bei strenger Auslegung des Vermerks eine Vielzahl noch attraktiver GPUs auf PC-Grafikkarten, in Notebooks und in SoC-Lösungen wie den Z-APUs für Handhelds zum Alteisen erklärt hätte. Manche RDNA-2-GPUs waren erst 2022 erschienen.

Der unklare Hinweis steht zum Zeitpunkt dieser Meldung immer noch auf der Downloadseite für AMDs Grafiktreiber.
(Bild: AMD, Screenshot und Hervorhebung: heise medien)
Support für neue Spiele? Ja, aber …
Wie das Unternehmen den Kollegen jedoch sagte, werden die Treiber für RX5000 und RX6000 zwar in einen Wartungsmodus versetzt (maintenance mode). In diesem Fall bedeutet das jedoch nicht, dass keinerlei neue Funktionen und Anpassungen für Spiele für diese GPUs mehr erscheinen. Vielmehr soll es diese „nach Verlangen des Marktes“ geben. Das ist natürlich auch keine klare Aussage. Es dürfte jedoch bedeuten, dass beim Erscheinen eines neuen AAA-Spiels wie eines neuen Battlefield oder Call of Duty doch Anpassungen vorgenommen werden. Diese sind für ein reibungsloses Funktionieren der Titel beispielsweise durch herstellerspezifische Shader-Programme in den Treibern selbst (shader replacement) oft auch dringend nötig.
Üblicherweise bietet AMD für Grafiklösungen, die sich nur im Wartungsmodus befinden, nur noch Fehlerkorrekturen an. Und zwar für Fehler, die die Systemsicherheit betreffen, also etwa, dass eine korrumpierte Videodatei beim Abspielen über die Codecs des Grafiktreibers für die Hardware der GPU keinen Schadcode in das System einschleusen kann. Falsche Darstellungen oder Abstürze bei neuen Spielen werden in der Regel nicht korrigiert.
Auch ROG Xbox Ally mit RDNA 1
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Im Falle von RDNA 1 und 2 und den entsprechenden GPUs wird AMD aber vermutlich über einen weitergehenden Support nicht herumkommen, und zwar wegen der PC-Handhelds. Erst vor wenigen Wochen erschien mit dem ROG Xbox Ally die erste mobile Konsole mit Microsofts Segen. Diese arbeitet mit einer integrierten RDNA-2-GPU, das größere Modell Xbox Ally X mit RDNA 3.5. Das Einstiegsgerät nun fallen zu lassen, werden allein schon Asus ROG und Microsoft kaum zulassen. Das Vorbild der Kategorie, das Steam Deck von Valve, nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, weil es unter dem Linux-Derivat Steam OS läuft. AMDs Linux-Treiber sind weitgehend quelloffen, sodass Valve hier eigene Weiterentwicklung für die RDNA-1-GPU des Decks vorantreiben kann.
Vieles spricht dafür, dass sich in die Release Notes des aktuellen Adrenalin-Treibers allgemein Fehler eingeschlichen haben. In der ersten Fassung vom 29. Oktober 2025, zu finden über die Wayback Maschine, war auch noch vom Entfall des Ladens per USB-C die Rede. Und zwar ohne weitere Erklärung, was damit gemeint sein könnte. Das Aufladen von Notebooks per USB-C über einen angeschlossenen Monitor kann es wohl kaum sein, denn das ist inzwischen eine Standardfunktion besserer Notebooks. Der Vermerk zu USB-C findet sich in der aktuellen Fassung der Release Notes nicht mehr. Wie AMD Tom’s Hardware sagte, handelte es sich dabei um einen Irrtum.
Der unklare Hinweis auf „new game support“ ist jedoch kommentarlos weiterhin in den Release Notes enthalten – wie gesagt, zum Zeitpunkt dieser Meldung. AMD täte gut daran, den gesamten Text nach dem Halloween-Wochenende gründlich zu überarbeiten.
(nie)
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