Künstliche Intelligenz
England: Fehler von Copilot trug zu Stadionverbot für israelische Fans bei
Nach dem umstrittenen Ausschluss der Fans des israelischen Fußballvereins Maccabi Tel Aviv von einem „Europa League“-Spiel gegen Aston Villa in England hat der zuständige Polizeichef jetzt eingeräumt, dass die Entscheidung maßgeblich von einer KI-Halluzination beeinflusst worden war. Demnach hatte eine mithilfe von Microsofts Copilot erstellte Risikoanalyse der Polizei für den Stadtrat von Birmingham auf ein vorheriges Match von Maccabi bei West Ham United Bezug genommen, das es nie gegeben hat.
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Bisher hatte der Polizeichef eine Verwendung von KI bei zwei Auftritten im Parlament abgestritten und erklärt, dass der falsche Verweis Folge einer fehlerhaften Google-Suche beziehungsweise Recherche auf Social Media gewesen sei. Erst jetzt sei er darauf aufmerksam geworden, dass die Microsoft-KI den Fehler produziert habe. Dafür entschuldige er sich aufrichtig. Die Angelegenheit hat sich in Großbritannien längst zu einem handfesten Skandal entwickelt und beschäftigt am Mittwoch erneut das Parlament.
Noch viel mehr Probleme
Die Partie Aston Villa gegen Maccabi Tel Aviv wurde am 6. November ausgetragen. Fans aus Israel waren aus Sicherheitsgründen nicht ins Stadion gelassen worden. Das hatte für erhebliche Kritik gesorgt; Israels Außenminister sprach von einer „beschämenden Entscheidung“. Aston Villa selbst hatte erklärt, dass die zuständige West Midlands Police vorab Sorge um die öffentliche Sicherheit geäußert hatte. Die nötigen Sicherheitszertifikate seien nicht ausgestellt worden. Die fehlerhafte Risikoanalyse war damals nicht öffentlich bekannt, stattdessen wurde auf das Risiko israelkritischer Proteste in der Stadt hingewiesen.
Nachdem bekannt geworden ist, dass in der Analyse auf eine Partie verwiesen wurde, die es nie gegeben hat, wurde der Polizeichef zweimal im britischen Parlament befragt. Beide Male hat er die naheliegende Vermutung, dass eine „KI-Halluzination“ dafür verantwortlich war, zurückgewiesen. Vor seinem dritten Auftritt musste er das nun revidieren, hier hat er erstmals auf Microsofts Copilot verwiesen. Der Verweis auf die nie durchgeführte Partie ist laut dem Guardian nur ein Teil des Problems, an der Polizeibehörde wird in dem Zusammenhang auch andere Kritik geübt. Das Eingeständnis macht aber einmal mehr deutlich, welche Folgen die kritiklose Verwendung von KI-generierten Inhalten haben kann und wie weit die schon verbreitet ist.
Die Risikoanalyse selbst ist derweil noch nicht öffentlich, berichtet die BBC. Der Nachrichtensender selbst zitiert aber einen Abgeordneten, der die fragliche Passage schon Anfang Dezember vorgelesen hat. Dort heißt es, dass das Spiel gegen West Ham am 9. November 2023 das bislang letzte des israelischen Vereins in Großbritannien gewesen sei. Der Abgeordnete habe dann erklärt, dass er erwarten würde, dass nach so einem Bericht intern Erkundigungen eingeholt würden, wie sich die „Hooligans“ denn damals verhalten hätten. Das hätte dann niemand beantworten können, „denn das Spiel hat ja nicht stattgefunden“. Solch eine Recherche ist also offensichtlich unterblieben. Bislang gibt es aber auch keine Hinweise darauf, dass der halluzinierte Verweis ursächlich für die Absage war.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend
Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.
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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.
Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.
Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.
Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.
Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.
Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.
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(mack)
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Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern
Sie haben ein neues Smartphone bestellt und bezahlt, einen Tag später folgt die Versandbestätigung des Onlineshops per Mail. Mithilfe der Sendungsverfolgungsnummer prüfen Sie auf der Homepage des Paketdienstes den voraussichtlichen Zustelltermin und stellen fest, dass Sie am vorgesehenen Tag nicht zu Hause sind.
- Pakete lassen sich grundsätzlich leicht bei Paketdiensten umleiten, wenn Sie nicht zuhause sind.
- Doch nicht alle Optionen stehen immer zur Verfügung und manche, wie Ablageorte, haben rechtliche Tücken.
- Bei der Auswahl sollten Sie daher darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie selbst in der Haftung für Schäden oder Verlust stehen.
Grundsätzlich stellt dieses Szenario kein größeres Problem mehr dar. Alle einschlägigen Paketdienste, ob DHL, Hermes, UPS, GLS, DPD oder Amazon Logistics, bieten dafür Möglichkeiten. So können Sie Lieferungen verschieben, einen Ablageort außerhalb Ihrer Wohnung festlegen oder das Paket bei einem Nachbarn abgeben lassen. Oft können Sie die Sendung auch in einen Paketshop, die Zustellbasis, eine Packstation oder manchmal sogar an eine beliebige neue Zieladresse umleiten.
Das klingt komfortabel. Doch stehen Ihnen nicht immer alle Optionen zur Verfügung und nicht alle sind immer ratsam.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern“.
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Nexperia: Gericht prüft Vorwürfe gegen Chip-Hersteller
Der Konflikt zwischen China und den Niederlanden um den Chip-Hersteller Nexperia erschütterte die Autoindustrie. Die Anwälte von Nexperia haben den eines Missmanagements zurückgewiesen. Er habe nie versucht, das Unternehmen auszuhöhlen und die Produktion nach China zu verlagern, erklärten die Rechtsvertreter vom Unternehmen Wingtech vor dem Wirtschaftsgericht in Amsterdam. Das Gericht prüft nun, ob Kontrollmaßnahmen gegen die chinesische Führung von Nexperia aufrechterhalten bleiben. Die Richter wollen in etwa vier Wochen entscheiden.
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Nexperia hat seinen europäischen Sitz im niederländischen Nimwegen und produziert Halbleiter, die vor allem für die Autoindustrie wichtig sind. Nach Berichten, dass der chinesische Eigentümer technologisches Wissen und Produktionskapazitäten nach China verlagern könnte, hatte das niederländische Wirtschaftsministerium im Herbst 2025 in die Führung des Unternehmens eingegriffen. Kurz darauf hatte das Wirtschaftsgericht auf Initiative von Vorstandsmitgliedern den chinesischen Vorstandsvorsitzenden suspendiert und einen Interims-Vorstand ernannt.
War der staatliche Eingriff zulässig?
Die Maßnahmen lösten einen heftigen Konflikt mit China aus. Peking hatte den Export von Nexperia-Chips gestoppt und damit auch europäische Autohersteller getroffen. Das Export-Verbot wurde zwar gelockert, doch China fordert weiter, dass die Kontrolle über das Unternehmen aufgehoben wird. Die Verteidiger von Wingtech wiesen nun die Vorhaltungen zurück. Bei den Eingriffen der chinesischen Führung handele es sich lediglich um Vorsichtsmaßnahmen vor drohenden amerikanischen Handelseinschränkungen. Dagegen bekräftigten die Rechtsvertreter von Nexperia die Vorwürfe gegen den Eigentümer und forderten eine eingehende Untersuchung des Gerichts.
Mehr zu Nexperia
(mfz)
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