Künstliche Intelligenz
EU AI Act: Was bis August 2026 in Unternehmen erledigt sein muss
Wer einen Chatbot einsetzt, Inhalte per KI erzeugt oder Bewerbungen automatisiert vorsortieren lässt, sollte den 2. August 2026 im Blick haben. Ab dann greifen die Transparenzpflichten (Artikel 50) des EU AI Act. Für Chatbots und KI-generierte Inhalte müssen Unternehmen offenlegen, dass KI im Spiel ist. Für automatisierte Bewerbungsfilter können die strengeren Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme greifen, mit Pflichten zu Risikomanagement, technischer Dokumentation und menschlicher Aufsicht (Anhang III).
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Warum die Einordnung schwierig ist
Unternehmen müssen ihre KI-Anwendungen richtig klassifizieren. Wer nur ein Übersetzungstool nutzt, hat andere Pflichten als ein Personaldienstleister mit automatisierter Vorauswahl. Gleichzeitig diskutiert die EU-Kommission im Rahmen der digitalen Omnibus-Verordnung, einem Gesetzespaket zur Vereinfachung bestehender Digitalregulierung, über mögliche Fristverlängerungen. Die Planung erfordert deshalb eine laufende Beobachtung des Rechtsrahmens.
Was das Webinar bietet
Am 2. Juni 2026 um 16 Uhr ordnen Joerg Heidrich und Kim M. Scheurenbrand den aktuellen Stand ein. Heidrich ist Fachanwalt für IT-Recht und Justiziar bei Heise Medien, Scheurenbrand KI-Manager bei DEEP CONTENT by heise. Das einstündige Webinar klärt, welche Pflichten relevant werden, wo der größte Handlungsbedarf liegt und liefert erste Ansatzpunkte für die Umsetzung.
Die KI PRO Webinare richten sich an alle, die KI im Unternehmen produktiv einsetzen wollen und praxisnahe Orientierung benötigen. Fachliche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Am Ende werden ausgewählte Fragen der Teilnehmenden beantwortet.
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Künstliche Intelligenz
Android-Backup erlaubt das Ausschließen einzelner Apps
Mit einer neuen Backup-Funktion lassen sich unter Android nun einzelne Apps abwählen, um Cloudspeicher zu sparen, oder falls Nutzerinnen und Nutzer Daten bestimmter Anwendungen nicht in Googles Cloud sichern möchten. Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Beta-Version.
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Neue Option für die Android-Sicherung
Bislang kann Googles Backuplösung für Android weitgehend als eine „Alles oder nichts“-Lösung verstanden werden. Es gab kaum Auswahlmöglichkeiten bei den Backupeinstellungen, sodass Daten sämtlicher installierter und unterstützter Apps in die mit dem eigenen Google-Konto verbundene Google-One-Cloud geschoben wurden.
Das ist sicher sinnvoll, wenn Nutzerinnen und Nutzer ein neues Smartphone einrichten oder ihr Gerät nach einem Werksreset wiederherstellen wollen. Wer jedoch ein wenig mehr Kontrolle über die gesicherten Daten möchte, schaut in die Röhre.
Die ein wenig erweiterte Backup-Funktion scheint mit der Play-Dienste-Version 26.25 vom 29. Juni verteilt zu werden, sie wird jedoch nicht im Changelog der Systemdienste erwähnt. Das dürfte daran liegen, dass sie noch in der Beta ist. Wie die meisten Play-Dienste-Funktionen ist auch die Backuplösung nicht Pixel-exklusiv und nicht an die neueste Android-Version gebunden. Auch auf einem Nothing-Phone mit Android 16 ist sie vorhanden.

Die Cloud-Backup-Funktion ist ein wenig versteckt.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Sobald die Funktion für die breite Masse verfügbar ist, findet man sie auf Pixel-Geräten unter „Google-Dienste und -Einstellungen“ > „Sicherung verwalten“ > „Andere Gerätedaten“. Hier sind unter dem Punkt Gerätedaten die „App-Daten“ aufgelistet. Standardmäßig werden alle App-Daten gesichert, möchte man bestimmte Anwendungen ausschließen, tippt man auf die Schaltfläche hinter den einzelnen Apps. Daraufhin erscheint folgender Hinweis: „Dadurch werden Daten aus [XY] aus deinem Google-Konto gelöscht und keine Daten aus [XY] von diesem Gerät mehr gesichert“. Weiterhin nicht ausschließen kann man die Sektionen SMS und MMS, Anrufliste und die Geräteeinstellungen. Auf Geräten anderer Hersteller ist die Backup-Funktion in den Einstellungen ähnlich versteckt, unter „Google“ zu finden.
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Andere Funktionen fehlen noch
Es ist nicht die erste Erweiterung der Backup-Funktion: Schon im Februar kündigte Google mit Version 26.06 der Google-Play-Dienste an, dass sich künftig auch heruntergeladene Dokumente automatisch in Google Drive speichern lassen sollen. Mit Version 26.23 der Google-Play-Dienste vom 15. Juni sollte laut den Versionshinweisen außerdem eine neue Funktion für die Dienstprogramme auf Android-Smartphones verteilt werden. Mit dieser sollen Nutzerinnen und Nutzer ihre WhatsApp-Backups direkt über die Geräteeinstellungen verwalten können. Beide Funktionen sind bis heute nicht aufgetaucht.
Mehr zum Thema Android
(afl)
Künstliche Intelligenz
KI-Agenten: Bis zu 234 Milliarden US-Dollar Softwareumsatz in Gefahr
Die bisherigen Umsatzmodelle für Unternehmenssoftware werden laut einer Prognose der Marktforscher von Gartner durch agentische KI erheblich unter Druck geraten. Bis 2030 könnten Ausgaben für Software bis zu 234 Milliarden US-Dollar bedroht sein, rund 20 Prozent der von Gartner geschätzten Ausgaben für Software-as-a-Service bis zu diesem Zeitpunkt.
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Gartner spricht dabei von einem Effekt namens „Agentic Arbitrage“. Damit ist gemeint, dass KI-Agenten Aufgaben systemübergreifend ausführen und dadurch Nutzer immer seltener mit den Bedienoberflächen verschiedener klassischer Softwareanwendungen interagieren müssen. Die klassischen Abrechnungsmodelle pro Nutzer greifen so nicht mehr.
AI kills the Software-Stars?
„Agentic AI verändert die ökonomischen Grundlagen der Softwarebranche“, erklärte George Brocklehurst, Managing Vice President bei Gartner. „Agentische Systeme liefern Ergebnisse direkt, umgehen dabei traditionelle Anwendungen, die stark auf die Benutzererfahrung ausgerichtet sind, und lassen die eigentliche Software im Hintergrund verschwinden. Damit wird für viele Anbieter von Unternehmenssoftware die bisherige Kopplung von Nutzerwachstum und Umsatzwachstum aufgebrochen.“
Unter dem Stichwort der SaaSpocalypse macht das Narrativ, dass KI das Geschäft der Softwarefirmen kannibalisieren könnte, schon länger die Runde. Unter anderem sorgte es für heftige Kursrutsche bei den Aktien der Anbieter. Die Gartner-Analysten sehen allerdings kein Ende der Softwarebranche, sondern einen bereits laufenden Wandel. Die Art, wie Software entwickelt, bepreist und genutzt wird, werde sich grundlegend verändern.
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Messbare Ergebnisse als Abrechnungsmodell
Damit würden sich auch die Erwartungen der Kunden ändern: „Unternehmenskunden werden weniger Wert darauf legen, immer neue Tools oder Dashboards anzuschaffen“, sagte Brocklehurst. Es gehe vielmehr um bessere Ergebnisse. Bedienoberflächen würden als Unterscheidungsmerkmal an Bedeutung verlieren. Es gehe künftig eher darum, Systeme für orchestrierte agentische Workflows zu schaffen, die Kundenkontext und institutionelles Wissen erfassen und lange behalten können. Etablierte SaaS-Anbieter, die nicht mit der Zeit gehen, müssten um ihre Marktanteile fürchten.
Gartner steht mit dieser Sicht auf den Software-Markt nicht alleine. Auch der Digitalverband Bitkom geht davon aus, dass sich die Branche auf einen tiefgreifenden Umbau ihrer Geschäftsmodelle einstellen muss. Künftig werde Software weniger nach Arbeitszeit oder pauschalen Lizenzen verkauft, sondern stärker nach messbaren Ergebnissen abgerechnet, heißt es in einer kürzlichen Studie Softwarewelt 2036 des Verbands. Den Auslöser sieht auch der Bitkom im erwarteten verstärkten Einsatz von KI-Agenten.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Schwedisches Gericht verurteilt Google zu Milliardenzahlung
Google soll der schwedischen Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen. Das schwedische Wettbewerbsgericht verurteilte den US-Konzern zu dieser Maßnahme. Laut Urteil hat Google seine eigene Preisvergleichsseite über viele Jahre hinweg in unzulässiger Weise bevorzugt. Dadurch habe das seit 2022 zum schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna gehörende Unternehmen einen Schaden erlitten.
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Das Preisvergleichsportal Pricerunner hat der Nachrichtenagentur TT zufolge ursprünglich umgerechnet knapp sieben Milliarden Euro (78 Milliarden schwedische Kronen) gefordert. Das Patent- und Marktgericht in Stockholm, das am Mittwoch das Urteil fällte, wies jedoch den Großteil der Klage ab. Der nun zugeteilte Schadenersatz sei dennoch der höchste, der in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren je zugesprochen wurde, sagte Richterin Linda Kullberg laut einer Mitteilung. Die Klarna-Aktie legte im vorbörslichen Handel nach der Entscheidung um rund 7,5 Prozent zu.
Google will das Urteil anfechten
„Wenn Märkte gut funktionieren, profitieren alle davon. Verbraucher erhalten höhere Qualität zu niedrigeren Kosten, Unternehmen konzentrieren sich darauf, ihre Kunden zu bedienen, anstatt ihre Marktposition zu verteidigen, und die Gesellschaft geht daraus gestärkt hervor“, sagte Dan Greaves, Leiter für Kommunikation und Politik bei Klarna.
Ein Google-Sprecher erklärte unter anderem der Nachrichtenagentur Reuters, das Unternehmen habe seit 2017 Änderungen an seinen Shopping-Anzeigen vorgenommen, die gut funktionierten und Arbeitsplätze sowie Wachstum im Bereich der Preisvergleichsdienste förderten.„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, prüfen den Fall derzeit und werden unsere rechtlichen Möglichkeiten abwägen“, sagte der Sprecher.
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Der Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit einer Entscheidung der EU-Kommission von 2017. Damals verhängte die Kommission gegen Google ein Bußgeld von 2,4 Milliarden Euro, weil der Konzern seine Marktdominanz bei der Websuche missbrauchte, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. In seiner Klage argumentierte Pricerunner laut TT, dass dieser Missbrauch bis Ende 2023 weitergegangen war. Google bestritt das. Google kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
(afl)
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