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EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das die Position von Internet- und Mobilfunkkunden in der EU stärkt. Es geht um die Frage, ob Nutzer ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn Anbieter ihre Verträge einseitig ändern müssen, um sie an die aktuelle Rechtsprechung zum „Nulltarif“ für Streamingdienste (Zero Rating) anzupassen. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass eine solche Vertragsänderung nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen fällt, die eine kostenlose Kündigung ausschließen würden.

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Damit müssen Provider ihren Kunden den Ausstieg ermöglichen, sobald sie die Bedingungen für die Datennutzung anpassen. Das gilt selbst dann, wenn sie dies auf Druck nationaler Regulierungsbehörden tun.

Hintergrund des Verfahrens ist ein langjähriger Streit über Zero-Rating-Optionen. Bei diesen Tarifen wird der Datenverkehr für bestimmte Anwendungen wie Musik-Streaming oder soziale Medien nicht auf das monatliche Inklusiv-Volumen angerechnet. Bereits 2020 und 2021 hatte der EuGH geurteilt, dass solche Praktiken gegen die Netzneutralität verstoßen und das EU-Recht dem entgegensteht. In der Folge forderten nationale Behörden wie die ungarische Medienaufsicht in der aktuell vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-514/24 rund um Magyar Telekom die Anbieter auf, bestehende Verträge zu korrigieren.

Magyar vertrat die Auffassung, dass Kunden hier kein Recht zur kostenlosen Kündigung zustünde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Vertragsanpassung unmittelbar durch das EU-Recht oder zumindest durch die darauf basierenden behördlichen Entscheidungen erforderlich sei. Im Einklang mit der EU-Gesetzgebung können Endnutzer bei einseitigen Vertragsänderungen normalerweise kostenfrei kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anpassung „unmittelbar durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben“ ist.

Dieser Argumentation erteilte der EuGH eine Absage. Er hob hervor, dass Ausnahmen vom Verbraucherschutz eng auszulegen seien. Ein Urteil des Gerichtshofs ändere nicht das Recht selbst, sondern stelle lediglich deklaratorisch fest, wie eine bestehende Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen sei. Weder die Urteile des EuGH noch die darauf basierenden Leitlinien des Gremiums europäischer Regulierungsstellen (Gerek) oder die Bescheide nationaler Behörden stellen demnach eine unmittelbare normative Änderung dar, die das Kündigungsrecht der Nutzer aushebeln könnte.

Das Urteil ist auch für den deutschen Markt relevant. Hierzulande waren Tarife wie StreamOn der Telekom oder Vodafone Pass jahrelang Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nach den vorangegangenen EuGH-Urteilen untersagte die Bundesnetzagentur die Vermarktung und später auch die Nutzung dieser Optionen, was Millionen Verträge betraf.

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Da die Anbieter gezwungen waren, diese tariflichen Kernbestandteile zu streichen oder anzupassen, schafft das aktuelle Urteil aus Luxemburg nun mehr Klarheit für Verbraucher: Werden Leistungen, die für den Vertragsschluss entscheidend waren – wie die unbegrenzte Nutzung bestimmter Apps –, gestrichen, können sich Anbieter nicht hinter der behördlichen Anordnung verstecken, um Kunden in den Verträgen zu halten.

Das Urteil zementiert so den Grundsatz, dass das unternehmerische Risiko einer rechtswidrigen Tarifgestaltung nicht auf die Endkunden abgewälzt werden darf. Für die Branche heißt das: Bei künftigen Anpassungen an die Netzneutralität dürfte mit einer Kündigungswelle zu rechnen sein, sofern die Ersatzangebote für die Nutzer nicht attraktiv sind.


(mho)



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Apple gibt Cloud-Modell für kleinere Entwickler kostenlos frei


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apple ist sichtlich stolz auf seine Apple Foundation Models (AFM) der dritten Generation: Dank der Verknüpfung bestehender eigener Technik mit Googles Gemini-Modellen sollen Siri AI und weitere Anwendungen der Künstlichen Intelligenz auf iPhone, Mac oder iPad endlich auf einem aktuellen Stand sein. Auch für Entwickler haben die verschiedenen AFM-3-Varianten Vorteile: Apple will auch die – bei der Konkurrenz zunehmend teuren – Cloud-Modelle unter bestimmten Umständen kostenlos zur Verfügung stellen. Das gilt, so Josh Shaffer, Senior Director für den Bereich Platform Technologies bei Apple bei der diesjährigen „Platforms State of the Union“ des Konzerns, egal, ob es sich um die erste App eines Entwicklers handelt oder dieser schon länger dabei ist.

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Wer also KI-Funktionen in seiner Anwendung benötigt, soll auch zu den Cloud-Modellen greifen dürfen, ohne dafür zu zahlen. Die Voraussetzung ist, dass eine App weniger als zwei Millionen Erst-Downloads im App Store hat. Damit ist die kostenlose Verwendung deutlich leichter zu erreichen als etwa Apples Small-Business-Entwicklerprogramm, bei dem im App Store eine geringere Provision zu zahlen ist, wenn der Umsatz im Jahr bei unter einer Million US-Dollar liegt.

API-Kosten, so Shaffer, fallen bei AFM in der Cloud nicht an. Die Modelle laufen mit Apples Datenschutzsystem Private Cloud Compute (PCC), bei dem weder Apple noch Dritte auf Inhalte schauen können. Das System lief bislang nur auf Apples eigenen KI-Servern, wird nun aber auch in die Google Cloud verlagert, wo Nvidia-Chips zum Einsatz kommen. Apple hat noch keine weiteren Angaben dazu gemacht, wie viel Entwickler zu zahlen haben, die über 2 Millionen Downloads liegen.

Apple hatte Apple Intelligence schon zuvor über APIs Entwicklern zugänglich gemacht. Auch hier ging es darum, die Technik populärer zu machen. Da Apples Modelle technisch hinter OpenAI & Co. lagen, griffen Developer jedoch bei anspruchsvolleren Aufgaben zu deren Angeboten. Das will der Konzern nun augenscheinlich ändern.

Apple bietet insgesamt fünf neue Modelle. AFM 3 Core und AFM 3 Core Advanced laufen lokal auf den Geräten – mit drei Milliarden Parametern beziehungsweise 20 Milliarden (als „Sparse“-Architektur, die weniger Speicher braucht). In der Cloud laufen AFM 3 Cloud (Standardmodell, „Arbeitspferd“), ADM 3 Cloud (Image) (für Bildgenerierung und Bildeditierung) und AFM 3 Cloud Pro. Letzteres soll sich für „komplexes Reasoning“ sowie erstmals auch Agentic-Tool-Use eignen. Entwickler können die Modelle bereits im Rahmen der aktuellen Developer-Betaphase von iOS 27, macOS 27 & Co. ausprobieren.

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Update

11.06.2026,

16:52

Uhr

Apple nennt in der Platforms State of the Union nicht explizit, welche Cloud-Modelle kostenlos nutzbar sind. Es wäre damit zumindest denkbar, dass AFM 3 Cloud Pro nicht Teil des Angebots ist – bestätigt ist das noch nicht.

Shaffer bezeichnet die Verwendung der Apple Foundation Models (Mehrzahl) in Private Cloud Compute als von API-Kosten befreit, doch hat Apple ja drei Cloud-Modelle: AFM 3 Cloud, ADM 3 Cloud (Image) und eben AFM 3 Cloud Pro.


(bsc)



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Autonomes Boot rettet US-Piloten aus Seenot


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Ein unbemanntes Boot der US-Marine hat die zweiköpfige Besatzung eines US-Kampfhubschraubers gerettet. Der Hubschrauber war vor der Küste des Emirats Oman ins Meer gestürzt.

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Etwa zwei Stunden nach dem Absturz seien die beiden gerettet worden, teilte das Oberkommando für die US-Streitkräfte im Nahen Osten und Zentralasien mit. Der Hubschrauber vom Typ AH-64 Apache der US-Armee sei auf einem Patrouillenflug vor der Küste Omans gewesen und gegen 3 Uhr morgens Ortszeit abgestürzt. Die Ursache für den Absturz werde noch untersucht.

Gerettet wurden die beiden von einem autonom fahrenden Boot. Es war das erste Mal, dass die US-Marine eine solche Aktion durchführte, wie die britische Nachrichtenagentur Reuters berichtete.

Die Drohne sei eingesetzt worden, weil sie sich in der Nähe befand und über die für den Einsatz nötigen Fähigkeiten verfügte, sagte Tim Hawkins, ein Sprecher des US-Regionalkommandos, Reuters. Sie habe die Geretteten aufgenommen und zu einem anderen Ort auf dem Wasser gebracht. Dort aus seien sie von einem Hubschrauber aufgenommen und weggebracht worden.

Das unbemannte Boot war eine Corsair des US-Herstellers Saronic Technologies. Das 24 Fuß (7,3 Meter) lange Wasserfahrzeug ist mit einer Sensorik ausgestattet, mit der es die beiden Piloten auch im Dunkeln im Wasser lokalisieren konnte. Die Corsair schafft eine Geschwindigkeit von über 35 Knoten (knapp 65 Kilometer pro Stunde) und hat eine Reichweite von über 1000 Seemeilen (1852 Kilometer). Es kann eine Zuladung von gut 450 Kilogramm aufnehmen.

Die betreffende Corsair wird von der Task Force 59 der 5. US-Flotte betrieben. Diese Spezialeinheit beschäftigt sich laut Reuters damit, unbemannte Systeme und Künstliche Intelligenz in den täglichen Einsatz der Marine zu integrieren.

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(wpl)



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Diagnosegerät für Maker und Hardware-Entwickler


Haleng hat für I2C-Debugging den I2C Doctor entwickelt. Ein Diagnosewerkzeug mit integriertem Bildschirm, das die Analyse von I²C-Anwendungen vereinfachen soll.

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Das Gerät basiert auf einem ESP32 mit zwei Prozessorkernen und 240 MHz Taktfrequenz sowie 4 MB Flash-Speicher. Die Bedienung erfolgt über drei Tasten und ein 1,3 Zoll großes TFT-Farbdisplay mit einer Auflösung von 240 × 240 Pixeln. Die Stromversorgung übernimmt eine USB-C-Buchse. Das eigentliche Einsatzgebiet liegt jedoch auf der Hardwareseite: Über Grove-, STEMMA-, QT- und QWIIC-Anschlüsse sowie zusätzliche Stiftleisten lässt sich der I2C Doctor direkt mit Schaltungen verbinden.

Nach dem Anschluss analysiert das Gerät den Zustand des I²C-Busses. Dabei werden Spannungen, Pull-up-Widerstände, Kurzschlüsse, Signalanstiegszeiten und Ströme bewertet. Anschließend berechnet die Firmware einen Gesundheitswert zwischen 0 und 100 Prozent und gibt konkrete Empfehlungen aus. Statt Rohdaten oder Oszilloskop-Kurven erhält der Anwender Hinweise in Klartext. Wer schon einmal mehrere Stunden damit verbracht hat, herauszufinden, warum ein OLED-Display einfach schwarz bleibt, dürfte diesen Ansatz zu schätzen wissen.

Die Analyse berücksichtigt dabei verschiedene I²C-Geschwindigkeiten von 10 kHz bis 1 MHz. Über DIP-Schalter können Pull-up-Widerstände mit 10 kΩ, 4,7 kΩ, 2,2 kΩ oder 1 kΩ zugeschaltet werden. So lässt sich direkt prüfen, wie sich unterschiedliche Konfigurationen auf die Busqualität auswirken. Zusätzlich überwacht ein Pull-up-Analyzer die Widerstandswerte und bewertet sie als passend, zu hoch oder zu niedrig.

Neben der eigentlichen Diagnose verfügt der I²C Doctor über eine Reihe weiterer Werkzeuge. Ein integrierter Adress-Scanner erkennt angeschlossene Geräte und versucht anhand einer internen Datenbank, bekannte Sensoren automatisch zu identifizieren. Ferner gibt es einen Live-Monitor, der die Kommunikation eines Masters beobachtet und Informationen wie Busgeschwindigkeit, Datenrate sowie die zuletzt übertragenen Bytes anzeigt.

Für Entwickler eigener Hardware dürfte insbesondere der Bereich „Fault Injection“ interessant sein. Hier können gezielt Fehlerzustände simuliert werden. So lassen sich zusätzliche Leitungskapazitäten zuschalten, um lange Kabel nachzubilden. Auch elektromagnetische Störungen, Clock Stretching oder ein blockierter Bus können künstlich erzeugt werden. Damit kann überprüft werden, wie robust eine Schaltung auf ungünstige Bedingungen reagiert. Wer seine Hardware bisher nur unter Idealbedingungen getestet hat, bekommt hier gewissermaßen einen eingebauten Nörgler für den I²C-Bus.

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Ebenfalls vorhanden sind ein Stresstest für einzelne Geräte, ein Werkzeug zur Ermittlung der maximal stabilen Kommunikationsgeschwindigkeit sowie Funktionen zum Lesen und Schreiben von Registern. Sogar ein Sensor-Simulator ist integriert. Dabei verhält sich der I2C Doctor selbst wie ein I2C-Gerät und kann beliebige Daten an einen Master zurückliefern. Das kann bei der Entwicklung eigener Firmware hilfreich sein, wenn die eigentliche Hardware noch nicht verfügbar ist.

Auch an den Praxiseinsatz wurde gedacht. Die I²C-Schnittstellen sind durch Serienwiderstände geschützt.

Firmware-Updates erfolgen entweder per USB oder drahtlos über einen integrierten WLAN-Access-Point. Dazu wird eine neue Firmware-Datei über den Browser auf das Gerät übertragen. Der verbaute ESP32 besitzt zwar WLAN-Unterstützung, laut Dokumentation wird standardmäßig jedoch keine Antenne montiert. Für Updates sollte sich das Gerät daher in unmittelbarer Nähe befinden.

Mit Abmessungen von rund 84 × 50 mm inklusive Gehäuse bleibt der I2C Doctor kompakt genug für den Werkzeugkoffer oder die Schreibtischschublade. Für Maker, die regelmäßig mit Sensoren, Displays oder Mikrocontrollern arbeiten, könnte das Gerät eine interessante Ergänzung zu Multimeter und Logikanalysator sein. Ein Oszilloskop ersetzt es zwar nicht, dafür verspricht es eine deutlich angenehmere Antwort auf die Frage, warum der I²C-Bus mal wieder beschlossen hat, heute nicht mitzuarbeiten.

Erhältlich ist der I2C Doctor für 59 US-Dollar auf Tindie. Dort findet man auch eine ausführliche Dokumentation.

Wer doch ein Oszi haben möchte, wird in unserem Maker-Guide dazu an die Hand genommen


(das)



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