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Künstliche Intelligenz

Erster US-Bundesstaat geht gegen xAI und Grok wegen sexualisierter KI-Bilder vor


Der US-Bundesstaat Kalifornien ist die erste offizielle Stelle der USA, die sich mit den sexualisierten KI-Bildern von Frauen und Kindern auf Elon Musks Online-Plattform X beschäftigt. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta leitete am Mittwoch eine Untersuchung zu der Verbreitung von sexuell explizitem Material ein, das mit Grok, einem von xAI entwickeltem KI-Modell, generiert wurde. Zuvor hatten bereits andere Staaten und die EU entsprechende Schritte angekündigt oder eingeleitet.

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Denn auf X kann Grok von Nutzern aufgefordert werden, KI-Bilder zu erstellen oder Fotos per KI zu verändern. Das haben einige User offenbar dazu verwendet, um Bilder bekleideter Frauen und Kinder in entkleidetem Zustand zu generieren – ohne Wissen oder Einverständnis der abgebildeten Personen. Eine 24-stündige Analyse ergab, dass X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen das Unternehmen hat die EU wegen Groks KI-Bildern von Kindern den Druck auf Elon Musks X erhöht. Mittlerweile haben Indonesien und Malaysia als erste Staaten Grok wegen dieser sexuellen Deepfakes gesperrt.

Elon Musk zeigt sich überrascht und erklärte vor einigen Stunden auf X, dass ihm „keine Nacktbilder von Minderjährigen bekannt sind, die von Grok generiert wurden, absolut keine“. Dem Tech-Milliardär zufolge „weigert sich Grok bei der Anfrage zur Bildgenerierung, illegale Inhalte zu erstellen, da es sich grundsätzlich an die Gesetze des jeweiligen Landes oder Bundesstaates hält“. Sollten Nutzer etwa „per Hackerangriff“ Grok trotzdem dazu verleiten, würde der Fehler umgehend behoben.

Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsome sieht dies anders und bezeichnet „die Entscheidung von xAI, eine Plattform für Pädophile zu schaffen und zu betreiben, auf der sie nicht einvernehmliche, sexuell explizite KI-Deepfakes verbreiten können, darunter auch Bilder, die Kinder digital entkleiden“, in einem Beitrag auf X als „abscheulich“. Deshalb hat er den kalifornischen „Generalstaatsanwalt aufgefordert, unverzüglich gegen das Unternehmen zu ermitteln und xAI zur Rechenschaft zu ziehen“.

Dem ist Rob Bonta umgehend nachgekommen und hat eine entsprechende Untersuchung von xAI eingeleitet. „Die Flut von Berichten, die detailliert über das nicht einvernehmliche, sexuell explizite Material berichten, das xAI in den letzten Wochen produziert und online veröffentlicht hat, ist schockierend“, erklärt Bonta laut Pressemitteilung. „Ich fordere xAI dringend auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ein weiteres Fortschreiten dieser Entwicklung zu verhindern. Wir dulden in keiner Weise die KI-gestützte Erstellung und Verbreitung von nicht einvernehmlichen intimen Bildern oder Material mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch.“

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In Großbritannien ist man bereits einen Schritt weiter. Dort sollen Apps, die Menschen digital entkleiden, verboten werden. Aufgrund der Aktivitäten von Grok auf X werden die britische Regierung und Medienaufsicht gegen Grok aktiv und wollen ein neues Gesetz durchsetzen. Dass X die Möglichkeit zur Bildgenerierung vor wenigen Tagen auf kostenpflichtige Accounts beschränkt hat und die Bildgenerierung weitgehend verweigert, sei nach Ansicht der britischen Technologieministerin „nicht annähernd genug“. Es sei eine Beleidigung für die Opfer, wenn man sage, der Dienst sei weiterhin abrufbar, man müsse nur dafür bezahlen.

Auch in Deutschland wird der Ruf nach strengeren Regeln gegen KI-generierte Sex-Bilder laut. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will härter gegen das Erstellen und Verbreiten mit Künstlicher Intelligenz erzeugter sexualisierter Bilder vorgehen. Die Betroffenen sollen besser vor solchen KI-Bildmanipulationen geschützt werden und Hubig verlangt, das „Strafrecht noch einmal nachzuschärfen“. Zudem erstellt ihr Ministerium „derzeit den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz“, das Strafen für Deepfakes vorsieht, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Soweit ist Kalifornien noch nicht. Generalstaatsanwalt Bonta hat gestern keine Einzelheiten über den Umfang der Untersuchungen von xAI und Grok genannt und ob strafrechtliche Vorwürfe dazu gehören.


(fds)



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Künstliche Intelligenz

Ricoh GR IV Monochrome: Kompaktkamera mit Sensor für die Schwarz-Weiß-Fotografie


Ricoh stellt mit der GR IV Monochrome das dritte Modell der GR-IV-Reihe vor. Die Kompaktkamera richtet sich an Fotografinnen und Fotografen, die sich auf Schwarz-Weiß-Fotografie konzentrieren. Im Unterschied zur GR IV und GR IV HDF verzichtet der APS-C-Sensor auf einen Farbfilter. Dadurch erfasst jedes Pixel direkt die Helligkeitsinformationen des Motivs, es findet keine Interpolation von Farbinformationen über mehrere Pixel statt. Ricoh verspricht scharfe Aufnahmen mit feinen Tonwertabstufungen.

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Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Der rückwärtig belichtete CMOS-Sensor liefert eine Auflösung von 25,7 Megapixeln. Der ISO-Bereich erstreckt sich von 160 bis 409.600. Damit liegt die maximale Empfindlichkeit doppelt so hoch wie beim Basismodell GR IV, das ISO 204.800 erreicht. Laut Ricoh eignet sich die hohe Empfindlichkeit für Aufnahmen mit betontem Korn-Effekt.

Das Objektiv bietet eine Brennweite von 18,3 Millimetern (28 Millimeter im Kleinbildäquivalent) bei einer Lichtstärke von f/2.8. Es besteht aus sieben Elementen in fünf Gruppen, darunter drei asphärische Linsen.

In die Objektiveinheit hat Ricoh einen physikalischen Rotfilter eingebaut. Über die Fn-Taste lässt sich dieser ein- und ausschalten. Der Filter soll blaue Himmelstöne abdunkeln und den Kontrast zu weißen Wolken verstärken. Rote Motivbereiche erscheinen dagegen heller.


Die Rückseite der Ricoh GR IV Monochrom

Die Rückseite der Ricoh GR IV Monochrom

Ein Druck auf die Fn-Taste schiebt den Rotfilter in den Strahlengang.

(Bild: Ricoh)

Der Rotfilter ersetzt den ND-Filter des Grundmodells GR IV beziehungsweise den HDF-Filter der GR IV HDF. Zusätzlich verfügt die Monochrome-Variante über einen elektronischen Verschluss mit Zeiten bis zu 1/16.000 Sekunde. Dieser erlaubt Aufnahmen mit offener Blende auch bei starkem Licht. Ricoh plant, diese Funktion später per Firmware-Update auch in die GR IV zu integrieren.

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Die Kamera bietet mehrere voreingestellte Modi zur Bildsteuerung. Der Modus Solid erzeugt harte Kontraste und klare Kanten. Mit Grainy entstehen Bilder mit starker Körnung, die an analoge Silberhalogenid-Abzüge erinnern sollen. Fotografen können Parameter wie Kontrast, Schärfe, Tonung und Körnungseffekt anpassen. Drei benutzerdefinierte Speicherplätze stehen für eigene Einstellungen zur Verfügung.

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Ricoh hat das Gehäuse komplett in mattem Schwarz gehalten, um die Ausrichtung der Kamera auf die Schwarz-Weiß-Fotografie zu betonen. Das betrifft das Magnesiumgehäuse, den Auslöser und die Ringkappe. Das GR-Logo auf der Vorderseite zeigt einen seidenmatten Glanz. Der Ein- und Ausschalter soll nun weiß statt grün leuchten.

Die weiteren Spezifikationen entsprechen dem Basismodell. Ein 5-Achsen-Bildstabilisator soll Verwacklungen um bis zu sechs Blendenstufen kompensieren. Der Hybrid-Autofokus kombiniert Kontrast- und Phasenerkennung. Die Startzeit liegt nach Herstellerangaben bei 0,6 Sekunden.

Das 3-Zoll-Touch-Display umfasst 1.037.000 Bildpunkte. Der interne Speicher mit einer Größe von 53 Gigabyte soll etwa 937 Raw-Aufnahmen aufnehmen können. Videos zeichnet die Kamera weiterhin nur in Full-HD mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auf.

Der Akku mit 1.800 mAh soll laut Ricoh für rund 250 Aufnahmen ausreichen. Das kompakte Gehäuse passt mit einer Größe von 10,4 × 6,1 × 3,3 Zentimetern in jede Jackentasche und wiegt dabei nur rund 265 Gramm.

Mit der Monochrome-Version umfasst die GR-IV-Serie jetzt drei Kameras. Die Basisversion der GR IV für Farbaufnahmen bietet einen ND-Filter, der zwei Blendenstufen abdunkelt und so entweder Langzeitbelichtungen oder das Fotografieren bei sehr hellen Lichtverhältnissen vereinfacht. In die GR IV HDF hat Ricoh einen Highlight-Diffusion-Filter eingebaut, der für weiche Bilder mit diffusen Lichtern sorgen soll. Die GR-Serie feiert 2026 zudem ihr 30-jähriges Bestehen – die erste GR1 erschien 1996 als analoge Filmkamera.

Die Ricoh GR IV Monochrom soll ab Februar 2026 für 1.800 Euro erhältlich sein.


(cbr)



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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend


Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.

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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.

Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.

Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.

Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.

Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.

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(mack)



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Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern


Sie haben ein neues Smartphone bestellt und bezahlt, einen Tag später folgt die Versandbestätigung des Onlineshops per Mail. Mithilfe der Sendungsverfolgungsnummer prüfen Sie auf der Homepage des Paketdienstes den voraussichtlichen Zustelltermin und stellen fest, dass Sie am vorgesehenen Tag nicht zu Hause sind.

  • Pakete lassen sich grundsätzlich leicht bei Paketdiensten umleiten, wenn Sie nicht zuhause sind.
  • Doch nicht alle Optionen stehen immer zur Verfügung und manche, wie Ablageorte, haben rechtliche Tücken.
  • Bei der Auswahl sollten Sie daher darauf achten, ab welchem Zeitpunkt Sie selbst in der Haftung für Schäden oder Verlust stehen.

Grundsätzlich stellt dieses Szenario kein größeres Problem mehr dar. Alle einschlägigen Paketdienste, ob DHL, Hermes, UPS, GLS, DPD oder Amazon Logistics, bieten dafür Möglichkeiten. So können Sie Lieferungen verschieben, einen Ablageort außerhalb Ihrer Wohnung festlegen oder das Paket bei einem Nachbarn abgeben lassen. Oft können Sie die Sendung auch in einen Paketshop, die Zustellbasis, eine Packstation oder manchmal sogar an eine beliebige neue Zieladresse umleiten.

Das klingt komfortabel. Doch stehen Ihnen nicht immer alle Optionen zur Verfügung und nicht alle sind immer ratsam.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie den Empfang von Paketen optimal steuern“.
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