Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission erwägt Ausschalt-Knopf für süchtig machende Designs
Während viele wichtige Politiker*innen auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige drängen, arbeitet die EU-Kommission gerade an einem Gesetz mit einem anderen Ansatz. Der Digital Fairness Act soll Lücken im Verbraucherschutz schließen und ein höheres Schutzlevel für alle bringen.
Bei ihrer Arbeit am Entwurf nehmen die Beamt*innen gleich mehrere der Gefahren ins Visier, die auch Minderjährige betreffen, etwa süchtig machende Funktionen. Sollten sich solche Gefahren durch Regulierung bannen lassen, könnte das Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots den Wind aus den Segeln nehmen.
Von der Arbeit am Gesetzentwurf berichtete jüngst Maria-Myrto Kanellopoulou bei einer Podiumsdiskussion in Brüssel. Sie leitet das Referat für Verbraucherrecht in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher. Für die gesamte Kommission kann sie deshalb nicht sprechen; ihre Ausführungen liefern vielmehr einen Blick in die Arbeit hinter den Kulissen.
Kanellopoulou zufolge erwäge man, Nutzer*innen die Möglichkeit zu geben, süchtig machende Funktionen an- und auszuschalten. Als Beispiel für solche Funktionen nannte sie etwa unendliches Scrolling, automatisch startende Videos oder Belohnungen, wenn Menschen besonders aktiv sind. Es geht also um jene psychologischen Tricks, die dazu führen, dass viele Menschen täglich stundenlang auf TikTok oder Instagram unterwegs sind.
Auch Videospiele im Visier
Weiter ging Kanellopoulou auf manipulative Designs ein, sogenannte Dark Patterns. Hier geht es um Funktionen, die Menschen etwa dazu bringen können, mehr Geld auszugeben als sie eigentlich wollten. Zu Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unfair sind, werde man „sehr wahrscheinlich ausdrückliche Verbote“ einführen.
Bereits das Gesetz über digitale Dienste (DSA) enthält Vorschriften zum Schutz vor süchtig machenden und manipulativen Designs. Einige Online-Angebote fallen aber nicht unter den DSA, weil sie nicht als digitale Dienste gelten. Hier soll der Digital Fairness Act nachbessern. Es gehe um ein Mindestlevel an Schutz für alle Verbraucher*innen, so Kanellopoulou.
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Als Beispiel nennt sie Videospiele mit glücksspielähnlichen Mechanismen. Das bekannteste Beispiel sind Lootboxen, also kostenpflichtige Überraschungskisten, die ähnlichen Nervenkitzel und Suchtgefahr bergen können wie klassisches Glücksspiel. Zu Lootboxen gibt es in der EU bisher nur nationale Regeln.
Beim Gesetz über digitale Dienste ist die Durchsetzung auf die Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt; lediglich sehr große Plattformen und Suchmaschinen hat die EU-Kommission zentral im Blick. Beim Digital Fairness Act diskutieren die Architekt*innen des Gesetzes laut Kanellopoulou Möglichkeiten für eine „zentralisiertere“ Durchsetzung.
Minderjährige können Vorkehrungen umgehen
Die international heiß gelaufene Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Minderjährige ist auch an Kanellopoulou nicht vorbeigegangen. Zwar sei der Digital Fairness Act kein ausschließliches Kinder- und Jugendschutzgesetz, stellt die Referatsleiterin klar. Dennoch erwäge man strengere Regeln für Minderjährige. „Wir prüfen daher, ob bestimmte Funktionen verboten werden sollten, wenn der betreffende Verbraucher minderjährig ist“, sagte sie auf Englisch.
Von einem Zugangsverbot zu bestimmen Social-Media-Plattformen sprach die Referatsleiterin allerdings nicht. Stattdessen betonte sie: „Wir wissen, dass das Risiko einer Umgehung für Minderjährige sehr hoch ist.“ Man könne alle möglichen Vorkehrungen für Minderjährige entwickeln – dennoch würden sich Kinder im Netz an Orten wiederfinden, die nicht für sie gemacht seien.
Die Erläuterungen der Referatsleiterin deuten auf einen breiten Fokus des Digital Fairness Acts hin. Es geht also nicht nur darum, wie angreifbar Minderjährige sind. Im Netz seien alle Verbraucher*innen vulnerabler als offline, wie Kanellopoulou erklärt. Im Lichte technologischer Entwicklungen prüfe man deshalb, ob es ein neues Verständnis dafür brauche, welche Verbraucher*innen als „vulnerabel“ gelten. „Wir möchten sicherstellen, dass Mindestanforderungen bereits ein hohes Maß an Verbraucherschutz garantieren.“
Die Pressestelle der EU-Kommission liefert auf Anfrage keine näheren Informationen zu den von Kanellopoulou beschriebenen Aspekten des geplanten Digital Fairness Acts. „Bei der Ausarbeitung der Initiative wird die Kommission besonderes Augenmerk auf den Schutz Minderjähriger im Internet legen“, teilt eine Sprecherin mit. Bis „Ende des Jahres“ will die Kommission den Entwurf vorlegen.
Datenschutz & Sicherheit
iPhone-Klau-Krise: Apple arbeitet mit Londoner Polizei zusammen
Die Londoner Stadtpolizei (Metropolitan Police, kurz Met) versucht, den wachsenden Handy-Diebstahl in der britischen Hauptstadt mit technischen Maßnahmen einzudämmen. Dazu arbeitet sie nun mit Apple zusammen, berichtet der örtliche Sender BBC. Laut Angaben von Polizeichef Mark Rowley teilt man unter anderem Daten mit dem iPhone-Hersteller, um ein „globales Bild“ der Situation zu erhalten. Es ginge darum, zu verhindern, dass gestohlene Geräte gelöscht und dann reaktiviert werden. „Dann bricht deren Wert zusammen und der Anreiz, sie zu stehlen, geht zurück.“
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Stolen Device Mode scheint zu wirken
London leidet – wie viele andere Städte auch – seit Jahren unter einer Smartphone-Klau-Epidemie. Zuletzt werden die Diebe immer dreister: Sie versuchen, die Geräte direkt während ihrer Benutzung zu entwenden, damit sie noch entsperrt sind. Dabei werden die Geräte etwa mittels E-Bike oder Elektroroller von Personen entwendet, die an der Straße stehen. Alternativ kommt immer auch noch das Ausspionieren von PIN-Codes vor dem Klau vor, so der BBC-Bericht. Noch im vergangenen Jahr hatte die Met Apple dafür kritisiert, nicht mit den Gesetzeshütern beim Aufbau einer Datenbank gestohlener Geräte zusammenzuarbeiten – das ist nun offenbar vom Tisch.
Der Konzern scheint jedenfalls sensibilisiert zu sein: Apple hatte bereits mit iOS 17.3 im Jahr 2024 den sogenannten Stolen Device Mode (erweiterter Diebstahlschutz) eingeführt, der allerdings erst seit diesem Jahr standardmäßig auf allen Geräten mit iOS 26.4 oder höher aktiv ist. Dabei wird es Dieben erschwert, bei Kenntnis der PIN den Apple-Account zu übernehmen. Der Apple-Account ist wiederum der Schlüssel zu zahllosen weiteren Daten wie dem auf dem iPhone enthaltenen Passwortmanager, was unter anderem zu Kontoplünderungen führen konnte – oder dem Einsatz von Apple Pay zum Kauf von Produkten.
Automatische Sperre geplant
Die sogenannten Phone Snatcher, also Personen, die entsperrte Smartphones direkt von Benutzern klauen, nutzen laut Met bestimmte Software, die es ihnen ermöglicht, die Geräte zurückzusetzen. Apple will dieses Problem inzwischen gelöst haben, so Rowley. Zuletzt seien die meisten gestohlenen Geräte in London nicht mehr zurückgesetzt worden. Ein weiteres Problem, das bei Android bereits gelöst ist, bleibt die Tatsache, dass sich die iPhones nicht automatisch sperren, wenn die Diebe nur schnell genug sind.
Laut einem Medienbericht plant Apple hier, Diebstähle künftig zu erkennen, unter anderem durch die Bewegungssensoren, Bluetooth oder WLAN-Standort. Eine abrupte Entwendung würde dann dazu führen, dass sich ein Gerät automatisch sperrt. Bei Google nennt sich das Feature Theft Protection Lock. Die Met will sich weiter mit Apple austauschen, um die Diebstahlfälle in London besser zu verstehen und womöglich weitere technische Maßnahmen zu empfehlen. Das Problem: Lassen sich Geräte nicht zurücksetzen, werden sie als Ersatzteilquelle verkauft – denn auch diese haben einen hohen Wert.
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(bsc)
Datenschutz & Sicherheit
Geldwäsche: Kryptomixer „AudiA6“ stillgelegt, zwei Verantwortliche festgenommen
Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, der Schweiz und zahlreichen anderen Staaten haben mit „AudiA6“ einen angeblich besonders häufig genutzten Dienst zur Geldwäsche von Kryptowährungen lahmgelegt. Das hat die europäische Polizeibehörde Europol bekannt gegeben und dabei erklärt, dass über den Dienst zwischen 2022 und 2025 mehr als 336 Millionen Euro geflossen sein sollen, um deren Herkunft zu verschleiern. Das Geld stammte demnach unter anderem aus Erpressungen mit Ransomware. Zwei mutmaßlich Verantwortliche mit ukrainischer und russischer Staatsangehörigkeit seien in Georgien festgenommen worden. Zudem hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Auslieferung der Verdächtigen in die USA beantragt.
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Verbindungen zu zahlreichen Ermittlungsverfahren
Sogenannte Kryptomixer wie „AudiA6“ vermischen Kryptowährungen, um so Verbindungen zwischen Sendern und Empfängern zu verschleiern. Dafür verlangen die Verantwortlichen eine Provision. „AudiA6“ wurde laut Europol in Cybercrime-Foren als professionelle Dienstleistung beworben, die sich durch Anonymität und Geschwindigkeit ausgezeichnet haben soll. Die Ermittlungen gegen den Dienst wurden demnach unter anderem von der polnischen Polizei vorangetrieben. Sie hat im September 2025 einen Ukrainer festgenommen, der damit in Verbindung stand. Eine Durchsuchung seiner Elektronikgeräte habe dann Hinweise auf weitere Personen zutage gefördert. Zudem seien Verbindungen zu 15 Ermittlungsverfahren in aller Welt gefunden worden.
Bei der Operation am Mittwoch wurden demnach jetzt nicht nur die zwei mutmaßlichen Administratoren des Diensts festgenommen. Laut Europol wurden drei Grundstücke durchsucht und mehr als 80 Fahrzeuge konfisziert. Kryptogeld im Wert von fast 700.000 Euro seien eingefroren, noch einmal über 86.000 beschlagnahmt worden. Zudem wurden Telegram-Accounts des Netzwerks blockiert und dessen Seiten im Darknet und im Internet sowie das Cybercrime-Forum „Dark2Web“ gesperrt. Ferner wurden zahlreiche Internet-Domains gesperrt und dutzende Server beschlagnahmt. Eine Reihe davon hat die Behörden jetzt öffentlich gemacht, damit Kryptogeldbörsen in Verbindung stehende Accounts identifizieren und sperren können.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Transparenz nicht schwächen, sondern ausbauen
Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat Anfang dieses Jahres ein besonderes Gesetz Geburtstag gefeiert: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es verpflichtet Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2006, auf Anfrage relevante Informationen herauszugeben. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), feierte das Jubiläum jetzt mit einem Symposium und forderte bei der Gelegenheit erneut eine Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz.
Specht-Riemenschneider stellte sich in diesem Zusammenhang auch gegen aktuelle Bestrebungen, die Informationsfreiheit zu schwächen. „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Informationszugang und demokratische Teilhabe müssten als Kernelemente des freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Behörden bestimmte Informationen wie etwa Studien, Protokolle oder Umweltdaten auf Anfrage in der Regel herausgeben müssen. Zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen sorgen dafür, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Abschied vom Amtsgeheimnis
„Die Abkehr vom preußischen Amtsgeheimnis hin zu einem voraussetzungslosen Anspruch Jedermanns auf Informationszugang war vor 20 Jahren wahrlich nicht selbstverständlich“, so Specht-Riemenschneider in ihrer Eröffnungsrede beim 8. Symposium zur Informationsfreiheit. Sie sei das „Bekenntnis eines selbstbewussten Staates“ gewesen, „der vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verstecken hat.“
In der Praxis bleibt der Staat hinter diesem Anspruch aber oft zurück. Das zeigt unter anderem eine repräsentative Umfrage mit 2.500 Teilnehmenden, die die BfDI zum Thema durchführen ließ.
Demnach finden es nahezu alle Befragten (96 Prozent) sehr wichtig, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. Allerdings bewerten nur 35 Prozent die Arbeit der Behörden tatsächlich als eher transparent und nachvollziehbar. Lediglich drei Prozent halten die Arbeit von Behörden für sehr transparent und nachvollziehbar. 60 Prozent der Befragten werten Behördenarbeit als eher oder gar nicht transparent und nachvollziehbar.
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Der Erhebung zufolge haben zehn Prozent der Teilnehmenden bereits eine IFG-Anfrage gestellt, die große Mehrheit hat dies noch nicht. Das liegt offenbar auch an den ausbaufähigen Bedingungen für die Informationsfreiheit: 37 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, an wen sie sich hätten wenden können. 31 Prozent wussten nicht mal, dass es dieses Recht gibt. 21 Prozent waren sich unsicher, ob sie die Dokumente überhaupt erhalten würden. 16 Prozent fürchteten Nachteile oder Konflikte und elf Prozent befürchten zu hohe Gebühren.
Informationsfreiheit unter Druck
Auch politisch hat die Informationsfreiheit derzeit einen schweren Stand. Während sich die gescheiterte Ampel-Koalition noch die Weiterentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz vorgenommen hatte, diskutierten Union und SPD bei der Regierungsbildung auf Vorschlag des CDU-Politikers Philipp Amthor über die Abschaffung der Informationsfreiheit. Nach einem öffentlichen Aufschrei schaffte es dieser Vorschlag zwar nicht in den Koalitionsvertrag, Transparenzorganisationen stellten der schwarz-roten Regierung zum Einjährigen trotzdem ein kritisches Zeugnis aus.
Noch düsterer sieht es in einigen Bundesländern aus, wo Informationsfreiheitsgesetze gerade teils zurückgestutzt werden. So etwa in Berlin, wo die schwarz-rote Regierung den Anschlag auf das Berliner Stromnetz als Begründung für eine drastische Beschneidung der Informationsfreiheit heranzieht.
Dem stellt sich Louisa Specht-Riemenschneider klar entgegen. „Einschränkungen von Transparenz wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken haben das Potenzial, Misstrauen zu schüren und damit antidemokratischen Bestrebungen in die Hände zu spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesbeauftragten. „Als stabile liberale Demokratie muss sich Deutschland dem Trend zur Falsch- und Desinformation sowie zur Beschränkung von Transparenz entschieden entgegenstellen und die Chancen ausschöpfen, die das IFG zur Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Staat gerade in unruhigen Zeiten mit sich bringt.“
Ausbau statt Schwächung
Die BfDI fordert statt einer Schwächung deshalb erneut einen Ausbau der Informationsfreiheit. „Informationszugang und demokratische Teilhabe müssen als Kernelemente eines freiheitlichen Rechtsstaats unterstützt werden.“ Die Informationsfreiheit solle deshalb verfassungsrechtlich abgesichert werden, statt sie wie bisher nur in einem einfachen Gesetz verankert zu sein.
Außerdem brauche der Bund „ein echtes Transparenzgesetz“. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben, sondern solle wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen, barrierefrei und leicht auffindbar. Dafür sprachen sich im Datenbarometer auch 83 Prozent der Befragten aus. Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen.
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