Künstliche Intelligenz
EU-Kommission: Temu mit „hohem Risiko für illegale Produkte“
Die EU-Kommission wirft dem chinesischen Onlinemarktplatz Temu vor, seinen Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung, die die Kommission im Oktober 2024 eingeleitet hatte. Das Unternehmen hat noch Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren – überzeugt das nicht, kann es teuer werden.
Im Rahmen der mehrmonatigen Untersuchung haben die EU-Beamten unter anderem auf „Mystery Shopping“ gesetzt und inkognito eingekauft. Beim Marktplatzanbieter Temu bestehe für europäische Verbraucher ein „hohes Risiko“, auf illegale Produkte zu treffen, teilte die EU-Kommission am Montag mit. So hätten die Aufsichtsbehörden bei verdeckten Käufen unter anderem Babyspielzeug und Elektronik über den Marktplatz erhalten, die nicht den EU-Regeln entsprächen.
Anfangsverdacht bestätigt
Der Vorwurf, den die EU-Kommission dem Anbieter nun macht: „Temu ist weit davon entfernt, die Risiken für die Nutzer so zu adressieren, wie es der Digital Services Act erfordert“, sagt EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. Verbraucher würden online shoppen, weil sie darauf vertrauten, dass Produkte den EU-Binnenmarkt-Regeln entsprächen, so Virkkunen.
Die EU-Kommission sieht also den Anfangsverdacht bestätigt, dass Temu Risiken nicht ausreichend adressiere. Jeder Anbieter, der mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU hat, muss nach dem Digitale-Dienste-Gesetz prüfen, welche spezifischen Risiken von ihm ausgehen. Derzeit gelten 24 Anbieter, von Marktplätzen über Suchmaschinen bis hin zu sozialen Netzwerken und Pornoplattformen als besonders groß im Sinne des Gesetzes. Seit Mai 2024 zählt auch Temu dazu.
Die Anbieter sind unter anderem dazu verpflichtet, solche Risiken zu beschreiben und darzulegen, wie sie diesen wirksam begegnen. Temu soll dabei nach Auffassung der EU-Kommission Risiken zum einen nicht adäquat eingeschätzt haben, zum anderen aber auch nicht angemessen auf Hinweise reagiert haben. Ein Firmensprecher kündigte an, dass Temu „weiterhin uneingeschränkt mit der Kommission zusammenarbeiten“ wolle.
Nur ein Teil der Vorwürfe
Mit den nun vorliegenden vorläufigen Ergebnissen ist zumindest dieser Teil des DSA-Verfahrens deutlich näher an eine Entscheidung gerückt. Andere wichtige Aspekte des Verfahrens, etwa ob Temu unzulässig Verbraucher mit sogenannten Dark Pattern beeinflusst, werden unabhängig davon weiter untersucht. Die Ergebnisse dazu folgen.
Sollten Temus Anwälte den vorläufigen Ergebnissen der EU-Kommission nichts entgegenzusetzen haben, könnte die gegen das hinter Temu stehende Unternehmen Whaleco Technology eine Strafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes aussprechen. Bislang jedoch nutzte die EU-Kommission bei festgestellten DSA-Verstößen den möglichen Strafrahmen nur sehr zurückhaltend.
(vbr)