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Essen setzt Uber-Mindestpreise nach Gerichtsentscheid aus


Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Stadt Essen ihre Mindestpreis-Vorgaben für Taxi-Konkurrenten wie Uber oder Bolt ausgesetzt. Die Stadt halte die Hinweise des Gerichts für nachvollziehbar und werde ihre Verfügung überarbeiten, teilte sie mit. Bis zur Überarbeitung werde die Regelung vorläufig nicht mehr angewendet.

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Mit den seit Jahresbeginn eingeführten Preisvorgaben hatte die Stadt Essen die Taxi-Branche schützen wollen, die sich bundesweit gegen den Druck durch Mietwagen-Konkurrenz wie Uber und Bolt zur Wehr setzt. Dagegen hatten eine Mietwagen- und eine Vermittlungsgesellschaft geklagt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem Eilantrag in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stattgegeben. Die Essener Regelung sei in ihrer derzeitigen Form nicht rechtmäßig. Die Kammer bemängelte, dass die Stadt ihre Regelung nicht eindeutig genug formuliert habe.

Durch die Entscheidung im Eilverfahren wurden die Mindestpreise für Fahrten mit Uber und Bolt in Essen aber nicht generell aufgehoben, wie das Gericht betont hatte. Der noch nicht rechtskräftige Beschluss galt zunächst nur für die beiden Antragsteller, die vor Gericht gezogen waren. Mit der Entscheidung der Stadt werden die Mindestpreis-Vorgaben nun für alle Uber- und Bolt-Fahrer im Stadtgebiet bis auf Weiteres nicht durchgesetzt.

Mit den Mindestpreisen will die Stadt Essen die Taxi-Branche vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Fahrten, die über Mobilitäts-Apps wie Uber und Bolt gebucht werden, dürfen seit dem Jahreswechsel nicht mehr sehr viel günstiger sein als eine Fahrt mit dem Taxi. Maximal sieben Prozent Rabatt auf den Taxi-Preis sind für spontane Fahrten mit Uber und Co. noch erlaubt. Ein anhaltender Preiskrieg zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenfirmen sorgt bundesweit für ähnliche Debatten.

Doch die Regelung der Stadt Essen sei zu unbestimmt, bemängelten die Richter. Vor allem bleibe unklar, wie der Mindestpreis berechnet werden müsse, wenn eine Fahrt über die Essener Stadtgrenze hinausführt. Außerdem überschreite die Stadt Essen ihre Kompetenzen, wenn sie einen Mindestpreis für eine Fahrt in eine andere Stadt festlegen wolle.

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Der Wettbewerb zwischen Taxis und der immer größeren Zahl an Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Streit. Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum öffentlichen Personenverkehr, für den das Personenbeförderungsgesetz klare Auflagen wie die Betriebs- und Tarifpflicht vorsieht – denn Taxi-Unternehmen müssen zum Beispiel jede auch noch so kurze Fahrt annehmen und auch betrunkene Fahrgäste an ihr Ziel bringen.

Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an – und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.

Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer „Wirfahren“ die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern Mindestpreise vorschreibt, um die Taxi-Branche zu schützen. Auch bundesweit sind solche Modelle bislang die Ausnahme. Entsprechend groß war der Widerstand der Mietwagenfahrer gegen die Mindestpreise.

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Intel verteuert seinen beliebtesten Desktop-Prozessor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Intel bestätigt eine Erhöhung der Preisempfehlungen bei drei aktuellen Desktop-Prozessoren. Betroffen ist der sogenannte Arrow Lake Refresh in Form des Core Ultra 7 270K Plus, Core Ultra 5 250K Plus und Core Ultra 5 250KF Plus (ohne integrierte GPU).

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Intel nennt jetzt bei allen drei Prozessoren neue Preisempfehlungen mit einer Spanne von 10 US-Dollar. Beim teuersten Modell reicht sie von 339 bis 349 US-Dollar. Die Preisempfehlung steigt folglich auf einen Schlag um 13,4 bis 16,7 Prozent; ursprünglich lag sie bei 299 US-Dollar. Auf Nachfrage bestätigte Intel, dass es sich bei den Angaben in der eigenen Datenbank um kein Versehen handelt.

„Die jüngsten Preisänderungen spiegeln die aktuelle Marktdynamik wider, darunter steigende Kosten in der Lieferkette und eine starke Nachfrage nach unseren Intel-Core-Ultra-200S-Plus-Prozessoren“, schreibt Intel in einer Stellungnahme. „Diese Anpassungen stehen im Einklang mit den jüngsten Preiserhöhungen für andere Intel-Produktfamilien, die auf ähnlichen Faktoren beruhen.“

Prozessor Ursprünglicher Preis Neuer Preis Mindest-Steigerung
Core Ultra 7 270K Plus $299 $339-349 13,4%
Core Ultra 5 250K Plus $199 $219-229 10,1%
Core Ultra 5 250KF Plus $184 $204-214 10,9%

Seit Ende 2025 hat Intel Marktbeobachtern zufolge die Produktion von Desktop- und Notebook-Prozessoren verringert, um mehr Server-CPUs herzustellen. Letztere sind aufgrund des Aufkommens von KI-Agenten momentan besonders gefragt: Cloud-Hyperscaler und Serverbetreiber reißen Intel alle Xeon-Prozessoren und AMD alle Epyc-Modelle aus den Händen.

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Die tatsächlichen Euro-Preise im Handel befinden sich typischerweise unter den US-Preisempfehlungen, werden von den Anpassungen aber erfahrungsgemäß beeinflusst. Der Core Ultra 7 270K Plus etwa kostet derzeit 300 Euro. Die bisherige umgerechnete Preisempfehlung von 299 US-Dollar entspräche gut 310 Euro inklusive Mehrwertsteuer (in US-Preisen nicht enthalten). 339 US-Dollar wären mehr als 350 Euro mit Steuern. Irgendwo in der Mitte könnte sich der Prozessor einordnen. Eine kleine Steigerung gab es im Handel bereits jüngst.

Der Core Ultra 7 270K Plus ist der meistgesuchte Desktop-Prozessor von Intel im Preisvergleich. Mit 24 CPU-Kernen für bisher unter 300 Euro ist das Modell besonders attraktiv. Der Core Ultra 5 250K Plus bringt 18 Kerne für derzeit knapp 215 Euro. Die GPU-lose F-Version liegt bei knapp 200 Euro.


(mma)



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Chatkontrolle: EU-Rat trickst Parlament vor Pause aus


Der Streit über das digitale Briefgeheimnis in der EU erreicht kurz vor der Sommerpause eine neue Eskalationsstufe. Nachdem die Verhandlungen über die Chatkontrolle 2.0 – also das verpflichtende, verdachtsunabhängige Scannen verschlüsselter Kommunikation – wegen des anhaltenden Widerstands im EU-Parlament ins Stocken geraten sind, prescht der Ministerrat nun mit einem juristischen Manöver vor.

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Die Mitgliedstaaten wollen die am 3. April ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Überwachung von Nachrichten durch Technologiekonzerne im Eilverfahren reaktivieren. Einen entsprechenden Standpunkt für eine „neue“ Verordnung hat der Rat am Donnerstag im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen, um eine drohende Rechtslücke zu schließen und den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen.

Anlass für den Trick: Seit Ende 2020 fallen internetbasierte, nummernunabhängige Kommunikationsdienste wie Messenger-Apps, Webmail und VoIP-Telefonie unter die strengen Vorgaben der europäischen E-Privacy-Richtlinie. Diese schützt das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und verbietet das unbefugte Abfangen oder Auswerten von Inhalten und Verkehrsdaten. Um Technologieanbietern dennoch zu erlauben, private Chats auf freiwilliger Basis mithilfe von KI und Hash-Abgleichen nach bekanntem Missbrauchsmaterial oder Mustern von Cybergrooming zu durchsuchen, schufen die EU-Gesetzgeber 2021 eine temporäre Ausnahmeregelung. Diese als Chatkontrolle 1.0 bezeichnete Verordnung erlosch im Frühjahr, da sich Rat und Parlament nicht noch einmal auf eine Verlängerung einigen konnten.

Für den Rat ist das Auslaufen der Frist ein unhaltbarer Zustand. Die freiwilligen Aufdeckungsmaßnahmen der Anbieter seien ein unverzichtbares Instrument, um betroffene Kinder frühzeitig zu identifizieren, Opfer aus Missbrauchssituationen zu retten und die unkontrollierte Weiterverbreitung von illegalem Bild- und Videomaterial im Netz einzudämmen. Ferner leiste das Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung im Internet, auch wenn die Meldungen trotz der ausgelaufenen Norm weiter fließen. Eine Fragmentierung durch nationale Alleingänge soll durch die Neuregelung verhindert werden.

Kritiker sehen in dem gewählten Verfahren dagegen den Versuch, demokratische Kontrollinstanzen zu umgehen und das Parlament zu überrumpeln. Da eine bereits abgelaufene Verordnung rein formal nicht mehr einfach verlängert werden kann, greifen die EU-Regierungen zu einem Kniff: Statt einer Fristverlängerung legten sie einen inhaltlich weitgehend identischen, formal aber anderen Gesetzesentwurf auf den Tisch.

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Der Entwurf soll im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens bereits am Dienstag auf die Tagesordnung des Parlaments gedrückt werden – unmittelbar vor Beginn der Sommerpause. Sollte das Plenum dem beschleunigten Verfahren zustimmen, droht eine Abstimmung am letzten Sitzungstag vor den Ferien, an dem erfahrungsgemäß viele Abgeordnete bereits abgereist sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Verfahren schon in der 2. Lesung befindet. In diesem Stadium kann der Standpunkt des Rates nur noch gestoppt oder durch Änderungsanträge modifiziert werden, wenn eine absolute Mehrheit der Volksvertreter dagegen stimmt. Eine Hürde, die in der Praxis kurz vor der Sommerpause als kaum überwindbar gilt.

Obwohl der Rat betont, dass die Scans auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt blieben und keine allgemeine, unterschiedslose Überwachung erfolgen solle, bleibt der Eingriff in die Privatsphäre aller Nutzer groß. Die Verordnung sieht vor, dass die verarbeiteten Inhalts- und Verkehrsdaten erst spätestens zwölf Monate nach einer Aufdeckung unwiderruflich gelöscht werden müssen, sofern sich kein konkreter Verdacht erhärtet. Ein dauerhafter, langfristiger Rechtsrahmen zur Missbrauchsprävention rückt derweil in weite Ferne.

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Projekt Aion: Video-Leak zeigt Konzept, wie Microsoft Windows auf KI trimmt


Dieser Tage erblickte ein Video das Licht der Welt, das eine Microsoft-interne Konzeptstudie namens Projekt Aion (lies: „AI on“ – also „KI an“) zeigt. US-amerikanischen Journalisten wie dem gut verknüpften Zac Bowden von Windows Central wurde von Kontakten in Redmond bestätigt, dass das Video real ist, aber wohl bereits aus dem Jahr 2024 stammt. Damals war der KI-Hype frisch und Microsoft begann, mit Windows on ARM auf Snapdragon-X-Prozessoren und Copilot+ auf starken NPUs den Notebookmarkt umzukrempeln.

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Aion hat zwar einen Desktop und eine Taskbar am unteren Bildschirmrand, doch dort gibt es noch genau einen Button: Er öffnet einen Dialog von der Größe des Startmenüs, über den man ausschließlich mit einem webbasierten Copilot-KI-Agenten in Kontakt tritt. Man kann URLs eintippen, um auf Webseiten zu gelangen, oder direkt Suchanfragen stellen, wobei die Antworten dann kontextsensitiv aus privaten oder dienstlichen Microsoft-Accounts stammen können. Zusammenhängende Anfragen werden gruppiert und die zugehörigen KI-Agenten interagieren bei Bedarf miteinander.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Aion ist nicht der erste Versuch von Microsoft, ein modernes Betriebssystem mit einem sehr anderen Bedienkonzept zu realisieren. So sollte das Doppelbildschirmgerät Surface Neo eine eigene OS-Version namens Windows 10X bekommen, doch letztendlich ist aus beiden nichts geworden: Mit Beginn der weltweiten Corona-Pandemie wurden Hard- wie Software erst auf Eis gelegt und schließlich eingestampft.

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Ein wichtiger Unterschied: Während Surface Neo und Windows 10X bereits als künftige Produkte angekündigt waren, ist das bei Aion nicht der Fall. Es ist sogar unklar, ob die Arbeiten daran eine offizielle Entwicklung(srichtung) darstellen oder Microsoft seinen Entwicklern einfach mal Freiraum für ein Nebenprojekt eingeräumt hat.

So oder so muss das aber nicht heißen, dass man künftig nichts davon in Windows 11 wiederfinden könnte. KI-Agenten sollen schließlich in das Betriebssystem Einzug halten, wie Microsoft unlängst auf seiner Entwicklerkonferenz Build verlauten ließ. Und hinter dem ebenfalls dort und damit öffentlich gezeigtem Projekt Solara verbirgt sich ebenfalls eine agentenzentrische und geräteübergreifende Umgebung, die allerdings nicht Windows als Unterbau benutzt.

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Nicht zuletzt: Die Konkurrenz schläft nicht. Das saudiarabische Staatsunternehmen Humain hat bereits Ende 2025 ein Notebook enthüllt, bei dem eine KI-Bedienoberfläche über Windows 11 gestülpt wurde und der Nutzer nur noch mit dieser interagieren sollte. Kaufen kann man das Gerät bis heute aber nicht. Google will im Herbst wiederum mit Unterstützung von Hardwareherstellern seine GoogleBooks starten. Bei den Nachfolgern der Chromebooks steht die Google-KI Gemini im Mittelpunkt der Nutzerinteraktion.

Ironischerweise weicht Microsoft für KI-Agenten sogar die wichtigste bisherige Hardwareanforderung an Copilot+ auf: Künftig soll es auch ohne starke NPU im Prozessor gehen. KI-Modelle dürfen dann auch auf GPUs laufen. Während sich Microsoft damit eine ungleich größere Hardwarebasis sichert, etwa alle großen Gaming-PCs, ist die Änderung bei Notebooks zweischneidig. Auch hier gibt es viel mehr Geräte, auf denen dann KI laufen kann – doch nur mit starker NPU bekommt man weiterhin gleichzeitig leise Lüfter und lange Akkulaufzeiten.


(mue)



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